Wie würdet ihr entscheiden?

Veröffentlicht am von pharmama

Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall :-(.  Wir hier haben das Recht in „begründeten Ausnahmefällen“ und mit der entsprechenden Dokumentation auf unsere Verantwortung auch diese Medikamente abzugeben. Man beachte, dass es nicht heisst „in Notfällen“ – und das ist vielleicht auch besser so ... denn wenn jemand in die Apotheke kommt und einen Aufstand macht, weil ihm wichtige Medikamente ausgegangen sind und er unbedingt jetzt gleich welche wieder braucht – dann spricht das in meinen Augen nicht unbedingt für einen verantwortungsvollen Umgang mit seiner Medikation und das Vertrauen von mir in die Person ist schon etwas gestört. Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist. Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.

In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

...

schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen ...

Na? Wer wagt es? Wer will?

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flame 24/05/2011

1.) Ja, aber Rezept nachgereicht verlangen.
2.) Mh, problematisch. Müssen da nicht manche Medis ausgeschlichen werden? Ich denke man sollte zumindest versuchen dem Arzt hinterher zu telefonieren oder zur Not zur Klinik schicken. Abgeben würde ich nichts, aber auch keinen Mißbrauch vermuten.
3.) Ja, einen Monat geben, 6 verkaufen, Rest gibts gegen Rezept.
4.) Das dürfte doch ne typische Masche bei euch sein, also ganz klar nein.
5.) siehe 3.
6.) Wenn möglich Arzt kontaktieren, ansonsten soll er sich mal ne Woche Cholesterinarm ernähren.
7.) Siehe 4.
8.) Siehe 4.

Graugrüngelb 24/05/2011

Fall 1: Ja, würde ich ihm geben.
Fall 2: Falls es die Möglichkeit gibt, würde ich eine kleine Menge abgeben, dass sie bis nächste Woche auskommt.
Fall 3: Die Kundin kann am nächsten Tag mit Rezept kommen.
Fall 4: Würde ich nicht abgeben, sondern etwas rezeptfreies als Alternative empfehlen.
Fall 5: Nein. Dann soll sie in ihre Stammapotheke gehen.
Fall 6: Nein
Fall 7: Nein
Fall 8: Nein

Schubidu 24/05/2011

Fall 1

Ja. Ihm aber erklären, dass es eine absolute Ausnahme ist und bleiben wird.

Fall 2

Eher nein.
Evt kann man ihr mit einem anderen, rezeptfreien Medikament aushelfen.

Fall 3

Ja. Mit der Pille kann man ja eher keine Unfug anstellen, oder? Auch hier der Verweis auf die Ausnahme.

Fall 4
Nein, außer ihr habt Zugriff auf sein Rezept oder so. Ggf. muss er eine rezeptfreie Variante nehmen.

Fall 5

Ja. Mit der Pille kann man ja eher keine Unfug anstellen, oder? Auch hier der Verweis auf die Ausnahme.

Fall 6

Ja.

Fall 7

Nein. Ggf. ein anderes Schmerzmittel, das rezeptfrei ist, anbieten.


Fall 8

Definitiv nicht. Wenn er Viagra braucht, dann muss der Arzt es ihm verschreiben. Ohne V. Besteht für ihn ja kein Gesundheitsrisiko.

achtelgott 24/05/2011

Also ich würde generell nur Kunden etwas geben, die ich schon kenne und die wirklich schon lange das selbe Medikament nehmen.
Alle anderen kann man ja zu ihren Ärzten schicken oder im Fall des Touristen ihm raten wo er am besten hingeht. (Wer jetzt in der Schweiz kurzfristig am besten geeignet wäre die Cholesterin Senker in dem konkreten Fall zu verschreiben.)
Und wenn es wirklich lebensbedrohliche Geschichten sind, dann ist man in der Notaufnahme im Zweifelsfall eh besser dran als in der Apotheke ;).

silbermondauge1971 24/05/2011

Hallo pharmama !

Fall 1: Kunde ist seit 3 Jahren bei euch. Er wußt vielleicht nicht dass Arzt in Ferien. Also: Ja, Tabletten ausgeben.

Fall 2: Schon komisch, hat sie vom Arzt nicht genug Tabletten für 2 Wochen bekommen ?
Ich würde eher sagen "nein"

Fall 3: Ich würde "Ja" sagen aber ich bin gutmütig. Ein weniger gutmütiger Mensch würde eher sagen "nein", Rezept holen

Fall 4: "nein". Gib ihm Baldrian oder sowas.

Fall 5: siehe "3".

Fall 6: "Ja"

Fall 7: eher "nein".

Fall 8:…"Nein" Never ! Ohne Viagra stirbt man(n) nicht aber vielleicht mit...

Herzchaosmama 24/05/2011

Ohne vorher die Kommentare gelesen zu haben, versuche ich mich mal als Laie.

Fall 1: ja

Fall 2: falls möglich Arzt anrufen, wenn nicht mehr erreichbar, Medikament geben mit der Bitte morgen den Arzt anzurufen und die momentane Dosis beizubehalten, da sie es verträgt

Fall 3: Rezept holen lassen, falls kurz vor Ladenschluss dann mitgeben

Fall 4: definitiv nein

Fall 5: Arzt anrufen, wenn nicht mehr erreichbar mitgeben

Fall 6: würde ich mitgeben, da es ein sehr notwendiges Medikament zu sein scheint

Fall 7: an einen Arzt verweisen, wenn er ablehnt freie Medikamente anbieten

Fall 8: nein

Blogolade 24/05/2011

ich wage es auch:

1) Ja
2) Die Dame möge bitte selbst beim Arzt anrufen und fragen, wie sich der Arzt die weitere Behandlung vorstellt. Sicherlich hat er sich was bei der verschriebenen Packungsgröße und dem Folgetermin gedacht. Evtl hat die Dame zuviel genommen und kam deswegen nicht bis zum Termin aus?
3) Ja, wenn Praxis noch offen ist, Rezept faxen lassen (das geht doch bei euch, oder?)
4) Nein. Rezeptfreie Alternativen vorschlagen
5) Nein, nur gegen Rezept aus der Praxis siehe 3)
6) Ja, wenn er glaubhaft rüberkommt
7) Nein. Rezeptfreie Alternativen vorschlagen
8) Nein. Selbst ohne Blutdruckprobleme ist es kein Notfall aber so schon 3 Mal nicht.

Blogolade 24/05/2011

Hey, das letzte sollte kein Smilie werden sondern
8 )

achtelgott 24/05/2011

Asooo. Ja gut zu wissen. Dann hör' ich jetzt auf für Klausuren in Pharma zu lernen. Ist scheinbar nicht nötig:
Als Mensch muss ich ja dann auch selber wissen, was am besten ist also auch so ganz mit ohne Lernen und meine Patienten später tun das ja auch darum muss ich denen da nix zu sagen können...
Der Herr in dem Beispiel mit Viagra bekam doch noch andere Blutdruck senkende Medikamente oder? Ja dann ist das mit Viagra ja überhaupt kein Problem, soll er ruhig nehmen-.-.
Aber eigentlich wäre es gut so manchen ich nenne es mal "überschäumenden" Kunden einfach alles zu geben, das fördert dann die natürliche Selektion....

cassa 24/05/2011

Auch ich möchte jetzt mal Aushilfsapothekerin spielen ;o) Ich sage:

Fall 1: jein. Kunden bitten, morgen oder übermorgen zum Vertretungsarzt zu gehen und ein Rezept zu holen, der sollte sich auch mit dem Dossier auskennen. Falls das aus irgendeinem Grund nicht klappt, DANN Abgabe ok, da bekannter Dauerpatient.

Fall 2: jein. Arzt anrufen und nachfragen. Ich meine mich zu erinnern, dass spontanes Absetzen von Antidepr. schwierig (Suizidgefahr) ist, von daher im Zweifel evtl. doch Abgabe des Medikamets für genau 1 Woche?

Fall 3: nein. Rezept holen lassen. Laufen/Fahren tut nicht weh.

Fall 4: Nein. Starker Verdacht auf Mißbrauch. Alternativen aufzeigen (inklusive nichtmedikamentöse Methoden). Wenn er unwirsch/verärgert reagiert, würde ich sagen: Verdacht bestätigt.

Fall 5: Nein. Ihr könnt nicht kontrollieren, ob ihre Storry stimmt. Und die Pille ist bei manchen Personen kontraindiziert. Wer weiß, vielleicht hat ihr das der Arzt auch gesagt und sie ist nun verärgert und denkt sich "Versuch ichs einfach mal in der Apotheke, ich will die Pille nämlich unbedingt haben!"?

Fall 6: Ja. Ausnahmefall, mit dem Mittel lässt sich ja auch kein Schindluder treiben (oder?!). Diesen Menschen kann man nun wirklich schlecht bitten, mal schnell beim Hausarzt vorbeizugehen...

Fall 7: NEIN! Und dringend zum Arzt schicken und auf die Gefahren seines Tuns hinweisen. Alternative anbieten (freiverkäufliches Schmerzmittel).

Fall 8: NEIN! Erstens keinerlei Not- oder Sonderfall, zum anderen Patienten auf die Gefahr/Kontraindikation hinweisen (sonst klappert er evtl. alle Apotheken ab, bis er eine findet, die Mitleid hat/Gierig genug ist...).


Kurz also: Fall 6 ja, Fall 1 und 2 evtl. ja, wobei 1 ja noch genug Zeit hat, das Rezept zu erhalten und bei 2 finde ich die Entscheidung echt schwer...

cassa 24/05/2011

PS: Und was würde nun Pharmama machen?

Pharmama 24/05/2011

Die Antwort kommt ...
morgen früh.
Bis dahin: Ich finde es toll, wie ihr Euch Gedanken zu den Fällen macht - wirklich interessant zu lesen.

NK 24/05/2011

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Soll er haben.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Wenn sie selber nicht weiß, ob sie die überhaupt weiter nehmen soll? Eher nicht.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Morgen wiederkommen. Kondome verkaufen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Eine Nacht bringt niemanden um, oder?

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Packung Kondome anbieten.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Hm... Wäre es tragisch, die mal ne Woche nicht zu nehmen?

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Nein. Zum Arzt gehen? Rezeptfreies Mittel anbieten.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

Bei Bluthochdruck sowieso nicht, oder?

achtelgott 24/05/2011

Viagra ist eigentlich kein Problem bei Bluthochdruck selber, aber zusammen mit den dann ja meist verschriebenen Blutdruck-senkenden Medikamenten kann der Blutdruck auch zu stark abfallen und das ist dann das eigentliche Problem.

Anika 24/05/2011

Ich mag auch mal... ;)

1. Wenn er es noch für den aktuellen Tag bräuchte, ja, aber da noch drei Tage Zeit sind, würde ich ihn bitten, den Vertretungsarzt aufzusuchen.

2. Klingt für mich nach keinem Notfall, zudem hatte sie auch erst eine Packung... Zur Not könnte sie ja den Arzt aufsuchen und nachfragen.

3. Die Pille sehe ich nicht als Notfall an.

4. Nein, da Schlafmittel nicht für eine Dauermedikation gedacht sind.

5. Siehe 3

6. Ja, da dieses Medikament lebenswichtig sind und er im Urlaub nicht eben mal zu seinem Arzt kann.

7. Auf keinen Fall! Er sollte zum Arzt und in der Zwischenzeit eben auf rezeptfreie Medikamente zurückgreifen.

8. Davon abgesehen, dass Viagra kein Notfallmedikament ist, auf keinen Fall aufgrund der neuen Medikamente.

NK 24/05/2011

Ah okay.
Wobei auch sonst Viagra ja nicht gerade überlebenswichtig ist, sodass man es notfallmäßig abgeben müsste.

Martin 24/05/2011

Liebe Pharmama, ich möchte mich mit einer kleinen Statistik über die bisherigen Antworten für deine tollen Blogeinträge bedanken :)

Frage 1 (Bluthochdruck): 17% nein / 83% ja
Frage 2 (Antidepressiv): 58% nein / 8% ja / 33 % Arzt anrufen
Frage 3 (Pille, Kundin bekannt): 46% nein / 54% ja
Frage 4 (Schlafmittel): 100 % nein / 0 % ja
Frage 5 (Pille, Kundin unbekannt): 39% nein / 61% ja (mehr, als bei der bekannten Kundin :))
Frage 6 (Cholesterin): 30 % nein / 70% ja / 4% Arzt anrufen
Frage 7 (Schmerzm.): 100% nein / 0% ja
Frage 8 (Viagra): 100% nein / 0% ja

(Nur Kommentare gezählt, die alle acht Fragen beantwortet haben (n=26), "eher nein, notfalls ja" wurde als ja gewertet, Resultate auf ganze Zahl gerundet)

Meine Lösung entspricht in allen Fragen der Mehrheit ausser beim Cholesterinsenker, da ist Nutzen/Risiko einer Abgabe ohne Rezept m.M.n. viel zu gross.

Quastenflosse 24/05/2011

Ich stimme euch fast bei allem zu, gebe aber bei der Pille zu bedenken, dass es mit "dann muss man halt ein Kondom nehmen" nicht unbedingt getan ist. Manche reagieren recht empfindlich auf veränderte Einnahmepausen, bekommen Akne, Zwischenblutungen, Migräne... das ist auch kein Zuckerschlecken. Daher würde ich, falls keine Kommunikation mit Arzt oder Stammapotheke möglich ist, eine 3- oder 6-Monatspackung bezahlen lassen und erstmal nur eine Packung mitgeben, bis das Rezept nachgereicht wird.

ednong 25/05/2011

Huh,
als absoluter Laie mal meine Meinung mit viel Bauchgefühl dazu:

Fall 1:
Wenn sich seine Medikation nicht (grundlegend) geändert hat in den letzten 3 Jahren, dann ja. Kommt natürlich auf die Arznei an, ich kenne mich da mit möglichen Nebenwirkungen nicht aus. Und außerdem: unterschreibt er auch dafür, was er dir für Auskünfte gibt in dieser "Beratung"?

Fall 2:
Antidepressiva sind ein weites Feld und können ja vielerlei bewirken. Ich vermute aber mal, dass die Ärzte auch lediglich fragen, ob es irgendwelche Komplikationen gab - und wenn nicht, dann weiter verschreiben. Also ja.

Fall 3:
Wenn sie das Rezept schon hat und nachreicht (kann/darf sie das?), dann ja. Wobei dann wohl eher ne Monatspackung ohne Rezept.

Fall 4:
Hm, hm. Ich würd ihm zu einem rezeptfreien Medikament raten - da dürfte es sicher genug Alternativen geben, die bei entsprechender Dosierung auch einen Schlaf ermöglichen. Ergo: nein.

Fall 5:
Beim Gyn nachfragen, ob etwas dagegen spricht. Wobei natürlich auch sie erzählen könnte, dass sie das Rezept schon hat *grübel* Wohl ja, sicher auch bei erfolgloser Nachfrage beim Gyn. Aber wohl auch nur ne Monatspackung.

Fall 6:
Schwierig, schwierig. Weil es auch für ihn schwierig oder zumindestens aufwändig sein dürfte, in der Schweiz ein Rezept zu bekommen. Ergo ja, würde die Menge aber auf seine Aufenthaltsdauer abstimmen (also möglichst passende Packungsgröße) und natürlich bescheinigen lassen von ihm, dass die Medikamente für ihn und nur für ihn sind.

Fall 7:
Gibt es andere Alternativen, die wirken könnten? Oder vielleicht eine rezeptfreie Version des Medikaments (ist meist in D so, mit geringerer Dosierung). Wenn es das gibt, würde ich aus dieser Ecke nehmen, ansonsten wohl ja, aber kleine, kleine Packungsgrösse.

Fall 8:
Nein aufgrund der anderen Medis.

Hm, ich glaube die Apotheke wäre bei mir immer voller Kunden ohne Rezept auf der Suche nach rezeptpflichtigen Mittelchen ...

Cerise 25/05/2011

Das ist ein guter Einwand, aber wenn ich so empfindlich reagiere habe ich doch erst recht im Blick wann ich neue brauche, oder?
Zu meiner Pillenzeit war ich spätestens 2 Wochen vor Ende der Packung bei meinem FA und ich hatte keine Probleme.
Da meine Medis eh lebenswichtig sind für mich weiß ich immer ganz genau wie lange ich noch hinkomme. Ein Glück das mir die jeder Arzt verschreibt, denn da ich immer nur 1x pro Quartal beim Arzt auftauche um das Rezept zu holen habe ich schon manchesmal nicht mitbekommen das die Praxis wegen Urlaub zu ist.

J 25/05/2011

Patient 8 finde ich überhaupt nicht schwierig. Wenn es um Viagra geht ist es ganz sicher absolut kein Notfall, da würd ich nichtmal nachdenken.

Auch auf Patient vier würde ich nicht eingehen, das schlimmste, was ihm passiert ist eine Nacht ohne Schlaf. Das ist Mist, aber erträglich.

Die meisten anderen Patienten würde ich zum Arzt schicken und sagen, dass sie sich das Rezept holen müssen. Das kann man in D auch ohne Termin.

Übrigens: Auch wenn es widerrechtlich ist, bekommt man im Zweifels- oder tatsächlichen Notfall auch in deutschen und österreichischen Apotheken rezeptpflichtige Medikamente.

Aesculap 25/05/2011

Ich glaube, sie/er nennt sich Scharade, weil Sie uns mit Scharade auf die Palme bringen will ;o)...

nicoretta 25/05/2011

Ein echtes Problem, denn Amylnitrit (Sexdroge) ist ein starker Blutdrucksenker und dies in Kombination mit Viagra hat schon öfter zum Tode geführt... :-(

chilara 25/05/2011

Wirklich sehr interessante Fallbeispiele... ich liege auch in der Statistik, der bekannten Patientin würde ich die Pille geben (übrigens gute Idee die 3-Monatspackung bezahlen zu lassen und nur eine Packung rauszugeben- geht das, Pharmama?). CSE-Hemmer- eigentlich nicht soo tragisch, wenn man die mal ne Woche nicht nimmt...ohne Rezept muss er die dann ja auch selbst bezahlen, k.a. was die kosten?

Und das schlafmittel- gib ihm einfach das nicht müde machende, 100% homöopathische von 1900 aus einem der letzten Beiträge, das wirkt garantiert!

Hab übrigens mit 16 oder 17 in typischer Teenie-Verplantheit auch mal geschafft, dass ich mich nicht rechtzeitig um einen Gyn-Termin bemüht hatte und die Pille dann doch plötzlich alle war- auch die deutsche Apotheke hat mir damals die Pille dann gegeben und ich hab brav das Rezept ne Woche später vorgezeigt (aber streng waren sie mit mir...)

Pharmama 25/05/2011

Nicorettas Antwort fand ich schön und ziemlich zutreffend auch für mich:
"Im grossen und ganzen frage ich mich bei der Notfall-Abgabe immer folgendes: Was kann passieren, wenn ich es nicht gebe? Und was kann passieren, wenn ich es mitgebe? Und dann höre ich auch auf mein Bauchgefühl."
Da spielt so viel mit rein. Darum gibt es auch nicht *die* richtige Antwort. Nur die im Moment richtige.


Fall 1: Stammkunde mit Blutdruckmedikament seit 3 Jahren und der Arzt in den Ferien
Ja. Eine Weiterführung der Therapie ist vernünftig. Auch wenn das kein Notfall ist und er zum Ersatz-Arzt könnte bekommt er es von mir. Da darf ich kulant sein und ihm den Aufwand erparen. Entweder mache ich ihm einen Vorbezug – ich gebe ihm das Medikament jetzt – er soll einfach beim Arzt, wenn er wieder zurück ist ein Rezept verlangen.
Oder was ich seit Anfang Jahr auch kann: wenn er ein Dauerrezept hatte, dann kann ich das selbst verlängern ... Der Kunde sollte natürlich auch dann regelmässig zum Arzt zur Kontrolle.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva die vor dem Arzttermin ausgehen.
Ja. Ich hatte im Kopf Medikamente wie Paroxetin oder Citalopram oder Venlafaxin. Antidepressiva sind schwierig, weil oft etwas probiert werden muss, bis die geeignete Medikation gefunden wurde. Was aber unbedingt vermieden werden sollte ist ein plötzliches Absetzen – das würde zu vermehrt Nebenwirkungen und einem starken wiederaufteten der Grundprobleme führen. Da sie das Medikament aber vertragen hat, gebe ich ihr darum eine kleine Packung, die bis zum Arztbesuch reicht. Zur Sicherheit würde ich hier den Arzt anrufen und nachfragen / ihn informieren.

Fall 3: Stamm-Kundin will die Pille hat ihr Rezept zuhause vergessen.
Ja. In so Fällen bin ich kulant. Die Kundin hat dieselbe Pille schon seit Monaten wie ich nachschauen kann ... sie ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin ... da bekommt sie das von mir, auch ohne dass sie jetzt noch nach Hause muss das Rezept holen.

Fall 4: Erst-Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel, er hat eine leere Packung dabei.
Nein. Schlafmittel werden gerne missbraucht und auch wenn das für den Kunden im Moment vielleicht etwas wichtiges ist – einmal nicht schlafen zu können ist kein Notfall. Er bekommt sie von mir nicht und darf am nächsten Tag in seine Stammapotheke das holen gehen (wenn das denn stimmte).

Fall 5: Erst-Kundin will die Pille ohne Rezept. Sie sagt sie nimmt diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin.
Jaaaein. Das ist so ein Fall, den ich nicht so toll finde. Glaube ich ihr – oder nicht? Ich könnte, wenn ich Zweifel habe den Arzt anrufen und nachfragen/ ein Rezept verlangen ... tollerweise kommt so eine Kundin immer in der Mittagspause oder nach 5 Uhr, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Wenn ich es ihr glaube, gebe ich ihr eine kleine Packung ab, halte aber alles im Computer fest (mit Name etc.)und lasse sie die Abgabe unterschreiben unter „Weiterführung Therapie“ – wenn sie mich angelogen hat (und sie nachher z.B. ein Blutgerinsel macht) ist das zumindest eine Absicherung.

Fall 6: Ferienbesucher, dem sein Cholesterin-medikament ausgegangen ist.
Ja. Cholesterinmedikamente nach Herzinfakt – gehören zu den Medikamenten, die man wirklich regelmässig nehmen muss, um einen weiteren HI zu vermeiden. Sie werden auch nicht missbraucht. Also: er bekommt von mir eine Packung (auch eine grosse) die reicht, bis er zurückgeht und ich dokumentiere alles.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin – so wie er es vom Nachbarn bekommen hat. Dafalgan wirke nicht.
Nein. Das Novalgin ist rezeptpflichtig und – obwohl gerne verschrieben und preisgünstig – hat es ein paar unangenehme mögliche Nebenwirkungen (Blutbildveränderungen). Darum bekommt er das von mir nicht. Ich habe ja auch noch einige Alternativen zum anbieten. Ausser Paracetamol (in Dafalgan) haben wir heute noch eine Menge mehr, auch stärkere Schmerzmittel zur Verfügung, die man auch ohne Rezept bekommt. Ich würde es jetzt mit Ibuprofen 400mg 3x täglich versuchen. Wenn das nicht reicht, kann er ja zum Arzt und fragen, ob der ihm Novalgin aufschreibt.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er hat es vor längerer Zeit schon einmal gehabt, nimmt aber in neuerer Zeit Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz.
Nein. Wenn der Kunde ein Herzproblem hat, dann ist Viagra eventuell gar keine gute Idee (ausser ich will den Kunden verlieren) – ausserdem ist Viagra auch nicht ein medizinischer Notfall. (Ein persönlicher vielleicht schon). Der Kunde muss dafür erst zum Arzt.

Jetzt .. wundern sich vielleicht welche unter Euch und denken: die Pharmama ist ja gar nicht so streng, wie sie hier immer tut :-)
Doch, doch, bin ich. Aber ich bin auch kulant, wenn ich Grund sehe und das sein darf.

Pharmama 25/05/2011

Oh, Danke für die Statistik!
Mal sehen, wie das mit meiner Antwort korreliert (ausführliche Erklärung übrigens weiter unten:)
1: Ja - würden die meisten andern auch geben
2: Ja, rsp Arzt anrufen. Da wären andere nicht so dafür
3: Ja (so viele würde ihr das trotzdem nicht geben und sie heimschicken das Rezept holen?)
4: Nein (wie alle - ausser vielleicht Scharade)
5: Jaein (wieso würde der das mehr geben als die bekannte Kundin? Spannend)
6: Ja (wie die meisten)
7: Nein (wie alle)
8: Nein (wie alle)

anna 25/05/2011

So wie du dich darstellst, bist du einfach kompetent und souverän -- das wirkt auf den ersten Blick manchmal streng und manchmal nachlässig. Danke für die ausführlichen Erläuterungen!

Steven 25/05/2011

Ich gebe Dir Recht bis auf die Antidepressiva, allerdings sehe ich das jetzt nicht aus der schweizer Sichtweise, sondern aus der deutschen Sicht:

Der Patient hatte bisher nur eine Packung: Daher gehe ich davon aus, dass ich bei der Abgabe des Antidepressivums in der kleinsten Packung vom Arzt einen bitterbösen Anruf erhalten werde, warum ich mich in seine Therapie einmischen würde und er den Patienten jetzt umstellen möchte und er mir daher kein Rezept erstellen wird. Daher aus meiner (deutschen) Sicht: Ich darf es in Deutschland nicht, daher keine Abgabe, auch wenn es vielleicht medizinisch geboten wäre.

Außerdem: Ein gewisses Missbrauchspotential und ein gewisser Gewöhnungseffekt ist da genau wie bei den Schlafmitteln vorhanden. Das kann ich bei einer Abgabe dann nicht kontrollieren, da ich hierzulande die Abgabe mangels Dosierpflicht nicht mal im Rechner vermerken kann.

Übrigens: Ich fand das Post von Dir unglaublich spannend.

cassa 25/05/2011

Spannend! Vielleicht kannst du ja öfter mal so einen Beitrag "Wie würdet ihr entscheiden?" mit Fallbeispielen bringen? Also mir hat das abschätzen viel Spaß gemacht und sensibilisiert auch ein wenig dafür, dass Medizin abgeben eben doch noch etwas verantwortungsvoller ist als Brot und Alk im Supermarkt verkaufen....

Liz 25/05/2011

Toller Post, sehr lehrreich. Habe Dich gleich meiner Freundin weiterempfohlen, die ist selbst in einer Apotheke als PTA tätig.
Lieben Gruß!

nicoretta 25/05/2011

Aus der Fachinformation:

Efexor: Ein plötzliches Absetzen sollte vermieden werden.

Cipralex: Um mögliche Entzugserscheinungen zu verhindern, sollte das Absetzen einer Escitalopram-Therapie durch eine stufenweise Reduktion der Dosis und über eine Zeitspanne von 1 oder 2 Wochen erfolgen.

Ergo _kann_ ich die Abgabe nicht per se verweigern, wenn der Arzt nicht erreichbar sein sollte!
Aber: die Halbwertszeiten sind oft einen Tag oder länger... Also kann die Kundin z.B. nach der Mittagspause noch einmal kommen, wenn wir den Arzt dann erreichen können...

Quastenflosse 25/05/2011

Das stimmt, man sollte es im Blick haben. Aber niemand ist unfehlbar - mir ist es auch schon mal passiert, dass ich dachte, ich hätte noch eine angebrochene und eine volle Packung, um dann festzustellen: Ups, war ja doch die letzte. Da war ich dann sehr dankbar, dass ich eine Packung bekommen habe und die anderen holen konnte, nachdem ich mir am nächsten folgenden Werktag sofort das Rezept geholt habe.

Steven 25/05/2011

Ich nehme an, das bezog sich auf mein Post von gerade eben:
Ich finde das ne super Regelung in der Schweiz, dass ihr das abgebeben MÜSST. Hierzulande DÜRFEN wir das TROTZ Fachinformation nicht: Abgabe ausschließlich gegen Rezept eines Arztes, alles andere ist für den Apotheker strafbar...

Beim Blutdruckmedikament, das der Patient seit Jahren bekommt und der mir dauerbekannt ist, hab ich da trotzdem weniger ein Problem. Das hat der seit Jahren vertragen und da passiert nix und der Arzt wird mir da auch ein Rezept ausstellen.
Beim neuverschriebenen Antidepressivum wäre ich als Angestellter in D nicht mal mehr über die Haftpflichtversicherung meines Chefs versichert, wenn der Patient es jetzt doch nicht verträgt, da es schlichtweg eine illegale Abgabe ist.

Auch wenn sich das herzlos anhört: Ich mag meine Approbation.

Aber hier wäre in D der Gesetzgeber gefragt und nicht der kleine Apotheker.

Ich hätte da in der Schweiz mit der Abgabe auch kein Problem, wenn das dann abgesichert ist, ich bei der Abgabe versichert bin und nicht ich kleine Wurst in der Tinte stecke, wenn was passiert.

nicoretta 25/05/2011

Äh ja, es war als Antwort gedacht! Hab ich denn nicht den richtigen Button gedrückt?! Egal...

Tja, das ist das Schöne hier in der Schweiz:
Gebe ich es ab, ist es eine Ausnahme, die ich aber begründen können muss...
Gebe ich es nicht ab, so muss ich das auch begründen können...
Denn: ich bin in jedem Fall haftbar! Wenn ich etwas nicht gebe und es passiert deshalb etwas ist das für meine Aprobation genau gleich schlecht, wie wenn ich es abgebe und es passiert etwas...
Und - ich mag meine Approbation auch. Eine Lehre als Schreinerin in meinem Alter? Dazu hätte ich jetzt also echt keinen Bock! ;-)

Steven 25/05/2011

Haftbar sind wir bei jeder Medikamentabgabe per se in beiden Ländern.

Der Unterschied zu Deutschland ist aber der:
Du bist in der Schweiz über die Haftpflicht Deines Chefs sowohl VERSICHERT, wenn Du es abgibst, als auch, wenn Du es nicht abgibst. Sollte der Patient einen Schaden erleiden und Du musst Dich vor Gericht verantworten, wäre in der Schweiz beides legal. Du musst die Abgabe halt dann pharmazeutisch begründen können. Wenn Du das kannst, bist Du sowieso rechtlich aus dem Schneider.

Selbst wenn Du - in der Schweiz - einen Fehler gemacht hast, wäre die Abgabe per se legal, da es Ausnahmen gibt, die diese Abgabe zulassen. Du hast dann allenfalls fahrlässig gehandelt und sowas zahlt die Haftpflicht Deines Chefs. Die Haftpflicht könnte diese Zahlung nur verweigern, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hättest, also beispielsweise betrunken warst.

Wenn ein Apotheker in D ein verschreibungspflichtiges Medikament - aus Gefälligkeit - ohne Rezept abgibt, handelt er damit auf JEDEN FALL gegen das geltende Recht, völlig egal, ob das jetzt pharmazeutisch sinnvoll ist oder nicht. Wenn der Patient das Medikament schluckt und einen Schaden erleidet, wird er sich einen Schuldigen suchen. Und das kann dann durchaus der Apotheker sein.

Und wenn Du dann vor dem Richter stehst, wird der Dir sagen, dass Du das Medikament nicht abgeben hättest dürfen, da es diese Ausnahmen in D nicht gibt, und er wird Dich dann verurteilen. Beispielsweise zu Schadensersatz in 5stelliger Höhe (bei nem Schmerzensgeldprozess gar nicht mal so selten).
Das wäre jetzt der Fall für die Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht wird hier dann aber ebenfalls sagen, dass die Abgabe per se illegal war, also grob fahrlässig, und wird die Zahlung verweigern. Damit zahlt dann der angestellte Apotheker die Nummer aus seinem Privatvermögen.

Und das Ganze nur, weil der Apotheker einem Patienten helfen wollte, der es am Samstag nicht mehr zu seinem Arzt geschafft hat.

Das ist eine ganz andere rechtliche Situation, die man als Apotheker in D sich immer ins Gedächtnis rufen sollte, bevor man ein Medikament ohne Rezept abgibt.

Eine Anmerkung: Wenn ich in D ein verschreibungsfreies Medikament an einen Patienten abgebe und der Patient erleidet einen Schaden, bin ich selbst bei Fahrlässigkeit (z.B. ASS bei Marcumarpatient) über die Haftpflicht meines Chefs abgesichert..

Steven 25/05/2011

Noch ein Gedanke:
Sollte es vor das Berufsgericht gehen und es um die Aberkennung der Approbation gehen, hast Du ebenfalls bessere Chancen, das Teil zu behalten, wenn die Abgabe per se erst mal legal war (Schweiz), als wenn Du per se schon mal eine illegale Abgabe vorgenommen hast (Deutschland).

Cerise 25/05/2011

Ja, passieren kann es. Aber ich denke, wenn man in der Apotheke angibt das man zu denen gehört die wirklich Schwierigkeiten haben wenn da was verändert wird, dann bekommt man die kleine Packung in jedem Fall.
Das wäre für mich dann auch wieder was anderes als "nur" Vergesslichkeit, das würde schon unter Notfall fallen.

ednong 25/05/2011

Oh,
dann war ich ja doch nicht so schlecht wie ich glaubte. Interessant war es allemal.

Ebenfalls interessant, was Steven weiter unten über die Haftung äußert. Und da fragt man sich wirklich, ob die Regelung in der Schweiz nicht um einiges kundenfreundlicher ist.

denise 26/05/2011

Ist Resyl Plus/Bexin nicht auch verschreibungspflichtig? Oder geben mir das die Apothekerinnen amigs einfach, weil sie das Gefühl haben, ich sei ein Notfall?

Das verwirrt mich nach wie vor etwas. Also nicht, dass ich jeweils nicht wirklich krank wäre und ich froh bin, dass ich nicht noch einen Arzttermin machen muss und/oder in die Notfallpraxis sitzen und je nach dem 3 Stunden warten, sondern weil man damit doch auch Missbrauch betreiben kann?

Pharmama 26/05/2011

Du kannst ganz einfach herausfinden, ob etwas rezeptpflichtig ist: das steht auf der Packung.
A und B: rezeptpflichtig
C, D etc. nicht

denise 26/05/2011

Auf dem Resyl Plus steht jedenfalls "B", also wärs rezeptpflichtig. Gut, ich wohne jetzt seit 3 Jahren da und gehe regelmässig in "meine" Quartierapotheke, evtl. "hilft" das auch in diesen Fällen.

Man kennt die Person, hat ein Dossier und sie wissen, was ich sonst noch so nehme? (Nichts, ausser der Pille..)

Pharmama 26/05/2011

guck noch mal. Resyl plus ist (noch) nicht rezeptpflichtig.

denise 26/05/2011

Tatsächlich, sorry.

Ich war da wohl etwas "neben den Schuhen". ;-)

Alles in Ordnung und dann bin ich froh, dass ich beim nächsten Mal wieder nur 5m in die Apotheke spazieren muss und dann das Haus 3 Tage nicht verlassen, bis das übelste vorbei ist.

Aesculap 27/05/2011

Hallo,
Deine Ausführung war sehr lehrreich für mich. Ich habe schon oft überlegt, was mir eigentlich passiert, wenn ich rezeptpflichtiges ohne Rezept abgebe, und inwieweit ich selbst oder mein Chef haftbar dafür ist...

Bisher habe ich keinen konkreten Gesetzestext dazu gefunden.
Ja, im Zweifel bin ich meine Approbation dann los, aber gäbe es dann auch eine Haftstrafe?

Bei uns ist es nämlich so, daß mein Chef sehr oft rezeptpflichtiges ohne Rezept abgibt und ich mir auch schon seinen Groll antun mußte, als ich es nicht getan habe... Ich finde das reißt bei uns ganz schön ein....

svuechiatrie 27/05/2011

Fall 1... als Stammkunde vertrauenserweckend... und leider geben nicht alle Ärzte ihre Ferien fein rechtzeitig an...

Fall 2... klarer Fall von selbst Schuld... da hätte man auch früher drüber nachdenken können... Eigenverantwortung fehlgeschlagen

Fall 3... Auch selbst Schuld... noch mal nach Hause fahren und Rezept holen oder sich stattdessen ne Packung Kondome kaufen ;)

Fall 4... Ja genau... heute unbedingt... und wieso denkt man nicht vorher dran?

Fall 5... Dumm gelaufen. Einmal Kondome bitte.

Fall 6... unter eventueller telefonischer Rücksprache mit dem behandelndem Arzt? In dem Fall wäre mir das doch zu riskant ihn weg zu schicken.

Fall 7... Wie wäre es mit nem Arztbesuch...

Fall 8... Ich schätze das lässt er besser...

Das mal so als absoluter Laie...

Shimapan 27/05/2011

1. Ja, Stammkunde, kein Problem.
2. Schwierig... Nicht zwingend notwendig, aber Absetzen kann auch Probleme geben. Am besten mal Arzt anrufen.
3. Auf jeden Fall, Pille darf in der Anwendung nicht unterbrochen werden.
4. Klar Nei, wirklich nicht zwingend notwendig. Entweder er geht morgen in seine Apotheke, oder er nimmt eine rezeptfreie Alternative.
5. Ja, siehe 3 - darf nicht unterbrochen werden.
6. Ja. Keine Mißbrauchsgefahr, und sie sind nötig, um einen weiteren Anfall auszuschließen.
7. Nein. Rezeptfreie Alternative anbieten.
8. Nein. Wenn er keine Herzprobleme und Bluthochdruck hätte, dann gerne, aber so ist das zu gefährlich.

Steven 28/05/2011

Bin kein Anwalt... Frag eher da nach, bevor ich Dir da Blödsinn erzähle.

Aber der Gesetzestext für die deutsche Situation ist das Arzneimittelgesetz. Das findest Du unter: http://www.gesetze.juris.de/amg_1976/index.html

Lies die Paragraphen 48 (1. Absatz) und 95 (1. Absatz, 6. Punkt und 3. Absatz). Ich finde, das liest sich recht eindeutig.

Schlumpf 31/05/2011

Ja, ausser 4, 7 und 8. Wegen jedem nichtvorhandene Rezept
stundenlang rumzutelefonieren lohnt sich langsam
auch nicht mehr, leider. Margensenkung und Generikaweristambilligstenwettrennen sei Dank...

Wolfram 01/06/2011

Fall...
1: ja. Vertrauenswürdig - außer, es gäbe noch andere Faktoren, die du nicht mitgeteilt hast...
2: nein, jedenfalls nicht ohne weiteres. Sie (oder die Apotheke) kann den Arzt anrufen, der seinerseits die Apotheke telefonisch ermächtigen kann, eine kleine Packung zu verkaufen, aber ohne Rezept? Das sind m. W. beliebte Schwarzmarktmedikamente.
Ich verstehe auch nicht, warum der Arzt nicht genügend Medikamente bis zur nächsten Konsultation aufschreibt.
3: Ermessensfrage. In der Stadt kann man sagen, "gehen Sie das Rezept eben holen", auf dem Land ist das schwieriger. Aber: im Prinzip ja.
4: keinesfalls. Woher weiß er zwischen sechs und sieben, daß er um zehn nicht schlafen können wird?
5: Nein. Warum geht sie nicht in ihre Stammapotheke oder holt sich ihr Rezept ab?
6: Ja. Klingt vernünftig - und soll er sich dafür einen ganzen Tag in die Notaufnahme setzen?
7: Nein. Schwarzmarktmedikament...
8: Nein. Wenn er sich umbringen will, soll er das nicht in den Armen einer Frau tun...

So, und beim Scrollen hab ich grad gesehen, du hast deine Lösung schon gegeben, dann will ich mal vergleichen. ;)

Die Antwort von Schlumpf halte ich übrigens für verantwortungslos. Da kann man die Rezeptpflicht auch gleich ganz aufgeben, wenn man so argumentiert. Dabei ist die durchaus für einiges gut...

Frank 06/06/2011

Das sind alles keine Fälle, die ich mir als Notfälle vorstelle. In allen beschriebenen Fällen reicht es, wenn der Patient sich bei einem beliebigen Arzt (ausserhalb der Dienstzeit beim Notdienst) ein Rezept holt und damit zurück kommt.
Ich dachte bei Notfällen kommt nun jemand mit Atemnot und zeigt sein leeres Spray und ähnliches.