Man lernt ja nie aus … Letztens habe ich (im Zuge meiner Rezept-Ausstellen-Erklärvideos: hier) beim Recherchieren etwas bemerkt. Zolpidem untersteht dem Betäubungsmittelgesetz … aber was ist mit der anderen Z-Substanz, die wir in der Schweiz haben: Zopiclone? Ich finde nix.
Also habe ich beim BAG nachgefragt:
Mir ist aufgefallen, dass in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html#app2 Zopiclone (der Wirkstoff zum Beispiel des Medikamentes Imovane) nicht mehr aufgeführt ist. Als Z-Substanz mit starkem Abhängigkeitspotential analog Zolpidem müsste das eigentlich auch auf der Liste der kontrollierten Substanzen b zu finden sein. Ich vermute einen Fehler? Sollte das nämlich wirklich so sein, dann fällt das starke Schlafmittel (als so ziemlich einziges) nicht mehr unter die Betäubungsmittelkontrollverordnung – und dürfte fast unbegrenzt vom Arzt verschrieben werden.
und folgendes von der swissmedic zur Antwort bekommen:
Wie Sie richtig schreiben ist die Substanz Zopiclone nicht als psychotrope Substanz in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung BetmVV-EDI SR 812.121.11 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20101220/index.html aufgeführt. Es handelt sich dabei nicht um einen Fehler, Zopiclone war in der Schweiz noch nie als kontrollierte Substanz gelistet. Auch das International Narcotics Control Board INCB, Organ der UNO betreffend Kontrolle und Listung von narcotic drugs und psychotropic substances hat die Z-Substanz Zopiclone nicht in der „Green List“ der psychotropen Substanzen aufgeführt. Die UN-Vorgaben sind für alle Mitglieder-Länder zwingend. Die World Health Organisation, WHO führt regelmässig Überprüfungen von Substanzen mit Abhängigskeits- und Missbrauchspotential durch und empfiehlt diese, wenn nötig, dem INCB zur Aufnahme in die Liste. Bei Zopiclone hat bis heute unseres Wissens keine solche Überprüfung stattgefunden.
Emmm– WAS? Ist ja der Hammer. Und irgendwie auch nur bürokratischer Unsinn. Aus fachlicher Sicht ist es ziemlich offensichtlich, dass es sich um ein Betäubungsmittel handelt. Und wir haben genügend Abhängige, die das belegen können …
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