Wie würdet ihr entscheiden?

Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall :-(.  Wir hier haben das Recht in „begründeten Ausnahmefällen“ und mit der entsprechenden Dokumentation auf unsere Verantwortung auch diese Medikamente abzugeben. Man beachte, dass es nicht heisst „in Notfällen“ – und das ist vielleicht auch besser so … denn wenn jemand in die Apotheke kommt und einen Aufstand macht, weil ihm wichtige Medikamente ausgegangen sind und er unbedingt jetzt gleich welche wieder braucht – dann spricht das in meinen Augen nicht unbedingt für einen verantwortungsvollen Umgang mit seiner Medikation und das Vertrauen von mir in die Person ist schon etwas gestört.
Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist.
Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.

In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?

Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen …

Na? Wer wagt es? Wer will?

92 Kommentare zu „Wie würdet ihr entscheiden?

  1. So da will ich mal als Hobbyapotheker :-)
    1 Ja denn er ist ja schon 3 Jahre Kunde. Kann man mit Herztabletten Schmuh betreiben? Nö oder?
    2 Schwierig…. wahrscheinlich nicht. Aber nur Bauchentscheidung
    3 Ja, weil kein Schmuh betrieben werden kann imho
    4 Nö. Mal nicht schlafen bringt ihn nicht um
    5 Ja, weil siehe 3
    6 Schwierig… sieht man den jemals wieder? Eher nein!
    7 Niemals!
    8 Niemals. Viagra ist nicht wirklich lebensnotwendig (auch wenn er das evtl. aktuell anders sieht :-)

    So! Zulassung erfolgt dann in den nächsten Tagen right? *bfg*

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  2. Also,ich würde sagen:
    1 ja
    2 Arzt anrufen,
    3 ja (ist mir auch schon passiert, wobei man so ein Rezept ja faxen lassen kann)
    4 nein
    5 ja (Rezept faxen lassen?)
    6 ja
    7 nein
    8 nein

    Uuuund?

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  3. Ich würde sagen:

    1 ja, ggf. mit Info an den Arzt, damit der nicht noch einmal extra für den selben Zeitraum verschreibt.

    2 auf keinen Fall – eine Verschreibung ist unsicher, sie hat das Medikament noch nicht lange…

    3 Rezept zu Hause gelassen, dann wird sie wohl fahren müssen.

    4 geht gar nicht – unbekannter Kunde, kein Rezept.

    5 soll mal ihre Frauenärztin anrufen, aber ohne geht das nicht.

    6 würde ich an einen Arzt verweisen.

    7 auf keinen Fall, Selbstmedikation eines Laien mit Schmerzmitteln finde ich gefährlich.

    8 geht auch gar nicht.

    Bin aber kein Apotheker, der sich mit „Strenge“ Kunden vertreibt statt Medikamente :-)

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  4. nur durch ‚Pharmama-Lesen‘ geschulter Laie… trotzdem ein Versuch:

    1 ja
    2 Arzt anrufen?
    3 Was man nicht im Kopf hat, hat man im Benzintank… Rezept holen lassen. Würde mich als Kundin zwar wurmen, aber ein ‚Notfall‘ ist das ja nun wirklich nicht.
    4 Nein. Klingt sehr nach Missbrauch/Sucht.
    5 „nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin.“ Woher weiß man das? -> Anruf bei der Ärztin. Warum geht sie nicht zur Stammapotheke?
    6 Zu unsicher (wenn noch mal ein Infarkt kommt?). Lieber an Arzt verweisen. Wenn Zeit (und Feriengast freundlich :) ), dann netterweise für ihn Adresse heraus suchen und telefonisch voranmelden.
    7 Nein! Schon der Freund handelte unverantwortlich.
    8 Nein. Herzprobleme sind absolutes Gegenargument.
    Und, hab‘ ich jetzt was gewonnen? :)

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  5. Fall 1: Ich denke, wenn der Kunde wirklich schon seit 3 Jahren immer die gleichen Tabletten holt, kann man sie ihm schonmal geben.

    Fall 2: Arzt anrufen, einfache Sache.

    Fall 3: Wenn die Kundin nicht gerade kurz vor Ladenschluß kommt, soll sie das Rezept holen gehen. Im schlimmsten Fall morgen einfach wiederkommen, (die Ausrede „ich nehm die immer morgens“ zieht dann nicht, da man ja nach der 7Tage-Abstinenz einfach eine andere Uhrzeit wählen kann).

    Fall 4: Öhm… nö. Ganz ehrlich, woher soll er wissen, dass er die Tabletten ausgerechnet heute Abend braucht? Ganz klares Nein von meiner Seite aus. Schön wenn er meint mit der alten Packung was beweisen zu können. Aber: nö.

    Fall 5: Beim Frauenarzt anrufen. Soll das Rezept durchfaxen oder so.

    Fall 6: Dem würd ich die Tabletten geben, ich mag ja nicht, dass ihm wirklich was passiert deswegen…

    Fall 7: Hm… ich würde versuchen, ihm doch erstmal andere Schmerzmittel „anzudrehen“. Beziehungsweise: Er soll doch bitte erstmal einen Arzt aufsuchen. Wäre das gescheiteste.

    Fall 8: Mag ja nett sein, dass er es eh selbst zahlen muss, aber wenn in seinem Dossier wirklich Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz stehen, dann _muss_ er vorher zum Arzt, ohne läuft da garnüscht. Das würde ich ihm auch so versuchen zu erklären. Es geht schliesslich um sein Leben und ich glaube nicht, dass er an einmal Spaß sterben möchte…

    Natürlich sind die Entscheidungen nicht wirklich einfach. Natürlich wird es Kunden geben, die sich vor den Kopf gestoßen fühlen, aber solange es wirklich nicht Lebensnotwendig ist (und man noch Tabletten zuhause hat oder irgendwie an das Rezept oder den zuständigen Arzt kommt) würde ich eher keine Herausgabe der Medikamente wagen. Weiß nicht, wäre mir dann einfach zu unsicher bei irgendwas… ^^

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  6. 1: ja, wenn eh bekannt ist, dass er sie nimmt ist gerade mim RR ned zu spaßen. würde ich hergeben wollen.
    2: ja, soweit ich weiß müssen andidepressiva einen spiegel aufrecht erhalten um wirksam zu sein. insofern wäre es sinnvoll, dass die patientin diese weiter bekommt.
    3: ja, sehe da keine probleme, wenn sie das patient nachbringt.
    4: nein, von einmal nicht schlafen stirbt man nicht. da hätte er sich früher drum kümmern können.
    5: eher ja, ein unterbrechen ist da ja ned so klug. und massive gefahren gehen soweit ich weiß auch nicht aus, wenn sie die pille vor allem schon genommen hat.
    6: jein, kommt drauf an wie lange der patient auf seine medikation verzichten müsste. da ich leider keinerlei ahnung hab, ob und was für nebenwirkungen anticholisterin-medikamente haben, tu ich mir da aber schwer.
    7: nein, das sollte sich erstmal ein arzt ansehen. müssen ja eine ursache haben die schmerzen. novalgin ist ja nicht gerade nebenwirkungsarm (tlw).
    8: keinesfalls, das muss er auf jeden fall mim arzt abklären vorher

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  7. Ich bin zwar aus Deutschland aber wage es mal:

    Fall 1: Der Kunde könnte natürlich zu einem anderen Arzt gehen uns sich ein Rezept holen, er hat ja noch drei Tage Zeit. Da er die Medikamente aber schon lange nimmt würde ich sie in diesem Fall wohl einmalig rausgeben.

    Fall 2: In diesem Fall würde ich es wohl nicht rausgeben.

    Fall 3: In diesem Fall würde ich es rausgeben und sie bitten, das Rezept nachzureichen.

    Fall 4: Hier würde ich die Medikamente auf keinen Fall herausgeben.

    Fall 5: Ich würde vermutlich versuchen mit der Frauenärztin Kontakt aufzunehmen. Falls dies nicht geht würde ich die Frau bitten, zu ihrer Stammapotheke zu gehen.

    Fall 6: Ich würde es wohl rausgeben, denn auch wenn ich nicht vom Fach bin klingt das nach einem wichtigen Medikament für ihn.

    Fall 7: Keinesfalls.

    Fall 8: Ebenfalls nicht, denn da können Wechselwirkungen auftreten mit seinen Herzmedikamenten.

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  8. Hallo,
    einmal die Schweizer Variante:
    1: ja
    2: nein, bleibt die Dosierung? Antidepressiva werden bei uns öfters rauftitriert. Ist aber ein klassischer Verordnungs/Terminierungsfehler, kommt bei uns immer wieder vor
    3: ja
    4: no way
    5: knifflig, bei glaubwürdiger Schilderung (v.A. welche Pille, wie lang, welche Ärztin) ja
    6: ja
    7: nein, NW-Rate und schwere zu hoch ( auch wenn MEtamizol/Novaminsulfon bei unseren Ärzten gerne verordnet wird)
    8: nein, auch wenn er glücklich sterben würde…

    in Deutschland (ich weiß, nicht immer nach dem Buchstaben des Gesetzes, bzw. der zugehörigen Verordnungen, aber für mich vertretbar):
    1: Welcher Arzt, bei einigen Ärzten sind Vorablieferungen Dauermedis für Herz-Kreislauf / Diabetes u.ä. abgesprochen (wenn wir mit den alten Verordnungen (übrigens: den gläsernen PAtienten haben wir schon teilweise) nachvollziehen können, ob es schon länger genommen wurde), sonst Vertretungsarzt
    2: Wenn kein Kontakt mit Praxis möglich ist: nein
    3: ganze Packung zahlen, ein Monat mitnehmen (kenne ich von einigen Kollegen)
    4: Dass gehört zu den Mitteln, bei denen es keine Vorablieferungen gibt, haben eh schon genug mit verordneter Sucht zu kämpfen („aber ich nehme doch nur eine halbe Flunitrazepam 1mg am Abend“ – alle 3 Wochen werden 2OP zu 20St verordnet…)
    5: wenn glaubhafte Schilderung: wie bei 3
    6: Kontakt mit verordneter Praxis möglich? Wenn nein: vermutlich Abgabe
    7: Paracetamol schlägt nicht an? Spricht was gegen Ibuprofen oder Diclofenac (könnte ich ohne Rp abgeben). Wenn ja, dann ab zum Doktor
    8: Aber sicher, reicht eine PAckung wirklich oder nicht eher 2 . Egal, ob schon mal bezogen (auch vor einer Woche) oder nicht.

    So, und jetzt lese ich meine Vorschreiber…

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  9. Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

    – fragen, ob ein Besuch bei einem anderen Arzt möglich ist. Wenn aus sinnvollem Grund nein: aushändigen

    Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

    Beim Arzt anrufen

    Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

    Soll morgen früh mit dem Rezept wiederkommen

    Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

    Nicht aushändigen. Ne Nacht ohne Schlaf kann man überleben.

    Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

    Bei der Ärztin anrufen, wenn das nicht geht an die Stammapotheke verweisen.

    Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

    Aushändigen

    Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

    Nicht aushändigen, sondern zum Arzt schicken

    Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

    Nicht aushändigen

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  10. Da werd ich dann mal recht spontan antworten ohne die anderen Kommentare zu lesen; ich bin viel zu beeinflussbar… ;-)

    1: Sicherlich ja – Wenn es ein abgelaufenes Dauerrezept gibt, würde ich es sogar einfach etwas verlängern; dürfen wir ja bis zu einem Jahr!!

    2: Den Arzt anrufen… Falls nicht erreichbar würde ich ja nach Spezialität eine OP abgeben; plötzliches Absetzen ist in manchen Fällen keine gute Idee…

    3: Ja, die Kundin hat ja das Rezept – wir haben es ja gesehen…

    4: Nöö! Ist echt kein Notfall, wenn man 1x nicht schlafen kann. Gibts bei mir nicht; auch nicht zum Fliegen oder sonst irgendwie. Besorgt euch eure Drogen wo anders!

    5: Ja, aber nur für einen Monat; Kommentar im Dossier, damit man das nicht jeden Monat macht…

    6: Ja, auf jeden Fall! Nach einem Herzinfarkt sollen die Cholesterin-Senker auf keinen Fall abgesetzt oder pausiert werden! Die Mortalität steigt da signifikant!!

    7: Nein, der soll doch erst mal ein NSAID versuchen, das es ohne Rezept gibt. Eine Tablette vom Freund empfohlen? Aber echt!?

    8: Nee, auf keinen Fall! Der soll erst zum Arzt, wenn er ein (neues) Herzproblem hat… Das ist ja wohl KEIN Notfall!! ;-)

    Im grossen und ganzen frage ich mich bei der Notfall-Abgabe immer folgendes: Was kann passieren, wenn ich es nicht gebe? Und was kann passieren, wenn ich es mitgebe? Und dann höre ich auch auf mein Bauchgefühl (Vor-Unterbewusstsein!)

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  11. also, ich würde in den Fällen 1, 3 und 6 das Medikament aushändigen.
    .. vor allem 6., weil mir das auch schon passiert ist (in meinem Fall: Dienstreisen sind nicht immer so genau zu terminieren, Ferien allerdings schon, aber soll ein Irrtum zu gesundheitlichen Beeinträchigen führen?)

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  12. Fall 1: Klar, warum nicht?

    Fall 2: Rücksprache mit dem Arzt, dann weitersehen.

    Fall 3 und 5: Nö. Notfalls müssen die Betroffenen halt bis zum Ende der nächsten Periode zum Kondom greifen, davon geht die Welt nicht unter.

    Fall 4: Nö. Auch davon geht die Welt nicht unter, außerdem ist das Mißbrauchspotential hier erheblich.

    Fall 6: Vielleicht kann man mit dem Arzt in der Heimat telefonieren? Sonst eher ja. Ich bin auch schon mal im Ausland hängengeblieben (Aschewolke letztes Jahr …) und brauchte Medikamente, um meine unfreiwillig verlängerte Dienstreise zu „überstehen“. War in Großbritannien aber kein Problem.

    Fall 7: Geht ja wohl gar nicht. Ab zum Arzt!

    Fall 8: Der „Notfall“, keinen Sex haben zu können, überzeugt nicht mal mich als Mann. :-) Der Notfall, der eintreten könnte, wenn Herzprobleme auf Viagra treffen, dagegen schon. Also: Nix da!

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    1. zu Fall 3 und 5: Die Betroffenen hätten schon während der Einnahmepause zum Kondom greifen müssen; wenn während dieser Zeit ungeschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, ist es nötig, wieder pünktlich mit der Einnahme zu beginnen. Genau genommen wäre die Unmöglichkeit an die reguläre Pille zu gelangen ein guter Grund, sich die Pille danach zu besorgen, und die gibt’s…: In der Apotheke! (In der Schweiz rezeptfrei nach Beratungsgespräch.)

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  13. Als Laie würde ich sagen weder die Pille noch Schlafmittel oder Viagra sind wirkliche Notfälle, von daher können die doch auch warten (3, 4, 5, 8). Die Pille mal zu spät nehmen ist nervig, aber mit ner Packung Verhüterli kein Problem ;)

    Auch Schmerzmittel würd ich grundsätzlich nicht einfach so rausgeben (7). Wenn die Schmerzen so schlimm sind, dass rezeptfreie Mittel nicht helfen, soll er zum Arzt. Das muss doch abgeklärt werden.

    Kunde (1) kann sich doch auch von der Vertretung das Rezept ausstellen lassen. Wenn das gar nicht klappt würde ich ihm eine kleine Packung geben, da Blutdruckmedikamente wohl nicht unwichtig sind und er ja bekannt ist und das Mittel schon länger nimmt.

    Bei Fall (2) könnte man mal versuchen den Arzt anzurufen.

    Bei Fall (6) habe ich ehrlich gesagt einfach keine Ahnung wie wichtig das Medikament ist, deshalb kann ich auch nicht sagen wie dringend es wäre.

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  14. BTW:

    Man könnte auch die Kunden 3,5 und 8 einfach verkuppeln und keinem das jeweilige Medikament geben. Damit hätte sich das ganze nämlich auch erledigt *eg*

    okok vielleicht böse, aber praktikabel :)

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  15. Ich versuch mich auch mal…

    Fall 1: Innerhalb von drei Tagen kann man zum Arzt, zur Not zu einem anderen. Also nein.

    Fall 2: Das Tabletten immer so plötzlich alle sind… Es war ja wohl abzusehen. Sie soll sich ein Rezept holen.

    Fall 3: Wenn Sie morgen weitermachen muss, dann soll sie morgen mit Rezept kommen. Also auch nein.

    Fall 4: Auf keinen Fall.

    Fall 5: Auch hier ein Nein. Man sieht doch das man die letzte genommen hat *tsetsetse*

    Fall 6: Ja, so was kann leider wirklich passieren. Hier sehe ich auch das erste mal die Gesundheit des Kunden in Gefahr.

    Fall 7: Nein, wenn er Schmerzen hat, soll er zum Arzt gehen oder rezeptfreie Medis.

    Fall 8: Auf keinen Fall. Bluthofdruck aber Viagra futtern. Ja geht’s noch…

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  16. Wenn ich mir vorstelle, in meiner Apotheke würde man mich bevormunden, was meine Medikation betrifft, würde ich wahrscheinlich ausknallen.

    Der erwachsene, intelligente und kundige Mensch sollte in der Lage sein, selbst zu entscheiden, was ihm gut tut (wichtige verschreibungspflichtige Medikamente natürlich ausgenommen, das hat man in der Regel mit seinem Arzt abgesprochen). Ich vertraue in der Regel meinem Arzt und meiner Meinung nach hat die Apotheke mir Medikamente ohne unerwünschtes Gequassel auszuhändigen. Punkt. Hier in meinem Ort ist das auch so.

    In der Apotheke meines Vertrauens bekomme ich auch außerhalb bestimmter Zeiten mein Medikament, wenn ich das Rezept nachreiche. Das ist natürlich eine Sache des gewachsenen Vertrauens.

    Im Ausland konnte ich in die Apotheke gehen und bekam die Pille – subventioniert und ohne Rezept.

    Ich möchte mal wissen, was sich die Apothekerin herausnimmt, wenn sie die Pille oder Viagra verweigert. Entmündigung im Eiltempo? Man kann doch selbst entscheiden, ob man das Medikament braucht oder nicht, ansonsten wird man doch mit Riesenschritten in die eventuelle Illegalität getrieben.

    Der Patient hat die Sorge für sich, nicht die Verkaufskraft hinter der Theke.

    Wenn ich daran denke, wieviel Menschen heutzutage im Krankenhaus durch Krankenhauskeime krank gemacht werden, kann mir übel werden.

    Pharmama, die Verantwortung für seine eigene Gesundheit hat immer der Patient selbst – was soll also die Übernahme einer Verantwortung? Mir wird eng im Herzen, ich finde das UNERTRÄGLICH

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    1. Entmündigung? Wenn du es so siehst. Deswegen sind manche Medikamente eben rezeptpflichtig, dass nicht Hinz und Kunz „selbst entscheiden, was ihnen gut tut“. Das kannst du mit dem ganzen frei verkäuflichen Zeug gerne tun, aber wo ein Rezept verlangt wird, da bestehen ganz gute Gründe, warum das so ist, und das gilt auch für die Pille und Viagra. Niemand treibt dich da in die Illegalität, gerade bei der Pille ist es doch irgendwie vorherzusehen, dass sie bald zur Neige geht…

      Knallst du eigentlich auch aus, wenn dein Arzt dich deine Medikation betreffend „bevormundet“?

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    2. Wie kommst Du auf die seltsame Idee, erwachsene Menschen könnten selbst beurteilen, was gut für sie ist? Wenn das so wäre, gäbe es keine Rezeptpflicht, dann könnte man einfach alles so kaufen.

      Das hat schon seinen Grund, daß das nicht so ist.

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    3. ich versteh’s auch nicht:
      zum Einen sollen Apotheker (m/w) beraten und dazu gehört auch, dass Risiken erkannt werden und
      zum Anderen soll dieser Apotheker – entgegen seiner Erkenntnis – dem Kunden ein möglicherweise todbringendes Medikament aushändigen?
      Sorry. aber das hat nichts mit Bevormundung zu tun, aber auch ABSOLUT nichts!

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    4. Also: Wenn Apotheker X ein Medikament abgibt (ob rezeptpflichtig oder nicht / ob auf Rezept oder nicht), dann ist er verantwortlich dafür! Das ist Gesetz und da gibts nichts daran zu rütteln!!

      Es geht hier nicht um Bevormundung sondern um die Patientensicherheit… Und es ist gesetzlich bindend; basta!

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    5. Es ist eben keine reine „Verkaufskraft hinter der Theke“, wie Du sagst – sondern entweder ein Apotheker mit 5 Jahren Studium oder eine PTA mit 3 Jahren Ausbildung – und das umfasst nicht das Verkaufen, sondern ausschliesslich medizinisch-pharmazeutisches Wissen. Das „Verkaufen“ lernt man erst in der Praxis dazu – und in der Praxis sieht man häufig genug Kunden, die wirklich keine Ahnung haben – und die lasse ich doch nicht ins offene Messer rennen, wenn sie etwas für sie völlig ungeeignetes empfohlen bekommen haben? Sicher gibt es den informierten Kunden, der keinerlei Beratung braucht (und will) – so wie Dich. Und das akzeptiere ich auch und dränge da keine Beratung auf. Aber es sind eben doch zumeist Kunden, die eben nicht alles wissen, und wo Beratung nötig ist (woher sonst kämen die Millionen, die Krankenkassen ausgeben müssen für Patienten, die aufgrund falscher oder falsch / nicht genommener Medikamente im Krankenhaus landen).

      Ich verstehe Deinen Standpunkt – für Dich. Aber man kann ihn nicht verallgemeinern…

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    6. Viel Spaß beim Übergang in die Illegalität mit dem Viagra…
      und auch interessant, dass in der heimische Apotheke DAS ausgegeben wird, was der Kunde wünscht…Rabattverträge und Co existieren da wohl nicht?! Eine Parallelwelt vielleicht – das würde auch den Rest des Beitrags erklären. Ts.

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    7. Danke! Du hast gerade bewiesen, warum das Gegenteil gesetzlich vorgeschrieben ist.
      Arzneimittel sind erklärungsbedürftige Ware, über deren Abgabe Fachleute (Arzt und danach noch Apotheker) entscheiden, da der Anwender als in diesem Bereich als unmündig einzustufen ist.
      Das ist internationaler Konsens.
      Medizinische Halbbildung, wie gerade vorgeführt, wird in allen Ländern, die die Menschenrechte ernst nehmen, zur Sicherheit aller im Zaum gehalten.

      Keine Verantwortung den Verantwortungslosen!

      Aber ich nehme Dich auch gerne ironisch;-)

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    8. Asooo. Ja gut zu wissen. Dann hör‘ ich jetzt auf für Klausuren in Pharma zu lernen. Ist scheinbar nicht nötig:
      Als Mensch muss ich ja dann auch selber wissen, was am besten ist also auch so ganz mit ohne Lernen und meine Patienten später tun das ja auch darum muss ich denen da nix zu sagen können…
      Der Herr in dem Beispiel mit Viagra bekam doch noch andere Blutdruck senkende Medikamente oder? Ja dann ist das mit Viagra ja überhaupt kein Problem, soll er ruhig nehmen-.-.
      Aber eigentlich wäre es gut so manchen ich nenne es mal „überschäumenden“ Kunden einfach alles zu geben, das fördert dann die natürliche Selektion….

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  17. Fall 1: Ja, da bekannt. Rezept nachreichen wäre trotzdem schön.

    Fall 2: Nee. Kann man den Arzt kontaktieren? Sonst eher nein, es sei denn, sie ist akut Suizidgefährdet.

    Fall 3: Ja… Rezept vorher holen lassen?

    Fall 4: Ne.

    Fall 5: Hm… ja.

    Fall 6: Ja

    Fall 7: Äh…. nein.

    Fall 8: Nein

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  18. 1. Das ist kein Notfall. Zum einen gehen Ärzte nicht so plötzlich in Urlaub, zum anderen verschreibt ein anderer Arzt das bestimmt, und noch 3 Tage Zeit zu ahben dafür sollte reichen.

    2. Da muß sie telefonisch den Arzt fragen und der soll dann notfalls nen Rezept faxen wenn sie da vorher nicht mehr hinkommt.

    3. Rezept von zu hause holen und morgen einreichen. Also nein.

    4. Ja sicher … was für nen Zufall. Da muß er dann mal heute was Rezeptfreies oder gar nichts nehmen.

    5. Doof gelaufen würd ich sagen. Da bin ich mir unsicher. Zum einen ist die Pille nichts lebenswichtiges, und dass die Packung alle ist war wohl abzusehen. Andererseits kann man damit keinen Schmuh machen. Also würde ich zu ja tendieren.

    6. Definitiv JA, wann wenn nicht in so nem Fall.

    7. Da muß er mal was anderes probieren. Fiebersenker gibts viele, und nur weils nem Freund geholfen hat… Und wer noch in die Apotheke laufen kann wird nicht so das extrem hohe Fieber haben.

    8. Nein, zum einen sind die neuen Erkrankungen Kontraindikationen für Viagra, zum anderen ist das nen reines „Spaß“medikament, und somit nichts für Notfälle.

    Jetzt bin ich mal gespant was richtig wäre.

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  19. 1.) Patient ist dauerbekannt und ein anderer Arzt kann nicht in das Dosier reinsehen. Blutdruckmedikament abgeben und sich das Rezept vom Kunden nachliefern lassen.
    2.) Antidepressiva ohne Rezept nein, Missbrauchspotential zu hoch. Anruf bei der Arztpraxis und diese telefonisch entscheiden lassen. Falls Praxis nicht erreichbar –> Nein.
    3.) Pille ohne Rezept: immer wieder problematisch. Wenn Kundin das sachlich erklärt und nicht ausfallend wird: 6 Blister zahlen lassen, einen Blister abgeben. Den Rest gibt es gegen das Rezept.
    Im Zweifelsfall: Anruf bei Praxis.
    4.) Schlafmittel: Arzt anrufen und diesen entscheiden lassen. Falls Arzt nicht erreichbar, keine Abgabe.
    5.) s. Fall 3
    6.) Cholesterin: Arzt anrufen und diesen entscheiden lassen. Falls Arzt nicht erreichbar -> Ausnahmsweise Abgabe ohne Rezept
    7.) Novalgin -> auf keinen Fall, Nebenwirkungen zu stark. Ibuprofen oder Naproxen anbieten.
    8.) Viagra -> Nein.

    Allgemein: Wenn mein Bauch mir sagt, dass er da Zweifel anmeldet oder der Patient die Grenzen der zwischenmenschlichen Höflichkeit überschreitet -> keine Abgabe.

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    1. Wenn es um potenziell lebenswichtige Medikamente geht, kann ja wohl die Einhaltung der Höflichkeit kein Argument sein! „Du bist mir pampig gekommen, Dich laß ich krepieren!“ — geht’s noch?

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      1. Zur Erklärung:
        Wenn ein Apotheker ein Medikament ohne Rezept abgibt, ist er dafür haftbar (auch bei verschreibungsfreien Medikamenten) und kann dafür verklagt werden.

        In Deutschland kommt noch dazu, dass es explizit verboten ist, verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben. Auch im Ausnahmefall DARF das die Apotheke nicht machen, da stehen bis zu 5 Jahre Haft drauf.
        In einzelnen – medizinisch begründeten – Fällen wird man da mal auch eine Ausnahme machen, die durch das Gesetz nicht gedeckt ist.

        Normalerweise wird ein Kunde, der ein Problem hat, da sein Arzt nicht erreichbar ist und er sein Blutdruckmedikament dringend benötigt, HÖFLICH in der Apotheke nachfragen.
        Wenn ein Kunde aber ausfällig wird (Schimpfwörter oder dergleichen) oder anderweitig pampig wird, ist da normalerweise was faul. Das stinkt dann einfach 10 km gegen den Wind.

        Da steht man als Apotheker schnell mit einem Bein im Gefängnis. Daher keine Abgabe.

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        1. Mangelnde Höflichkeit kann aber auch durch echte Verzweiflung begründet sein. Der Apotheker hat da keine leichte Aufgabe. Ich gebe Dir recht, daß Pampigkeit ein Indiz sein kann, daß ein Betrugsversuch vorliegt und aus diesem Grund zur Nichtabgabe führen kann.

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          1. Ja, Du hast Recht. Ich schließe mich auch der Meinung von Nicoretta und Andrea weiter unten an.
            In die Richtung dachte ich ungefähr. Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt.

            Was ich meinte, war: Bauchgefühl und gesunder Menschenverstand sollten das mit entscheiden.

            Im Zweifelsfall hängt halt einfach die Zulassung des Apothekers, ein Eintrag ins Führungszeugnis und Schadensersatzforderungen an der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments ohne Rezept.
            Daher bin ich da vorsichtig.

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      2. Ich glaube was Steven meinte, ist folgendes: Wenn ein Patient stinkig wird, ist an der Sache etwas faul; die Erfahrung sagt, dass es in 95% aller Fälle stimmt!

        Wenn man mit dem Patienten über das Problem diskutiert, und er zeigt sich kooperativ, dann kann man eine Ausnahme machen. Will man aber über das Thema diskutieren und er schaltet auf stur und ist nicht kooperativ und auch noch stinkig, dann muss da etwas faul sein und ich passe dreifach auf, was ich genau abgebe!

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      3. Das mit dem Sachlich erklären stand nur bei der Pille und ich bezweifle, dass sie lebenswichtig ist.

        Ansonsten: auch unhöflichen Menschen wird im Notfall geholfen werden, aber der Ton macht die Musik und man kann von jedem erwarten, sich zu benehmen.

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  20. Fall1 ja, weil so eine Bluthochdruckkrise ist schon nichts feines

    Cholesterinsenker ist eine Dauertherapie und kurzen Pause kein Problem

    Antibabypille – dann gibt es halt Kondome, wobei ja da kommt es drauf an, meinetwegen

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  21. Oky, meine Meinung auch noch. (Spannendes Thema übrigens!)

    Fall 1: Ja. Der Kunde ist bekannt, bisher ist alles in „geregelten Bahnen“ gelaufen. Ich glaube auch, dass Blutdruckmedikamente nicht zu denen gehören, die man so leicht missbrauchen kann, oder?

    Fall 2: Schwierig. Da müsste ich schon sehr abwägen. Ich glaube, ich würde davon ausgehen, dass der Arzt sich überlegt hat, ob die Medikamente bis zum nächsten Termin reichen. In dem Fall gibt es vielleicht auch die Möglichkeit, beim Arzt anzurufen?

    Fall 3: Ja. Eine mehr oder weniger regelmäßige Kundin, die Packung ist zum „passenden Zeitpunkt“ leer, Rezept kann nachgereicht werden. Und auch die Pille wird wahrscheinlich nicht so häufig missbraucht.

    Fall 4: Nein. Der Fall stinkt nach Missbrauch. Wieso braucht er sie gerade heute so dringend?

    Fall 5: Zähneknirschend wahrscheinlich ja. Einmal.

    Fall 6: Ja, wahrscheinlich schon. Da ein Herzinfarkt mit im Spiel war, gehe ich jetzt davon aus, dass die Medikamente sehr wichtig sind. Die Erklärung klingt auch schlüssig (wenn er das auch vor seinem Urlaub hätte bedenken können).

    Fall 7: Auf keinen Fall. Da gibt es doch sicher Alternativen, die er erst mal ausprobieren kann. Ansonsten würde ich ihn damit auf jeden Fall zum Arzt schicken.

    Fall 8: Ebenso auf keinen Fall. Viagra ist medizinisch nicht so notwendig, dass er nicht bis nach einem Arztbesuch darauf verzichten könnte. Und die möglichen Nebenwirkungen sind ja nicht zu verachten.

    Wow, das ist aber teilweise wirklich sehr schwierig… Jetzt schaue ich mir mal die Meinung der anderen Kommentatoren an.

    Liebe Grüße,
    Stjama

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  22. 1. Ja
    2. Nein – beim Arzt kann man auch anrufen und nachfragen ob man das weiternehmen soll oder nicht – das zumindest sollte geklärt sein
    3. Kann sie das Rezept nicht schnell holen? Ansonsten wenn sie bisher als zuverlässig bekannt ist würde ich es wohl geben.
    4. Nein – zu hohes Risiko
    5. Nein – dann muss sie halt mal anders verhüten – nicht lebensnotwendig und da nicht bekannt wäre mir das Risiko zu groß
    6. hmm – kann da nicht einschätzen wie wichtig es ist dass er es weiternimmt – wenn es sehr wichtig ist – wohl ja – wenn er ernährungstechnisch was tun kann um das ein paar Tage zu überbrücken – nein – normalerweise schaut man doch vor dem Urlaub dass man genug mitnimmt
    7. Wenn rezeptpflichtig – nein – scheint ja nie beim Arzt gewesen zu sein deshalb
    8. nein – Risiko zu groß

    Ich denke wenn man länger bei einer Apotheke ist machen die auch mal Ausnahmen (meine auch) – hängt aber auch da vom Medikament ab – das Schlafmittel bekomme ich da z.Bsp nicht vorab, die Schmerzmittel schon – allerdings eben als Ausnahme.

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  23. Gut, ich will auch mal! ^^
    Fall 1: Ja. Ihr kennt den Kunden, das er vergessen hat sich ein Rezept zu holen bevor der Arzt in die Ferien geht, nja, kann passieren.

    Fall 2: Da würde ich wohl den Arzt anrufen, der kann nicht nur sagen ob sie die Tabletten weiter braucht, sondern falls ja auch gleich das Rezept faxen.

    Fall 3: Nö. Man sieht doch wenn die Packung leer wird, wie in Fall 1 geht man vorher zum Arzt.. Falls ihr FA nicht auch zufällig im Urlaub ist hat sie Zeit sich ein Rezept zu holen. (Außerdem ist die Pille kein Notfall)

    Fall 4: Nö. Nur gelegentlich, aber heute unbedingt! Woher weiß er das er sie „unbedingt“ heute nacht brauchen wird? Und ein Notfall ist es nicht.

    Fall 5: Siehe Fall 3. Die Pille ist kein Notfall, es gibt ja auch noch andere Verhütungsmöglichkeiten.

    Fall 6: Schwierig. Kann man mit sowas Schmu machen? Vermutlich nicht. Trotzdem würde ich ihn wohl sehr freundlich bitten ins Spital oder zum nächsten Arzt zu gehen, wo er ein Rezept kriegt. (Mir ist mal mein Asthmamittel beim Aussteigen aus dem Zug aus der Tasche gerutscht. Auf die Schienen klettern ist nicht mein Ding, also ab zum Arzt in der Fremde)

    Fall 7: Nein. Er hat nichts anderes probiert, weiß aber das Dafalgan nicht wirkt? Aha. Noch ein Hellseher? Außerdem sind Schmerzen oft wichtige Indikatoren, also ab zum Arzt.

    Fall 8: Auch hier, nein. Es ist kein Notfall, und wenn im Dossier schon Herzmedikamente stehen… Auch ihm ist sicher lieber keinen Sex zu haben, dafür aber auch keinen Herzinfarkt.

    Das mit dem Dossier finde ich übrigens eine tolle Sache! Sollte Auswandern je für mich in Frage kommen steht die Schweiz ziemlich weit oben auf der Liste. Der Apotheken wegen. ;)

    Und zu Scharade… Also.. Besser konnte er/sie nicht beweisen warum die Rezeptpflicht was gutes ist! ;)

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  24. 1.) Ja, aber Rezept nachgereicht verlangen.
    2.) Mh, problematisch. Müssen da nicht manche Medis ausgeschlichen werden? Ich denke man sollte zumindest versuchen dem Arzt hinterher zu telefonieren oder zur Not zur Klinik schicken. Abgeben würde ich nichts, aber auch keinen Mißbrauch vermuten.
    3.) Ja, einen Monat geben, 6 verkaufen, Rest gibts gegen Rezept.
    4.) Das dürfte doch ne typische Masche bei euch sein, also ganz klar nein.
    5.) siehe 3.
    6.) Wenn möglich Arzt kontaktieren, ansonsten soll er sich mal ne Woche Cholesterinarm ernähren.
    7.) Siehe 4.
    8.) Siehe 4.

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  25. Fall 1: Ja, würde ich ihm geben.
    Fall 2: Falls es die Möglichkeit gibt, würde ich eine kleine Menge abgeben, dass sie bis nächste Woche auskommt.
    Fall 3: Die Kundin kann am nächsten Tag mit Rezept kommen.
    Fall 4: Würde ich nicht abgeben, sondern etwas rezeptfreies als Alternative empfehlen.
    Fall 5: Nein. Dann soll sie in ihre Stammapotheke gehen.
    Fall 6: Nein
    Fall 7: Nein
    Fall 8: Nein

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  26. Fall 1

    Ja. Ihm aber erklären, dass es eine absolute Ausnahme ist und bleiben wird.

    Fall 2

    Eher nein.
    Evt kann man ihr mit einem anderen, rezeptfreien Medikament aushelfen.

    Fall 3

    Ja. Mit der Pille kann man ja eher keine Unfug anstellen, oder? Auch hier der Verweis auf die Ausnahme.

    Fall 4
    Nein, außer ihr habt Zugriff auf sein Rezept oder so. Ggf. muss er eine rezeptfreie Variante nehmen.

    Fall 5

    Ja. Mit der Pille kann man ja eher keine Unfug anstellen, oder? Auch hier der Verweis auf die Ausnahme.

    Fall 6

    Ja.

    Fall 7

    Nein. Ggf. ein anderes Schmerzmittel, das rezeptfrei ist, anbieten.

    Fall 8

    Definitiv nicht. Wenn er Viagra braucht, dann muss der Arzt es ihm verschreiben. Ohne V. Besteht für ihn ja kein Gesundheitsrisiko.

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  27. Also ich würde generell nur Kunden etwas geben, die ich schon kenne und die wirklich schon lange das selbe Medikament nehmen.
    Alle anderen kann man ja zu ihren Ärzten schicken oder im Fall des Touristen ihm raten wo er am besten hingeht. (Wer jetzt in der Schweiz kurzfristig am besten geeignet wäre die Cholesterin Senker in dem konkreten Fall zu verschreiben.)
    Und wenn es wirklich lebensbedrohliche Geschichten sind, dann ist man in der Notaufnahme im Zweifelsfall eh besser dran als in der Apotheke ;).

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  28. Hallo pharmama !

    Fall 1: Kunde ist seit 3 Jahren bei euch. Er wußt vielleicht nicht dass Arzt in Ferien. Also: Ja, Tabletten ausgeben.

    Fall 2: Schon komisch, hat sie vom Arzt nicht genug Tabletten für 2 Wochen bekommen ?
    Ich würde eher sagen „nein“

    Fall 3: Ich würde „Ja“ sagen aber ich bin gutmütig. Ein weniger gutmütiger Mensch würde eher sagen „nein“, Rezept holen

    Fall 4: „nein“. Gib ihm Baldrian oder sowas.

    Fall 5: siehe „3“.

    Fall 6: „Ja“

    Fall 7: eher „nein“.

    Fall 8:…“Nein“ Never ! Ohne Viagra stirbt man(n) nicht aber vielleicht mit…

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  29. Ohne vorher die Kommentare gelesen zu haben, versuche ich mich mal als Laie.

    Fall 1: ja

    Fall 2: falls möglich Arzt anrufen, wenn nicht mehr erreichbar, Medikament geben mit der Bitte morgen den Arzt anzurufen und die momentane Dosis beizubehalten, da sie es verträgt

    Fall 3: Rezept holen lassen, falls kurz vor Ladenschluss dann mitgeben

    Fall 4: definitiv nein

    Fall 5: Arzt anrufen, wenn nicht mehr erreichbar mitgeben

    Fall 6: würde ich mitgeben, da es ein sehr notwendiges Medikament zu sein scheint

    Fall 7: an einen Arzt verweisen, wenn er ablehnt freie Medikamente anbieten

    Fall 8: nein

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  30. ich wage es auch:

    1) Ja
    2) Die Dame möge bitte selbst beim Arzt anrufen und fragen, wie sich der Arzt die weitere Behandlung vorstellt. Sicherlich hat er sich was bei der verschriebenen Packungsgröße und dem Folgetermin gedacht. Evtl hat die Dame zuviel genommen und kam deswegen nicht bis zum Termin aus?
    3) Ja, wenn Praxis noch offen ist, Rezept faxen lassen (das geht doch bei euch, oder?)
    4) Nein. Rezeptfreie Alternativen vorschlagen
    5) Nein, nur gegen Rezept aus der Praxis siehe 3)
    6) Ja, wenn er glaubhaft rüberkommt
    7) Nein. Rezeptfreie Alternativen vorschlagen
    8) Nein. Selbst ohne Blutdruckprobleme ist es kein Notfall aber so schon 3 Mal nicht.

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  31. Auch ich möchte jetzt mal Aushilfsapothekerin spielen ;o) Ich sage:

    Fall 1: jein. Kunden bitten, morgen oder übermorgen zum Vertretungsarzt zu gehen und ein Rezept zu holen, der sollte sich auch mit dem Dossier auskennen. Falls das aus irgendeinem Grund nicht klappt, DANN Abgabe ok, da bekannter Dauerpatient.

    Fall 2: jein. Arzt anrufen und nachfragen. Ich meine mich zu erinnern, dass spontanes Absetzen von Antidepr. schwierig (Suizidgefahr) ist, von daher im Zweifel evtl. doch Abgabe des Medikamets für genau 1 Woche?

    Fall 3: nein. Rezept holen lassen. Laufen/Fahren tut nicht weh.

    Fall 4: Nein. Starker Verdacht auf Mißbrauch. Alternativen aufzeigen (inklusive nichtmedikamentöse Methoden). Wenn er unwirsch/verärgert reagiert, würde ich sagen: Verdacht bestätigt.

    Fall 5: Nein. Ihr könnt nicht kontrollieren, ob ihre Storry stimmt. Und die Pille ist bei manchen Personen kontraindiziert. Wer weiß, vielleicht hat ihr das der Arzt auch gesagt und sie ist nun verärgert und denkt sich „Versuch ichs einfach mal in der Apotheke, ich will die Pille nämlich unbedingt haben!“?

    Fall 6: Ja. Ausnahmefall, mit dem Mittel lässt sich ja auch kein Schindluder treiben (oder?!). Diesen Menschen kann man nun wirklich schlecht bitten, mal schnell beim Hausarzt vorbeizugehen…

    Fall 7: NEIN! Und dringend zum Arzt schicken und auf die Gefahren seines Tuns hinweisen. Alternative anbieten (freiverkäufliches Schmerzmittel).

    Fall 8: NEIN! Erstens keinerlei Not- oder Sonderfall, zum anderen Patienten auf die Gefahr/Kontraindikation hinweisen (sonst klappert er evtl. alle Apotheken ab, bis er eine findet, die Mitleid hat/Gierig genug ist…).

    Kurz also: Fall 6 ja, Fall 1 und 2 evtl. ja, wobei 1 ja noch genug Zeit hat, das Rezept zu erhalten und bei 2 finde ich die Entscheidung echt schwer…

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  32. Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.

    Soll er haben.

    Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.

    Wenn sie selber nicht weiß, ob sie die überhaupt weiter nehmen soll? Eher nicht.

    Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.

    Morgen wiederkommen. Kondome verkaufen.

    Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.

    Eine Nacht bringt niemanden um, oder?

    Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.

    Packung Kondome anbieten.

    Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.

    Hm… Wäre es tragisch, die mal ne Woche nicht zu nehmen?

    Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.

    Nein. Zum Arzt gehen? Rezeptfreies Mittel anbieten.

    Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.

    Bei Bluthochdruck sowieso nicht, oder?

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    1. Viagra ist eigentlich kein Problem bei Bluthochdruck selber, aber zusammen mit den dann ja meist verschriebenen Blutdruck-senkenden Medikamenten kann der Blutdruck auch zu stark abfallen und das ist dann das eigentliche Problem.

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      1. Ah okay.
        Wobei auch sonst Viagra ja nicht gerade überlebenswichtig ist, sodass man es notfallmäßig abgeben müsste.

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      2. Ein echtes Problem, denn Amylnitrit (Sexdroge) ist ein starker Blutdrucksenker und dies in Kombination mit Viagra hat schon öfter zum Tode geführt… :-(

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  33. Ich mag auch mal… ;)

    1. Wenn er es noch für den aktuellen Tag bräuchte, ja, aber da noch drei Tage Zeit sind, würde ich ihn bitten, den Vertretungsarzt aufzusuchen.

    2. Klingt für mich nach keinem Notfall, zudem hatte sie auch erst eine Packung… Zur Not könnte sie ja den Arzt aufsuchen und nachfragen.

    3. Die Pille sehe ich nicht als Notfall an.

    4. Nein, da Schlafmittel nicht für eine Dauermedikation gedacht sind.

    5. Siehe 3

    6. Ja, da dieses Medikament lebenswichtig sind und er im Urlaub nicht eben mal zu seinem Arzt kann.

    7. Auf keinen Fall! Er sollte zum Arzt und in der Zwischenzeit eben auf rezeptfreie Medikamente zurückgreifen.

    8. Davon abgesehen, dass Viagra kein Notfallmedikament ist, auf keinen Fall aufgrund der neuen Medikamente.

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  34. Liebe Pharmama, ich möchte mich mit einer kleinen Statistik über die bisherigen Antworten für deine tollen Blogeinträge bedanken :)

    Frage 1 (Bluthochdruck): 17% nein / 83% ja
    Frage 2 (Antidepressiv): 58% nein / 8% ja / 33 % Arzt anrufen
    Frage 3 (Pille, Kundin bekannt): 46% nein / 54% ja
    Frage 4 (Schlafmittel): 100 % nein / 0 % ja
    Frage 5 (Pille, Kundin unbekannt): 39% nein / 61% ja (mehr, als bei der bekannten Kundin :))
    Frage 6 (Cholesterin): 30 % nein / 70% ja / 4% Arzt anrufen
    Frage 7 (Schmerzm.): 100% nein / 0% ja
    Frage 8 (Viagra): 100% nein / 0% ja

    (Nur Kommentare gezählt, die alle acht Fragen beantwortet haben (n=26), „eher nein, notfalls ja“ wurde als ja gewertet, Resultate auf ganze Zahl gerundet)

    Meine Lösung entspricht in allen Fragen der Mehrheit ausser beim Cholesterinsenker, da ist Nutzen/Risiko einer Abgabe ohne Rezept m.M.n. viel zu gross.

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    1. Oh, Danke für die Statistik!
      Mal sehen, wie das mit meiner Antwort korreliert (ausführliche Erklärung übrigens weiter unten:)
      1: Ja – würden die meisten andern auch geben
      2: Ja, rsp Arzt anrufen. Da wären andere nicht so dafür
      3: Ja (so viele würde ihr das trotzdem nicht geben und sie heimschicken das Rezept holen?)
      4: Nein (wie alle – ausser vielleicht Scharade)
      5: Jaein (wieso würde der das mehr geben als die bekannte Kundin? Spannend)
      6: Ja (wie die meisten)
      7: Nein (wie alle)
      8: Nein (wie alle)

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      1. Spannend! Vielleicht kannst du ja öfter mal so einen Beitrag „Wie würdet ihr entscheiden?“ mit Fallbeispielen bringen? Also mir hat das abschätzen viel Spaß gemacht und sensibilisiert auch ein wenig dafür, dass Medizin abgeben eben doch noch etwas verantwortungsvoller ist als Brot und Alk im Supermarkt verkaufen….

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  35. Ich stimme euch fast bei allem zu, gebe aber bei der Pille zu bedenken, dass es mit „dann muss man halt ein Kondom nehmen“ nicht unbedingt getan ist. Manche reagieren recht empfindlich auf veränderte Einnahmepausen, bekommen Akne, Zwischenblutungen, Migräne… das ist auch kein Zuckerschlecken. Daher würde ich, falls keine Kommunikation mit Arzt oder Stammapotheke möglich ist, eine 3- oder 6-Monatspackung bezahlen lassen und erstmal nur eine Packung mitgeben, bis das Rezept nachgereicht wird.

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    1. Das ist ein guter Einwand, aber wenn ich so empfindlich reagiere habe ich doch erst recht im Blick wann ich neue brauche, oder?
      Zu meiner Pillenzeit war ich spätestens 2 Wochen vor Ende der Packung bei meinem FA und ich hatte keine Probleme.
      Da meine Medis eh lebenswichtig sind für mich weiß ich immer ganz genau wie lange ich noch hinkomme. Ein Glück das mir die jeder Arzt verschreibt, denn da ich immer nur 1x pro Quartal beim Arzt auftauche um das Rezept zu holen habe ich schon manchesmal nicht mitbekommen das die Praxis wegen Urlaub zu ist.

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      1. Das stimmt, man sollte es im Blick haben. Aber niemand ist unfehlbar – mir ist es auch schon mal passiert, dass ich dachte, ich hätte noch eine angebrochene und eine volle Packung, um dann festzustellen: Ups, war ja doch die letzte. Da war ich dann sehr dankbar, dass ich eine Packung bekommen habe und die anderen holen konnte, nachdem ich mir am nächsten folgenden Werktag sofort das Rezept geholt habe.

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        1. Ja, passieren kann es. Aber ich denke, wenn man in der Apotheke angibt das man zu denen gehört die wirklich Schwierigkeiten haben wenn da was verändert wird, dann bekommt man die kleine Packung in jedem Fall.
          Das wäre für mich dann auch wieder was anderes als „nur“ Vergesslichkeit, das würde schon unter Notfall fallen.

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  36. Huh,
    als absoluter Laie mal meine Meinung mit viel Bauchgefühl dazu:

    Fall 1:
    Wenn sich seine Medikation nicht (grundlegend) geändert hat in den letzten 3 Jahren, dann ja. Kommt natürlich auf die Arznei an, ich kenne mich da mit möglichen Nebenwirkungen nicht aus. Und außerdem: unterschreibt er auch dafür, was er dir für Auskünfte gibt in dieser „Beratung“?

    Fall 2:
    Antidepressiva sind ein weites Feld und können ja vielerlei bewirken. Ich vermute aber mal, dass die Ärzte auch lediglich fragen, ob es irgendwelche Komplikationen gab – und wenn nicht, dann weiter verschreiben. Also ja.

    Fall 3:
    Wenn sie das Rezept schon hat und nachreicht (kann/darf sie das?), dann ja. Wobei dann wohl eher ne Monatspackung ohne Rezept.

    Fall 4:
    Hm, hm. Ich würd ihm zu einem rezeptfreien Medikament raten – da dürfte es sicher genug Alternativen geben, die bei entsprechender Dosierung auch einen Schlaf ermöglichen. Ergo: nein.

    Fall 5:
    Beim Gyn nachfragen, ob etwas dagegen spricht. Wobei natürlich auch sie erzählen könnte, dass sie das Rezept schon hat *grübel* Wohl ja, sicher auch bei erfolgloser Nachfrage beim Gyn. Aber wohl auch nur ne Monatspackung.

    Fall 6:
    Schwierig, schwierig. Weil es auch für ihn schwierig oder zumindestens aufwändig sein dürfte, in der Schweiz ein Rezept zu bekommen. Ergo ja, würde die Menge aber auf seine Aufenthaltsdauer abstimmen (also möglichst passende Packungsgröße) und natürlich bescheinigen lassen von ihm, dass die Medikamente für ihn und nur für ihn sind.

    Fall 7:
    Gibt es andere Alternativen, die wirken könnten? Oder vielleicht eine rezeptfreie Version des Medikaments (ist meist in D so, mit geringerer Dosierung). Wenn es das gibt, würde ich aus dieser Ecke nehmen, ansonsten wohl ja, aber kleine, kleine Packungsgrösse.

    Fall 8:
    Nein aufgrund der anderen Medis.

    Hm, ich glaube die Apotheke wäre bei mir immer voller Kunden ohne Rezept auf der Suche nach rezeptpflichtigen Mittelchen …

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  37. Patient 8 finde ich überhaupt nicht schwierig. Wenn es um Viagra geht ist es ganz sicher absolut kein Notfall, da würd ich nichtmal nachdenken.

    Auch auf Patient vier würde ich nicht eingehen, das schlimmste, was ihm passiert ist eine Nacht ohne Schlaf. Das ist Mist, aber erträglich.

    Die meisten anderen Patienten würde ich zum Arzt schicken und sagen, dass sie sich das Rezept holen müssen. Das kann man in D auch ohne Termin.

    Übrigens: Auch wenn es widerrechtlich ist, bekommt man im Zweifels- oder tatsächlichen Notfall auch in deutschen und österreichischen Apotheken rezeptpflichtige Medikamente.

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  38. Wirklich sehr interessante Fallbeispiele… ich liege auch in der Statistik, der bekannten Patientin würde ich die Pille geben (übrigens gute Idee die 3-Monatspackung bezahlen zu lassen und nur eine Packung rauszugeben- geht das, Pharmama?). CSE-Hemmer- eigentlich nicht soo tragisch, wenn man die mal ne Woche nicht nimmt…ohne Rezept muss er die dann ja auch selbst bezahlen, k.a. was die kosten?

    Und das schlafmittel- gib ihm einfach das nicht müde machende, 100% homöopathische von 1900 aus einem der letzten Beiträge, das wirkt garantiert!

    Hab übrigens mit 16 oder 17 in typischer Teenie-Verplantheit auch mal geschafft, dass ich mich nicht rechtzeitig um einen Gyn-Termin bemüht hatte und die Pille dann doch plötzlich alle war- auch die deutsche Apotheke hat mir damals die Pille dann gegeben und ich hab brav das Rezept ne Woche später vorgezeigt (aber streng waren sie mit mir…)

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  39. Nicorettas Antwort fand ich schön und ziemlich zutreffend auch für mich:
    „Im grossen und ganzen frage ich mich bei der Notfall-Abgabe immer folgendes: Was kann passieren, wenn ich es nicht gebe? Und was kann passieren, wenn ich es mitgebe? Und dann höre ich auch auf mein Bauchgefühl.“
    Da spielt so viel mit rein. Darum gibt es auch nicht *die* richtige Antwort. Nur die im Moment richtige.

    Fall 1: Stammkunde mit Blutdruckmedikament seit 3 Jahren und der Arzt in den Ferien
    Ja. Eine Weiterführung der Therapie ist vernünftig. Auch wenn das kein Notfall ist und er zum Ersatz-Arzt könnte bekommt er es von mir. Da darf ich kulant sein und ihm den Aufwand erparen. Entweder mache ich ihm einen Vorbezug – ich gebe ihm das Medikament jetzt – er soll einfach beim Arzt, wenn er wieder zurück ist ein Rezept verlangen.
    Oder was ich seit Anfang Jahr auch kann: wenn er ein Dauerrezept hatte, dann kann ich das selbst verlängern … Der Kunde sollte natürlich auch dann regelmässig zum Arzt zur Kontrolle.

    Fall 2: Kundin mit Antidepressiva die vor dem Arzttermin ausgehen.
    Ja. Ich hatte im Kopf Medikamente wie Paroxetin oder Citalopram oder Venlafaxin. Antidepressiva sind schwierig, weil oft etwas probiert werden muss, bis die geeignete Medikation gefunden wurde. Was aber unbedingt vermieden werden sollte ist ein plötzliches Absetzen – das würde zu vermehrt Nebenwirkungen und einem starken wiederaufteten der Grundprobleme führen. Da sie das Medikament aber vertragen hat, gebe ich ihr darum eine kleine Packung, die bis zum Arztbesuch reicht. Zur Sicherheit würde ich hier den Arzt anrufen und nachfragen / ihn informieren.

    Fall 3: Stamm-Kundin will die Pille hat ihr Rezept zuhause vergessen.
    Ja. In so Fällen bin ich kulant. Die Kundin hat dieselbe Pille schon seit Monaten wie ich nachschauen kann … sie ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin … da bekommt sie das von mir, auch ohne dass sie jetzt noch nach Hause muss das Rezept holen.

    Fall 4: Erst-Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel, er hat eine leere Packung dabei.
    Nein. Schlafmittel werden gerne missbraucht und auch wenn das für den Kunden im Moment vielleicht etwas wichtiges ist – einmal nicht schlafen zu können ist kein Notfall. Er bekommt sie von mir nicht und darf am nächsten Tag in seine Stammapotheke das holen gehen (wenn das denn stimmte).

    Fall 5: Erst-Kundin will die Pille ohne Rezept. Sie sagt sie nimmt diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin.
    Jaaaein. Das ist so ein Fall, den ich nicht so toll finde. Glaube ich ihr – oder nicht? Ich könnte, wenn ich Zweifel habe den Arzt anrufen und nachfragen/ ein Rezept verlangen … tollerweise kommt so eine Kundin immer in der Mittagspause oder nach 5 Uhr, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Wenn ich es ihr glaube, gebe ich ihr eine kleine Packung ab, halte aber alles im Computer fest (mit Name etc.)und lasse sie die Abgabe unterschreiben unter „Weiterführung Therapie“ – wenn sie mich angelogen hat (und sie nachher z.B. ein Blutgerinsel macht) ist das zumindest eine Absicherung.

    Fall 6: Ferienbesucher, dem sein Cholesterin-medikament ausgegangen ist.
    Ja. Cholesterinmedikamente nach Herzinfakt – gehören zu den Medikamenten, die man wirklich regelmässig nehmen muss, um einen weiteren HI zu vermeiden. Sie werden auch nicht missbraucht. Also: er bekommt von mir eine Packung (auch eine grosse) die reicht, bis er zurückgeht und ich dokumentiere alles.

    Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin – so wie er es vom Nachbarn bekommen hat. Dafalgan wirke nicht.
    Nein. Das Novalgin ist rezeptpflichtig und – obwohl gerne verschrieben und preisgünstig – hat es ein paar unangenehme mögliche Nebenwirkungen (Blutbildveränderungen). Darum bekommt er das von mir nicht. Ich habe ja auch noch einige Alternativen zum anbieten. Ausser Paracetamol (in Dafalgan) haben wir heute noch eine Menge mehr, auch stärkere Schmerzmittel zur Verfügung, die man auch ohne Rezept bekommt. Ich würde es jetzt mit Ibuprofen 400mg 3x täglich versuchen. Wenn das nicht reicht, kann er ja zum Arzt und fragen, ob der ihm Novalgin aufschreibt.

    Fall 8: Kunde will Viagra. Er hat es vor längerer Zeit schon einmal gehabt, nimmt aber in neuerer Zeit Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz.
    Nein. Wenn der Kunde ein Herzproblem hat, dann ist Viagra eventuell gar keine gute Idee (ausser ich will den Kunden verlieren) – ausserdem ist Viagra auch nicht ein medizinischer Notfall. (Ein persönlicher vielleicht schon). Der Kunde muss dafür erst zum Arzt.

    Jetzt .. wundern sich vielleicht welche unter Euch und denken: die Pharmama ist ja gar nicht so streng, wie sie hier immer tut :-)
    Doch, doch, bin ich. Aber ich bin auch kulant, wenn ich Grund sehe und das sein darf.

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    1. So wie du dich darstellst, bist du einfach kompetent und souverän — das wirkt auf den ersten Blick manchmal streng und manchmal nachlässig. Danke für die ausführlichen Erläuterungen!

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    2. Ich gebe Dir Recht bis auf die Antidepressiva, allerdings sehe ich das jetzt nicht aus der schweizer Sichtweise, sondern aus der deutschen Sicht:

      Der Patient hatte bisher nur eine Packung: Daher gehe ich davon aus, dass ich bei der Abgabe des Antidepressivums in der kleinsten Packung vom Arzt einen bitterbösen Anruf erhalten werde, warum ich mich in seine Therapie einmischen würde und er den Patienten jetzt umstellen möchte und er mir daher kein Rezept erstellen wird. Daher aus meiner (deutschen) Sicht: Ich darf es in Deutschland nicht, daher keine Abgabe, auch wenn es vielleicht medizinisch geboten wäre.

      Außerdem: Ein gewisses Missbrauchspotential und ein gewisser Gewöhnungseffekt ist da genau wie bei den Schlafmitteln vorhanden. Das kann ich bei einer Abgabe dann nicht kontrollieren, da ich hierzulande die Abgabe mangels Dosierpflicht nicht mal im Rechner vermerken kann.

      Übrigens: Ich fand das Post von Dir unglaublich spannend.

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    3. Oh,
      dann war ich ja doch nicht so schlecht wie ich glaubte. Interessant war es allemal.

      Ebenfalls interessant, was Steven weiter unten über die Haftung äußert. Und da fragt man sich wirklich, ob die Regelung in der Schweiz nicht um einiges kundenfreundlicher ist.

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  40. Toller Post, sehr lehrreich. Habe Dich gleich meiner Freundin weiterempfohlen, die ist selbst in einer Apotheke als PTA tätig.
    Lieben Gruß!

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  41. Aus der Fachinformation:

    Efexor: Ein plötzliches Absetzen sollte vermieden werden.

    Cipralex: Um mögliche Entzugserscheinungen zu verhindern, sollte das Absetzen einer Escitalopram-Therapie durch eine stufenweise Reduktion der Dosis und über eine Zeitspanne von 1 oder 2 Wochen erfolgen.

    Ergo _kann_ ich die Abgabe nicht per se verweigern, wenn der Arzt nicht erreichbar sein sollte!
    Aber: die Halbwertszeiten sind oft einen Tag oder länger… Also kann die Kundin z.B. nach der Mittagspause noch einmal kommen, wenn wir den Arzt dann erreichen können…

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    1. Ich nehme an, das bezog sich auf mein Post von gerade eben:
      Ich finde das ne super Regelung in der Schweiz, dass ihr das abgebeben MÜSST. Hierzulande DÜRFEN wir das TROTZ Fachinformation nicht: Abgabe ausschließlich gegen Rezept eines Arztes, alles andere ist für den Apotheker strafbar…

      Beim Blutdruckmedikament, das der Patient seit Jahren bekommt und der mir dauerbekannt ist, hab ich da trotzdem weniger ein Problem. Das hat der seit Jahren vertragen und da passiert nix und der Arzt wird mir da auch ein Rezept ausstellen.
      Beim neuverschriebenen Antidepressivum wäre ich als Angestellter in D nicht mal mehr über die Haftpflichtversicherung meines Chefs versichert, wenn der Patient es jetzt doch nicht verträgt, da es schlichtweg eine illegale Abgabe ist.

      Auch wenn sich das herzlos anhört: Ich mag meine Approbation.

      Aber hier wäre in D der Gesetzgeber gefragt und nicht der kleine Apotheker.

      Ich hätte da in der Schweiz mit der Abgabe auch kein Problem, wenn das dann abgesichert ist, ich bei der Abgabe versichert bin und nicht ich kleine Wurst in der Tinte stecke, wenn was passiert.

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      1. Äh ja, es war als Antwort gedacht! Hab ich denn nicht den richtigen Button gedrückt?! Egal…

        Tja, das ist das Schöne hier in der Schweiz:
        Gebe ich es ab, ist es eine Ausnahme, die ich aber begründen können muss…
        Gebe ich es nicht ab, so muss ich das auch begründen können…
        Denn: ich bin in jedem Fall haftbar! Wenn ich etwas nicht gebe und es passiert deshalb etwas ist das für meine Aprobation genau gleich schlecht, wie wenn ich es abgebe und es passiert etwas…
        Und – ich mag meine Approbation auch. Eine Lehre als Schreinerin in meinem Alter? Dazu hätte ich jetzt also echt keinen Bock! ;-)

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        1. Haftbar sind wir bei jeder Medikamentabgabe per se in beiden Ländern.

          Der Unterschied zu Deutschland ist aber der:
          Du bist in der Schweiz über die Haftpflicht Deines Chefs sowohl VERSICHERT, wenn Du es abgibst, als auch, wenn Du es nicht abgibst. Sollte der Patient einen Schaden erleiden und Du musst Dich vor Gericht verantworten, wäre in der Schweiz beides legal. Du musst die Abgabe halt dann pharmazeutisch begründen können. Wenn Du das kannst, bist Du sowieso rechtlich aus dem Schneider.

          Selbst wenn Du – in der Schweiz – einen Fehler gemacht hast, wäre die Abgabe per se legal, da es Ausnahmen gibt, die diese Abgabe zulassen. Du hast dann allenfalls fahrlässig gehandelt und sowas zahlt die Haftpflicht Deines Chefs. Die Haftpflicht könnte diese Zahlung nur verweigern, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hättest, also beispielsweise betrunken warst.

          Wenn ein Apotheker in D ein verschreibungspflichtiges Medikament – aus Gefälligkeit – ohne Rezept abgibt, handelt er damit auf JEDEN FALL gegen das geltende Recht, völlig egal, ob das jetzt pharmazeutisch sinnvoll ist oder nicht. Wenn der Patient das Medikament schluckt und einen Schaden erleidet, wird er sich einen Schuldigen suchen. Und das kann dann durchaus der Apotheker sein.

          Und wenn Du dann vor dem Richter stehst, wird der Dir sagen, dass Du das Medikament nicht abgeben hättest dürfen, da es diese Ausnahmen in D nicht gibt, und er wird Dich dann verurteilen. Beispielsweise zu Schadensersatz in 5stelliger Höhe (bei nem Schmerzensgeldprozess gar nicht mal so selten).
          Das wäre jetzt der Fall für die Haftpflichtversicherung.
          Die Haftpflicht wird hier dann aber ebenfalls sagen, dass die Abgabe per se illegal war, also grob fahrlässig, und wird die Zahlung verweigern. Damit zahlt dann der angestellte Apotheker die Nummer aus seinem Privatvermögen.

          Und das Ganze nur, weil der Apotheker einem Patienten helfen wollte, der es am Samstag nicht mehr zu seinem Arzt geschafft hat.

          Das ist eine ganz andere rechtliche Situation, die man als Apotheker in D sich immer ins Gedächtnis rufen sollte, bevor man ein Medikament ohne Rezept abgibt.

          Eine Anmerkung: Wenn ich in D ein verschreibungsfreies Medikament an einen Patienten abgebe und der Patient erleidet einen Schaden, bin ich selbst bei Fahrlässigkeit (z.B. ASS bei Marcumarpatient) über die Haftpflicht meines Chefs abgesichert..

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          1. Noch ein Gedanke:
            Sollte es vor das Berufsgericht gehen und es um die Aberkennung der Approbation gehen, hast Du ebenfalls bessere Chancen, das Teil zu behalten, wenn die Abgabe per se erst mal legal war (Schweiz), als wenn Du per se schon mal eine illegale Abgabe vorgenommen hast (Deutschland).

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          2. Hallo,
            Deine Ausführung war sehr lehrreich für mich. Ich habe schon oft überlegt, was mir eigentlich passiert, wenn ich rezeptpflichtiges ohne Rezept abgebe, und inwieweit ich selbst oder mein Chef haftbar dafür ist…

            Bisher habe ich keinen konkreten Gesetzestext dazu gefunden.
            Ja, im Zweifel bin ich meine Approbation dann los, aber gäbe es dann auch eine Haftstrafe?

            Bei uns ist es nämlich so, daß mein Chef sehr oft rezeptpflichtiges ohne Rezept abgibt und ich mir auch schon seinen Groll antun mußte, als ich es nicht getan habe… Ich finde das reißt bei uns ganz schön ein….

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          3. Bin kein Anwalt… Frag eher da nach, bevor ich Dir da Blödsinn erzähle.

            Aber der Gesetzestext für die deutsche Situation ist das Arzneimittelgesetz. Das findest Du unter: http://www.gesetze.juris.de/amg_1976/index.html

            Lies die Paragraphen 48 (1. Absatz) und 95 (1. Absatz, 6. Punkt und 3. Absatz). Ich finde, das liest sich recht eindeutig.

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  42. Ist Resyl Plus/Bexin nicht auch verschreibungspflichtig? Oder geben mir das die Apothekerinnen amigs einfach, weil sie das Gefühl haben, ich sei ein Notfall?

    Das verwirrt mich nach wie vor etwas. Also nicht, dass ich jeweils nicht wirklich krank wäre und ich froh bin, dass ich nicht noch einen Arzttermin machen muss und/oder in die Notfallpraxis sitzen und je nach dem 3 Stunden warten, sondern weil man damit doch auch Missbrauch betreiben kann?

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  43. Auf dem Resyl Plus steht jedenfalls „B“, also wärs rezeptpflichtig. Gut, ich wohne jetzt seit 3 Jahren da und gehe regelmässig in „meine“ Quartierapotheke, evtl. „hilft“ das auch in diesen Fällen.

    Man kennt die Person, hat ein Dossier und sie wissen, was ich sonst noch so nehme? (Nichts, ausser der Pille..)

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  44. Tatsächlich, sorry.

    Ich war da wohl etwas „neben den Schuhen“. ;-)

    Alles in Ordnung und dann bin ich froh, dass ich beim nächsten Mal wieder nur 5m in die Apotheke spazieren muss und dann das Haus 3 Tage nicht verlassen, bis das übelste vorbei ist.

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  45. Fall 1… als Stammkunde vertrauenserweckend… und leider geben nicht alle Ärzte ihre Ferien fein rechtzeitig an…

    Fall 2… klarer Fall von selbst Schuld… da hätte man auch früher drüber nachdenken können… Eigenverantwortung fehlgeschlagen

    Fall 3… Auch selbst Schuld… noch mal nach Hause fahren und Rezept holen oder sich stattdessen ne Packung Kondome kaufen ;)

    Fall 4… Ja genau… heute unbedingt… und wieso denkt man nicht vorher dran?

    Fall 5… Dumm gelaufen. Einmal Kondome bitte.

    Fall 6… unter eventueller telefonischer Rücksprache mit dem behandelndem Arzt? In dem Fall wäre mir das doch zu riskant ihn weg zu schicken.

    Fall 7… Wie wäre es mit nem Arztbesuch…

    Fall 8… Ich schätze das lässt er besser…

    Das mal so als absoluter Laie…

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  46. 1. Ja, Stammkunde, kein Problem.
    2. Schwierig… Nicht zwingend notwendig, aber Absetzen kann auch Probleme geben. Am besten mal Arzt anrufen.
    3. Auf jeden Fall, Pille darf in der Anwendung nicht unterbrochen werden.
    4. Klar Nei, wirklich nicht zwingend notwendig. Entweder er geht morgen in seine Apotheke, oder er nimmt eine rezeptfreie Alternative.
    5. Ja, siehe 3 – darf nicht unterbrochen werden.
    6. Ja. Keine Mißbrauchsgefahr, und sie sind nötig, um einen weiteren Anfall auszuschließen.
    7. Nein. Rezeptfreie Alternative anbieten.
    8. Nein. Wenn er keine Herzprobleme und Bluthochdruck hätte, dann gerne, aber so ist das zu gefährlich.

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  47. Ja, ausser 4, 7 und 8. Wegen jedem nichtvorhandene Rezept
    stundenlang rumzutelefonieren lohnt sich langsam
    auch nicht mehr, leider. Margensenkung und Generikaweristambilligstenwettrennen sei Dank…

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  48. Fall…
    1: ja. Vertrauenswürdig – außer, es gäbe noch andere Faktoren, die du nicht mitgeteilt hast…
    2: nein, jedenfalls nicht ohne weiteres. Sie (oder die Apotheke) kann den Arzt anrufen, der seinerseits die Apotheke telefonisch ermächtigen kann, eine kleine Packung zu verkaufen, aber ohne Rezept? Das sind m. W. beliebte Schwarzmarktmedikamente.
    Ich verstehe auch nicht, warum der Arzt nicht genügend Medikamente bis zur nächsten Konsultation aufschreibt.
    3: Ermessensfrage. In der Stadt kann man sagen, „gehen Sie das Rezept eben holen“, auf dem Land ist das schwieriger. Aber: im Prinzip ja.
    4: keinesfalls. Woher weiß er zwischen sechs und sieben, daß er um zehn nicht schlafen können wird?
    5: Nein. Warum geht sie nicht in ihre Stammapotheke oder holt sich ihr Rezept ab?
    6: Ja. Klingt vernünftig – und soll er sich dafür einen ganzen Tag in die Notaufnahme setzen?
    7: Nein. Schwarzmarktmedikament…
    8: Nein. Wenn er sich umbringen will, soll er das nicht in den Armen einer Frau tun…

    So, und beim Scrollen hab ich grad gesehen, du hast deine Lösung schon gegeben, dann will ich mal vergleichen. ;)

    Die Antwort von Schlumpf halte ich übrigens für verantwortungslos. Da kann man die Rezeptpflicht auch gleich ganz aufgeben, wenn man so argumentiert. Dabei ist die durchaus für einiges gut…

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  49. Das sind alles keine Fälle, die ich mir als Notfälle vorstelle. In allen beschriebenen Fällen reicht es, wenn der Patient sich bei einem beliebigen Arzt (ausserhalb der Dienstzeit beim Notdienst) ein Rezept holt und damit zurück kommt.
    Ich dachte bei Notfällen kommt nun jemand mit Atemnot und zeigt sein leeres Spray und ähnliches.

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  50. Nr5: Ja dann verkauft ihr ihm halt ein rezeptfreies, von dem er sich dann die 10fach empfohlene Dosis reinpfeift. Aber das ist euch ja egal, es geht ja eh nicht um das Wohl des Patienten sondern darum keine Vorschriften zu verletzen.

    In meinen Augen ist die Rezeptpflucht bei nicht-BTMG-Medikamenten Bevormundung und Verfassungswiedrig. Solange die Substanzen nicht gesetzlich verboten sind, sehe ich nicht ein, wieso man die Bevölkerung davon „schützen“ will..

    Das ist sowas vom zum kotzen. Und der Arzt oder Apotheker kann kompendium.ch nicht besser bedienen als andrer und ausswendig wissen die ja eh nichts.

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