Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Der Vater bringt mir ein Rezept vom Kinderarzt zusammen mit einem Blatt von der Krankenkasse – zur Bescheinigung der Versicherung. Darauf steht, dass die Krankenkasse bestätigt, dass (Kind ABC)  bei ihnen ab dem 1. Versichert ist.

Normalerweise gibt es dafür die Krankenkassenkarte – aber bei neuen dauert das etwas, bis die versendet wird. Hier handelt es sich um ein Kind, jetzt etwa 2 Monate alt.

Es ist der Erste des Monats, das Rezept ist von vor ein paar Tagen. Wahrscheinlich hat der Vater gewartet mit dem einlösen, bis er den Bescheid mitbringen konnte. Es ist auch nichts lebenswichtiges auf dem Rezept, bloss Schmerz-und Fieberzäpfchen, Vitamin D Tropfen, und Hustenzäpfchen.

Mein Problem ist, dass die Hustenzäpfchen per Zusatzversicherung bezahlt werden. Und dass ich die Versicherungsdeckung bei jeder Abgabe überprüfen muss – also theoretisch an dem Tag, wo das bezogen wird. Ein Blatt Papier wo drauf steht, dass man „voraussichtlich“ dann versichert ist, reicht dafür leider nicht. Auch die sogenannte Covercard-Nummer, mit der ich die Abfrage innert ein paar Sekunden via Internet machen kann steht da nicht drauf.

Also sage ich dem Vater, dass ich erst nachfragen muss bei der Krankenkasse, wie das mit der Deckung aussieht.

Ich rufe also da an – und höre den klassischen Spruch „Dieses Gespräch kann zu internen Trainingszwecken aufgezeichnet werden.“

Ein Opt-out ist da nicht möglich und ich hoffe in dem Fall ernsthaft, dass sie das noch einmal angehört haben, denn ich war mit dem Gesprächsverlauf doch … eher unzufrieden.

Pharmama: „Hallo hier ist Pharmama’s Apotheke, Pharmama am Telefon. Ich hätte gerne die Deckung für einen von ihren Kunden.“

Krankenkassenangestellte (KraKa): „Die Deckung kann ich ihnen nicht sagen, aus Datenschutzgründen, aber die Nummer.“

Pharmama: (leicht irritiert): „Sie können mir als Apotheke die Deckung nicht sagen?! Na, okay, wenn ich die Covercardnummer habe, dann kann ich das auch selber nachschauen. Was brauchen Sie von mir?“

KraKa: „Wie heisst der Patient?“

Ich nenne den Namen.

KraKa: „Und das Geburtsdatum?“

Ich nenne auch das – das ist auf dem Rezept und dem Anmelde-Blatt der Krankenkasse drauf.

KraKa: „Oh. Ja. Der Patient hat noch keine Karte.“

(Jaha! Deshalb rufe ich ja an!).

„… ich kann ihnen deshalb die Nummer nicht sagen.“

Pharmama: (jetzt wirklich etwas ärgerlich): „In dem Fall brauche ich die Deckung.

KraKa: „Die kann ich Ihnen nicht geben.“

Pharmama: „Und was sage ich jetzt dem Patienten, respektive dem Vater der hier ist und Medikamente braucht?“

KraKa: „Sagen Sie ihm, er soll das bezahlen und uns einschicken. Er bekommt es dann innert 2 Wochen zurückerstattet.“

Pharmama: „Damit wird er nicht zufrieden sein.“

KraKa: „….“

Er hat es dann bezahlt – das ganze Rezept … Nun, er war nicht zufrieden, aber immerhin handelte es sich hier nur um gerade mal 15 Franken. Und wahrscheinlich hätte er für sein 2 Monatiges Kind auch schon eine Krankenkassenkarte haben können … wenn es rechtzeigtig angemeldet hätte.

Theoretisch hätte ich davon ausgehen können, dass er zumindest grund-versichert ist (das ist ja obligatorisch hier). Dann hätte ich das trennen können – einen Teil zum bezahlen, einen Teil wo ich später noch einmal anrufen muss wegen der Versicherungsdeckung damit ich das dann direkt abrechnen kann. Für seinen zu bezahlenden Teil hätte ich dann noch eine Kopie machen müssen und die Quittung anhängen – und er hätte dann nur den Teil einschicken können. Aber der Mehraufwand auch noch dafür … nö.

Im übrigen: Das ist mir neu, dass sie mir die Deckung nicht nennen können. Ich hatte schon Kassen die blöd gemacht haben wegen der Adresse des Patienten, die sie (aus irgendeinem Grund) nicht auf der Krankenkassenkarte gespeichert hatten und die aber verlangt wird, wenn man das abrechnen will bei eben der Krankenkasse … Catch 22 sozusagen. Und doof für den Patienten. Datenschutz ist wichtig … aber hier wird er irgendwie vorgeschoben.

kreative Anwendungen

Ich hab' mein Spirivaversehentlich geschluckt.Kann ich das nichtjeden Tag machen_Ich mag das mit demInhalieren nicht so ...

Spiriva – das sind Kapseln zum inhalieren mit einem speziellen Inhalator, der sie vorher ansticht und das Pulver freilegt. Es gab schon Leute, die das vergessen haben … dann bringt das auch nichts. Genauso wenig wie die Kapseln zu schlucken. Das Pulver muss in die Lunge, damit das wirkt.

Gluggere-Musik Instrument

Ein Musik-Instrument, das mit etwa 2000 Metall-Kugeln Musik macht:

Ich habe einen furchtbaren Fehler gemacht. Das Video und Stück hat mir so gefallen, dass ich es Junior gezeigt habe. Und jetzt … (wer Kinder hat kann es sich vorstellen) …

Die Augentropfen-Sonata (Stück in 4 Akten)

Akt 1: Samstag kurz vor 12 Uhr. Der Patient muss die vom Arzt verschriebenen Augentropfen selber zahlen, weil es nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Er war noch nie bei uns. Er hat nur Grundversicherung. In dem Fall macht das nicht einmal einen so grossen Unterschied, da es bei den befeuchtenden Augentropfen so ist, dass inzwischen die meisten auch von der Zusatzversicherung nicht übernommen werden. Die sind dann auch nicht „gelistet“ sondern nur als Medizinprodukt zugelassen. Das scheint für die Firmen günstiger zu sein. Die Augen-Ärzte schreiben hier herum inzwischen auch häufig nicht mehr nur ein Produkt auf, sondern gleich diverse – dann muss sich der Patient durchprobieren und nimmt dann einfach das für ihn beste weiter – wobei er es eben bezahlen muss … dafür aber auch kein Rezept benötigt (eben: nicht gelistet bedeutet neben „wird kaum bezahlt“ auch ganz sicher: nicht rezeptpflichtig).

In dem Fall haben wir aber nur eine Art (befeuchtende) Augentropfen auf dem Rezept.

Patient: „Ich musste noch nie etwas selber zahlen.“

Pharmama: „Dann wurden Ihnen vielleicht bisher nur Sachen aufgeschrieben, die die Grundversicherung übernimmt.“

(Ich kenne momentan nur eine Vriante befeuchtende Augentropfen, die bezahlt wird. Und die sind rezeptpflichtig. Die stehen nicht auf diesem Rezept.)

Patient: „Und warum hat der Arzt das diesmal nicht gemacht?“

Pharmama: „Das weiss ich auch nicht.“ (Woher auch)

Patient: „Können Sie den Arzt anrufen, ob er etwas aufschreibt, das übernommen wird.“

Kann ich. Dienstbereit, wie ich bin.

Er ist allerdings nicht erreichbar. Kein Wunder am Samstag.

Patient: „Ich brauche das aber jetzt – in der Kreuz Apotheke bekomme ich immer alles ohne zu bezahlen.“

Pharmama: „Vielleicht stellen die ihnen eine Rechnung?“

Patient: „Nein. …Dann gehe ich es dort holen.“

Okay.  Er geht.

Akt 2: Er kommt nach einer Weile zurück.

Patient: „Sie haben es nicht und sie schliessen gleich. Dann kaufe ich es halt hier.“

Aber sicher.

Patient: „Kann ich nur einen Teil der Packung kaufen?“

(Es sind Monodosen … aber auch nicht soo teuer)

Pharmama: „Nein. Ich kann die Packungen nicht angebrochen für andere verwenden.“

Patient: „Kann ich, wenn ich nicht alles brauche es zurück bringen und sie geben mir einen Teil des Geldes zurück?“

Pharmama: „Äh, nein.“

Patient: „Oder ich zahle es erst am Montag?“

Pharmama: „Nein.“

Patient: „Ich gehe rasch mein Portemonnaie holen.“

Akt 3: Ich dachte, ich sehe ihn nicht mehr, aber … doch. Als er zurückkommt:

Patient: „Ich habe noch meinen Arzt angerufen… (wie? aufs Privattelefon?) … und er hat mir noch diese hier genannt:“ (alles Produkte, die noch teurer sind als das ursprünglich aufgeschriebene … und ebenfalls nicht bezahlt werden.)

Am Schluss hat er die verschriebenen Augentropfen dann genommen. Und bezahlt.

Finale: (Oder Nachsatz:) Mein Mann war vor ein paar Wochen auch beim Augenarzt. Nach der Untersuchung hat der Arzt ihm dann auch solche befeuchtende Augentropfen „mitgegeben“.

Ich habe ihm dann erklärt, dass der Arzt da grad einen netten Zusatzverkauf von 20 Franken gemacht hat. Das konnte er auch in einem nicht-SD Kanton, da die Tropfen ja nicht ein Medikament sind sondern unter Medizinprodukt fallen.

Das erschien dann auch auf der Arztrechnung, die er später bekommen hat. Die Tropfen hätte er auch ohne Rezept in jeder Apotheke bekommen, inklusive meiner (und da für ihn günstiger, da ich da Rabatt drauf bekomme, wenn ich das kaufe … wie gesagt: kein Medikament).

Aber es ist halt selbst für ihn schwer da beim Arzt zu sagen: Das will ich lieber nicht (hier) bekommen. Ich gehe da in die Apotheke.

Dafür hat der Arzt dann auch nicht so Diskussionen wie ich oben, weil der Preis dafür erst später ersichtlich ist. :-(

Nein zu Darmkrebs : Vorsorgekampagne in der Schweiz

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50plus: Dann direkt zur Darmkrebs-Vorsorge

Frühzeitig erkannt, ist Darmkrebs sehr gut heilbar. Nutzen Sie die Chance und ermitteln Sie gemeinsam mit Ihrem Apotheker ihr persönliches Darmkrebsrisiko.

Die Aktion findet vom 1. März bis 16. April 2016 statt. Besuchen Sie uns und machen Sie den ersten Schritt zur Darmkrebsvorsorge!

www.nein-zu-darmkrebs.ch

Darmkrebs ist ein grosses Problem und hier die dritthäufigste Krebserkrankung. Jährlich sterben in der Schweiz etwa 1700 Menschen daran … dabei wäre das ein Krebs, den man relativ einfach früh entdecken kann und -weil er sich eher langsam entwickelt- dann auch gute Heilungs- und Behandlungs-chancen bestehen.

Bei der Vorsorgekampagne arbeiten der schweizerische Apothekerverband, die Hausärzte Schweiz, die Krebsliga und noch mehr Vereine zusammen um die Problematik der Bevölkerung näher zu bringen. In 771 Apotheken schweizweit sind Beratungen und Vorsorgetests machbar. – Ja, Pharmamas Apotheke ist auch dabei!

Wenn Sie zwischen 50 und 75 Jahren alt sind, gehen Sie einfach in eine der Apotheken, die da mitmachen und lassen sich beraten. Dort wird ihr persönliches Risiko abgeklärt und entweder ein Stuhltest abgegeben, den Sie zu Hause machen können und der dann in einem renommierten Labor in Lausanne ausgewertet wird, oder Sie werden zum Hausarzt oder Gastroenterologen weiter geleitet für vertiefte Abklärungen.

Der Stuhltest ist eine einfache und sichere Methode, womit immunologisch auch nicht sichtbares Blut im Stuhl nachgewiesen wird. Dies ist oft ein Hinweis auf Polypen oder Vorstufen von Darmkrebs.

Das Ergebnis wird bei einem weiteren Termin in der Apotheke mit Ihnen besprochen und ausgewertet. Ein positiver Test bedeutet nicht zwingend Darmkrebs, aber dem sollte nachgegangen werden in Form eines Abklärungstermins beim Hausarzt oder Gastroenterologen, der eine Kolonoskopie (eine Dickdarmspiegelung) macht, die dann eine genauere Betrachtung und eventuell schon Entfernung von Krebs-Vorstufen ermöglicht.

Vor etwa 10 Jahren gab es schon einmal eine Kampagne, inzwischen wurde aber der Test verbessert und die Auswertung wird nicht mehr in der Apotheke gemacht, sondern in einem Labor – worüber ich selber froh bin … Ich war nämlich vor 10 Jahren schon dabei bei der Kampagne.
So ein Test sollte übrigens, wenn er negativ ist, nach etwa 2 Jahren wiederholt werden.

Der Preis für den Test beträgt während der Kampagne 28 Franken (10 Franken für das Material und 18 Franken für den Aufwand).

Die Krankenkasse würde das als Vorsorgeuntersuchung bezahlen, rechnet es aber an die Franchise an … und man muss es dafür beim Arzt machen, wo man zusätzlich noch für den Termin zahlt. 28 Franken ist wirklich günstig und die Apotheke ist eine einfach zugängliche Anlaufstelle (kein Termin nötig). Eine  Kolonoskopie wird von der Krankenkasse alle 10 Jahre übernommen – ist aber ein wesentlich grösserer Eingriff in den Körper und einiges teurer.

Sampler: Esoterisches, Alternatives und Wunderbares

Letzthin auf facebook gesehen:

„Bitte nicht abscannen, die Strahlung macht alles kaputt.“

PTA einfach: „Ok.“

Schnell die PZN eingetippt. Kundin ist zufrieden und geht.

Der Apotheker: „Haben Sie ihr gesagt, dass beim Wareineingang die Ware schon abgescannt wurde?“

„Nö.“

:-)

Begegnungen dieser Art gibt es auch in der Apotheke immer wieder: Esoterisches in der Apotheke.… und manche Kunden benutzen sehr seltsame Methoden der Entscheidungsfindung.

Es ist ja auch nicht einfach für uns in der Apotheke – seit der Abstimmung zur Komplementärmedizin in der Schweiz wird eine Menge der teils sehr fraglichen Alternativmedizin auch (wieder) von der Krankenkasse übernommen. So etwas wie die homöopathiefreie Apotheke kann es schon alleine deshalb nicht geben.

Ich habe ein paar Probleme mit den homöopathischen Sachen. Das fängt an bei der Frage nach dem „wofür“ , der Dosierung, bis zu Problemen beim Bestellen von so alternativ-Medizin .. und sie haben ausgesprochen seltsame Inhaltsstoffe: Stinktiersekret (Pertudoron), Schweinenasenschleimhaut (Euphorbium) – das seltsamste, was ich mal gesehen habe ist Berliner Mauer. Aber etwas positives hat es: vergiften kann man sich damit nicht.

Aber ganz allgemein: Es gibt eine Menge Mittel – von Medikamenten, die von Pharmafirmen entwickelt, erforscht und von den Behörden nach Auswertung der Studienlage zugelassen werden – über Präparate und Zubereitungen, die nur eine „Zulassung“ als Nahrungsergänzungsmittel haben, wobei da nicht viel verlangt wird für die Zulassung … kaum Nachweise für die Wirksamkeit und vielleicht  noch dass es keine schädigenden Stoffe enthält – bis zu Sachen, die nicht verkehrsfähig sind, (nicht mal als Lebensmittel), die bis auf Behauptungen eigentlich gar nichts vorweisen können, oder deren Einsatz nicht den medizinischen Erkenntnissen entspricht oder gar gefährlich ist.

Ich habe im Blog schon über ein paar dieser Mittel geschrieben:

Verleitende Namen (über Vitamin B17)

Mit manchen Leuten kann man nicht diskutieren (kolloidales Silber)

Wenn es quakt wie eine Ente … (MMS : Miracle Mineral Supplement)

Für nicht so helle Lämpchen (Petrol)

Asiatische Woche (Schlankheitsprodukte aus dem Internet)

Auch da drunter fällt Borax – darüber sollte ich ein anderes Mal schreiben.

Es gibt auch Zwischendinge … Mittel, wo man zwar einiges weiss, die aber trotzdem nicht verkehrsfähig sind: Rote Reishefe gegen zu hohes Cholesterin scheint tatsächlich zu wirken – allerdings hat es den gleichen Mechanismus wie die Statine und man erkauft sich die Wirkung mit denselben Nebenwirkungen … zusätzlich weiss man nicht, was da noch für Zusatzstoffe drin sind. Das Mittel bekommt deshalb keine Zulassung als Lebensmittel (es hat ja eine medizinische Wirkung) und keine als Medikament (es fehlen die nötigen Studien, die die Firma, die das auf den Markt bringen will liefern muss).

Dann das Melatonin. Ein natürlich vorkommendes Hormon, das bei uns beim Schlaf-Wachrhythmus eine Rolle spielt und zum Beispiel bei Jetlag seinen Einsatz findet. Das war lange in keinem Land als Arzneimittel zugelassen, konnte (und kann) in mehreren Ländern (z.B. in den USA) aber als sogenannte Nahrungsergänzung rezeptfrei gekauft werden. Immerhin war es trotz der schlechten Studienlage zur Wirkung ziemlich „problemlos“: wenig Nebenwirkungen. Dann hat es tatsächlich eine Firma geschafft und das als Medikament zugelassen (siehste: es ist möglich!) und jetzt ist das Circadin mit 2mg Melatonin auf Rezept erhältlich. Es hat aber eine Limitation, es wird erst ab einem Alter von 55 Jahren von der Krankenkasse übernommen. In Frankreich sind Produkte als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, die enthalten einfach weniger Melatonin.

Es gäbe noch mehr solche häufig als Wundermittelchen angepriesene Produkte: grüne Kaffebohnen,  Grapefruitkernextrakt, Bittermelone … oder „Superfood“ wie Goji Beeren, Noni-Saft und Chia-Samen. Letzteres „Vogelfutter“ sehe ich praktisch als verbesserte Version von Leinsamen: ein sehr gutes Quellmittel und Schleimbildner … aber man muss bei dem enorm gut drauf achten, dass man ja genug Flüssigkeit dazu einnimmt, ansonsten drohen Darmverschluss. Deshalb empfiehlt die die europäische Lebensmittelbehörde EFSA eine Höchstmenge von maximal 15 Gramm Chia, also ein Esslöffel voll, den der Verbraucher auf einmal speisen darf (!)

Und wenn wir grad bei Wundermittelchen sind: es war ja ein wahrer „Coup“, wie damals die Regividerm mit Avocado und Vitamin B12 beworben wurde – nachzulesen hier Entstehung und Niedergang eines Wundermittels.