Betrug mit Rezept

Vor ein paar Tagen hatten wir die Diskussion in den Kommentaren: Wenn die Patienten die Rechnungen vom Arzt nicht bezahlen, aber das Geld bei der Krankenkasse zurückholen gehen. Nun ist aktuell offenbar eine Betrügerin unterwegs, die in den Apotheken versucht mit derselben Masche Geld zu machen.

Sie ruft an um ein teures, rezeptpflichtiges Medikament zu bestellen. Gilenya anscheinend. Dann erzählt sie am Telefon, dass sie das Rezept und eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat – diese ihr das also zurückerstattet. Sie will das Medikament aber auf Rechnung von der Apotheke beziehen. Ausserdem stellt sie in Aussicht, bei Abholung gleich noch mehr bestellen zu wollen, da sie ins Ausland geht.

Geht die Apotheke darauf ein, besteht die Möglichkeit, dass die Frau mit der (unbezahlten) Rechnung der Apotheke von der Krankenkasse das Geld „zurück“ bekommt, sie die Apotheke dann aber nie bezahlt. Dabei handelt es sich immerhin um etwa 6700 Franken …

Auch unschön: Bestellt die Apotheke das Medikament und sie kommt das nicht abholen (zum Beispiel, weil man gesagt hat, dass man das nur macht, wenn man selber mit der Krankenkasse abrechnet), dann darf man für das Zurückschicken auch noch extra Handlinggebühren beim Grossisten zahlen. Das ist ein kleinerer Verlust als die paar Tausend, aber nervt!

13 Kommentare zu „Betrug mit Rezept

  1. Wenn es um Geld geht kennt die Phantasie leider keine Grenzen. Das System „Rechnung erhalten, nicht zahlen, aber woanders wiederholen“ dürfte wahrscheinlich schon im vorletzten Jahrhundert in ähnlicher Form genutzt worden sein.
    Was ich nicht ganz verstehe: Das ist doch eigentlich eine sehr kurz gedachter Betrug. Um das Geld von der Krankenkasse zu bekommen muss die Person doch dort bekannt und versichert sein. Oder nutzen diese Leute komplette Scheinidentitäten? Sind es Personen die sich dann ins Ausland absetzen bevor die langsamen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zuschlagen?

    Like

    1. Oder sie denken einfach nicht so weit?
      Bei der Person oben hat man aber das Gefühl, dass das mit dem „ins Ausland absetzen“ stimmen könnte.

      Like

  2. Tja, das ist der grosse Nachteil des Schweizer Versicherungssystems. Und bei solchen Leuten ist oft nicht einmal ein Unrechtsbewusstsein vorhanden, sie bestehlen ja lediglich „reiche“ Apotheker und Ärzte.

    Aber auch, wenn man direkt mit den Kassen abrechnet, kann man gerne mal auf hohen Kosten sitzenbleiben, vor allem, wenn nach dem Ableben der Patienten die Kasse nicht mehr zahlt und die Hinterbliebenen (wg hoher Schulden des Verstorbenen) das Erbe ausschlagen.

    Bei Krebspatienten, die über meine Praxis teure Medikamente beziehen, schicke ich die Rechnungen inzwischen sicherheitshalber gleich nach Bezug an die Kassen raus, sicher ist sicher…

    Like

    1. Sollte die Kasse nicht alle Kosten tragen die zu Lebzeiten entstanden sind, nicht alle Kosten, solange der Versicherte lebt?

      Like

        1. Und auch da hab ich so meine Erfahrungen…

          Palleativpatient.
          Tag X-1; 18Uhr… dringer Anruf von Arztpraxis wegen noch heute zu liefernder Schlaftabletten. Wird gemacht von mir. Kassenverbuchung über Vorablieferung – d.h. es entsteht noch keine finanzamtsrelevante Kassenzeile.
          Tag X: Praxis stellt Rezept mit Datum X aus, hat aber keine Sprechzeiten. Patient verstirbt gegen 8 Uhr vormittags.
          Tag X+1: Ich hole das Rezept aus der Praxis, bearbeite und bedrucke es mit Tag X+1 in Unwissenheit des am Vortag eingetretenen Todes des Patienten.

          Tag X + ca. 270: Bekomme ein 0,-Retaxschreiben von der Krankenkasse wegen Belieferung eines verstorbenen Patienten. Einspruch zwecklos, da formell mit falschem Abgabedatum bedruckt. Erfahrung verbucht auf dem Konto „Shit happens“…

          Like

            1. Das siehst Du so. Das Bundessozialgericht nennt einen 0,-Retax * „eine Erziehungsmaßnahme, damit Apotheken lernen, ordendlich zu arbeiten“. * Nett, oder? Solange die „Erziehung“ sich um 15€ dreht, ist es ja noch halb so schlimm. Aber wenn Dir erst mal erzogen wird, dass der Arzt auf einem Harvoni-Rezept den i-Punkt 2mm zu weit rechts gesetzt hat, dann kannst Du dafür einen Mitarbeiter ent- und die Arbeitsstelle unbesetzt lassen, um das Geld wieder herein zu bekommen…

              Like

  3. Also meine Krankenkasse erstattet gar nix wenn auf der Rechnung nicht ein Stempel des Leistungserbringers mit Vermerk bezahlt ist. Oder alternativ ein Ausdruck aus dem Onlinebanking beiliegt der nachweist dass ich bezahlt hab.
    Mag aber sein dass das eine österreichische Eigenart ist.

    Like

  4. Hatte ich aber auch schon mal. Der Kandidat reichte das Privatrezept über ein 300€-Produkt bei mir ein zur Bestellung und Bezahlung bei Abhohlung, und ich habe das Rezept schon mal bearbeitet & gestempelt & demjenigen mitgegeben. Abgeholt (und bezahlt) wurde aber nie. Ich denke, das wurde dann für einen 1A-Versicherungsbetrug genutzt.

    Ich habe daraus gelernt und gebe seit dem Quittungen und bearbeitete Privatrezepte nur noch NACH Empfang des Saldos heraus. Fertig.

    Like

  5. Pharmama, nimm es mir bitte nicht übel:
    Ware im Gegenwert von 6700 Franken/Euro an einen unbekannten Kunden herauszugeben – ohne dass der Kunde das bezahlt hat – ist jetzt echt schon ein bisschen deppert/naiv von Seiten eines Geschäftsmanns/Apothekers.
    Just my few words… :-)

    Like

Hinterlasse eine Antwort zu Mr. Gaunt Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..