Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge auch nicht, also dass die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und wenn sie sich nicht daran halten, wird der ganze Medikamentenpreis nicht erstattet.
Wobei …. irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird für die Abgabe, aber der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Gatekeeper der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.
Beispiel dazu:
Der Patient (ein Stammkunde) bringt ein Dauer-Rezept für ein neues Medikament. Yuflyma Spritzen.
Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch rein. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn etc. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht.
Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
„Oh – aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt: lassen sie sich die schriftlich geben und bringen sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen sie das Medikament sonst selber bezahlen.“
„Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber … ja, ich schaue. Bitte bestellen sie es trotzdem.“
Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert.
Im Maileingang sehe ich dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns ins CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.
Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön: als ich sie öffne, lese ich: „Wir haben den Antrag erhalten und bestätigen die Kostenübernahme. Aber da das Medikament off-label angewendet wird, und wir einen Vertrag mit dem Hersteller haben, wird nur das Medikament Imraldi vergütet.“
Imraldi, nicht Yuflyma. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma.
Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da.
Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma – zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist.
Die Patientin bekommt also das Imraldi. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiss nicht, was wir da grad verhindert haben. Bei einem Medikament, das man alle 2 Wochen spritzen muss, also pro Monat 800 plus Franken kostet …. bis das bei der Krankenkasse auffällt, was abgegeben wurde und dass das nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa 3 Monate vergangen. (Dauer Schein bis zur Abrechnung: 1 Monat, plus etwa 2 Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa 1 Monat bis die das anschauen wegen der Rückvergütung / Bezahlung der Apotheke). Das gäbe eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken an die Patientin.
Und das wäre nicht wegen einem Fehler der Apotheke.
Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.
Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv Preissensitiver, respektive schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse, oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das abgegeben. Und vielleicht das nicht gemerkt, oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.
Beispiele:
Der Spezialverband hat eine MiGeL-Limitation. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung nur einen Maximalbertrag. Der liegt leider unterhalb des Verkaufspreises. Wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat, übernimmt die (hoffentlich / vielleicht) den Rest. Keine Zusatzversicherung bedeutet: der Patient muss in der Apotheke bezahlen. Mit Zusatzversicherung, versuchen wir es da. Doof, wenn aber auch die das nicht übernimmt.
Das Vitamin D Präparat hat laut SL neuerdings eine Limitation auf die Indikation. Sie wird nur noch bei nachgewiesenem Vitamin D Mangel übernommen. Das Rezept des Arztes reicht offenbar nicht mehr als Nachweis – und dass bisher bezahlt wurde, bedeutet nicht, dass es dieses Jahr / weiterhin übernommen wird. Ich sehe in der Apotheke nicht, ob der Arzt getestet hat. Ich weiss nicht, ob ein Mangel vorhanden ist. Aber offenbar soll ich (laut Patientin, die eine Rückweisung bekommen hat) die Leute darauf hinweisen. Bei einem Produkt von nicht mal 5 Frankenk. Bei jeder Abgabe. Pro Tag gehen bei uns mindestens 10 Packungen über die Theke.
Die Stützstrümpfe wurden von der Ärztin zu früh verschrieben. Laut MiGeL zahlt die Krankenkasse 2 Paar Stützstrümpfe im Jahr. Das Problem ist, dass das Jahr definiert wird als „365 Tage nach Abgabe des ersten Paares“. Ein Bezug im Februar 25, der nächste im September 25 und dann im Januar 26 ist zu früh und es gibt eine Rechnung an den Patienten. Wusste die Ärztin nicht. Ich hab das lernen müssen – und weise darauf hin, aber … das machen / können nicht alle.
In dem Zusammenhang auch ein wichtiger HInweis an die Patienten … vor allem die mit Kostengutsprachen für Sachen wie Mounjaro oder Wegovy (die „Abnehmspritzen“): Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt gebunden. Wenn sie die Krankenkasse wechseln – dann zählt die nicht mehr und sie brauchen eine neue! Das unabhängig davon, wenn auf der alten stand: „gültig bis…“
Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr der „Kosten-Gatekeeper“ sein soll, nervt.






