Rezepte die ich nicht ausführe

Nach einem etwas entrüsteten Kommentar zum Artikel Rezepte aus dem Ausland – der mir lustigerweise Deutschfeindlichkeit vorwirft – ist mir eingefallen, dass ich in letzter Zeit tatsächlich wieder vermehrt Anfragen habe, Medikamente auf ausländische Rezepte zu beliefern. Nicht unbedingt Deutschland in dem Fall, aber Rumänien, Türkei und Tunesien sowie ein russisches Rezept.

MEISTENS mache ich das auch. Wenn es Sinn macht. Häufig sind die Anfragen ja deshalb, weil etwas in dem Land nicht lieferbar ist – oder die Qualität des dort erhältlichen angezweifelt wird. Aber es gibt Anfragen, die ich ablehne. Aus diesen Gründen:

Es handelt sich um Betäubungsmittel oder Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (dazu gehören auch Benzodiazepine). Dafür brauche ich ein Rezept von hier. Letztes Beispiel: Wenn Sie schon länger hier sind (wenn auch in den Ferien) und vergessen haben die nötige Menge Schlaftabletten mitzunehmen – dann schicke ich Sie zum Arzt für ein Rezept dafür. Rezepte aus Russland etc. nehme ich dafür nicht an.

Unklare Dosierung oder Anwendung. Ich hatte schon Anfragen nach Methotrexat-Spritzen ohne Dosierungsangabe. Da kann man dann auch nicht nach Wunsch des Patienten (oder besser dessen Angehörigen) statt der Fertigspritzen die Ampullen nehmen. Abgesehen von der Haltbarkeit nach Anbruch kann die Anwendung unterschiedlich sein bei Injektionslösungen.

Und wenn wir grad bei Spritzen und derartigem sind, die gekühlt werden müssen: Bevor ich das überhaupt bestelle muss ein Plan vorhanden sein, wie Sie das zum Anwendungsort bringen wollen. Gekühlt – also bei einer Temperatur zwischen 2 bis 8 Grad optimalerweise, keinesfalls gefroren und bestenfalls nicht auf Raumtemperatur steigend. Ich kann die Kühlkette garantieren bis in die Apotheke, respektive zum Anwender hier. Aber für ins Ausland kann ich die Verantwortung nicht übernehmen, auch wenn ich versuche, Lösungen aufzuzeigen. So eine Box mit Kühlelementen kann nicht mal 24 Stunden die Temperatur unter 15 Grad halten. Strombetriebene Kühlboxen wären da besser. Und wie kommt das zum Bestimmungsort? Flugzeug? Auto? Was ist mit den Grenzkontrollen mit dem Medikament?

Und dann natürlich Medikamente, die es in der Schweiz nicht gibt. Nicht alle Wirkstoffe sind hier im Handel. Bei Mitteln gegen hohen Blutdruck kommt ein Wechsel dann einer Therapieumstellung gleich – dafür schicke ich die Leute lieber zum Arzt – oder über die Grenze, wenn es das in Deutschland gibt.

Vor ein paar Tagen hatte ich allerdings eine Anfrage, bei der auch das nicht so einfach werden würde. Auf dem Handy zeigte mir der Mann ein Rezept von einem Spital in der Türkei. Darauf stand nur: Thalidomid. Nachdem ich einmal leer geschluckt habe, habe ich mich daran gemacht, dem Mann zu erklären, weshalb ich das hier auf keinen Fall bekomme (es gibt kein Medikament mit dem Wirkstoff mehr in der Schweiz)- und dass er nur mit dem Bild das auch in Deutschland, wo es im Handel ist kaum bekommen wird. Aber er soll mal dort in die Apotheke fragen, was es braucht. Das Medikament, das heute gegen Krebs, AIDS und MS eingesetzt wird, unterliegt einer strengerer kontrollierter Abgabe als die Betäubungsmittel. Früher war es unter dem Namen Contergan als Schlafmittel im Handel – und damit für den wohl grössten Skandal in der Pharmageschichte verantwortlich (googelt das einfach mal oder lest die Geschichte hier: Ein missverstandenes Monster Mittel? Thalidomid bekommt noch eine Chance.

Es ist nicht so, dass ich diese Medikamente nicht abgeben wollte – immerhin sind das auch Sachen, die selbst bezahlt werden – aber ich habe auch in diesen Fällen eine Verantwortung, dass das richtige Medikament bei der richtigen Person brauchbar ankommt.

44 Kommentare zu „Rezepte die ich nicht ausführe

  1. Ich bitte Sie! Sie wollen doch nicht ernsthaft rumänische, zweifelhafte Rezepte, die nicht vernünftig ausgefüllt wurden, mit deutschen Rezepten vergleichen?! Das ist doch völlig sinnfrei.

    ALLES was ich geschrieben habe, stimmt leider zu 100%. Da ich in Zürich lebe, weiß ich nicht wovon ich spreche.
    Es sind glücklicherweise nicht alle Apotheken, die deutsche Rezepte nicht akzeptieren.

    Und ich spreche hier nicht von BTM-pflichtigen Arzneimitteln. Es ist selbstverständlich, dass man BTM-Rezepte im Ausland nicht einlösen kann. Das ist sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gesetzlich geregelt.

    Es ist einfach lächerlich wie einige Apotheker sagen: „oh, nein dieses Antibiotikum darf ich leider nicht rausgeben, da es sich um ein deutsches Rezept handelt“
    Absolut sinnfrei.

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    1. Da hört sich jemand sehr frustriert an, tut mir leid. Ein Antibiotikum-Rezept also aus Deutschland. In Zürich. Wie alt war es denn? Das wäre ein Grund das abzulehnen – Antibiotika sollen ja mit Bedacht eingesetzt werden und nach einer gewissen Zeit ist es nicht mehr sicher ob es sich auch wirklich noch um das selbe Problem handelt für das es ausgestellt wurde. Dann: wenn Du in Zürich lebst, welchen Grund gibt es dann, nicht dort zum Arzt zu gehen? Das hätte ausserdem noch den Vorteil, dass dieses Rezept dann von der Krankenkasse übernommen werden würde (und es weniger Diskussionen in der Apotheke gibt). Denn am Ende ist es tatsächlich so: ausländische Rezepte (auch Deutsche) müssen in den Schweizer Apotheken nicht anerkannt werden. Sie können – aber müssen nicht. Es ist dann immer wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben – und das unterliegt der Verantwortung des Apothekers.

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      1. Nein, ich bin keinesfalls frustriert, ich bin sogar ziemlich happy. Dennoch rege ich mich über die Dreistigkeit mancher Apotheken auf.
        Das Rezept war erst 2 Wochen alt! Ich kenne davon abgesehen die hiesigen Vorschriften. Dafür muss man kein Genie sein. Das kann jeder in der Schweizer Gesetzgebung nachlesen. Mein Arzt wechsel ich auf Grund dessen nicht, weil dieser einer der besten Fachärzte auf seinem Gebiet ist. Er hat sowohl Patienten aus Deutschland, Österreich und auch aus der Schweiz. Alle anderen Ärzte (Hausarzt, Gynäkologe etc) suche ich selbstverständlich hier auf.

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        1. Ein Antibiotikum wird in der Regel in einer akuten Infektion eingesetzt. Und diese sollte definitiv nicht 2 Wochen gezüchtet werden. Natürlich gibt es Ausnahmen, Prophylaxen etc. Aber da wären weitere Details nötig. Aber im Normalfall verstehe ich den Apotheker, der das nicht direkt rausgeben will.

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          1. Liebe Kathrin,

            in diesem Fall hatte ich eine Harnwegsinfektion, die ich vorerst mit pflanzlichen Mitteln behandeln wollte. Da dies NICHT geholfen hat, MUSSTE ich auf das verschriebene Antibiotikum zurückgreifen. Schön, dass du den Apotheker verstehen kannst. Eine andere Apotheke hat mir dieses Medikament ohne Probleme zur Verfügung gestellt.

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            1. Auch da versteh ich den Apotheker ehrlich gesagt.
              Aber das werden Sie als Patientin nicht verstehen, dank Google ist das Medizinstudium mittlerweile ja obsolet geworden.

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    2. Oh wow, da wundert mich die verweigerte Abgabe aber nicht. Dass die Abgabe wie eine Abgabe ohne Rezept erfolgt, wurde ja schon gesagt; hart gesagt, ist das deutsche Rezept in dem Fall wertlos. Und ich denke, dass auch viele deutsche Apotheken eine Abgabe bei einem zwei Wochen alten Rezept für eine offenbar hochakute Infektion zumindest telefonisch abklären würden.

      Und wenn man dann noch mit dem Verweis auf die jahrelange medizinische Erfahrung und die jahrelange Schweiz-Erfahrung pocht, obwohl gerade schriftlich dargelegt wurde, wie die Rechtslage ist, dann wundert mich – wie am Anfang gesagt – nix mehr.

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  2. Und ich spreche nicht von irgendwelchen Medikamenten (zum Beispiel Thalidomid), die nur noch in der Türkei und Südamerika zugelassen sind.
    Ich erkundige mich stets wie die jeweiligen Medikamente in der Schweiz heißen, bzw. ob es diese hier überhaupt gibt, was jedoch fast immer der Fall ist. Schließlich sind wir Nachbarn. Und nochmals, meine Rezepte werden IMMER korrekt, von einem studierten Mediziner, ausgestellt. Es handelt sich NICHT um BTM-pflichtige Arzneimittel, sondern Arzneimittel aus der Kategorie A und/oder B.
    Ich bin Pflegefachfrau arbeite seit Jahren auf der Intensivstation (das heißt, man kennt sich mit Arzneimitteln und vor allem deren Wirkung aus) und würde mal behaupten, dass ich mehr Ahnung habe, als so manche Pharmaassistentin, die Ihre „Macht“ ausspielen will.

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      1. Ich wollte Sie auch nicht persönlich angreifen aber dieses Verhalten und vor allem die Arroganz einiger Apotheker regt mich tierisch auf.
        Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag 👍🏻

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        1. Schon klar. Ich hoffe, ich konnte zeigen, dass es (ausser Deutschlandfeindlichkeit) noch andere Gründe gibt ein Rezept abzulehnen. Auch Dir einen schönen Tag!

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          1. Mal kurz noch eine Frage aber seit wann sind denn Benzodiazepine BTM Pflichtig (ausser ggf Zolpidem) ? Ist eine ernste Frage, weil ich das noch nie gehört habe. Bei uns auf Station sind sämtliche BMT Präparate in einem Tresor verstaut. Diazepam ,Lorazepam, Oxazepam etc. werden bei uns im normalen Medikamentenschrank aufbewahrt

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            1. Und hier zeigt sich wieder leichtes Unwissen betreffend des BtMG (Betäubungsmittelgesetz).

              Das deutsche BtMG hat 3 Anlagen.

              Anlage 1 (nicht verkehrsfähige BtM) listet alles auf, was prinzipiell und überhaupt und komplett verboten ist (sowie gewisse Ausnahmen dazu bei Cannabis).

              Anlage 2 listet „verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ auf, sowie Ausnahmen von dieser Regelung. So ist Diamorphin (=Heroin) prinzipiell nicht verschreibungsfähig, es sei denn sofern es zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt ist Diese Ausnahme spiegelt die Heroinsüchigen-Substitution mit Heroin-Zubereitungen wider.

              Anlage 3 listet „verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ auf. Hier findet man alle BtM, die verschreibungsfähig sind, und unter welchen Umständen.

              Beispiel Codein ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 100 mg Codein, berechnet als Base, enthalten. Für ausgenommene Zubereitungen, die für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben werden, gelten jedoch die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln. Mit anderen Worten: Für die 30mg-Codein-Tabletten gegen Hustenreiz braucht man KEIN BtM-Rezept, sondern nur ein normales. Unterscheid zur Schweiz: Codein in in D immer verschreibungspflichtig, in der Schweiz (zumindest bis vor kurzem) gab es auch frei verkäufliche Produkte. Das ist spannend, wenn man solch einen Hustensaft von der Schweiz nachg Deutschland mitbringt und dabei Ärger mit dem Zoll bekommt.

              Beispiel Lorazepam: ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Lorazepam enthalten Also Tabletten, die nicht mehr als 2,5mg Lorazepam enthalten, benötigen kein BtM-Rezept. ACHTUNG! Sie fallen aber TROTZDEM unter das BtMG Anlage 3! (Das ist spannend, wenn man die Granze überschreitet.)

              ALLE Benzodiazepine sind in Anlage III gelistet, genauso wie Zopiclon und Tilidin. Interessanter Weise ist Tramadol und Zolpidem nicht dabei, das ist aber ne andere Problematik. Anlage III BtMG erklärt, unter welchen Umständen ein BtM-zugewiesener Wirkstoff ein BtM-Rezept benötigt oder nicht. Dies kann von Land zu Land abweichen.

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            2. Ach ja, die „Anlage III BtMG“ wird immer wieder angepasst.

              So wurde Fluntrazepam („Rohypnol [R]) lange befreit, aber diese Befreiung wurde zum 01.11.2011 wieder gestrichen, wegen ausufernder Missbrauchsfälle.

              Auch Tilidin-Naloxon-LÖSUNGEN wurden 2013 wieder von der Ausnahmeliste gestrichen (da genug Anleitungen im Netz kursierten, wie man das Naloxon bei Injektion austricksen kann – und die Polizei verstärkt mit „unbesiegbaren“ Jugendlichen zu kämpfen hatte. Unbesiegbar deshalb, weil diese selbst bei schwerster Schmerzzufügung und gebrochenen Gliedmaßen die Gegenwehr nicht einstellten). Dies betrifft retardierte feste Zubereitungen allerdings nicht – also Lösung auf BtM-Rezept, Retardtabletten auf normales Rezept.

              Kann man alles z.b. hier https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_iii.html nachlesen.

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        2. Darf ich dann auf Deiner Intensivstation die Dosierung und Auswahl der Medikamente selbst festlegen weil ich Apotheker bin und mich die Arroganz der Pfleger und Ärzte ankotzt?

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          1. Der Großteil unserer Patienten sind komatös, müssen beatmet werden und kämpfen um ihr Leben. Dein Vergleich ist daher völlig unpassend und dreist! Die Ärzte und wir Krankenschwestern machen alles, damit unsere Patienten durch kommen. Da ist kein Platz für „Arroganz“.
            Du als angeblicher Apotheker solltest dich für diese Aussage schämen!

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            1. Ich schäme mich wenn Du Dich dafür schämst Dem Apothekenpersonal mit Verweis auf vermeintliches Wissen den Job vorzuschreiben, o. K.?

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        3. Darf ich dann auf Deiner Intensivstation die Dosierung und Auswahl der Medikamente selbst festlegen weil ich Apotheker bin und mich die Arroganz der Pflegekräfte und ärztlichem Personal ankotzt?

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        4. „die Arroganz einiger Apotheker“

          Das einzig Arrogante, was ich hier sehe, sind Deine Kommentare. Liebe Sandra, Landsleute wie Du sind der Grund, warum ich mich auch nach mehr als 10 Jahren in der Schweiz immer noch fremdschäme.

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          1. Also jetzt so auf Sandra los zu gehen, finde ich absolut daneben! Sie hat aus ihren EIGENEN Erfahrungen gesprochen und nicht von ALLEN Apothekern. Also eure Kommentare werden immer anmassender und beleidigender. Und das sage ich als Schweizerin

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    1. Hallo Sandra,
      Verstehe ich das richtig, dass du öfter Rezepte in Deutschland ausgestellt bekommst, die du anschließend in der Schweiz einlöst? Ich bin neugierig, wie das kommt. Hat es einen Vorteil, es so zu handhaben? Ich frage mich gerade, ob eventuell der Arzt in Deutschland günstiger ist, und auf der anderen Seite die Medikamente in der Schweiz weniger kosten? Oder immer mit ganz knapp Zeit zum Arzt in D und dann sofort wieder zurück müssen? Ansonsten denke ich, könnte man ja gleich im Ausstellungsland zur Apo. 🤔
      Liebe Grüße

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      1. Hi, grundsätzlich suche ich in Zürich die entsprechenden Ärzte auf. Ich habe jedoch schon seit Jahren einen bestimmten Facharzt, der in Deutschland praktiziert. Er ist ein Genie auf seinem Gebiet.
        Achso und mein Zahnarzt hat seine Praxis ebenfalls in Deutschland. Da Zahnarzt Behandlungen in der Schweiz nicht übernommen werden, gehen viele, sowohl Deutsche als auch sehr viele Schweizer, in DE zum Zahnarzt. Ist schon um einiges günstiger.

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      2. Um deine Frage beantworten: Meine Medis beziehe ich zu 80% in DE. Wenn ich jedoch keine Zeit habe, weil ich mehrere Nächte arbeiten musste, ist mein Arzt so nett und schickt mir das entsprechende Rezept per Post.

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    2. Liebe Sandra
      Du bist sicher qualifiziert in Deiner Arbeit auf der Intensivstation, aber ich finde es arrogant wie Du über Pharma-Assistentinen urteilst! Auch sie sind Spezialisten, zwar ohne Studium (wie Du ja auch) aber mit breitem Wissen über die Medikamente der Intensivstation hinaus. Sie erzählen Dir ja auch nicht welche Regeln Du auf Deiner Station befolgen musst. Zudem verstehe ich nicht warum Du nicht einfachheitshalber ein Rezept von einem Deiner Ärztekollegen ausstellen lässt?

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    3. „Ich bin Pflegefachfrau … und würde mal behaupten, dass ich mehr Ahnung habe, als so manche Pharmaassistentin, die Ihre „Macht“ ausspielen will.“
      Alles klar – diese Aussage ist extrem arrogant, sorry. Da brauchst du anderen keine Arroganz vorzuwerfen, sondern lieber mal vor der eigenen Türe kehren .Von den hier schreibenden Apothekern habe ich überwiegend sachdienliche und gut recherchierte Hinweise zur Rechtslage gelesen – aber darum scheint es dir (zumindest inzwischen) ja nicht mehr zu gehen.

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  3. Hallo Sandra, Pharmama hat Recht. Ein in Deutschland ausgestelltes Rezept darf ein Schweizer Apotheker nicht einlösen.
    Ich sende Dir hier einen Link, unter dem Du genau diese Antwort findest, Bei der Website handelt es sich um die offizielle Website der Europäischen Union (EU).
    Link ist hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/health/prescription-medicine-abroad/prescriptions/faq/index_de.htm

    Zitat: „Kann ich ein Rezept aus einem EU-Land auch in […] der Schweiz einlösen? NEIN. Die Schweiz fällt nicht unter das Abkommen über länderübergreifende Verschreibungen und ist daher nicht verpflichtet, Verschreibungen aus einem anderen EU-Land anzuerkennen.“

    Umgekehrt kann aber ein schweizer Rezept in Deutschland eingelöst werden, da hier Rezepte aus „der EU, dem EWG (europäischen Wirtschaftsraum) und aus der Schweiz“ erlaubt sind. Hier ist das speziell in einer Verordnung geregelt.

    So ist halt das gesetzliche Recht. Die Schweiz verhält sich geschichtsbedingt neutral und ist nicht Mitglied der EU. Daher ergeben sich hier halt manchmal abweichende Regelungen zum Rest der EU.

    Übrigens: Ein Arzt aus den USA hat beispielsweise auch keine Berechtigung, Rezepte zum Einlösen in Deutschland auszustellen. Er hat keine Approbation (Zulassungsberechtigung), um hier als Arzt tätig zu sein. Egal, wie lang er studiert hat oder wie schwer das Studium war.

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    1. Ich glaube du verstehst da etwas falsch! Es liegt im ERMESSEN des Apothekers, ob er ein deutsches Rezept einlöst oder nicht. Glaub mir, ich wohn schon sehr sehr lange hier. Der Apotheker kann, muss aber nicht. Das kann dir jeder Apotheker bestätigen. Wenn dies VERBOTEN wäre, würde kein einziger Apotheker deutsche Rezepte annehmen, was ja nicht der Fall ist. Sonst würde sich jeder Apotheker strafbar machen ;-) Genauso wie deutsche Apotheker Schweizer Rezepte nicht einlösen müssen. Was aber nie der Fall ist. Zumindest nicht in den Grenzregionen. Die Apotheker leben zum Großteil von deren Schweizer Kunden.
      Also bitte richtig informieren!

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    2. Und ich weiß jetzt nicht was der Vergleich mit einem Arzt aus den USA im Zusammenhang mit diesem Thema zu tun hat. Aber gut, vielleicht wolltest du einfach nur etwas dazu beitragen :-D

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      1. Ich bin deutscher Apotheker. Auch hier werden öfters mal Rezepte von Ärzten aus der Türkei eingelöst, die man gemäß deutschen Recht nicht einlösen dürfte. Grob: Wo kein Kläger, da kein Richter.

        Die Schweizer Apotheker haben die Berechtigung, im Einzelfall auch rezeptpflichtige Medikamente ohne schweizer Rezept abzugeben. Ich bin mir aber sicher, dass es bei einer solchen Ausnahme immer auf den Tonfall des Kunden ankommt.
        Wenn da jemand reinkommt und erst mal mit dem Vorwurf der Deutschfeindlichkeit um sich wirft, würde ich die Abgabe auch verweigern. ;-)

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        1. Ja klar, die Deutschenfeindlichkeit ist das erste das ich in Schweizer Apotheken anmerke ;-) So ein Blödsinn! Man kann einem natürlich auch Dinge andichten. Ich bin eine sehr freundliche und umgängliche Person. Jeder der mich kennt, kann das bestätigen. Aber darf man als nette Person keine Kritik äußern, ohne dass sich anscheinend jeder Apotheker angegriffen fühlt? Es nun mal so, dass deutsche Mitbürger nicht überall gut ankommen. Das können dir die Schweizer bestätigen. Und das kann auch in einer Apotheke der Fall sein. Und dass das nun alle auf sich selbst beziehen, ist nicht mein Problem. Ich liebe die Schweiz und natürlich auch die Schweizer. Ich habe super tolle Arbeitskollegen und Freunde. Aber wie in jedem anderen Land gibt es auch hier „nicht nette“ Menschen.

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          1. Sandra, sie mögen ja an und für sich eine sympathische Person sein.
            Nichtsdestotrotz habe ich Ihnen oben eine seriöse Quelle (die Website der EU) genannt, in der glasklar drin steht, dass deutsche Rezepte zwar in den Nicht-EU Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein anerkannt werden, deutsche Rezepte jedoch nicht in der Schweiz anerkannt werden.

            Auch Pharmama hat Ihnen im ursprünglichen Blogpost einen Link zu einem Positionspapier genannt, dass „Ausländische Rezepte […] (in der Schweiz) grundsätzlich ungültig“ sind. Link ist nochmals hier (Punkt 6.5): http://www.kantonsapotheker.ch/fileadmin/docs/public/kav/posipapiere/H_010_Positionspapier_a__rztliche_Verschreibungen_Version_2.pdf

            Bitte nennen Sie mir jetzt ebenfalls eine seriöse Quelle, in der drin steht, dass Rezepte aus Deutschland in der Schweiz einlösbar sind. Bitte belegen Sie Ihre Aussage.
            Ich bin mit allem Respekt Ihnen gegenüber der Ansicht, dass Sie mit Ihrer Meinung sachlich falsch liegen, aber unfähig sind, sich diesen Fehler einzugestehen.

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          2. „Es nun mal so, dass deutsche Mitbürger nicht überall gut ankommen.“

            Zum Beispiel, wenn sie sich so besserwisserisch benehmen, wie Du. Mit solchem Verhalten machen Du und viele andere meiner lieben Landsleute Stimmung gegen diejenigen, die sich anpassen und einfach nur ihre Ruhe haben wollen.

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  4. also: ganz abgesehen von den gesetzlichen voraussetzungen, die pharmama und mccloud ja schon aufzeigten, erschliesst sich mir ja nicht so ganz wieso man mit einem rezept aus dem einen land in einem ganz anderen land fröhlich in eine apotheke stolpern und ein mehr oder weniger „problematisches“ (wegen inhaltsstoffen, anwendungsgebieten, art der anwendung, lagerungsvorschriften, etc.) arzneimittel beziehen will, egal ob man es nun selber zahlt oder nicht.

    jeder studierte arzt (ja, auch einer aus tschetschenien oder djibuti) weiss, dass es in verschiedenen ländern verschiedene arzneimittelgesetze gibt, und dass nicht alle mittel überall in der gleichen dosierung und zu den gleichen bedingungen und schon gar nicht unter dem gleichen namen erhältlich sind – das mit tschetschenien habe ich übrigens hinterfragt. auch in tunesien ist man da durchaus aufgeklärt.

    lässt also nur den schluss zu, dass – und so wurde mir das erklärt – der tschetschenische arzt dem patienten wohl ein „rezept“ ausstellt, gleichzeitig aber darauf hinweist dass der patient gefälligst (!!!) in dem land, in dem er das arzneimittel erwerben will, zu einem entsprechenden arzt zu gehen habe, mit den entsprechenden befunden unter dem arm, um sich das rezept aus dem ausland auf ein inlandstaugliches umschreiben zu lassen. so wurde das übrigens bei mir als österreicherin, die ich anno dunnemals in der schönen ddr arbeitete, ebenfalls gehandhabt. ich latschte beim kurzurlaub in wien zum doktor, kriegte ein rezept, mittel nicht vorrätig, ich konnte nicht dableiben und warten, und dann musste ich halt die odyssee „drüben“ machen. weil: apotheke sprach „NJET“, aber sowas von laut und deutlich. die sache mit dem umschreiben des rezeptes war übrigens ganz einfach, aber eben gesetzlich vorgeschrieben. wusste ich übrigens schon vorher, weil: wenn man schon im ausland arbeitet, dann sollte man sich auch erkundigen. vorher.

    insofern: „NJET“ finde ich eine gute antwort. immer. man kann ja nie wissen, was wirklich dahintersteckt. und es gibt wohl kaum einen fall, in dem man ein mehrere tage oder wochen altes rezept (oder auch ein dauerrezept), das man schon mehrere tage oder wochen spazierenträgt, dann unbedingt jetzt und hier fünf minuten vor sperrstunde unbedingt haben muss. und für die – sicherlich möglichen – präzedenzfälle gibt es dann immer noch die krankenhäuser, wenn es wirklich um leben und tod gehen sollte. dass es immer wieder begründete ausnahmen gibt ist klar, aber das grundkonzept sollte jedem einigermassen vernünftigen menschen klar sein.

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    1. Dass du jetzt deine Lebensgeschichten raushauen muss, kann ich nicht nachvollziehen. Ich möchte jetzt auch nicht weiter darauf eingehen. Das ist mir zu anstrengend. Ich habe meine Sichtweise ausgiebig erläutert. Alles was ich schreibe hat Hand und Fuß. Das muss jetzt reichen. Alles Gute

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  5. jetzt hab ich doch weiter nachgefragt: auch meine aus ungarn gebürtige freundin, die schon seit 50 jahren in österreich lebt und alle ein, zwei wochen nach sopron (ist von wien aus kwasi ums eck), ihre heimatstadt, fährt, bezieht ihre medikamente über die stammapotheke in wien. erstens sowieso, damit eine apotheke den überblick hat, und zweitens: die ungarischen apotheken lösen die österreichischen rezepte nicht ein. damals nicht, und heute nicht. und natürlich gibt es eine menge mittelchen, die die kranken kassen nicht übernehmen und sie also sowieso zahlen muss, aber: sie müsste eben in ungarn zum arzt gehen, sich ein rezept ausstellen lassen, und dann in der apotheke halt ein wenig weniger zahlen als in wien. sie meint, in ihrem alter ist ihr die lebenszeit wichtiger – dabei: sie könnte das natürlich auch postalisch erledigen. sie hat zwei ärzte in der verwandtschaft, aber die sitzen beide in budapest.

    nicht anders ist es übrigens auch bei der angeheirateten tunesischen verwandtschaft einer ehemaligen kollegin, da gibt es auch immer wieder rezepte aus tunesien, für nicht von der kasse übernommene rezepte, auch da: müssen eben umgeschrieben werden, damit die apotheke sie einlöst. und die hinterfragten am anfang auch noch ganz genau das warum/wieso/weshalb. anzubieten habe ich ein ähnliches vorgehen auch mit japan und ägypten, und zahlreiche erfahrungsberichte aus frankreich/schweiz/österreich.

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  6. Also, ich bin zwar noch in der Ausbildung zur Pharmaassistentin aber ich kann sagen, dass wir deutsche Rezepte immer akzeptieren. Unsere Apotheke ist im Flughafen und wir haben viele ausländische Kunden. Natürlich nur wenn diese ordentlich ausgefüllt wurden. Und natürlich keine BTM Rezepte. Dass deutsche Rezepte prinzipiell ungültig sind, habe ich noch nie gehört. Rechtliche gesehen kann der Apotheker selber entscheiden, ob er das Rezept einlöst oder nicht. Alles andere wäre ja gesetzeswidrig. Das das im Ermessen des Apothekers liegt, kann man auch nachlesen.
    Gruss
    Fabienne

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  7. Die Verwirrung über die Gültigkeit deutscher (und auch französischer, italienischer und österreichischer und, und, und) Rezepte ist meiner Meinung nach verständlich, zumal es nirgends einen Gesetzesartikel gibt der explizit sagt „alle ausländischen Rezepte sind ungültig“. Es ist aber dennoch so, dass ein ausländisches Rezept ungültig ist, da sich dies aus einer logischen Verkettung verschiedener Artikel ergibt:
    HMG (Heilmittelgesetz) Art 4 f gibt als Begriffsdefinition für die Verschreibung an: „protokollierter Entscheid einer berechtigten Medizinalperson, der gemäss Artikel 26 Absatz 2 für eine bestimmte Person ausgestellt ist und dieser Person ein Zugangsrecht zu medizinischen Leistungen wie Pflegeleistungen, Medikamenten, Analysen oder Medizinprodukten erteilt“.
    Zentral ist hier der Begriff der „berechtigten Medizinalperson“, welcher aber im HMG nicht weiter erklärt wird. Hierfür mus das MedBG (Medizinalberufegesetz) konsultiert werden.
    Eine Mediznialperson muss gemäss Art 33a Abs 1 zur Ausübung des Berufes: “ a. im Register nach Artikel 51 eingetragen sein; b. über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügen.“ Zur Ausübung des Berufes gehört für Ärzte, Zahnärzte und Chiropraktoren die Austellung von Rezepten. Der Knackpunkt aber ist das Register nach Art 51. Dieses Register ist auf der Seite: http://www.medregom.admin.ch einsehbar und beinhaltet alle Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte mit einem eidg. Diplom oder einem anerkannten ausländischen Diplom.
    Also aus alle dem ergibt sich: Wer nicht im MedReg steht darf auch kein Rezept austellen das ich als Apotheker gemäss HMG ausführen kann. Ausländische Ärzte stehen üblicherweise nicht im MedReg, daher sind deren Rezepte ungültig.
    Ich arbeite derzeit in einem Skigebiet und hier ist es auch an der Tagesordnung, dass Menschen mit einem ausländischen Rezept auftauchen. Es handelt sich aber in jedem Fall um eine Abgabe ohne Rezept im Sinne des Geseztes. Das ist nicht weiter problematisch, muss aber als solche dokumentiert werden. Problematich wird es dann, wenn auf dem Rezept ein Antibiotikum oder ein anderes verschärft rezeptpflichtiges Medikament steht (Liste A gem VAM (Arzneimittelverordnung) Art 41). Ein gültiges, d.h. CH-Rezept von einem gem. MedBG berechtigten Arzt, berechtigt zur einmaligen Abgabe des verschrieben Medikamentes. Eine Abgabe ohne Rezept kann gem. VAM Art 45 nur bei der Abgabekategorie B erfolgen wenn gewisse Bestimmungen erfüllt sind. Also kann ich folglich nicht legal ein Antibiotikum auf ein deutsches Rezept abgeben.
    Inwiefern diese Regelungen sinnvoll sind weiss ich nicht, aber es geht mir auch in meinem (etwas langen Kommentar) nicht um Sinn oder Unsinn, sondern um legal oder illegal. Hier ist der Fall klar.
    Grüsse Victor

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    1. Grundgütiger – mir ist unter all diesen Artikeln, Buchstaben und Ziffern ganz und gar der HMG Art. 24 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 durch die Lappen gegangen. Dort sind auch für Kat. A eine Abgabe ohne Rezept im Ausnahmefall vorgesehen. Also ist die Schlussfolgerung dass es nicht legal wäre nicht ganz richtig. Aber dennoch gilt: ausländische Rezepte sind ungültig. Ich muss also bei der Abgabe ohne Rezept entscheiden ob es genügend Gründe gibt für eine Abgabe. Bei der Abgabe eines Antibiotikums auf ein zwei Wochen altes Rezept stellt sich grundsätzlich die Frage ob das sinnvoll ist. Es ist aber immer noch in meiner Verantwortung was ich wem abgebe und es besteht kein Anspruch auf eine Abgabe.

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  8. Und ich muss eine Lanze für Sandra brechen, obwohl einige Sachen nicht nett ausgedrückt wurden. Aber was die Deutschenfeindlichkeit angeht, hat sie definitiv recht. Ich bin Schweizerin aber mein Verlobter kommt aus Hamburg. Er wurde schon des Öfteren sehr schlecht behandelt. Selbst in meinem unmittelbaren Umfeld (auch eine Arbeitskollegin) wird teilweise schlecht über Deutsche gesprochen. Wir Schweizer sind teilweise ziemlich rassistisch geprägt. Ich finde das furchtbar und schäme für einige Landsleute! Kurz zu deinem Blog. Ich finde diesen wirklich toll :-) Aber dass diese Sandra dir Deutschenfeindlichkeit unterstellt hat, ist in keiner Zeile zu finden. Finde ich daher nicht gut dass so in deinem Blog zu schreiben, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Sie sprach aus ihren eigenen Erfahrungen und sprach nicht von allen Apothekern.

    Liebe Grüsse

    Fabienne ❤️❤️❤️

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    1. Hallo Fabienne, ich bin Deutscher Apotheker. Das mit der Deutschfeindlichkeit von Sandra findest Du definitiv in Ihrem Kommentar unter https://pharmama.ch/2014/03/31/rezepte-aus-dem-ausland/ (ganz nach unten scrollen).

      Zitat: „Schweizer Apotheken, die deutsche Rezepte nicht einlösen wollen, sind die jenigen, die deutsche Mitbürger auf dem Kieker haben. Aber gut, viele Schweizer haben eine merkwürdige Weltanschauung. Nach dem Motto: „Alles ist schlecht, außer es kommt aus der Schweiz“. Dass ich nicht lache….. Woher kommen wohl die bekanntesten Dichter, Mediziner und anderen Wissenschaftler? Sicherlich nicht aus der Schweiz 😉 Think about it!“

      Mir wurde auch schon von Freunden aus der Schweiz formuliert, dass es Vorbehalte gegenüber Deutschen geben würde, Stichwort: man nehme den Arbeitsplatz weg und so. Man sollte sich an als weiße mitteleuropäische männliche Person allerdings darüber stehen,

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      1. Irgendwie kam ich versehentlich vorher auf „senden“, was ich sagen wollte:
        Man sollte da als weiße mitteleuropäische männliche Person darüber stehen. Dieser Rassismus ist sicherlich bei weitem nicht das, was Bürger anderer Nationen hier in Deutschland oder auch in der Schweiz erleiden müssen.

        Wenngleich es sicherlich richtig ist, dass man als Deutscher in der Schweiz etwas diskriminiert wird, erlebt man hierzulande das Gleiche, beispielsweise, wenn man sich als Bayer in den Norden (Preusen) begibt oder umgekehrt,. Das ist halt so… Das ist natürlich trotzdem nicht schön.

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  9. Hallöchen Viktor
    Ja diese ganzen Paragraphen können sehr um kompliziert sein und sind ziemlich umfangreich :-) Unser Apotheker gibt auch Medikamente aus der Kategorie A ab (zum Beispiel Tramadol) . Natürlich nur wenn das Rezept angemessen ist und auch erst nach ausführlicher Beratung. Ich würde ein Antibiotikum nach 2 Wochen auch nicht mehr akzeptieren, jedoch schrieb sie ja, dass sie einen Harnwegsinfekt hatte und diesen vorerst mit einer pflanzlichen Therapie behandeln wollte. Wenn man dann merkt, dass zum Beispiel homäopatische Mittel nicht ausreichend wirken, ist das Antibiotikum unumgänglich. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man bei den kleinsten Beschwerden nicht sofort ein Antibiotikum nehmen sollte. Ansonsten hast du natürlich Recht :-) Ist ganz schön spannend hier😊 Ich wünsche euch noch einen schönen Abend

    Liebe Grüsse

    Fabienne ❤️

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  10. Hallöchen

    Ja ich habe sämtliche Kommentare gelesen. Waren ganz schön viele :-) Sie hat aber dennoch in keiner Zeile geschrieben, dass die Bloggerstellerin persönlich deutschfeindlich ist. Das finde ich dann nicht so gut, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Sie hat ja nur aus eigener Erfahrung gesprochen. Ich kann halt etwas besser nachvollziehen was sie meint denn mein Verlobter ist Deutscher. Er musste sich schon einiges anhören. Und Deutsche sind hier nicht sehr beliebt. Natürlich denken nicht alle so aber ziemlich viele. Aber das weiss und erfährt man nur wenn man selber in der Schweiz lebt. Ich geh jetzt ins Bettchen :-)

    Gute Nacht zusammen

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