Medikamentennamen sind schwierig (7)

Für einmal ein Deutsches Rezept. Ich find’s ja irgendwie süss – und im dritten Anlauf hat es auch der Arzt geschafft, das Medikament richtig zu schreiben …

doxy-Rp

Doxiyci .., Nein, Doxiyc…, Nein, Doxycyclin. Na also …

Danke an Torsten, dass ich das Bild benutzen darf!

Man sieht, nicht nur die Patienten und wir Apotheker haben Teils Mühe mit den Namen.

Von Zuckerpillen und Verschreibungspraktiken

Es hat etwas seltsames, wenn Ärzte Zuckerpillen verschreiben – fand auch Ben Goldacre von Bad Science. Er hat Zugriff auf OpenPrescribing.net, ein Statistik-Tool das Daten sammelt und teilt über alles, was von den Allgemeinärzten in England verschrieben wird. Dank dem sind sie in der Lage die Verschreibungsgewohnheiten zu analysieren – auch in Hinsicht auf deren Effektivität, Einhaltung von Sicherheitsmassnahmen und Kosten-Effektivität. So kann zum Beispiel angeschaut werden, ob die Ärzte Methotrexat „sicher“ verschreiben; oder ob der Arzt ungewöhnlich viele der neuen teuren Statine (Cholesterinsenker) verschreibt, die nicht besser sind als die günstigen Statine. Oder ob die Empfehlungen zur Verschreibung von Antibiotika umgesetzt werden. So wissen sie auch welche Allgemeinärzte Homöopathie verschreiben. Und sie wollten wissen, ob es da einen Unterschied gibt zu den Ärzten welche keine Homöopathie verschreiben.

Is use of homeopathy associated with poor prescribing in English primary care? A cross-sectional study

Für die Studie wurden Arztpraxen identifiziert, die in den 6 Monaten zwischen Dezember 2016 und Mai 2017 Homöopathische Mittel verschrieben haben. Dann wurde geschaut, ob es einen Zusammenhang geben würde mit 4 Verschreibungs- und 2 Praxis-Qualitäts-Indikatoren.

In kurz: In der Meta-Auswertung wurde festgestellt, dass Allgemeinärzte die Homöopathie verschrieben auch eine grössere Wahrscheinlichkeit haben schlechter in Evidenz-basierter Medizin zu sein.

Conclusions:

Prescribing homeopathy is rare within NHS primary care, but even a low level of prescribing is associated with poorer practice performance on a range of standard prescribing measures. This is unlikely to be a direct causal relationship; it is more likely to reflect deeper underlying features of practices that are harder to measure, such as the extent of respect for evidence-based practice, or the quality of team-work around optimising treatment while managing the prescribing budget.

In etwa: Das Verschreiben von Homöopathie ist selten in der Grundversorgung in England, aber selbst bei dem niedrigen Level ist eine Assoziation mit schlechterer Praxis-Leistung bei einer Reihe von Standard-Verschreibungs-Massnahmen ersichtlich. Das ist wahrscheinlich nicht aufgrund einer direkten kausalen Verbindung, es wiederspiegelt eher tiefere zugrundeliegende Eigenheiten der Praxen die schwerer zu messen sind, wie dem Ausmass des Respektes für Evidenz-basierte Medizin oder der Qualität der Teamarbeit um die Verbesserung der Behandlung während man gleichzeitig das Verschreibungsbudget managt.

Zugegeben: da wird jetzt schon recht wenig Homöopathie verschrieben von den Ärzten in England. Selbst bei den «Viel-Verschreibern»: nur 19 Arztpraxen in ganz England, die in den 6 Monaten mehr als 20 homöopathische Mittel verschrieben … und mehr als die Hälfte der 644 (nämlich 363) haben nur ein einziges Mittel verschrieben.

Aber die Statistik-Datenbank OpenPrescribing mit den Empfehlungen finde ich interessant.

Zum Beispiel das mit den Statinen und den Empfehlungen des NHS:

Bei der Behandlung von hohen Cholesterinwerten gibt es die Empfehlung Statine zu verschreiben, die sowohl weniger kosten also auch das Cholesterin um mindestens 40% senken können. Diese Statine (wie Simvastatin oder Atorvastatin) sind geeignet für die Mehrheit der Patienten.

Auf der Seite sieht man auch die Auswertung der einzelnen Praxen – rote Linie im Vergleich zum Mittelwert (plus Abweichungen) … der Mittelwert deshalb als «Ziel», weil etwa 50% schon so oder besser verschreiben.

Das gibt dann so nette Auswertungen wie die:

If it had prescribed in line with the median, this CCG would have spent £166,171.39 less over the past 6 months. If it had prescribed in line with the best 10%, it would have spent £236,327.89 less.

Diese Praxis hätte also über 166’000 Pfund sparen können in den letzten Monaten

Zurück zur Homöopathie, dort steht:

Why it matters: In 2010 House of Commons Science and Technology Committee found that the use of homeopathy was not evidence-based, and any benefits to patients was due to placebo effect.

Dazu passt der (furchtbar geschriebene und von Fehlern strotzende) Artikel vor ein paar Tagen im Blick am Abend: Homöopathie kostet viel aber bringt nichts: die Globuli Illusion

Ja – die Krankenkasse übernimmt in der Schweiz Homöopathische Medikamente. Leider. Aus der Grundversicherung. Ich bin immer noch der Überzeugung: da gehören sie nicht hin! Übernehmt das doch via die Zusatzversicherung – da können die Kassen es sich auch leisten: damit machen sie jährlich Millionenüberschüsse. In der Grundversicherung ist Sparen angesagt und sollte für Sachen mit Wirksamkeitsnachweis reserviert sein.

Und jetzt hoffe ich, dass ihr mich nicht kreuzigt. Mir ist bewusst, dass es einige gibt, bei denen Homöopathie (aus welchem Grund auch immer) funktioniert (hat). Ich selber kenne aber kaum Erfolgsgeschichten und keine konsistent reproduzierbaren Resultate. Und nur „Probier’s mal“ reicht (mir) nicht.

Anwendung und Wirkung gehen zusammen

Die Apotheker kennen sich besser mit den Medikamenten aus als die Ärzte. Ich sag das nicht nur so. Ich meine das auch. Die Ärzte kennen die Medikamente, die sie häufig verschreiben meist recht gut … mit den neueren kann das allerdings anders sein. Ich verstehe auch jeden Arzt, der nicht sofort die neuen Medikamente verschreibt …  nach der Markteinführung sind die praktisch noch in der erweiterten Testphase – mit vermehrter Anwendung an vielen Personen treten doch gelegentlich noch Dinge auf, die man vorher nicht gesehen hat. Mit ein Grund, Nebenwirkungen zurückzumelden und für den Arzt, der sicher gehen will auf bewährtes zurückzugreifen.

Seit ein paar Jahren ist Bilaxten im Handel, ein rezeptpflichtiges Medikament gegen Allergien. Wir geben das inzwischen gelegentlich in der Apotheke ab, genug, dass ich es auch an Lager habe. Diese Saison sehe ich einen starken Anstieg in den Verschreibungen.

wiese

So bin ich also nicht wirklich überrascht, als ich spätabends ein Rezept dafür bekomme. Auf dem Rezept stehen noch andere dazu passende Medikamente: Nasonex (Nasenspray mit Cortison bei Allergien), Livostin Augentropfen (bei Allergien) und eben Bilaxten.

Als der Patient (jung, männlich) das Bilaxten sieht, fragt er: „Darf ich die Packungsbeilage anschauen?“

Da bin ich ja nicht ganz so Fan davon  – aus verschiedenen Gründen. Nach „Ich hab die Packungsbeilage gelesen …“ kam noch nie etwas gutes … und sie verdammt schwer wieder richtig zusammenzufalten.

Aber: „Sicher.“ Ich gebe in der Zwischenzeit die Medikamente im Computer ein.“

Er war noch nie bei uns – er scheint auch jetzt vor allem deshalb da zu sein, weil seine Apotheke schon zu hat. Aber er ist ausgerüstet (mit Krankenkassenkarte) und fragt mich freundlich etwas über das Medikament aus. Den Beipackzettel faltet er wieder zusammen, als er merkt, ich weiss, wovon ich spreche.

Mann: „Das ist gegen Allergien, richtig? Das ist neu für mich.“

Pharmama: „Ja, das ist ein neueres Medikament gegen Allergien. Es ist etwas speziell in der Anwendung … das schreibe ich Ihnen auf die Dosierungsetikette …“

Mann (misstrauisch): „Wie … speziell?“

Pharmama: „Nun, Sie müssen es nüchtern nehmen. Das bedeutet entweder eine Stunde vor dem Essen oder zwei Stunden nach dem Essen.“

Mann: „Aber auch eine täglich, wie die Telfastin: die hatte ich bisher?“

Pharmama: „Ja. Nur eben: nüchtern.“

(Einschub: Ich weiss, wirklich „nüchtern“ wäre nach 8 Stunden nicht Essen, aber für die Medikamenteneinnahme stimmt das so. Bei diesem Medikament ist das speziell wichtig, da sonst die Aufnahme in den Körper ausgesprochen schlecht ist. Nicht mal mit Fruchtsaft soll man das nehmen).

Mann: „Kann ich die auch bei Bedarf nehmen?“

Pharmama: „Nun – mit der Einnahme wird das etwas schwierig. Für was sollen Sie sie denn nehmen?“

Mann: „Bei Nahrungsmittelallergie. Manchmal bekomme ich, wenn ich etwas gegessen habe im Hals so ein Kratzen …“

Pharmama: „Uh – das wird schwierig, wenn Sie die erst 2 Stunden danach nehmen dürfen …“

Mann (überlegt): „Oh.  … Ja. … Ich glaube ich bleibe bei den Telfastin, da habe ich noch ein Dauer-Rezept in der anderen Apotheke.“

Er will die Telfastin auch weiter gegen den Heuschnupfen nehmen, den er offensichtlich auch hat und nicht auf das (neuere, teurere) Bilaxten dafür wechseln.

Okay für mich.

Nur eine Frage konnte ich dem Patienten nicht beantworten: Weshalb der Arzt ihm denn das Bilaxten aufgeschrieben hat statt wieder das Telfastin? Höchstens, dass ihm das mit dem „nüchtern“ nicht bewusst war.

(Todes-)mutige Apothekerin gesucht

Sterbehilfe: sehr kontrovers diskutiertes Thema. Ihr kennt vielleicht EXIT und Dignitas, die zwei grossen Organisationen, die in der Schweiz Sterbehilfe durchführen. Es gibt aber auch kleinere Einrichtungen, wie Lifecircle der Ärztin Erika Preisig in Liestal, Baselland.

Und die hat nun ein grösseres Problem, da sie nicht mehr an das dafür benötigte Mittel Pentobarbital kommt: Nachdem der Kanton gegen sie ein Verfahren angestrebt hat und im Verlauf dessen die Apothekerin der liefernden Apotheke vor Ort abgeführt wurde (!), traut sich offenbar niemand mehr, ihr das Mittel abzugeben.

Ich bin noch immer nicht ganz sicher, weshalb die Ärztin (und die Apotheke mit) angeklagt wurden, aber das Thema ist interessant und beschäftigt vielleicht noch andere.

Sterbehilfe ist in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern erlaubt, unterliegt jedoch strenger Vorschriften und den üblichen Gesetzen.

Will das jemand für sich in Anspruch nehmen, muss der behandelnde Arzt prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

EXIT – die nur Schweizer und Mitglieder in ihrem Verband begleiten, beschreibt die auf ihrer Seite so:

Konkret darf Freitodhilfe gewährt werden, wenn die sterbewillige Person

  • versteht, was sie tut (Urteilsfähigkeit)
  • nicht aus dem Affekt handelt und sämtliche Alternativen zum Freitod erwogen hat (Wohlerwogenheit)
  • einen dauerhaften Sterbewunsch hegt (Konstanz)
  • von Dritten nicht beeinflusst wird (Autonomie)
  • den Suizid eigenhändig ausführt (Tatherrschaft)

EXIT begleitet daher einzig Menschen

  • mit hoffnungsloser Prognose
  • oder mit unerträglichen Beschwerden
  • oder mit unzumutbarer Behinderung

Andere Organisationen wie Dignitas, Ex International, Lifecircle (die Organisation von Dr. Preisig) haben auch Mitglieder in anderen Ländern und schliessen Menschen mit nicht therapierbaren, schweren psychischen Leiden nicht aus.

Da der Prozess ziemlich langwierig ist, wird empfohlen früh der Organisation beizutreten und die Arztunterlagen zu sammeln um den eigenen Fall ausreichend zu dokumentieren. Ausserdem ist die Freitodbegleitung nicht gratis (ausser bei Exit bei langjährigen Mitgliedern) sondern kostet bis zu 10.000 Franken.

Das Mittel mit dem die Sterbehilfe durchgeführt wird ist Natrium-Pentobarbital. Es ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Barbiturate, die früher als Beruhigungs- und Schlafmittel eingesetzt wurden. Da eine Überdosis lebensgefährlich ist und zu einem Atem- und Herzstillstand führen kann, wird es heute beim Menschen nicht mehr eingesetzt.  Es gibt deshalb keine fertigen Tabletten, aber es ist als Substanz von der Apotheke zu beziehen, die es bei spezialisierten Lieferanten erhält. Es fällt unter das Betäubungsmittelgesetz und braucht ein entsprechendes Rezept (dazu unten mehr).

Prinzipiell darf es jede Apotheke auf dieses Rezept abgeben – sie muss es aber nicht: es ist freiwillig. Ich darf eine Abgabe verweigern, zum Beispiel, weil das nicht moralisch für mich vertretbar ist. Eine Pflicht zur Abgabe besteht genau so wenig wie ein Verbot.

Damit aber alles korrekt abläuft, wurden von den Kantonsapothekern ein Positionspapier herausgegeben, die den richtigen Ablauf beschreibt:

  • Der Arzt, der die Voraussetzungen für die Sterbehilfe geprüft hat stellt ein Rezept aus, auf dem die Menge Natriumpentobarbital als Pulver verschrieben ist – zusammen mit dem Vermerk: «Dosis letalis» oder «zur Sterbehilfe».
  • Eine Kopie des Rezeptes wird vom verordnenden Arzt an den Kantonsarzt geschickt.
  • Die Apotheke führt das Rezept aus (wenn sie das will).
  • Die Apotheke nimmt mit dem Arzt Kontakt auf und hält alles schriftlich fest: Bestellung, Herstellung und Abgabe.
  • Das Natriumpentobarbital wird als Pulver üblicherweise in einem Glas-Gefäss von mindestens 100ml geliefert, in dem es dann auch aufgelöst werden kann mit Wasser und dann bereit zur Einnahme ist. Das Gefäss wird angeschrieben: Pentobarbital Natrium, Xg, «Dosis letalis» oder «zur Sterbehilfe» und «Nur für ‘Name’, ‘Vorname’, ‘Geburtsdatum’»
  • Es wird empfohlen das Präparat ausschliesslich direkt dem zuständigen Arzt auszuliefern.
  • Bis zur Abgabe wird das Präparat vollständig gekennzeichnet (Patientenname etc.) unter Verschluss gelagert – zum Beispiel im Betäubungsmittelschrank.
  • Die für einen bestimmten Patienten bereitgestellte Dosis darf nicht für eine andere Person verwendet werden.
  • In Ausnahmefällen kann die Patientin oder der Patient in Absprache mit dem verordnenden Arzt eine Vollmacht zum Bezug und zur Aufbewahrung an eine andere Person erteilen.
  • Die Entsorgung nicht verwendeter Präparate erfolgt durch die zuständige Kantonale Behörde.

Laut den bisherigen Zeitungsberichten (hier oder hier) haben sich sowohl Ärztin als auch Apotheke an die Vorschriften gehalten. Die langjährige Hausärztin Dr. Preisig hat das Mittel immer selber in der Apotheke abgeholt und sie hat es zwar nicht oral verabreicht, sondern Intravenös– der Patient löst jedoch die Infusion eigenhändig aus.

Moniert wird von der swissmedic und dem Kanton, dass alles in der Hand der Ärztin liegt – vor allem der Bezug der tödlichen Substanz. (Was «Grosshandel» wäre, wofür sie eine Bewilligung braucht?). Nach Ansicht der Behörden soll der Patient das Mittel selbst in der Apotheke abholen – oder der Ärztin oder jemandem anderen dafür eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Der Anwalt der Ärztin sieht das allerdings als eher kritisch an: ein Gift, das in einer Menge verschrieben wird, die 2-3 Personen umbringen könnte an den Patienten zu geben. Erweiterter Suizid zum Beispiel bei gleichzeitig dementem Partner wäre da zu befürchten.

Was ich eher denke, was das rechtliche Problem war: die (zwei?) nicht etikettierten Reservedosen, die die Ärztin in der Sterbehilfepraxis hatte. Das ist das einzige, was den Vorschriften widerspricht.

Ansonsten sollte einer weiteren Abgabe des Mittels nichts im Wege stehen – vielleicht findet sich hier eine Apotheke, die sich traut?

Happiger Aufschlag oder Schuss ins eigene Bein?

Apotheker verlangen eine Generika Gebühr – Den Artikel in der 20Minuten finde ich eigentlich gar nicht so schlecht gebracht. Einigermassen neutral und recherchiert  – etwas im Gegensatz zur Darstellung in der SRF. Nur die Kommentare sind … abartig. Als ob wir in der Apotheke die übelsten Abzocker überhaupt wären.

Ich glaube ja, da haben ein paar das nicht ganz verstanden. Deshalb nochmals langsam, zum mitdenken:

  • Es gibt Medikamente. Von einigen davon gibt es mehrere Versionen, die teils günstiger sein können, die günstigen nennen sich Generika.
  • Ärzte verschreiben immer noch häufig die Originale.
  • Die Apotheke empfiehlt dem Patient das Generikum.
  • Meist muss das nicht einmal in der Apotheke bezahlt werden, da wir auch die Arbeit, das der Krankenkasse zu verrechnen, machen (bei den meisten Kassen jedenfalls).
  • Die Krankenkasse schickt dem Patienten eine Abrechnung, meist nicht sehr detailliert für was er selber noch bezahlen muss.

Soweit so klar. Jetzt „entdeckt“ (Klickbait-Ausdruck?) ein Patient auf der Rechnung einen Posten, den er nicht zuorden kann: SUB. Steht für Substitutions-Pauschale.

Das Ersetzen eines Medikamentes bedeutet einerseits Überzeugungsarbeit und andererseits beinhaltet es die Auswahl des Generikums (falls verschiedene vorhanden) nach Kriterien wie beste Form (Tabletten, Kapseln, Geschmack …), Breite des Sortimentes, Preis und dann muss / kann es an Lager gehalten und / oder bestellt werden. Es können auch nicht einfach alle ersetzt werden, da gibt es durchaus Anwendungen / Wirkstoffe, bei denen das nicht empfohlen ist. Dafür braucht es unser Fachwissen. Deshalb dürfen wir das auch selbständig – mit Einverständnis des Patienten – machen in der Apotheke.

In dem beschrieben Fall hat der Patient statt dem über 120 Franken teuren Originalmedikament ein Generikum für um die 52 Franken erhalten. (Toll!)

Dadurch muss er ausser der Ersparnis direkt auch nur noch 10 % Selbstbehalt bei der Krankenkasse zahlen statt der 20 % Selbstbehalt bei der hohen Preisdifferenz. (Super!)

Und die Apotheke darf für diese Arbeit genau einmal (! für eine kleine Packung zum versuchen und dann eine grosse Packung, wenn es klappt) 40% der Preisdifferenz verlangen. Maximal aber 21.20 Franken.

Die Krankenkasse zahlt das (das eine Mal) der Apotheke. Denn sie weiss, dass sie im Endeffekt dadurch spart. Viel sogar.

Beim Beispiel wäre das so:

Das Originalmedikament:
  • Packung zu 100 Tabletten, das Medikament muss regelmässig genommen werden, einmal täglich. Im Jahr sind das 3.5 – sagen wir 4 – Packungen.  4 x 120 = 480 Franken
  • Dazu kommen noch die Pauschalen, die wir bösen Apotheker gemäss Vertrag mit den Krankenkassen für unsere Arbeit verlangen dürfen: 4 x 7.30 = 29.20.-
  • Total: 509.20 Franken pro Jahr für das Medikament.

Der Patient bezahlt

  • 20% des Totalbetrages = 101.85 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20)
  • plus etwa 11% Marge am Medikament (für diese Preisspanne … bei teureren Medikamenten ist sie viel niedriger!): 52.80 .-
  • Total 82 Franken
Und beim Generikum?
  • Jahresbedarf 4 x 52 Franken = 208 Franken
  • Pauschale: 4 x 7.30 = 29.20 Franken
  • Total: 237.20 Franken

Der Patient bezahlt

  • 10% des Totalbetrages = 23.70 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20.-)
  • plus 11% Marge am Medikament (22.90.-)
  • Plus EIN Mal die Substitutionspauschale, die hier das Maximum, also 21.20.- beträgt,
  • Total: 73.30 Franken

Und im nächsten Jahr noch weniger, da da die Substitutionspauschale wegfällt und garantiert der Preis des Generikums weiter gefallen ist … vielleicht noch 50 Franken? … Also … eigentlich ist man doof, wenn man das macht – oder? Wir machen das trotzdem. So sind die Apotheken halt.

Übrigens: der Arzt könnte auch nicht das Original verschreiben, sondern als Wirkstoff oder mit dem Vermerk „aut idem“ oder „Generika okay“ und schon dürften wir nicht einmal mehr die Substitutionspauschale verlangen …

Theoretisch ist es sogar so, dass der Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten darüber aufzuklären, dass es da günstigere Generika gibt …!

Aber … so kommt so etwas in der breiten Öffentlichkeit an: (alles Kommentare mit Top-Bewertungen in der 20Minuten …)

Ja klar….Zusätzlicher Aufwand… Wow.. was fuer ein Business.

Frechheit  Frechheit, es soll billiger werden und dann so etwas.

Keine gute Reklame für… ..die Apotheker, das ist abzocke. Dann kaufe ich es halt wieder beim Hausarzt in der Praxis, und nicht mehr beim Apotheker, dann kann ich mir den Aufpreis vielleicht sparen. Dieser Aufpreis ist nicht in Ordnung, egal was der Preisüberwacher meint. Man sollte die Rechnung von der Apotheke jetzt immer zweimal anschauen, ich glaube nicht, das bei allen der Aufpreis einmalig ist, es gibt zu viele Schwarze Schafe. Aber vor allem finde ich, sollte der Apotheker von Anfang an Reinen Wein einschenken, und darauf hinweisen, dass es einen Aufschlag gibt, dass ist das aller mindeste.

Dienstleistung am Kunden? Dann darf künftig die Mode-Verkäuferin, der Metzger, die Lebensmittelverkäuferin, die Drogistin, die Floristin etc. auch einen Zuschlag für die BERATUNG verrechnen? Ist eine Beratung nicht eine Dienstleistung an den Kunden?

eine Frechheit sondergleichen! Da wird für das Generika propagiert mit der Glaubhaften Erklärung ,dass wir Krankenkasse- kosten sparen können. Aber die Apotheker müssen sogleich eine nette Einkommensquelle erfinden. Ich habe einen relativ hohen Selbstbehalt bei der K. K. somit muss ich in normalen Jahren um keinen Beitrag derK.K. bitten und zahle alles selber.

Im falschen Film Ich bin sprachlos, jetzt versuchen wir die hohen Gesundheitskosten zu drücken, damit die Krankenkassenprämien nicht ins Unermessliche steigen und dann macht der Apotheker einfach einen Aufschlag, damit er nicht zu kurz kommt. Dazu kommt auch noch die Rezeptgebühr – und der Preisüberwacher findet das auch noch legal?

Gesundheit!

Patient: Zieht Rezept aus der Jackentasche – zusammen mit einem getränkt-nassen-Nasenlappen.

(Das nur Taschentuch zu nennen, wäre zu nett)

Reicht mir das halb-feuchte und durchweichte Rezept, als ob ich nichts bemerkt hätte.

Bitte sagt mir, dass es in so einer Situation nicht unhöflich ist, sich gleich nach entgegennehmen des Rezeptes und danach nochmal die Hände zu desinfizieren.