Eine Frau und ihre Tochter kommen um Rezepte einzulösen gemeinsam in die Apotheke und geben die Rezepte der Pharmassistentin, die sie ausführt.
Unglücklicherweise haben beide denselben Namen. Und auf dem Rezept der Tochter war kein Geburtsdatum eingegeben.
So werden beide Rezepte unter dem Namen der Mutter eingegeben.
Beim Anschauen der Rezepte vor der Abgabe bemerke ich das aber – vor allem, weil ich weiss, dass es da zwei mit demselben Namen gibt … und weil eines der Medikamente eher ungewöhnlich wäre, auch da ausgestellt von einem Kinderarzt.
Also bitte ich die Pharmassistentin das rasch zu ändern und die Mutter zu informieren, damit sie weiss, dass es noch etwas dauert, weil wir das korrigieren müssen.
Mutter: „Weshalb? Haben Sie mir das falsche Medikament herausgesucht?“
Pharmaassistentin: „Nein, die Medikamente sind richtig, aber ich muss sie noch neu unter der richtigen Person eingeben im Computerdossier.“
Verstand sie überhaupt nicht.
Mutter: „Das sind nur 2 Rezepte, weshalb dauert das so lange?“
…
Ach – das sind nur die blöden Vorschriften, dass alles korrekt sein muss und auch korrekt festgehalten werden muss, die Krankenkassen zahlen auch nicht so gerne, wenn etwas nicht für ihren Kunden ist … und das ist auch so ein Fall: je länger man diskutiert, desto länger dauert das.
Der Titel bezieht sich auf die „5-R Regel“. Die fünf Rs sind:
- Richtiger Patient
- Richtiges Arzneimittel
- Richtige Dosierung (oder Konzentration)
- Richtige Applikation (auch Applikationsart)
- Richtige Zeit (richtiger Zeitpunkt)
Ich dachte immer, dass ein Rezept eh ungültig ist, wenn vom Patienten nicht Name, Vorname UND Geburtstag draufstehen. Oder gilt das nur in Deutschland?
Es gibt doch immer noch so viele Söhne, die den Namen des Vaters, und Töchter, die den Namen der Mutter tragen…
Es geht da ja auch in gewissem Rahmen auch um Diskretion und Schweigepflicht.
Wenn die Mama ein Medikament alleine abholt, und der Apotheker – nach kurzem Blick ins (falsche) Dossier – Bescheid gibt: „Sie wissen, dass dieses Medikament mit Ihrer Pille interagiert?“ und Mama erstaunt zurückfragt: „Welche Pille denn?“ …
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In Deutschland ist das Geburtsdatum in der Tat vorgeschrieben, unabhängig ob Privat- oder Kassenrezept. Die Schweiz scheint das etwas flexibler oder vielleicht wird da im Rahmen der Abgabe fehlende Info nachgetragen.
In Deutschland bekamst Du bei Kassenrezepten sogar bis vor Kurzem eine Retaxation der Krankenkasse (= NULL Kohle) wenn die Telefonnummer des Arztes nicht Original aufgedruckt was, aber das ist eine andere Geschichte.
Name und Geburtsdatum sind immer ein erster wichtiger Anhaltspunkt um zu prüfen, ob das Medikament für die abholende Person ist. Dann sieht man oft direkt dass Abholer ungleich Patient. Aber selbst wenn Geschlecht und Alter stimmig sind, dann muss man nachfragen. Die gut erhaltene Mutter oder die Schwester kann man schnell mal für die Patientin halten.
Und da lauern das wie Du schreibst böse Fallen. Lustige Beispiele findest Du hier im Blog ja zur Genüge :-)
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Kleine Klugscheisserei:
Heutzutage spricht man, zumindest im Krankenhaus, nicht mehr von 5 sondern 6 R. Nr. 6 ist die richtige Dokumentation, passt ja ganz gut zu deinem Beispiel…..
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