Pharmama in den Medien (8)

Manchmal ist es so in der Blogger-Welt: Da schreibt man einen Artikel über etwas, das einen bewegt hat … und der findet Anklang. So sehr, dass er schliesslich ausserhalb des Blogs landet – in den Printmedien.

So geschehen gerade eben mit dem Blogpost Isotretinoin-Rezepte und Frauen im gebärfähigen Alter.

Erst hat sich Medinside dafür interessiert, den Blogpost (so) auf ihrer Seite zu bringen, dann bekam ich eine Anfrage eines Journalisten, der das gelesen und vertiefte Informationen darüber wollte.

Und jetzt bin ich deswegen in der NZZ am Sonntag erwähnt:

isotretinoinnzz

Quelle: © NZZ am Sonntag; 28.08.2016; Ausgabe-Nr. 35; Seite 12

Interessant fand ich dabei, die Einschätzung des schweizerischen Apothekerverbandes, die die Häufigkeit dieser Rezepte (Isotretinoin als Grosspackung oder Dauerrezept bei Frauen) bei jeder dritten Verordnung schätzen – ich habe 4 von 10 geschätzt, also sind wir nicht so weit entfernt … und da spielen sicher gewisse regionale Unterschiede noch mit.

Und spannend: wie der Ärzteverband FMH reagiert:

Eine gründliche Aufklärung vor Therapiebeginn sowie die entsprechenden Untersuchungen werden durchgeführt und schriftlich festgehalten, ebenso monatliche Kontrollen im Therapieverlauf.

… wie sie die Kontrollen allerdings machen, wenn sie die Patientin nicht monatlich sehen (man erinnere sich: Grosspackungen und Dauerrezepte, da geht die nicht mehr unbedingt zum Arzt, bei uns zahlt man ja für jeden Besuch und gerade Termine beim Hautarzt brauchen manchmal 2-3 Monate, bis man einen hat), weiss ich nicht.

Auch schön: zudem sei die Abgabe von 100er Packungen nicht illegal. „Sonst wären sie verboten und somit nicht auf dem Markt erhältlich.“.

… ja – aber es gibt ja nicht nur Frauen, die 100er Packungen sind für Männer und vielleicht noch für Dosierungen gedacht, die nicht mit einer Kapsel alleine erreicht werden können, zum Beispiel wenn der Arzt 30mg verordnen will. (Es gibt 5mg, 10mg, 20mg und teils 40mg Dosierungen).

Ich finde es gut, wenn das Thema etwas bekannter wird. Ich hätte da noch ein paar ähnliche, die ich noch bringen muss. Clozapin-Verschreibungen zum Beispiel.

 

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13 Kommentare zu „Pharmama in den Medien (8)

  1. Der Ärzteverband Ärzteverband FMH sagt: …zudem sei die Abgabe von 100er Packungen [Isotretinoin-Arzneimittel an Männer, Anmerkung durch Gedankenkick] nicht illegal. Sonst wären sie verboten und somit nicht auf dem Markt erhältlich.

    Der Interessenverband der Amokläufer sagt dazu: …zudem sei die Abgabe [von Weichkernmunition im Kaliber zwischen 4 und 9mm an Jäger und Sportschützen, Anmerkung durch Gedankenknick] nicht illegal. Sonst wären sie verboten und somit nicht auf dem Markt erhältlich.

    Gedankenknick sagt dazu: Wenn man keine Ahnung hat und Satzfragmente ohne Zusammenhang hinausposaunt, sollte man lieber ins sich gehen und vor der Statementabsonderung noch mal nachdenken, im Zweifelsfall bei Ministeriien nachlesen – und wenn das alles nichts nützt jemanden fragen, der sich damit auskennt. In D ist die Abgabe von Isotretinoin-Packungen für mehr als 30 Tage Reichweite an „Frauen in gebährfähigem Alter“ sehr wohl illegal. So sieht es zumindest das BfArM. Hier gibt es die offiziellen Sicherheitsmaßnahen zum nachlesen, die übrigens Bestandteil der Zulassung der Arzeimittel sind: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RI/2005/RI-isotretinoin-sicherheitsmassnahmen.html

    Und hier gibt es dazu den Leitfaden für Ärzte und Apotheker des BfArM: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Service/aktuelles/isotret/leitfaden.pdf

    Hier noch zum Abschluss die Anweisung des BfArM zur Meldung von Schangerschaften unter Isotretinoinbehandlung: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/Pharmakovigilanz/Service/aktuelles/isotret/meldung.pdf

    Und die Zusammenfassung findet man dann auf der Arbeitshilfe des DAP hier: https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-retax-arbeitshilfen/betaeubungsmittel-und-spezielle-rezepte/isotretinoin-rezept/

    Der Schwachsinn wird nebenbei komplett, wenn ich mal so anmerke, dass die Belieferung eines Rezepts für eine Frau in gebährfähigem Alter in D bei der Verordnung:
    -Isotretinoin-Kapseln 10mg 50St. 1×1 illegal ist.
    -Isotretinoin-Kapseln 10mg 100St. 4×1 legal ist.
    Muss man nicht verstehen, Muss man aber umsetzen! Nun ja.

    In diesem Sinne ein schönes WE an alle Isotretinoin-Verordner, -Hersteller, -Belieferer und -Nutzer(innen)

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    1. Wenn der Detailhandelsverband, der Verkauf von Zigaretten und Alkohol an Kinder, gleich rechtfertigen würde, gäbe es ziemlich sicher einen riesen Skandal.

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  2. Irgendwie ist das eine Sache, die ich nicht wirklich verstehe… Selbstverständlich muss man jede einzelne Frau im gebärfähigen Alter, welche dieses Medikament erhält, klar und deutlich darüber aufklären, was die Einnahme dieses Medikaments für Konsequenzen hat bei einer allfälligen Schwangerschaft. Aber weshalb man deshalb nun jede einzelne dieser Frauen dazu zwingt, monatlich beim Arzt vorbeizugehen, nur weil einige dieser Frauen nicht fähig sind selbst zu kontrollieren, dass sie nicht schwanger werden während der Einnahme, das erschliesst sich mir echt nicht. Für mich ist das irgendwie nichts anderes als eine sehr deutliche Entmündigung sämtlicher dieser Frauen.

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    1. Bevor wir da Diskrimination schreien ein paar Anregungen zum nachdenken:
      mit der Argumentation müsste man die Hälfte Medikamente aus der Rezeptpflicht entlassen … schliesslich gibt es immer Leute, die fähig wären selber gewisse Sachen zu kontrollieren.
      Und was ist mit Thalidomid? Ähnliche Voraussetzung: Medikament macht Missbildungen wenn in der Schwangerschaft genommen – und unterliegt deshalb heute strengsten Abgabevorschriften. Noch einiges restriktiver als bei Isotretinoin. (Falls das Medikament unbekannt ist, hier ein paar Infos: https://pharmama.ch/2012/08/21/ein-missverstandenes-monster-mittel-thalidomid-bekommt-noch-eine-chance/ ). Sollte man da auch Ausnahmen machen?

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      1. Nanu, von Diskriminierung habe ich gar nichts geschrien. Und ne, ich bin auch nicht für die Aufhebung der Rezeptpflicht. Denn selbstverständlich braucht es – auch für Isotretinoin – mindestens einen Arztbesuch, wo eine Fachperson überprüft, ob das Medikament indiziert ist und über die Therapie aufgeklärt. Was ich nicht verstehe, ist lediglich der Umstand, dass man hier zwingende monatliche Arztbesuche vorschreibt, bei denen es offenbar wirklich nur um einen aktuellen Schwangerschaftstest geht – eine Untersuchung, die nun wirklich auch ein Laie problemlos zu Hause durchführen kann, falls dies überhaupt angezeigt ist, oder sonst im Zweifelsfalle auch freiwillig zum Arzt gehen kann.
        Nota bene: Das heisst ja nicht, dass der Arzt bei Patientinnen, bei denen er ein ungutes Gefühl hat, nicht weiterhin auf kurze Rezepte zurückgreifen kann/muss.

        Generell muss ich sagen, dass ich mich bei all den Medikamenten-Regelungen nicht wirklich auskenne. Aber bestimmt könnte man auch bei Thalidomid die Regelungen ein wenig lockern, [wenn da nicht der Contergan-Skandal gewesen wäre] wenn man nach einer genauen Auf- und Abklärung wieder mehr auf die Eigenverantwortung der Patienten setzen würde.
        Und wenn eine Frau dann trotz deutlicher Information die Gesundheit ihres Kindes mutwillig aufs Spiel setzt, dann ist das meiner Meinung nach halt nicht die Schuld irgendeines Arztes, sondern, wennschon, die Schuld dieser Frau.

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        1. Und wenn eine Frau dann trotz deutlicher Information die Gesundheit ihres Kindes mutwillig aufs Spiel setzt, dann ist das meiner Meinung nach halt nicht die Schuld irgendeines Arztes, sondern, wennschon, die Schuld dieser Frau.

          Und wer bezahlt dann alle Folgekosten für das so entstandene, stark körperlich eingeschränkte Lebewesen? Die „schuldige“ Frau? (Tip: Hier einfach sobald als möglich Privatinsolvenz anmelden, schon ist wer anderes an der Reihe). Die Herstellerfirma – hätte das ja wissen müssen, was da passieren kann? Die Arztptaxis – die sich auf die Aussage der Frau verlassen hat? Der Staat – der ja ebenjene Kontrolle nicht eingefordert hat? Oder die Solidargemeinschaft bzw. der Steuerzahler? Na? Nebenbei, wir reden hier über Millionenbeträge pro Einzelfall…

          Die Schuldfrage zu klären und die Schuld zuzuweisen hilft dem Individuum, was in den Brunnen gefallen ist, deshalb noch lange nicht aus selbigem – es muss sein weiteres Leben in diesem Brunnen verbringen! Es ist für alle – ja sogar für die sich in ihrer Lebensfreiheit eingeschränkt fühlende Patientin – langfristig das einfachste, solche Vorgehensweise zwingend vorzuschreiben. Gerade in D, wo der Staat da schon ein gebranntes Kind ist, wo aber Anwälte sehr locker mit Grundgesetz-Klagen wegen Verstoß gegen die Menschenwürde um sich werfen, wurde meines Wissens bis heute keine Klage bzw. politische Beschwerde gegen diese Verschreibungsvorschriften bei teratogenen Wirkstoffen bekannt. Im Gegenteil – die Opfer der Contergan-Nebenwirkungen verklagen bis heute den Staat und die Firma Grünenthal sowie deren Conterganopfer-Hilfsstiftung immer wieder – und fühlen sich mit allem Erreichten unzufrieden.

          Noch mehr Thalidomid-Opfer werden derzeit in Brasilien „produziert“, aufgrund Analphabetismus und der Fehlinterpretation von Warn-Piktogrammen. (So gibt es ein Piktogramm „Nicht in der Schwangerschaft anwenden“ mit einer durchgestrichenen schwangeren Frau. Dieses wurde nachgewiesener Maßen schon mehrfach von Analphabetinnen als „verhütet Schwangerschaften“ interpretiert.) Auf Brasilien dürfte in wenigen Jahren eine ähnliche Contergan-Welle zurollen, wie Deutschland sie erlebt hat – trotz allem beannten Wissens. Und hier in Europa, wo dieses Problem „mit Gewalt“ minimiert wird, wird dann nach „mehr persönlicher Freiheit“ und „Eigenverantwortung“ gerufen…

          Ich möchte hier einen Song-Text von Keimzeit einwerfen: …Der am Fluss sitz, will ans Meer. Und ist der da irgendwo – wünscht er sich wieder her!… https://www.youtube.com/watch?v=cCXiDoaU4Qs

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          1. Die Antwort auf die erste Frage wäre für mich – stets die korrekte Aufklärung durch den Arzt vorausgesetzt (Tip: dokumentieren!) – klar: die Frau, auch wenn dies letztlich den Steuerzahler trifft. Im Übrigen zahlt der Steuerzahler auch bei anderen durch das Verhalten der Mutter ausgelöste Behinderungen, daher ist das nicht wirklich aussergewöhnlich (und sollte man deswegen für jede Schangere wöchentliche Kontrollen, z.B. Drogentests, beim Arzt zwingend vorschreiben?!) .
            Und wenn in Brasilien vielerorts irgendwas schief läuft in der Kommunikation zwischen Arzt/Apotheke und Patientin (denn auch diejenigen, die das Piktogramm falsch verstehen, sind ja wohl mal bei einem Arzt gewesen, der ihnen die Gefahr ansagen sollte, und holen das Medikament in einer Apotheke ab, die das nochmals verdeutlichen könnte), dann ist das noch lange kein Grund, gleich alle Patientinnen zu entmündigen.
            Aber ich glaube, wir werden uns da nicht einig. Und im Übrigen ist Eigenverantwortung für mich halt nicht einfach nur persönliche Freiheit, sondern vor allem auch Verantwortung für das eigene Tun.

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            1. denn auch diejenigen, die das Piktogramm falsch verstehen, sind ja wohl mal bei einem Arzt gewesen

              Leider falsch. Gewöhnlicher Weise läuft das in Brasilien ungefähr so: eine ältere Frau (jenseits 60) bekommt Thalidomid als Schlafmittel verschrieben. Deren Tochter/Enkeltochter im „fortpflanzungsfähigem Alter“ finden sodann in der gemeinsamen Wohnung – des Lesens unkundig – eine Schachtel Tabletten mit einer durchgestrichenen Schwangeren aufgedruckt, nimmt diese Tabletten als „Anti-Baby-Pille“ ein und läßt der Natur ihren ja durchaus sehr angenehmen – aber ansonsten uneingeschränkten – Lauf. Das Ergebnis besteht dann oft genug aus schwerst behindert zur Welt kommenden Menschen… Da gab es mal im Zuge einer Contergan-Doku einen Film, auf Arte oder so…

              und sollte man deswegen für jede Schangere wöchentliche Kontrollen, z.B. Drogentests, beim Arzt zwingend vorschreiben?!
              Nein. Man kann nicht ALLE Risiken SINNVOLL ausschließen. Aber man kann SCHWERE BEKANNTE RISIKEN sinnvoll minimieren. Es gibt Gesetze, die Geländern an Brücken, Balkonen und Treppen vorschreiben. Es gibt Gesetze, die jemanden zwingen, eine spezielle Erlaubnis zu erwerben, bevor dieser bestimmte Dinge durchführt: Auto fahren, Personen gewerbsmäßig befördern, Flugzeug fliegen,… aber eben auch: Diagnosen erstellen und Krankheiten behandeln, mit Arzneimitteln handeln, Statik von Bauwerken berechnen, Entrauchungsanlagen für Flughäfen konzipieren usw. Diese Vorgaben hat der Gesetzgeber gemacht, weil es auf diese Weise einfacher fällt, die Bevölkerung vor FAHRLÄSSIGEN Schäden zu schützen, als anders herum. (Vor MUTWILLIG verursachten Schäden kann auch das beste Gesetz nicht schützen.) Deiner Logik nach könnten wir also alle Brückengeländer abschaffen, denn wer herunter fällt hat halt einfach selbst nicht aufgepasst und ist auch selbst schuld. Auch könnten wir auf die Verschreibungspflicht für Arzneimittel verzichten – dann ist halt jeder selbst dafür verantwortlich, was er so in sich reinschüttet… Und wir bräuchten im motorisierten Straßenverkehr auch weder Füherschein- noch Versicherungspflicht… (Es kann ja jeder selbst aufpassen, dass niemand anderes in ihn reinkracht.) Oder?

              Ich drücke es mal einfach anders aus: Aufgrund des Gefahrenpotentials und der bereits aufgetretenen Probleme denkt sich der Gesetzgeber etwas aus, damit die fragliche Gefahr minimiert wird zum Wohle aller Bürger. Das ganze nennt sich „Gesetz“ bzw. „Verordnung“, und alle Bürger haben sich dran zu halten, auch wenn es ihnen im Einzelfall nicht passt. Der Gesetzgeber macht das meist nicht aus Langeweile, sondern weil schon Schäden aufgetreten sind, oder weil sich das Auftreten dieser Probleme massiv abzeichnet. (In diesem Fall ist das Gefahrenpotential in der Schwangerschaft durch Isotretionin und Thalidomid halt wesentlich größer als das durch Rauchen, Alkoholgenuss oder auch – so blöd es sich anhört – durch Drogenmissbrauch.) DU als Bürger(in) kannst gegen diese Gesetze klagen, wenn Du Dich durch sie in Deiner Freiheit eingeschränkt (oder auch in Deiner Lebensweise diskriminiert) fühlst. Dann wird eine Rechtsgüterabwägung durch ein Gericht stattfinden, was wichtiger ist: Deine persönliche Freiheit oder das Allgemeinwohl. Auch wenn Gesetze machmal lästig und einige sicherlich überflüssig und überholt sind – die Abschaffung ALLER dieser Regelungen würde Anarchie bedeuten – DAS wünsche zumindest ich mir nicht…

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    2. @Laura: Eine Entmündigung der Frau sehe ich da nicht.

      Isotretinoin wird zur Behandlung der Akne eingesetzt. Akne haben gewöhnlich Jugendliche und junge erwachsene Frauen bis etwa 23 Jahre. Dieser Personenkreis ist unerfahrener in der sicheren Verwendung eines Verhütungsmittels als dies eine ältere Frau ist. Von daher ist eine engmaschigere Kontrolle einer sicheren Verhütung durch den Arzt – meiner Ansicht nach – sinnvoll.

      Ich will Akne nicht verharmlosen; der Leidensdruck der betroffenen Personen ist insbesondere bei ausgeprägten Formen einer Akne sicher groß. Nichtsdestrotz handelt es sich eher um eine Bagatellerkrankung, wenn man Akne mit anderen fruchtschädigenden Medikamenten vergleicht, wie sie beispielsweise bei der Erkrankung von Krebs eingesetzt werden.
      Wenn der Arzt während der Behandlung feststellt, dass die Frau nicht sicher verhütet, muss er die Behandlung abbrechen. Die Nebenwirkung der Schädigung eines Kindes wird dann zu groß im Vergleich zur beabsichtigten Wirkung. Eine weitere Behandlung mit Isotretinoin ist nicht vertretbar, wenn eine Frau nicht sicher verhütet.

      Man muss da echt nur dran denken, wie viele Frauen während einer Schwangerschaft Alkohol trinken oder rauchen, obwohl sie wissen, dass dies dem Kind schadet. Würde man die engmaschige Kontrolle nicht durchführen, hätten wir wieder viele Fälle von behinderten Kindern infolge der Einnahme eines Arzneimittels. Die Zulassung für Isotretinoin würde anschließend sofort entzogen werden.

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      1. Ich selber habe mit Medikamenten und dem Patienten nichts am Hut, habe aber mitbekommen dass die Ärztin hier anders vorgeht als bei anderen Medikamenten.

        Deswegen mein Interesse :) bei Gelegenheit wollte ich auch mit ebenjener Ärztin reden.

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