
Naja, die Hälfte der Medikamente auf dem Rezept ist nicht rezeptpflichtig … aber die „verschreibungspflicht“ scheint sich hier auf die Dosierungen zu beziehen. Da hatte es wohl jemand eilig. Wieviele Fehler entdeckt ihr?

Hier scheint der Arzt einfach die erste Zeile die in seinem Computersystem bei „Ibuprofen 400“ aufpoppt gewählt zu haben … oder er ist Fan der Apothekenkette, die das als Hausspezialität hat. Hmmm – ich ignoriere das und gebe ein anderes Generikum. Hier gibt es noch genügende.
Aber bei der letzten Rezeptzeile … ich denke ich kann das auf 1 Packung kürzen? Oder zahlt die Krankenkasse das Display mit 12 Packungen auch?

Es gibt ja viele Möglichkeiten, wie man in der Schweiz ein Dauerrezept kennzeichnen kann. „Ad Rep“, „repetatur“ … aber wenn man das lateinisch nicht kann, ist es vielleicht besser es auf Deutsch hinzuschreiben? Ich weiss ja, was der Arzt hier meint, aber … das amüsiert mich doch.

Die Medizinische Praxisassistentin hat das Rezept geschrieben. Wohl auf Wunsch des Patienten. Aber merkt der Arzt das nicht, wenn er das unterschreibt? Oder ist es ihm egal?