Was ist ein Rezept?

Rezepte sind das Kommunikationsmittel zwischen Arzt und Apotheke – es braucht sie, damit der Patient das richtige Medikament bekommt und damit die Krankenkasse das bezahlt. Trotzdem wird das Rezeptausstellen im Studium bei den Ärzten in gerade mal einer Stunde kurz abgehandelt – (ist das immer noch so?) – wobei einiges unerwähnt bleibt. Darum habe ich mir gedacht, ich versuche mich selber an einer … Weiterbildung. Sie ist für Ärzte und MPAs sowie Mitarbeiter in den Apotheken geeignet und entspricht dem aktuellen Stand: Mai 2018. Es sind (kurze) Erklärvideos.

Hier ist der erste: Was ist ein Rezept?

Im Laufe der Woche bringe ich mehr – im nächsten Teil: der Aufbau eines Rezeptes

Eine Anmerkung noch von wegen Rezepte fälschen:

Ein Rezept ist eine Urkunde. Wer ein Rezept verändert (verfälscht) oder gar ganz fälscht – und eine Urkunde dieser Art zur Täuschung gebraucht, kann bestraft werden: mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Dabei ist es unerheblich, ob das in der Absicht war, jemandem an Vermögen oder andern Rechten zu schädigen (also ob die Medikamente auf Rezept selbst bezahlt werden und nicht von der Krankenkasse) oder nur um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.

Die sichere Übertragung der Rezepte ist auch ein zunehmend wichtiges Thema. Mit der heutigen Technik nimmt der Fax an Bedeutung ab – und die elektronische Übertragung wird immer häufiger. Das ist momentan problematisch: Faxgeräte haben heute fast nur noch die Apotheken – direkt ein Fax vom Arzt so zu bekommen war noch einigermassen „sicher“. Heute schicken aber immer mehr Ärzte die Rezepte auch per mail. Und das leider nicht nur an die Apotheken. Das Problem dabei ist, dass die Patienten als Empfänger diese Rezepte theoretisch beliebig oft ausdrucken oder weiterverschicken oder gar bearbeiten können. Davon abgesehen ist die Übertragung per mail häufig auch nicht wirklich sicher – auch wenn immer mehr Ärzte sich bei speziellen Servern (Hin) anschliessen und in Zukunft auch die Apotheken das machen müssen (ovan-Adressen gelten auch als „sicher“). Ab 2019 werden zum Beispiel die Spitäler wegen der bei ihnen obligatorischen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Austrittsrezepte nur noch per mail an sichere Empfänger schicken (oder eben hinterlegen) … bis dann müssen die Apotheken auch bereit dafür sein.

 

8 Kommentare zu „Was ist ein Rezept?

  1. Ich hatte gar keine Vorlesung zum Thema Rezepte. Thema wurde nicht mal gestreift – wohl ein Fall von ‚Das lernt ihr dann sowieso in der Klinik‘? Alles, was ich über Rezepte weiss, weiss ich von deinem Blog.

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    1. Dann … lernst Du gleich noch etwas mehr :-)
      Nicht mal ein Teil einer Vorlesung? Vielleicht warst Du einen halben Tag krank und hast das grad verpasst?
      Aber ansonsten: darf gerne geteilt werden an alle Medizinstudenten … ist noch wichtig (finde ich).

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      1. Ich muss zugeben, ich habe sehr viele Vorlesungen geschwänzt – allerdings hatten wir die Vorlesungsunterlagen immer online verfügbar, und die hab ich durchgearbeitet.

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  2. Das mit der Urkunde gilt übrigens auch für Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Wenn ein Arbeitgeber ein solches nicht akzeptiert, unterstellt er somit dem Arzt erstmal eine Urkundenfälschung. Sollte sich dann herausstellen, dass die Krankschreibung doch gerechtfertigt war, hat sich der Arbeitgeber – streng genommen – der falschen Verdächtigung strafbar gemacht.

    Muss man manchmal Arbeitgebern so deutlich unter diease reiben.

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  3. Das mit der Urkundenfälschung klingt immer gleich so martialisch. Es stimmt schon, dass auf Urkundenfälschung bis zu 5 Jahre Haft steht – gewerbsmässig werden es sogar 10 Jahre.
    Aber viele Dinge im Leben sind Urkunden: Ein Kassenzettel vom Aldi, der lieblos zerknüllt im Einkaufswagen liegt oder ein Preisschild auf einer Packung Bonbons sind ebenfalls „Urkunden“. Letztlich ist eine Urkunde nur ein Schriftstück, das einen Sachverhalt fixiert.

    Ein Rezept oder eine Arbeitsunfähigkeitsurkunde zu ändern oder zu fälschen unterscheidet sich erst mal nicht davon, einen Einkaufsbon vom Aldi äbzuändern (und den beispielsweise dann beim Finanzamt bei der Steuererklärung einzureichen).

    Bei einer Rezeptfälschung ist das noch am ehesten Versicherungsbetrug, wenn es zu Lasten einer Krankenkasse geht.

    Weiß da jemand mehr? Wird das wirklich verfolgt, wenn so ein armer Hund ein Privatrezept über ein Benzodiazepin bei einer Apotheke einreicht oder stellt das die Staatsanwaltschaft nicht gleich wegen Geringfügigkeit ein?

    Soll jetzt keine Aufforderung zur Urkundenfälschung sein… ;-)

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    1. „Wird das wirklich verfolgt, wenn so ein armer Hund ein Privatrezept über ein Benzodiazepin bei einer Apotheke einreicht oder stellt das die Staatsanwaltschaft nicht gleich wegen Geringfügigkeit ein?“

      Da nicht selten so erlangte Pillen mit ordentlichem Aufschlag auf der Gass vertickt werden, werden solche Verfahren sicherlich nicht eingestellt.

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      1. Wenn man die Tabletten verticken würde, wäre das ja der gewerbsmässige Fall, für den es ja in Deutschland sogar bis zu 10 Jahre Haft geben würde anstatt die max. 5 Jahre für den Normalo.

        Ich will grob auf folgendes hinaus: Einmal ein gefälschtes Rezept über ein Benzodiazepin in der Apotheke eingelöst, sollte realistisch auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit und „DUDUDU, mach das nicht wieder“ hinauslaufen; vielleicht noch eine kleine Geldstrafe. Rechtlich unterscheidet sich ein Rezept oder das von Dir genannte Arbeitsunfähigkeitszeugnis nicht von einem Kassenzettel oder einem Preisschild – alle vier Dinge sind Urkunden.

        Realistisch wird das aber der gewöhnliche Junkie mehrmals probieren: Dann läuft das auf eine Geldstrafe hinaus. Sagen wir mal: 90 Tagessätze (=Dreimonatsgehalt), die einen Junkie finanziell durchaus stark treffen werden.
        Aber der gewöhnliche Junkie läuft bei moderater Fälschung nicht in die Gefahr, dafür in den Bau zu wandern.

        Eher wandert er in den Bau, weil er gleichzeitig schwarz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. „Beförderungserschleichung“ wird stärker verfolgt und sanktioniert als Rezeptfälschung. Das ist nicht schön, es ist aber so.

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  4. ch muss aber an dieer Stelle noch ergänzen:

    beim ärztlichen Rezept geht es nicht nur um die Kostenübernahme durch die KK, sondern auch (und vor allem) darum, dass der Patient ein Medikament beziehen kann, welches ihm die/der ApothekerIn nicht ohne ein solches aushändigen DARF. Das gilt nicht nur für Betäubungsmittel, sondern auch für viele andere Medikamente, die (aus gutem Grund) nicht ohne ärztliche Verordnung herausgegeben werden dürfen.

    Also im Prinzip alle „B“-Verordnungen.

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