(un-)regelmässige Abgabe

Methadon-Patienten sind häufig … speziell, das kann jede Apotheke bestätigen, die sie hat. Wie überall gibt es auch hier die unterschiedlichsten Typen: vom geschäftigen Businessman im Anzug, der seine Methadon-Flaschen direkt in den Aktenkoffer versorgt und dem man es nie anmerken würde, was er nimmt und der seine Dosen regelmässig und zuverlässig abholt, bis zum abgerissenen Handwerker, der häufiger einmal mit irgendwelchen Erklärungen und Entschuldigungen kommt, weshalb er eine Extradosis braucht und bei dem es irgendwie nie richtig zu klappen scheint. Es ist ja auch etwas komplizerter, da man dafür ein Betäubungsmittel-Rezept braucht, das maximal 3 Monate gültig ist und Ausnahmen (wie seine Extradosen) machen wir in dem Fall wirklich aussschliesslich via Arzt.

Man sollte denken, dass er das nach demnächst 2 Jahren die er bei uns einmal wöchentlich vorbeikommt auch weiss und entsprechend handelt, respektive vorsorgt, aber …. Nein.

Vor 2 Wochen haben wir ihm mitgeteilt, dass sein Rezept nur noch bis am (Datum vom letzten Freitag) gültig ist und wir nur bis dann sein Methadon abgeben dürfen – er soll sich doch bitte wieder mit dem Arzt in Verbindung setzen wegen einem neuen Rezept dafür.

Man wiederhole dasselbe 1 Woche vorher mit mehr Druck: das ist die letzte Abgabe, ausser …

Diesen Freitag mittag steht er da und will sein Methadon. Kein Rezept dabei. Kein Rezept wurde eingeschickt. Der Arzt ist erst am Montag wieder in der Praxis.

Es folgt das klassische Gespräch (Sie wussten das seit 2 Wochen und hatten Zeit, es ist Ihre Aufgabe etc etc … Aber ich brauch’ das. Jetzt! Sonst Jammer, Heul …) – und die Abgabe von 3 Notfalldosen (Sa/So/Mo) auf das Versprechen, dass er vom Arzt das Rezept gleich am Montag bestellt und die uns informieren.

Montag abend 6 Uhr steht er erwartungsgemäss wieder hier und … immer noch haben wir keinen Bescheid vom Arzt bekommen. Worauf er mir in der Apotheke fast ausflippt, weil „Ich habe das Rezept heute morgen beim Arzt bestellt und sie hat mir gesagt, sie schicken es gleich!“

Also nimmt er das Telefon in die Hand und ruft beim Arzt an – es ist nur noch die Praxisassistentin da, die von ihm zur Schnecke gemacht wird.

Ich nehme ihm dann das Telefon ab und frage, was das Problem ist.

„Ja, der Arzt hat ein Rezept ausgestellt – ich habe das heute mittag auf die Post gebracht, da man Betäubungsmittel-Rezepte ja nicht faxen darf.“

(Nein: man darf sie schon faxen, aber ich brauche das Original).

Pharmama: „Okay – ein Fax wäre hier trotzdem gut gewesen, denn dann hätte ich jetzt schon den Bescheid, dass es okay und das Rezept unterwegs ist. Für wie lange hat er das Rezept denn ausgestellt?“

Praxisassistentin „Das weiss ich nicht. Der Patient muss auch wieder in die Praxis kommen – er hat am Mittwoch einen Termin.“

Pharmama: „Könnten sie mir sagen, ob das schon ein neues Dauerrezept ist, oder nur für die Abgabe bis am Mittwoch?“

Praxisassistentin: „Das tut mir leid, das kann ich nicht. Und der Arzt ist schon wieder nicht mehr hier.“

Also … bekommt der Patient seine Methadon für heute und morgen und muss danach halt noch einmal kommen wenn ich das neue Rezept hier habe und schauen kann.

Aufwändig. Und unnötig aufwändig. Und wenn es nicht fast jedes Mal so ein Theater wäre auch kaum erwähnenswert.

(Und ich „freue“ mich schon auf das nächste Mal, spätestens in 3 Monaten, wenn das gleiche Spiel wieder von vorne losgeht …)

Man denkt, damit haben wir es – zumindest für dieses Mal. Aber: nein.

Telefon an dem Mittwoch abend. Von der Arztpraxis: Der Patient hat seinen Termin nicht wahrgenommen. Damit gilt das Rezept (das inzwischen hier ist und tatsächlich für weitere 3 Monate ausgestellt war) nur für 2 Wochen. Bis dann MUSS der Patient beim Arzt aufschlagen und der uns das „Okay“ für die weitere Abgabe geben. Wir dürfen das gerne auch dem Patienten ausrichten – der für sie nicht erreichbar war.

Ja – dafür habe ich ihn natürlich am selben Abend in der Apotheke und darf ihm das erklären.

Man kann sich vorstellen, dass er nicht sehr erfreut war – aber mal ehrlich: das hat er sich von Vorne bis hinten selber zuzuschreiben.

Mehr lesen:

Dosettiges

Die Patientin um die 50 kommt in die Apotheke mit einem Rezept für 1 Medikament (ein Beruhigungsmittel) und einem Dosett. Auf dem Rezept steht:

„Medikament in Dosett füllen – gemäss Wunsch Patientin, damit Sie mehr Kontrolle hat.“

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Ich finde Dosette sinnvoll. Man kann die natürlich auch nur mit einem einzigen Medikament füllen, aber …

„Das mache ich ihnen gerne … nur, wenn da nur ein Medikament rein-kommt, dann kann ich das selbst mit dem Rezept hier nicht via Krankenkasse verrechnen. Das kann ich erst ab 3 Medikamenten pro Woche.“

Frau: „Oh – aber ich nehme mehr Medikamente. Die habe ich bisher aber immer via Versandapotheke bezogen und selber eingefüllt. Der Arzt hat mir das so empfohlen und faxt auch immer die Rezepte direkt an die Versandapotheke …“*

… (Ah ja?) … Da geht bei mir die eine Augenbraue nach oben, ich kann mir nicht helfen …

Pharmama: „Nun, wenn Sie wollen, können Sie das auch weiterhin, aber wenn ich nur 1 Medikament einfülle – das kostet gleich viel wie mit mehreren … und Sie müssten das selber bezahlen.“

Frau: „Oh.“

Pharmama: „… Sie könnten natürlich auch den Arzt fragen, ob er das Rezept statt an die Versandapotheke an uns faxt. Dann könnte ich das Dosett damit richten und es via die Krankenkasse abrechnen …“

Das Rezept kam am selben Nachmittag und sie hat noch die Medikamente, die sie bisher zu Hause hatte vorbeigebracht. Mit dem „Zur Rose“-Aufkleber drauf. Seitdem … geht das. Wir richten wöchentlich das Dosett mit den Medikamenten, bestellen die falls nötig nach, rechnen das der Krankenkasse ab und sie holt es regelmässig.

 

*Ja, das läuft hier so: der Arzt überzeugt den Patienten, sich die Medikamente „günstig und Zeitsparend“ direkt von der Versandapotheke zukommen zu lassen … und bekommt dafür von der Versand-Apotheke Provision. Mehr über diese Praxis hier: Diese Rose stinkt.

Eigentlich … ist das seit letztem Jahr und Bundesgerichtsurteil nicht mehr erlaubt …da Umgehung der Selbstdispensation. Aber da sie die Medikamente schon eine Zeitlang nimmt, ist es möglich, dass das vorher eingefädelt wurde.

Aber Dosette richten die offenbar auch jetzt noch nicht. :-)

Auf der Toilette aufgelesen

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Frau: „Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie ich schwanger werden konnte? Wie zum Beispiel auf einen Toilettensitz zu sitzen?“

House: „Absolut!

Es müsste noch ein Mann zwischen Ihnen und dem Toilettensitz sitzen. Aber ja, absolut!“

Ich musste so daran denken, was mein Arzt-Kollege mir mal erzählt hat, was er denkt, wenn ihm mal wieder jemand erklärt, ihren Herpes habe sie auf der Toilette aufgelesen:

„Ja, vielleicht. Aber nicht alleine.“

Wie man die Apothekerin ärgerlich macht

Es gibt weniges was die Kunden / Patienten in der Apotheke sagen oder machen, das mich wirklich nervt. Meistens habe ich Verständnis – immerhin hat jeder sein Päcklein zu tragen und die Leute kommen oft nicht aus reiner Freude in die Apotheke. Aber dennoch …
Schlechte Manieren ist eines davon. Machtdemonstrationen – Mobbing zum Beispiel. Wenn Du so verzweifelt nach einem Streit suchst, suche Dir jemanden in Deiner Gewichtsklasse dafür. Deinen Tagesfrust an der Pharmaassistentin oder Drogistin auszulassen, nur weil sie da ist und sich das anhören „muss“ ist unfair.

Und was mich echt ärgerlich macht ist, wenn jemand versucht, meine Intelligenz und Berufsehre zu beleidigen. Es gibt Leute, die versuchen das. Die lügen, um sich einen Vorteil zu verschaffen.
Mein Problem ist, dass es mir hinter der Theke nicht erlaubt ist unhöflich zu sein. Ich muss lächeln und das schlucken. Ich soll höflich sein und verständnisvoll. Versuchen, dem Patienten auch im Zweifelsfall zu helfen.

Versteht mich nicht falsch. Du als Patient auf deiner Seite hast ein Bedürfnis. Ein echtes Bedürfnis bedingt auf meiner Seite auch echten Service mit einem Lächeln. Garantiert. Wenn das Bedürfnis aber nicht echt ist, wenn Du zu mir kommst in … egoistischer Missachtung von Deinem Gegenüber (in dem Fall mir hier), dann bekommst Du von mir auch eher kühles Verhalten und … vielleicht auch nicht die Erfüllung Deiner Bedürfnisse.

Das ist alles viel zu allgemein formuliert, darum schiebe ich hier ein Beispiel nach. Eine Frau, mit der ich einen wirklich unnötig langen Austausch hatte bezüglich Augentropfen. Sie kam in die Apotheke und hat ausdrücklich nach Maxitrol Augentropfen verlangt. Meine Pharmaassistentin hatte sie erst, rief mich aber, weil das ein rezeptpflichtiges Produkt ist und die Frau sich einfach weigerte auch nur ein paar einfache Fragen zu beantworten.

Sie wollte Maxitrol Augentropfen und sonst gar nichts, Maxitrol will sie und Maxitrol würde ich ihr geben.

Würde ich nicht. Nicht einfach so.
Ich erkläre ihr ruhig, dass es diese antibiotische Augentropfen nur auf Rezept gibt, dass die Abgabe also gesetzlich geregelt ist und dass ich (und meine Mitarbeiter) diese Gesetze auch deshalb befolgen, weil es unsere Aufgabe ist, ihre Gesundheit zu schützen und zu versichern, dass Sie die richtige Behandlung bekommt.
Für meine Erklärungs-bemühungen ernte ich nur einen starren Blick.
Also fahre ich fort und frage sie nach ihren genauen Beschwerden. Sie informiert mich herablassend, dass sie an trockenen Augen leide.
Weiteres nachfragen und sie stimmt mir zu, dass ihre Beschwerden nicht die von einer bakteriellen Bindehautentzündung sind, aber sie bleibe dabei: sie ist hier hergekommen, um Maxitrol Augentropfen zu kaufen und Maxitrol würde sie bekommen.

Ich erkläre ihr noch einmal (höflich), dass ich ihr aufgrund ihrer Beschwerden und aufgrund der Tatsache, dass das rezeptpflichtig ist kein Maxitrol geben kann.
Darauf zieht sie die letzte Trumpfkarte – und ja, die habe ich schon fast erwartet: „Aber mein Arzt hat mir gesagt, dass ich das benutzen soll.“

Ja, natürlich. Wenn ihr Arzt Maxitrol für trockene Augen empfiehlt / aufschreibt, dann sollte ich wohl mal ein ernstes Wort mit ihm reden, für was das wirklich ist … aber ich glaube nicht mal Ansatzweise, dass die Empfehlung von ihm kommt. Was sich dann auch darin bestätigt, da sie ablehnt,  dass ich ihn kontaktiere.

Das war nur der letzte Versuch von ihr mich für dumm und gutgläubig zu verkaufen und mich mit dem Zauberwort „Arzt“ dazu zu bringen nachzugeben und zu liefern.
Das meine ich mit meine Intelligenz beleidigen – und genau das lässt mich ihr gegenüber den Respekt verlieren, auch wenn ich höflich bleibe.

Spielen sie nicht die „Arzt-Karte“ uns gegenüber aus. Wenn der Arzt ihnen das verschreiben wollte, dann hätte er das wohl. Dann könnte er uns auch einen Fax schicken und ich würde es abgeben. Aber ohne Rezept – und mit diesen Vor-gaben… Nein. Keine Antibiotika heute. Befeuchtende Augentropfen sind das richtige für sie und wenn sie das nicht wollen – das ist ihre Entscheidung.

Also: spiel keine Spielchen mit uns. Sei ehrlich, sag‘ uns das Problem und deine Beschwerden, versuche nicht etwas zu verstecken und lass uns helfen.
Du bist nicht die Fachperson in der Apotheke, Du bist der Patient.
Und bevor mir jemand den Kopf abreisst: ja, ich weiss auch, dass es viele sehr intelligente und gebildete Menschen gibt, die sich informiert haben und ihre Entscheidungen aufgrund dieser Informationen treffen. Aber wenn Du nicht weisst für was ein Medikament ist, dessen Anwendung, die Wechselwirkungen, die Nebenwirkungen … dann erlaube uns, dass man dich durch den Prozess führt.

Alles andere wäre unprofessionell und sogar ungesetzlich … mal abgesehen von schädlich für deine Gesundheit.

Zum Lyrica und Generika-Problem

(Lies hier nach, um was es geht: Wegen noch laufendem Patent für eine von 3 Indikationen soll ich Lyrica nicht mit einem Generikum ersetzen … aber was passiert, wenn?)

Für diejenigen, die es interessiert, was die Krankenkassen denn geantwortet haben. Via Twitter habe ich von den grösseren diese offiziellen Antworten bekommen:
Sie berufen sich alle auf das Heilmittelgesetz und die Übernahme von Medikamenten. Das heisst: sie bezahlen die Medikamente, die der Arzt entsprechend der Diagnosestellung und Indikation aufgeschrieben hat und anhand der gesetzlichen Vorlagen, also: was auf der Spezialitätenliste steht mit den entsprechenden Limitationen.

„Wir unterstützen den Einsatz von Generika, sofern er sich innerhalb der gesetzlichen Grundlagen bewegt. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn direkt der verschreibende Arzt an das Generikum denkt.“

Das bekam ich etwas ausführlicher noch von einer anderen Krankenkasse:

„Wenn das Medikament gegen Epilepsie oder Angststörungen verschrieben wird, kann der Arzt auch das Generika verschreiben. Die Krankenversicherung übernimmt dieses. Wird es jedoch für neuropathische Schmerzen verschrieben, wäre dies wie Sie richtig schreiben, ein „Off-Label-Use“ wenn man das Generikum verschreibt. Es liegt in der Pflicht des Arztes, die richtige Indikation mit dem richtigen Medikament zu verknüpfen.“

Das heisst hier: sie schieben die Verantwortung komplett auf den Arzt, dass der das richtige Medikament aufschreibt … also Original (möglichst) nur noch für die neuropathischen Schmerzen und Generika für die Angststörungen oder Epilepsie (bei Neubeginn oder Umstellung).

Zur Frage, ob das gemerkt wird, wenn das nicht so verschrieben wird, respektive, was passiert, wenn das auffällt:

„Die Krankenversicherer verfügen über keine Diagnosedaten. Deswegen ist für sie nicht ersichtlich ist, für welche Indikation das Medikament / Generikum vom Arzt verschrieben wurde.“

Also … hat der Patient eine Chance, dass das durchgeht, ohne dass es auffällt und dann übernommen wird.
Aber: (andere Krankenkasse):

„Von Gesetzeswegen sind wir verpflichtet, nur Leistungen oder wie in diesem Falle Medikamente aus der Grundversicherung zu zahlen, für die u.a. die Wirksamkeit erwiesen ist (Zulassung von swissmedic) und die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. …

Zur Beurteilung können deshalb medizinische Berichte zuhanden des Vertrauensarztes eingefordert werden.“

Das bedeutet: das kann kontrolliert werden. Und dann … Ja, dann kann das zu Rückforderungen kommen. Bei uns in der Schweiz nicht von der Apotheke, aber vom Patienten.

Mir ist klar, etwas anderes können die Kassen wohl auch gar nicht schreiben, da das gegen die gesetzlichen Vorgaben laufen würde. Einer auf Twitter (Nicht-Krankenkassen) hat gemeint, dass es für die Firma dann ja auch unattraktiver wird überhaupt neue Indikationen für ihr Medikament zu finden und zuzulassen (kostet auch alles Geld).
Ja – allerdings finde ich das wird hier wirklich nur eingesetzt, um noch einiges länger möglichst viel Geld aus dem Original herauszuholen. In diesem Fall bis 2017.

Was ich aber gelernt habe (und das wusste ich bisher nicht): Es gibt ein Mittel, mit dem Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit bei den Ärzten kontrollieren und bei hohen Abrechnungen oder übermässigem Einsatz von (teuren) Originalen nachhaken: Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen oder WZW-Verfahren der santésuisse.
Erst gibt es einen Warnbrief an den Arzt, worauf die ihre -nach Meinung der santésuisse, überdurchschnittlich hohen Kosten erklären müssen. Bei Bedarf werden Ärzte zu einem Gespräch eingeladen. Es folgen Zielvereinbarungen. Eine erneute Verwarnung im Folgejahr kann eine Eingabe der santésuisse bei Gericht bedeuten.
Wow. Das ist ziemlich heftig. Da liegt es sicher im Interesse des Arztes auch Generika wenn möglich zu verschreiben.

Meine Erfahrung in der Apotheke ist aber, dass viele Ärzte sehr lange brauchen, bis sie anfangen ein Generikum oder einfach den Wirkstoff zu verschreiben … und manche scheinen da nie zu wechseln (vor allem die älteren Hausärzte). Ob das jetzt Gewohnheit ist, sie wirklich nicht wechseln wollen (glaube ich nicht) oder das Vertrauen darauf, dass die Apotheke das dann schon selber ändert, weiss ich nicht. Und dann gibt es da noch die Spitäler, die von den Pharmafirmen riesen-Rabatte dafür bekommen, dass sie im Spital die Original-Medikamente abgeben und die dann auch auf den Austrittsrezepten landen. Rabatte, die wir hier in der Apotheke nie zu sehen bekommen … und wo auch sicher nicht ein Anteil an den Patienten weiter gegeben wird oder gar auf den dafür eingerichteten Fonds einbezahlt … aber das ist ein anderes Thema.

Eine Krankenkasse hat noch vorgeschlagen das Auto-Generikum Pregabalin Pfizer zu nehmen, das mit denselben Indikationen zugelassen wurde wie das Original von Pfizer.
Das wäre eine echte Lösung, nur … ist das Generikum gar nicht im Handel! Und ich bezweifle, dass es das so schnell kommen wird.

In England haben sie übrigens dasselbe Problem – dort noch verschärft durch die Tatsache, dass Medikamente hauptsächlich mit dem Wirkstoffnamen verschrieben werden. Pfizer hat da im September einen Gerichtsfall verloren (siehe Artikel hier) – Es ist für mich etwas schwierig herauszulesen – aber trotz dem müssen auch dort die Originale weiterhin für neuropathische Schmerzen abgegeben werden. Pfizer hat aber damit eine Warnung bekommen, dass sie die Apotheker nicht mehr mit grundlosen Drohungen in Briefen unter Druck setzen damit sie nicht das Generikum abgeben wenn es für neuropathische Schmerzen verschrieben wurde.

Für mich in der Apotheke heisst das alles: ich bleibe hier bei genau dem, was der Arzt verschrieben hat. Höchstens bei einer Neueinstellung bei Epilepsie oder Angststörungen habe ich eine Chance auf das Generikum zu wechseln – und dafür muss ich das Gespräch mit den Patienten suchen: um herauszufinden, für was er es braucht und seine Einwilligung zum Wechsel zu haben.

Holen Sie Ihre Medikamente … wo?

Nein, mal nicht aus dem Internet. Aber man hat als Patient heute die Wahl – es ist nicht mehr einfach nur die Apotheke vor Ort, auch wenn das immer noch die beste Möglichkeit wäre im Sinne der Medikamentensicherheit.

Trotzdem bin ich derartiges (noch) nicht gewohnt:

rphausarzt

„Bezug der Medikamente beim Hausarzt oder in einer Apotheke.“

Auf dem Spitalaustrittsrezept wird der Hausarzt als Bezugsort empfohlen (noch vor der Apotheke?!? Ich bin enttäuscht von dem Spital.)

Oder das:

rpapovorschrift

„Rezept nur in XY Apotheke einlösbar“

Wie bitte??? Das ist eine klare Einschränkung des Leistungserbringers … sowas DARF einfach nicht auf einem Rezept stehen. Der Patient selber wusste übrigens von nichts, hat das sogar übersehen zum Glück, weshalb er wieder bei uns in seiner Stammapotheke gelandet ist. Man sieht auch, dass das nicht gerade Medikamente sind wo wegen Abhängigkeitsproblemen der Bezugsort eingeschränkt wurde. Der Arzt / die Praxisassistentin war übrigens dezent uneinsichtig, was meine Reklamation betraf: „Das ist so in unserem Computerprogramm, da hat der Arzt wohl ein Kreuzchen falsch gesetzt.“ Macht ja nix, oder? Ich habe dann auch noch bei der erwähnten Apotheke reklamiert, vor allem, dass – wenn das wieder vorkommt, ich das dem Gesundheitsamt melde -solche Absprachen sind rechtswidrig.

Und (nur als Bonus) noch dieses Rezept, das speziell die Detailhändler wie Migros, Coop etc. freuen wird:

rpaldi

Ja, da steht drauf Multinorm 50+. Ich kannte das nicht, fand nichts bei uns im Computersystem und ging dann googeln. Das sind offensichtlich Multivitamintabletten aus dem Aldi. Nein, die gibt’s bei uns nicht, auch wenn es auf dem Rezept steht – und die Detailhändler das sicher gern beliefern würden.

Sowas.