Zum Lyrica und Generika-Problem

(Lies hier nach, um was es geht: Wegen noch laufendem Patent für eine von 3 Indikationen soll ich Lyrica nicht mit einem Generikum ersetzen … aber was passiert, wenn?)

Für diejenigen, die es interessiert, was die Krankenkassen denn geantwortet haben. Via Twitter habe ich von den grösseren diese offiziellen Antworten bekommen:
Sie berufen sich alle auf das Heilmittelgesetz und die Übernahme von Medikamenten. Das heisst: sie bezahlen die Medikamente, die der Arzt entsprechend der Diagnosestellung und Indikation aufgeschrieben hat und anhand der gesetzlichen Vorlagen, also: was auf der Spezialitätenliste steht mit den entsprechenden Limitationen.

„Wir unterstützen den Einsatz von Generika, sofern er sich innerhalb der gesetzlichen Grundlagen bewegt. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn direkt der verschreibende Arzt an das Generikum denkt.“

Das bekam ich etwas ausführlicher noch von einer anderen Krankenkasse:

„Wenn das Medikament gegen Epilepsie oder Angststörungen verschrieben wird, kann der Arzt auch das Generika verschreiben. Die Krankenversicherung übernimmt dieses. Wird es jedoch für neuropathische Schmerzen verschrieben, wäre dies wie Sie richtig schreiben, ein „Off-Label-Use“ wenn man das Generikum verschreibt. Es liegt in der Pflicht des Arztes, die richtige Indikation mit dem richtigen Medikament zu verknüpfen.“

Das heisst hier: sie schieben die Verantwortung komplett auf den Arzt, dass der das richtige Medikament aufschreibt … also Original (möglichst) nur noch für die neuropathischen Schmerzen und Generika für die Angststörungen oder Epilepsie (bei Neubeginn oder Umstellung).

Zur Frage, ob das gemerkt wird, wenn das nicht so verschrieben wird, respektive, was passiert, wenn das auffällt:

„Die Krankenversicherer verfügen über keine Diagnosedaten. Deswegen ist für sie nicht ersichtlich ist, für welche Indikation das Medikament / Generikum vom Arzt verschrieben wurde.“

Also … hat der Patient eine Chance, dass das durchgeht, ohne dass es auffällt und dann übernommen wird.
Aber: (andere Krankenkasse):

„Von Gesetzeswegen sind wir verpflichtet, nur Leistungen oder wie in diesem Falle Medikamente aus der Grundversicherung zu zahlen, für die u.a. die Wirksamkeit erwiesen ist (Zulassung von swissmedic) und die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. …

Zur Beurteilung können deshalb medizinische Berichte zuhanden des Vertrauensarztes eingefordert werden.“

Das bedeutet: das kann kontrolliert werden. Und dann … Ja, dann kann das zu Rückforderungen kommen. Bei uns in der Schweiz nicht von der Apotheke, aber vom Patienten.

Mir ist klar, etwas anderes können die Kassen wohl auch gar nicht schreiben, da das gegen die gesetzlichen Vorgaben laufen würde. Einer auf Twitter (Nicht-Krankenkassen) hat gemeint, dass es für die Firma dann ja auch unattraktiver wird überhaupt neue Indikationen für ihr Medikament zu finden und zuzulassen (kostet auch alles Geld).
Ja – allerdings finde ich das wird hier wirklich nur eingesetzt, um noch einiges länger möglichst viel Geld aus dem Original herauszuholen. In diesem Fall bis 2017.

Was ich aber gelernt habe (und das wusste ich bisher nicht): Es gibt ein Mittel, mit dem Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit bei den Ärzten kontrollieren und bei hohen Abrechnungen oder übermässigem Einsatz von (teuren) Originalen nachhaken: Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen oder WZW-Verfahren der santésuisse.
Erst gibt es einen Warnbrief an den Arzt, worauf die ihre -nach Meinung der santésuisse, überdurchschnittlich hohen Kosten erklären müssen. Bei Bedarf werden Ärzte zu einem Gespräch eingeladen. Es folgen Zielvereinbarungen. Eine erneute Verwarnung im Folgejahr kann eine Eingabe der santésuisse bei Gericht bedeuten.
Wow. Das ist ziemlich heftig. Da liegt es sicher im Interesse des Arztes auch Generika wenn möglich zu verschreiben.

Meine Erfahrung in der Apotheke ist aber, dass viele Ärzte sehr lange brauchen, bis sie anfangen ein Generikum oder einfach den Wirkstoff zu verschreiben … und manche scheinen da nie zu wechseln (vor allem die älteren Hausärzte). Ob das jetzt Gewohnheit ist, sie wirklich nicht wechseln wollen (glaube ich nicht) oder das Vertrauen darauf, dass die Apotheke das dann schon selber ändert, weiss ich nicht. Und dann gibt es da noch die Spitäler, die von den Pharmafirmen riesen-Rabatte dafür bekommen, dass sie im Spital die Original-Medikamente abgeben und die dann auch auf den Austrittsrezepten landen. Rabatte, die wir hier in der Apotheke nie zu sehen bekommen … und wo auch sicher nicht ein Anteil an den Patienten weiter gegeben wird oder gar auf den dafür eingerichteten Fonds einbezahlt … aber das ist ein anderes Thema.

Eine Krankenkasse hat noch vorgeschlagen das Auto-Generikum Pregabalin Pfizer zu nehmen, das mit denselben Indikationen zugelassen wurde wie das Original von Pfizer.
Das wäre eine echte Lösung, nur … ist das Generikum gar nicht im Handel! Und ich bezweifle, dass es das so schnell kommen wird.

In England haben sie übrigens dasselbe Problem – dort noch verschärft durch die Tatsache, dass Medikamente hauptsächlich mit dem Wirkstoffnamen verschrieben werden. Pfizer hat da im September einen Gerichtsfall verloren (siehe Artikel hier) – Es ist für mich etwas schwierig herauszulesen – aber trotz dem müssen auch dort die Originale weiterhin für neuropathische Schmerzen abgegeben werden. Pfizer hat aber damit eine Warnung bekommen, dass sie die Apotheker nicht mehr mit grundlosen Drohungen in Briefen unter Druck setzen damit sie nicht das Generikum abgeben wenn es für neuropathische Schmerzen verschrieben wurde.

Für mich in der Apotheke heisst das alles: ich bleibe hier bei genau dem, was der Arzt verschrieben hat. Höchstens bei einer Neueinstellung bei Epilepsie oder Angststörungen habe ich eine Chance auf das Generikum zu wechseln – und dafür muss ich das Gespräch mit den Patienten suchen: um herauszufinden, für was er es braucht und seine Einwilligung zum Wechsel zu haben.

Holen Sie Ihre Medikamente … wo?

Nein, mal nicht aus dem Internet. Aber man hat als Patient heute die Wahl – es ist nicht mehr einfach nur die Apotheke vor Ort, auch wenn das immer noch die beste Möglichkeit wäre im Sinne der Medikamentensicherheit.

Trotzdem bin ich derartiges (noch) nicht gewohnt:

rphausarzt

„Bezug der Medikamente beim Hausarzt oder in einer Apotheke.“

Auf dem Spitalaustrittsrezept wird der Hausarzt als Bezugsort empfohlen (noch vor der Apotheke?!? Ich bin enttäuscht von dem Spital.)

Oder das:

rpapovorschrift

„Rezept nur in XY Apotheke einlösbar“

Wie bitte??? Das ist eine klare Einschränkung des Leistungserbringers … sowas DARF einfach nicht auf einem Rezept stehen. Der Patient selber wusste übrigens von nichts, hat das sogar übersehen zum Glück, weshalb er wieder bei uns in seiner Stammapotheke gelandet ist. Man sieht auch, dass das nicht gerade Medikamente sind wo wegen Abhängigkeitsproblemen der Bezugsort eingeschränkt wurde. Der Arzt / die Praxisassistentin war übrigens dezent uneinsichtig, was meine Reklamation betraf: „Das ist so in unserem Computerprogramm, da hat der Arzt wohl ein Kreuzchen falsch gesetzt.“ Macht ja nix, oder? Ich habe dann auch noch bei der erwähnten Apotheke reklamiert, vor allem, dass – wenn das wieder vorkommt, ich das dem Gesundheitsamt melde -solche Absprachen sind rechtswidrig.

Und (nur als Bonus) noch dieses Rezept, das speziell die Detailhändler wie Migros, Coop etc. freuen wird:

rpaldi

Ja, da steht drauf Multinorm 50+. Ich kannte das nicht, fand nichts bei uns im Computersystem und ging dann googeln. Das sind offensichtlich Multivitamintabletten aus dem Aldi. Nein, die gibt’s bei uns nicht, auch wenn es auf dem Rezept steht – und die Detailhändler das sicher gern beliefern würden.

Sowas.

Je nach Grad der …

rpverstopfungsgrad

Absolut korrektes Rezept – aber amüsant:

Laxoberon Tropfen

Dosierung: Einmal täglich 3 bis 20 Tropfen je nach Stuhlgang und Verstopfungsgrad

Ich schreibe das jetzt genau so an und hoffe still, dass der Patient mich nicht fragt, wie man das genau misst …

Was will uns der Arzt damit sagen?

IMG_4724

Man sieht es ein bisschen schlecht, darum halt noch so: Ausstellungsdatum des Rezeptes ist der 6.8.2015, Dosierung für das verschriebene Temesta: morgens je 1 Tablette, Bis am 25.07. fix danach Ausschleichen

Hmm. Rezept unklar. Meint der Arzt:

a) bis am 25.07.2016

b) bis am 25.7.2015 – rückwirkend sozusagen, und dass der Patient jetzt am 6.8.15 schon am Ausschleichen ist?

c) bis am 25.8.2015 und das ist ein Schreibfehler?

weitere Interpretationsmöglichkeiten?

gewichtige Anwendungsberatung

Die Geschichte von gestern mit dem Xenical (Orlistat) ging noch etwas weiter. Das ist meist so – nur Märchen enden mit „und sie lebten glücklich und zufrieden bis an ihr Lebensende“ :-)

Der Arzt hat sich nach meinem Fax mit mir in Verbindung gesetzt – das mit der Kostengutsprache wüsste er schon – er war aber der Meinung, dass wir das als Apotheke veranlassen könnten. Ummm … nein. Das machen der Patient und Sie – ich habe ja auch die Daten nicht, die der Vertrauensarzt bei der Kasse dafür will. Er hat dann eingewilligt, die Kostengutsprache anzufordern, auch wenn er das etwas als „Zeitverschwendung“ betrachtete, da das nur eine Zwischenlösung sei, bis die Dame ihre Magenband-Operation bekäme – da sei die Bewilligung dafür schon im Gang.

Das fand ich insofern interessant, als eine Magenband-Operation auch nicht ganz so ohne Probleme ist und eigentlich nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen wird, wenn vorher andere Massnahmen (insbesondere Diäten) keinen Erfolg hatten. Und bisher habe ich nicht gesehen, dass ausser dem Xenical etwas anderes auch nur versucht wurde. Natürlich – ich bekomme ja auch nicht wirklich alles mit…

Wir haben dann eine Zeitlang gar nichts mehr darüber gehört oder gesehen, bis die Frau einige Wochen später wieder in der Apotheke aufschlug – mit demselben Rezept für’s Xenical und der Kostengutsprache der Krankenkasse. (Hah!)

Sie berichtete mir dann etwas säuerlich, dass die Magenbandoperation nicht bewilligt worden war und jetzt halt „das da“ wedelt über das Xenical versuchen soll. Dafür weigerte sie sich das Generikum dazu auch nur in Betracht zu ziehen („ich will genau das, was der Arzt aufgeschrieben hat!“) – Na, die Krankenkasse übernimmt es ja (jetzt).

„Wissen Sie, wie sie das anwenden müssen?“ frage ich sie, denn der Arzt hat keine Dosierung aufgeschrieben und das Medikament hat doch ein paar wichtige, äh, Eigenheiten, die ihr unbedingt bewusst sein sollte.

„Vor dem Essen hat er gesagt“.

„Ja, je eine. Sie können die Kapsel bis eine Stunde nach dem Essen nehmen. Wenn Sie nichts essen, dann nehmen Sie auch keine. ABER … es ist ganz WICHTIG, dass Sie zusammen mit dem Medikament auch auf Ihre ERNÄHRUNG achten …. „

Sie schaut mich an, als hätte ich sie gerade übest beleidigt, was nicht in meiner Absicht lag, aber ich muss da deutlich werden. Speziell, weil ich die Befürchtung habe, dass ihr der Arzt das Medikament nicht erklärt hat.

„Ich WEISS wie das geht!“

„Ja, aber wissen Sie auch, wie das Medikament hier wirkt?“

„Es verhindert dass ich das Fett im Essen aufnehme!“

„Ja – indem es ein Enzym blockiert, das das Fett vor der Aufnahme spaltet. Dadurch bleibt es im Darm. Wenn Sie jetzt etwas fettes Essen, dann bleibt das ganze Öl im Darm und kommt … sehr flüssig wieder unten raus. Oder anders gesagt; das macht Ihnen dann Durchfall und kann sogar heraus…lecken …“

„oh.“

„Und darum ist es ganz wichtig, dass sie nicht allzu viel Fett aufnehmen. Wenn sie einmal ausnahmsweise vorhaben etwas fettes zu essen – zum Beispiel Fondue – dann nehmen sie die Kapsel also auch nicht.“

Ich gebe ihr also trotz (jetzt leiserer Proteste) noch eine Broschüre mit über Ernährung und schicke sie auf ihren Weg. Eine richtige Ernährungsberatung wäre hier echt mal eine gute Sache.

Ich denke nicht, dass das das letzte war, das ich von ihr gesehen habe.