Happiger Aufschlag oder Schuss ins eigene Bein?

Apotheker verlangen eine Generika Gebühr – Den Artikel in der 20Minuten finde ich eigentlich gar nicht so schlecht gebracht. Einigermassen neutral und recherchiert  – etwas im Gegensatz zur Darstellung in der SRF. Nur die Kommentare sind … abartig. Als ob wir in der Apotheke die übelsten Abzocker überhaupt wären.

Ich glaube ja, da haben ein paar das nicht ganz verstanden. Deshalb nochmals langsam, zum mitdenken:

  • Es gibt Medikamente. Von einigen davon gibt es mehrere Versionen, die teils günstiger sein können, die günstigen nennen sich Generika.
  • Ärzte verschreiben immer noch häufig die Originale.
  • Die Apotheke empfiehlt dem Patient das Generikum.
  • Meist muss das nicht einmal in der Apotheke bezahlt werden, da wir auch die Arbeit, das der Krankenkasse zu verrechnen, machen (bei den meisten Kassen jedenfalls).
  • Die Krankenkasse schickt dem Patienten eine Abrechnung, meist nicht sehr detailliert für was er selber noch bezahlen muss.

Soweit so klar. Jetzt „entdeckt“ (Klickbait-Ausdruck?) ein Patient auf der Rechnung einen Posten, den er nicht zuorden kann: SUB. Steht für Substitutions-Pauschale.

Das Ersetzen eines Medikamentes bedeutet einerseits Überzeugungsarbeit und andererseits beinhaltet es die Auswahl des Generikums (falls verschiedene vorhanden) nach Kriterien wie beste Form (Tabletten, Kapseln, Geschmack …), Breite des Sortimentes, Preis und dann muss / kann es an Lager gehalten und / oder bestellt werden. Es können auch nicht einfach alle ersetzt werden, da gibt es durchaus Anwendungen / Wirkstoffe, bei denen das nicht empfohlen ist. Dafür braucht es unser Fachwissen. Deshalb dürfen wir das auch selbständig – mit Einverständnis des Patienten – machen in der Apotheke.

In dem beschrieben Fall hat der Patient statt dem über 120 Franken teuren Originalmedikament ein Generikum für um die 52 Franken erhalten. (Toll!)

Dadurch muss er ausser der Ersparnis direkt auch nur noch 10 % Selbstbehalt bei der Krankenkasse zahlen statt der 20 % Selbstbehalt bei der hohen Preisdifferenz. (Super!)

Und die Apotheke darf für diese Arbeit genau einmal (! für eine kleine Packung zum versuchen und dann eine grosse Packung, wenn es klappt) 40% der Preisdifferenz verlangen. Maximal aber 21.20 Franken.

Die Krankenkasse zahlt das (das eine Mal) der Apotheke. Denn sie weiss, dass sie im Endeffekt dadurch spart. Viel sogar.

Beim Beispiel wäre das so:

Das Originalmedikament:
  • Packung zu 100 Tabletten, das Medikament muss regelmässig genommen werden, einmal täglich. Im Jahr sind das 3.5 – sagen wir 4 – Packungen.  4 x 120 = 480 Franken
  • Dazu kommen noch die Pauschalen, die wir bösen Apotheker gemäss Vertrag mit den Krankenkassen für unsere Arbeit verlangen dürfen: 4 x 7.30 = 29.20.-
  • Total: 509.20 Franken pro Jahr für das Medikament.

Der Patient bezahlt

  • 20% des Totalbetrages = 101.85 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20)
  • plus etwa 11% Marge am Medikament (für diese Preisspanne … bei teureren Medikamenten ist sie viel niedriger!): 52.80 .-
  • Total 82 Franken
Und beim Generikum?
  • Jahresbedarf 4 x 52 Franken = 208 Franken
  • Pauschale: 4 x 7.30 = 29.20 Franken
  • Total: 237.20 Franken

Der Patient bezahlt

  • 10% des Totalbetrages = 23.70 Franken

Die Apotheke verdient daran

  • die Pauschalen 4 x 7.3 (29.20.-)
  • plus 11% Marge am Medikament (22.90.-)
  • Plus EIN Mal die Substitutionspauschale, die hier das Maximum, also 21.20.- beträgt,
  • Total: 73.30 Franken

Und im nächsten Jahr noch weniger, da da die Substitutionspauschale wegfällt und garantiert der Preis des Generikums weiter gefallen ist … vielleicht noch 50 Franken? … Also … eigentlich ist man doof, wenn man das macht – oder? Wir machen das trotzdem. So sind die Apotheken halt.

Übrigens: der Arzt könnte auch nicht das Original verschreiben, sondern als Wirkstoff oder mit dem Vermerk „aut idem“ oder „Generika okay“ und schon dürften wir nicht einmal mehr die Substitutionspauschale verlangen …

Theoretisch ist es sogar so, dass der Arzt verpflichtet ist, seinen Patienten darüber aufzuklären, dass es da günstigere Generika gibt …!

Aber … so kommt so etwas in der breiten Öffentlichkeit an: (alles Kommentare mit Top-Bewertungen in der 20Minuten …)

Ja klar….Zusätzlicher Aufwand… Wow.. was fuer ein Business.

Frechheit  Frechheit, es soll billiger werden und dann so etwas.

Keine gute Reklame für… ..die Apotheker, das ist abzocke. Dann kaufe ich es halt wieder beim Hausarzt in der Praxis, und nicht mehr beim Apotheker, dann kann ich mir den Aufpreis vielleicht sparen. Dieser Aufpreis ist nicht in Ordnung, egal was der Preisüberwacher meint. Man sollte die Rechnung von der Apotheke jetzt immer zweimal anschauen, ich glaube nicht, das bei allen der Aufpreis einmalig ist, es gibt zu viele Schwarze Schafe. Aber vor allem finde ich, sollte der Apotheker von Anfang an Reinen Wein einschenken, und darauf hinweisen, dass es einen Aufschlag gibt, dass ist das aller mindeste.

Dienstleistung am Kunden? Dann darf künftig die Mode-Verkäuferin, der Metzger, die Lebensmittelverkäuferin, die Drogistin, die Floristin etc. auch einen Zuschlag für die BERATUNG verrechnen? Ist eine Beratung nicht eine Dienstleistung an den Kunden?

eine Frechheit sondergleichen! Da wird für das Generika propagiert mit der Glaubhaften Erklärung ,dass wir Krankenkasse- kosten sparen können. Aber die Apotheker müssen sogleich eine nette Einkommensquelle erfinden. Ich habe einen relativ hohen Selbstbehalt bei der K. K. somit muss ich in normalen Jahren um keinen Beitrag derK.K. bitten und zahle alles selber.

Im falschen Film Ich bin sprachlos, jetzt versuchen wir die hohen Gesundheitskosten zu drücken, damit die Krankenkassenprämien nicht ins Unermessliche steigen und dann macht der Apotheker einfach einen Aufschlag, damit er nicht zu kurz kommt. Dazu kommt auch noch die Rezeptgebühr – und der Preisüberwacher findet das auch noch legal?

Gesundheit!

Patient: Zieht Rezept aus der Jackentasche – zusammen mit einem getränkt-nassen-Nasenlappen.

(Das nur Taschentuch zu nennen, wäre zu nett)

Reicht mir das halb-feuchte und durchweichte Rezept, als ob ich nichts bemerkt hätte.

Bitte sagt mir, dass es in so einer Situation nicht unhöflich ist, sich gleich nach entgegennehmen des Rezeptes und danach nochmal die Hände zu desinfizieren.

 

Vordatieren und Einschränkungen umgehen?

Der Lehrling drückt mir 2 Rezepte in die Hand, die sie von einer Patientin bekommen hat. Die Rezepte sind identisch: für Isotretinoin Tabletten 10mg 30 Stück.
Nur dass auf dem einen Rezept ein Datum von Anfang März steht (5.3.) und auf dem anderen eines von gestern. Das ist übrigens ein Mittel gegen Akne.

Ich nehme mir eine Packung aus der Schublade und gehe das erklären.
Die Patientin empfängt mich schon mit den Worten: „Das sind aber 2 Packungen!“
Pharmama: „Ja, aber für dieses Medikament besteht eine Limitation. Ich darf das bis maximal 7 Tage nach Ausstellen des Rezeptes abgeben. Es ist bei diesen Tabletten ja auch ganz wichtig, dass Sie nicht schwanger sind oder werden, wenn Sie die nehmen. Deshalb braucht es regelmässige Kontrolle beim verordnenden Arzt – der stellt dann auch ein neues Rezept aus.“

In der Packungsbeilage steht das auch:

Verschreibungs- und Abgabeeinschränkungen
Verschreibungen für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter auf einen Behandlungszeitraum von 30 Tagen limitiert sein, und eine Fortsetzung der Therapie erfordert eine erneute Verschreibung. Idealerweise sollten der Schwangerschaftstest, die Ausstellung des Rezeptes und die Abgabe von Isotretinoin am selben Tag erfolgen. Die Abgabe von Isotretinoin muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Ausstellung des Rezeptes erfolgen.

Meint die Patientin: „Ja – ich war halt in den Ferien. Ich habe die Rezepte per Post bekommen und bin erst jetzt dazu gekommen das einzulösen. Dann nehme ich das alte Rezept halt wieder mit und verlange ein neues vom Arzt.“

Jetzt, Frage:
Sie hat die beiden Rezepte ja offenbar gleichzeitig per Post bekommen. Der Arzt hat also mindestens ein Rezept „vordatiert“ … und ich bin nicht ganz sicher, ob er da die Kontrolluntersuchungen wirklich macht – oder einfach auf telefonische Anfrage das Rezept ausstellt. Immerhin … da ist die Fachinfo nicht ganz so eindeutig (siehe unten). Aber: Hätte ich da auch das Isotretinoin auf das neuere Rezept nicht abgeben dürfen, da es ja (da vordatiert) länger her ist seit der effektiven Ausstellung?

Zu den Kontrolluntersuchungen steht folgendes in der Fachinformation:

Kontrolluntersuchungen müssen in Intervallen von 28 Tagen festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der sexuellen Aktivität der Patientin und der Menstruationsanamnese (abnormale Menstruationen, Ausfall von Perioden, Amenorrhö) in der näheren Vergangenheit, muss festgestellt werden, ob regelmässige monatliche Schwangerschaftstests unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden müssen. Wo es notwendig erscheint, muss bei dem Untersuchungstermin zur Verschreibung oder in den 3 Tagen vor dem Besuch beim verschreibenden Arzt ein Schwangerschaftstest durchgeführt werden.

Hmmm. Gerade beim Isotretinoin (das ist Roaccutan, Curakne, Tretinac und andere Generika) bin ich unsicher, ob den meisten Ärzten die Einschränkungen der Verschreibung hier bewusst sind – und das ist ein Medikament, wo immer wieder Probleme auftreten können. Siehe auch weitere Blogpost dazu:

Wenn das Mittel gegen Durchfall selbst Durchfall macht …

Die Patientin kommt mit einem Rezept und legt mir gleichzeitig eine Packung Loperamid Mepha auf die Theke.

„Kann ich die bei Ihnen zurückgeben? Das sind die falschen …“

Ich schaue mir die Packung neugierig an. Eigentlich weiss ich ja schon die Antwort, die kann nur lauten: Nur zum entsorgen. Aber weshalb will sie die zurückgeben?

Sie sind von einer anderen Apotheke – sieht man an der Adresse auf den Dosierungsetiketten.

Das Rezept ist für genau diese Tabletten: 1 Packung Loperamid Mepha Tabletten. Es wurde als abgegeben gekennzeichnet – von der anderen Apotheke. Die Patientin ist bei einer Krankenkasse, bei der sie selber zahlen und die Rechnungen später einschicken muss, deshalb hat sie das Rezept wieder mitbekommen.

Die Patientin sieht, wie ich das Rezept und die Medikamente anschaue – sie erläutert: „Der Arzt hat die falschen aufgeschrieben. Ich brauche doch die ohne Lactose!“

Ja, jetzt erinnere ich mich –vor ein paar Tagen habe ich extra für sie nachgeschaut, ob im Imodium Lactose drin ist. In den Tabletten ist drin, in den lingual aber nicht. Die Patientin ist bekannt Lactoseintolerant – bei ihr geht auch so wenig nicht, wie in einer Tablette drin ist. Sie bekommt dann Darmkrämpfe und Durchfall … vom Mittel gegen Durchfall …

Sie hat damals eine Packung Imodium lingual gekauft … und ist danach zum Arzt gegangen um ein Rezept ausstellen zu lassen. Nur hat der hat ihr ein Rezept für die falschen ausgestellt: Auch das Generikum von Mepha hat Lactose drin, das steht hier in dem Fall sogar im Kompendium und in der Packungsbeilage:

Wirkstoff: Loperamidi hydrochloridum.

Hilfsstoffe: Acidum sorbicum (E 200), Lactosum, Excip. pro compr obducto.

(Eigentlich an sich schon erstaunlich, denn die Hilfsstoffe müssen in der Schweiz immer noch nicht angegeben werden).

Das Rezept hat sie dann in einer anderen Apotheke eingelöst und danach in der Packungsbeilage gelesen, dass das Lactose drin hat. Und jetzt will sie bei mir die Packungen zurückgeben, respektive ich soll es ihr gegen das richtige Medikament austauschen.

Uh – Kann ich nicht. Mal abgesehen davon, dass wir dieses Generikum nicht mal an Lager haben, nehme ich sicher nicht Medikamente von einer anderen Apotheke zum Umtauschen zurück.

Aber ich kann ihr (noch mal) das richtige – Imodium lingual – geben und auch auf dem Rezept vermerken. Eine Wiederholung sollte ja auch von der Krankenkasse übernommen werden. Den Rest muss sie selber mit der Apotheke ausmachen, bei der sie das bezogen hat.

Übrigens: die lingual Tabletten von Imodium. Inzwischen gibt es ja Generika von Imodium (siehe oben), und es gibt Generika „Lingual“ von den Motilium Lingual – aber es gibt immer noch keine „Lingual“ Generika von den Imodium. Lingual bedeutet: Schmelztabletten. Als ich letztens bei der Vertreterin einer Pharmafirma mal angefragt habe, weshalb nicht (die würden ja wirklich Sinn machen) kam dann die Antwort: Oh, wir würden gerne welche machen, aber da braucht man zum Vergleich die Unterlagen dafür von der ursprünglichen Firma … und die seien irgendwo verschollen / nicht auffindbar.

Schweiz. Das gibt’s.

Kleine Medikamentenodyssee – weshalb ständige Wechsel nicht gut sind.

Das Bild habe ich von der pharmasuisse geklaut – ich hoffe sie verzeihen mir, dass ich es zu Anschauungszwecken hier bringe. Es illustriert die Geschichte einer kleinen Medikamentenodyssee:

Medikamentenumstellung

Eine ältere Frau (Typ Grossmami) nimmt diese Dauermedikation (vom Arzt verschrieben):

  • Metfin 850
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin cardio 100
  • Co Valsartan Sandoz 160/12.5

Es handelt sich dabei um Medikamente gegen erhöhten Blutzucker, Cholesterin, Blutverdünner und Blutdruckmedikament. Dann hat sie einen Sturz und muss ins Spital. Dort wird dieselbe Medikation so gegeben:

  • Glucophage 850mg
  • Diamicron MR 60mg
  • Pravalotin Mepha 40mg
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Diovan 160/12.5

Man beachte die kursiv geschriebenen: sie entsprechen der Medikation vor dem Spitalaufenthalt in Wirkstoff, aber es sind die Medikamente von anderen Firmen – diejenigen, mit denen das Spital Verträge hat.

Das macht im Spital selber wenig, da die Patientin die Tabletten täglich in den kleinen Plastikgläslein zum schlucken gerichtet und vorgesetzt bekommt … höchstens ist sie etwas verwirrt, dass das dasselbe sein soll, denn auch die Tabletten innen sehen anders aus als ihre gewohnten – aber das wird schon stimmen.

Dann kommt sie zum wiederaufbauen in die Reha, wo sie die Medikamente weiter nehmen muss – aber dort werden dieselben Medikamente so zusammenstellt:

  • Metformin Mepha 850mg
  • Diamicron MR 60
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Valsertan HCT Actacis 160/12.5

Danach kann sie wieder nach Hause. Sie bekommt ein Rezept mit, das sie in der nächsten Apotheke einlöst, damit sie bis zum Besuch beim Hausarzt genug Medikamente hat.

Beim nächsten Besuch unternimmt der Hausarzt den löblichen Versuch, das etwas zu vereinfachen, indem er dies verordnet:

  • Janumet 60/850
  • Pravalotin Mepha 40
  • Aspirin Cardio 100
  • Co-Valsartan Sandoz 160/12.5

Er hat also die Blutzucker-medikation (das Metformin und Diamicron) in einer Tablette „zusammengefasst“, das Janumet ist ein neueres Kombinationspräparat.

Man muss hoffen, dass die Frau auch nach dem Sturz noch alle Sinne zusammen hat und die perfekte Übersicht über ihre Medikation. Denn wenn sie Pech hat, hat sie von demselben Medikament jetzt Mehrfachpackungen oder Reste von angefangenen Packungen zu Hause mit unterschiedlichen Namen:  Metfin 850, Glucophage 850mg und Metformin Mepha 850mg ist alles dasselbe …  zusammen mit dem Janumet 60/850 sollte sie es auch nicht nehmen, denn auch darin ist derselbe Wirkstoff.

Das gleiche gilt für Co Valsartan Sandoz 160/12.5, Co-Diovan 160/12.5 und Valsertan HCT Actacis 160/12.5 – alles dasselbe, auch wenn die Namen unterschiedlich sind und die Tabletten immer anders aussehen.

Die Stammapotheke kann in einem solchen Fall helfen. Indem sie die Übersicht über die auch von verschiedenen Ärzten oder Institutionen verordneten Medikamente behält. Indem sie (nach Möglichkeit) bei einem (bekannten) Generikum bleibt und die Frau nicht durch ständige Wechsel verwirrt wird.  Indem Doppelverordnungen erkannt werden und die Patientin bei Neumedikation informiert wird.

Wir versuchen nach Möglichkeit, die Medikation gerade bei älteren Leuten konstant zu halten um solche Verwirrungen zu vermeiden. Es hat sich inzwischen auch gezeigt, dass solche Wechsel in der Medikation nicht nur zu (ungewollter) Überdosierung wegen Mehrfacheinnahmen führen, sondern auch die Compliance bei den Patienten sinken lässt: sie trauen dem Medikament nicht gleich und nehmen es dann nicht mehr.

In Deutschland haben sie diese Situation Dank der Rabattverträge der Krankenkassen bei so ziemlich jedem Medikament, bei dem es Generika gibt. Da schreibt die Krankenkasse vor, welches Generikum von welcher Firma abgegeben werden muss – und die wechseln teils Vierteljährlich (!).

Und hier in der Schweiz dürfen wir in der Apotheke noch aussuchen, welches das bestgeeignete ist … aber die Krankenkassen drängen schon sehr in dieselbe Richtung: bald wird hier wohl auch vorgeschrieben werden, dass wir das günstigste (lies: billigste) Generikum nehmen müssen – und wenn der Patient etwas anderes will, wird er wohl aufzahlen müssen. Darauf freue ich mich gar nicht. Da das billigste Medikament auch gelegentlich wechseln wird, sind häufige Umstellungen dann zu erwarten. Die Lagerhaltung wird noch schwieriger: dann muss halt mehr bestellt werden und es dauert länger, bis der Patient es bekommt. Die Verwirrung bei den Patienten steigt und die Einnahmetreue nimmt ab – nicht genommene Medikamente wirken nicht … ob die Krankenkasse dadurch wirklich so viel einspart?

Das Datum ist wichtig!

Patient bringt mir heute ein Rezept und einen Entlassbrief vom Spital und drückt mir die Papiere mit folgenden Worten in die Hand: „Es ist wichtig, dass Sie das Datum richtig eingeben: es ist vom 30. Dezember!“

Er schaut mich erwartungsvoll an, während ich das Rezept und den Medikamentenplan ansehe. Interessanterweise steht auf dem Rezept selber nicht mal ein Datum – hat der Arzt wohl vergessen, dem Entlassbrief nach, den er wohl am selben Tag bekommen hat, ist es aber wohl schon von da.

Nur …

Pharmama: „Das mag sein, aber – ich gebe Ihnen die Medikamente heute ab. Das ist das Datum, das auf der Rechnung an der Krankenkasse steht. Ich kann und darf das nicht zurückdatieren.“

Ja, er wollte, dass das noch auf die Rechnung vom letzten Jahr geht, da hätte er die Franchise schon erreicht gehabt. Tja – dann hätte er auch am 30.12. noch kommen müssen.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor …. Ja, richtig, ähnliches hatten wir schon. Inzwischen hat es datentechnisch Änderungen gegeben – jetzt WEISS ich, dass ich das nicht machen soll – und irgendwann demnächst wird es auch gar nicht mehr möglich sein vom System her.