Verfälscht

Rezepte werden nicht nur gefälscht, sondern auch verfälscht. Das bedeutet, dass man ein (korrekt vom Arzt ausgestelltes) Rezept nimmt und dann darauf etwas ändert oder anbringt. Das ist genauso verboten, wie ein Rezept komplett nachzumachen und zu fälschen.

Hier ein aktuelles Beispiel. Samstag bekommt die Pharmaassistentin ein Rezept vorgelegt. Das Rezept ist von jemandem, die das Medikament selber bezahlt, ein Dauerrezept für 3 Monate, auf dem Rezept stehen 3 Mittel, 2 davon wurden schon bezogen laut der Kennzeichnung daneben.

Auf dem Rezept steht Tretinac 20mg, 100 Stück, Lubex Waschlotion, Acnatac Gel (abends anzuwenden)

So weit so normal. Die Schrift des einen (obersten) Medikaments – das Tretinac – sieht allerdings etwas anders aus. Wie doppelt geschrieben. Das ist auch das einzige, das noch nicht bezogen wurde.

Tretinac ist ein Mittel, das Isotretinoin enthält, wie die anderen Sachen auf dem Rezept ein Mittel gegen Akne. Es würde die anderen (Waschmittel und Creme) ergänzen, macht also eigentlich Sinn. ABER: Das Mittel unterliegt diversen Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen. In Kurz: Eigentlich ist es bei Frauen im Gebärfähigen Alter kontrainduziert und darf nur verschrieben werden, wenn strenge Schwangerschaftsverhütungsmassnahmen eingehalten werden (es mach Missbildungen bei Babies). Es darf nur für jeweils einen Monat verschrieben werden (dann sollte wieder eine Kontrolle und Schwangerschaftstest beim Arzt stattfinden) und in der Apotheke darf ich es nur bis 7 Tage nach Ausstellungsdatum abgeben.

Auf dem Rezept: Es ist für eine Frau „im gebärfähigen Alter“. Das Ausstellungsdatum ist im September gewesen (zu lange her). Es soll ein Dauerrezept und grosse Packung sein (geht beides nicht).

Zudem ist Samstag (Arzt nicht erreichbar). Interessant aber: die Patientin war mit dem Rezept im September bei uns. Wir haben die Abgabe (wie von jedem Rezept) festgehalten, sowohl auf dem Rezept als auch im Computer. Das Dauerrezept für das Waschmittel und die Creme ist festgehalten, das Isotretinoin aber nicht.

Wir erklären der Person in der Apotheke (nicht die Patientin selber, sondern ein Familienmitglied) weshalb wir das nicht abgeben können, dass wir aber am Montag beim Arzt anrufen können und es nach Bestätigung dann machen. Das Rezept wurde dann wieder zurückverlangt (wir haben aber noch eine Kopie gemacht).

Montag haben wir den Scan des alten Rezeptes nachschauen können. (Siehe Bild unten: links alter Scan vom September, rechts Kopie des gebrachten Rezeptes).

Ja, das bestätigt unseren Verdacht: Das Tretinac wurde selber ergänzt. Wenn man das anschaut, ist das sogar eine ziemlich gute Verfälschung, die Schrift ist ziemlich ähnlich. Trotzdem dürfte jede Apotheke, die sich an die Vorschriften hält, die Isotretinoin Kapseln nicht abgeben.

Den Arzt haben wir auch informiert. Er bestätigte ebenfalls, dass er das Tretinach nicht verschrieben hat.

Dies und das …(2)

Manche Dinge machen mich in der Apotheke etwas unglücklich. Zum Beispiel, wenn ich mit Patienten über Vorschriften diskutieren muss, weil sie es einfach nicht verstehen wollen (nicht können).

Natürlich ist das doof für die Frau, aber – ich versuche tatsächlich nur nett mit ihr zu sein und zu helfen. Wenn sie mitmacht, dann kann ich ihr das vielleicht geben, wenn nicht … dann kann ich auch zum hartliner werden und schicke sie zurück zum Arzt.

Es geht um ein Rezept über Isotretinoin Kapseln für eine Frau.

Der Arzt hat uns dieses Rezept per email zugeschickt (Email ersetzt hier doch so langsam das Faxrezept, was eigentlich gut ist). Das war aber vor 3 Wochen.

Isotretinoin ist ein Wirkstoff, der besonderen Verschreibungs- und Abgabevorschriften untersteht. Deshalb:

Isotretinoin ist stark TERATOGEN. Es besteht ein extrem hohes Risiko für schwerwiegende und lebensbedrohliche kindliche Missbildungen, wenn es während der Einnahme von Isotretinon – unabhängig von der Dosierung und Anwendungsdauer – zur Schwangerschaft kommt. Potenziell können alle exponierten Feten betroffen sein.

Darum darf Isotretionoin bei Frauen nur nach sorgfältiger Aufklärung und Absicherung verschrieben werden. Die Frau muss meist einen Schwangerschaftstest beim Arzt machen, zeigen, dass sie das Risiko verstanden hat, eine (besser 2) geeignete Verhütungsmethoden während der Einnahme benutzen und Dauerrezepte sind hier deshalb nicht möglich. Eine neue Packung (nach 1 Monat) braucht ein neues Rezept.

Und: Das Rezept muss innert 7 Tagen nach Ausstellen eingelöst werden (!!!).

Steht auch alles in der Fachinformation und in der Packungsbeilage.

Deshalb stehe ich jetzt hier und rede mit der Frau, die jetzt sofort gerne „einfach ihre Tabletten haben möchte“.

Nach 3 Wochen.

Klar, ich verstehe, dass sie „die auch schon hatte“ (aber weshalb der Unterbruch?), dass sie „nicht blöd ist und die Anwendung versteht“ (da Frage ich besser nochmal nach, vor allem im Hinblick auf die Verhütung) und dass „der Arzt das ja verschrieben hat, also …“ (richtig, aber weiss der, wann sie es holen kommen?) ….

Und wenn sie vernünftige Antworten gibt und ich sicher sein kann, dass sie nicht inzwischen schwanger sein könnte (eventuell ist sogar ein Schwangerschaftstest angezeigt) – dann gebe ich ihr das Medikament trotz der Vorschriften.

Nur behandeln Sie mich nicht wie einen Medikamentendispenser-Automaten. Meine Arbeit besteht nicht nur aus „Rezept rein, Medikament raus“. Das richtige Medikament, zum richtigen Zeitpunkt, an die richtige Person. Das ist es, was ich hier mache.

Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu:

Auch „vom Fach“

Pille danach Gespräch am Samstag nachmittag.

Ein Pärchen Mitte 20, die Frau war erst etwas unwillig: weshalb sie das erst nach einem Gespräch mit der Apothekerin bekommt, ob das wirklich nötig sei?

Ja. Ist es.

Es fängt eigentlich ganz normal an – die Frage der Kundin nach dem Zyklus, und ob die Pille danach da wirklich nötig ist … hatten wir ja schon öfter. Sie geben mir dabei die interessante Nebeninformation, dass sie „auch vom Fach“ sind –  offenbar beide in medizinischer Ausbildung. Okay … dann könnten sie das vielleicht auch so wissen.

Lustig wird es bei der Frage: weshalb wird die Pille danach gebraucht? Weil das Kondom kaputtgegangen ist. Klassiker. Aber dann will sie genau wissen, weshalb das jetzt das dritte Mal bei diesem Freund passiert ist … und noch nie bei den anderen, die sie hatte … TMI und: Kann ich auch nicht sagen. Vielleicht sollte sie die Kondommarke wechseln oder mehr Gleitmittel benutzen?

Und weiter geht es mit der Frage nach anderen Medikamenten.

Ja, sie nimmt Isotretinoin.

Vollbremsung.

Pharmama: „Was?“

Mann: „Ja, seit ein paar Wochen hat sie das. Wegen der Akne.“

Pharmama: „Und sie verhüten nur mit Kondom?“

Beide: „Ja, wieso?“

Pharmama: „Weil man bei diesem speziellen Medikament auf gar keinen Fall schwanger werden darf (wegen Missbildungsgefahr)! Deshalb ist auch in der Packungsbeilage deutlich geschrieben, dass man doppelt zu Verhüten hat – also mit Kondom und Pille, damit nichts passiert! Die Pille danach zählt auch hier nicht zu Verhütungsmethoden.“

Oh, das hätten sie bisher noch nicht gewusst und gesagt sei ihr das auch nicht geworden … sie habe sich das aber auch praktisch von einem Kollegen verschreiben lassen. (Implizierend vielleicht: der hat gedacht, sie wüsste das und deshalb nichts gesagt?).

Ich habe ihnen die Pille danach abgegeben und ihr dringend geraten, per sofort und in Zukunft auch die normale Pille dazu zu nehmen – und den Frauenarzt aufzusuchen, wenn die Periode sich nicht einstellt.

Zur Erläuterung: Ich weiss nicht, was sie mit medizinischer Ausbildung genau gemeint haben. Waren es Medizinstudenten oder schon im Assistenzjahr? Vielleicht auch Pflegepersonal? Ich weiss es nicht, Aber was ich weiss ist, dass wir in der Apotheke wirklich besser Bescheid wissen über so manches Medikament. Isotretinoin sollte übrigens nur von einem Arzt verschrieben werden, der sich wirklich damit auskennt: ein Hautarzt – und der vorher die zahlreichen Gegenanzeigen durchgegangen ist. Das Medikament ist echt nicht ganz ohne.

Dazu passt auch Apothekentheaters abschliessende Worte zu ihrem Beitrag Insulin zu verschenken (in dem sie auch Isotretinoin erwähnt): Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente gehören bei der Abgabe an den Endverbraucher in kundige Hände! Und das sind die Apotheker.

Pharmama in den Medien (8)

Manchmal ist es so in der Blogger-Welt: Da schreibt man einen Artikel über etwas, das einen bewegt hat … und der findet Anklang. So sehr, dass er schliesslich ausserhalb des Blogs landet – in den Printmedien.

So geschehen gerade eben mit dem Blogpost Isotretinoin-Rezepte und Frauen im gebärfähigen Alter.

Erst hat sich Medinside dafür interessiert, den Blogpost (so) auf ihrer Seite zu bringen, dann bekam ich eine Anfrage eines Journalisten, der das gelesen und vertiefte Informationen darüber wollte.

Und jetzt bin ich deswegen in der NZZ am Sonntag erwähnt:

isotretinoinnzz

Quelle: © NZZ am Sonntag; 28.08.2016; Ausgabe-Nr. 35; Seite 12

Interessant fand ich dabei, die Einschätzung des schweizerischen Apothekerverbandes, die die Häufigkeit dieser Rezepte (Isotretinoin als Grosspackung oder Dauerrezept bei Frauen) bei jeder dritten Verordnung schätzen – ich habe 4 von 10 geschätzt, also sind wir nicht so weit entfernt … und da spielen sicher gewisse regionale Unterschiede noch mit.

Und spannend: wie der Ärzteverband FMH reagiert:

Eine gründliche Aufklärung vor Therapiebeginn sowie die entsprechenden Untersuchungen werden durchgeführt und schriftlich festgehalten, ebenso monatliche Kontrollen im Therapieverlauf.

… wie sie die Kontrollen allerdings machen, wenn sie die Patientin nicht monatlich sehen (man erinnere sich: Grosspackungen und Dauerrezepte, da geht die nicht mehr unbedingt zum Arzt, bei uns zahlt man ja für jeden Besuch und gerade Termine beim Hautarzt brauchen manchmal 2-3 Monate, bis man einen hat), weiss ich nicht.

Auch schön: zudem sei die Abgabe von 100er Packungen nicht illegal. „Sonst wären sie verboten und somit nicht auf dem Markt erhältlich.“.

… ja – aber es gibt ja nicht nur Frauen, die 100er Packungen sind für Männer und vielleicht noch für Dosierungen gedacht, die nicht mit einer Kapsel alleine erreicht werden können, zum Beispiel wenn der Arzt 30mg verordnen will. (Es gibt 5mg, 10mg, 20mg und teils 40mg Dosierungen).

Ich finde es gut, wenn das Thema etwas bekannter wird. Ich hätte da noch ein paar ähnliche, die ich noch bringen muss. Clozapin-Verschreibungen zum Beispiel.

 

Merken

Isotretinoin Rezepte und Frauen im „gebärfähigen Alter“

Die junge Frau (im Fachjargon wäre das: „Frau im gebärfähigen Alter“- und ich erwähne das nur, weil das für viele medizinische Belange noch wichtig ist, wie auch für diesen hier …) kommt in die Apotheke mit einem Rezept für Isotretinoin Kapseln 10mg.

Netterweise hat der Arzt sich für einmal an die Vorschriften gehalten und der Frau (etwa 20jährig) tatsächlich nur eine 30er Packung aufgeschrieben. Ehrlich, langsam nervt das, dass ich da inzwischen fast immer (!) Dauerrezepte und Packungen zu 100 Stück sehe. In der Packungsbeilage und Fachinformation steht deutlich drin, dass man bei diesem Medikament bei Frauen im gebärfähigen Alter (… was ja heute eine Spanne von was? 14 bis nach 50 umfassen kann) jeden Monat eine ärztliche Kontrolle machen muss vor dem Ausstellen eines neuen Rezeptes – sie darf wirklich nicht schwanger werden. Der Wirkstoff ist teratogen, macht also Missbildungen.

Wenn man das mit den (nicht erlaubten und trotzdem immer wieder ausgestellten) Dauerrezepten für Frauen weiss, dann verwundert es vielleicht etwas weniger, dass im letzten Jahr (2015) in der Schweiz 15! Frauen unter Isotretinoin schwanger wurden.  5 haben die Schwangerschaft freiwillig abgebrochen, 2 hatten Spontan-Aborte, ein Kind kam zu früh und mit Missbildungen zur Welt, 1 zur Normalzeit mit Missbildungen, beim Rest ist unbekannt, wie es ausging. Auch 2014 waren es 13 Frauen die unter Isotretinoin schwanger wurden (2012 waren es noch 5)  Quelle: Vigilance News 12-2014

Meiner Meinung nach ist da jede einzelne zuviel. Deshalb habe ich Anfang Jahr an die schlimmsten Verschreiber (was das angeht) einen Informationsbrief geschrieben … könnte ja sein, dass sie nicht wissen, dass das nicht wirklich legal ist, was sie da machen mit den Dauerrezepten für Isotretinoin. Zumindest sollten sie dann auf dem Rezept eine Notiz machen, damit ich weiss, dass die Problematik bekannt ist, die Patientin genügend aufgeklärt und ich das wirklich als Dauerrezept abgeben soll. Ein einfaches „!“ oder „sic“ reicht mir dafür. Ausserdem habe ich sie darauf hingewiesen, dass ich auch dann keine grossen (100er) Packungen abgebe, sondern nur monatlich eine 30er Packung – so dass ich zumindest die Gelegenheit habe nachzuprüfen und zu wiederholen, dass sie nicht schwanger sein oder werden darf, wenn sie das nimmt. Gerade mal ein Arzt hat darauf reagiert … und das war noch derjenige, der das am wenigsten macht … wir hatten einfach die eine Kundin, der er das Medikament nicht selber mitgibt jeden Monat.

Aber ich schweife ab. Das Rezept hier war okay, die Kundin wusste um die Anwendung und auch dass sie nicht schwanger werden darf, was sie mir grad mit der nächsten Frage nochmals bewies …

„Könnte ich grad noch eine Packung (Pille zum Verhüten) haben? Ich habe aber kein Rezept dabei – ich habe das zu Hause vergessen.“

Gut, sie hatte diese Pille schon einmal bei uns, aber unter den Voraussetzungen hätte ich das garantiert auch so gegeben.