Ein langer halber Tag

Das erste Telefon am Morgen, kaum dass wir aufmachen ist die Stammkundin, die mich nach … Hanftee fragt, den ihre Therapeutin ihr empfohlen hat mal auszuprobieren wegen ihren chronischen Schmerzen. Das gab dann eine längere Diskussion, weshalb ich an den nicht rankomme.

Gleich danach kommt eine junge, schwangere Frau die sich Stützstrümpfe anmessen lassen muss … das wurde direkt etwas eng im Beratungsraum, weil ihr kleines Kind auch mit hinein musste und sich weigerte sich hinzusetzen. Weil die Mama dann auch noch den Wunsch nach einer Sonderfarbe hatte, durfte ich danach nochmals etwas (ziemlich) herumtelefonieren um das abzuklären und zu besorgen.

Dann komme ich dazu die Rezepte vom Vortag zu kontrollieren. Dabei findet man immer ein paar Sachen, die noch zu abzuklären sind: Arzt noch nicht im System mit der Konkordatsnummer, Krankenkassendeckung noch unbekannt, einmal nicht eingegeben, ob man beim Arzt nachgefragt hat, bevor man den nicht lieferbaren Solmucol-Sirup ersetzt hat mit dem Pulver (wahrscheinlich schon, aber das gehört festgehalten), bei einem Rezept fehlt das Visum der Apothekerin … Kleinigkeiten, aber doch wichtig.

Das mit dem Solmucol-Sirup war echt nervig. Solmucol und Solmucalm während Wochen nicht lieferbar, weil sie Probleme mit dem neuen Verschluss hatten. Die hatten ein paar bei uns auch seit sie umgestellt haben von „Drücken“ zu „Drehen“ … allerdings gab es auch schon vorher welche, die mit dem Verschluss nicht zurechtkamen.

Der nächste war der Lehrling vom Restaurant daneben, der sich, so wie’s aussieht versucht hat mit dem Messer den Finger abzuschneiden … den habe ich verarztet, damit er unterwegs nicht verblutet und dann zum Notfall geschickt.

Dann hatte ich noch jemanden zum Beraten wegen der Darmkrebskampagne, die nur italienisch redete – das habe ich dann zusammen mit der Pharmaassistentin gemeistert, allerdings glaube ich, dass wenn das so weitergeht wir einen grösseren Beratungsraum brauchen.

Nachtrag: das war vor ein paar Wochen, aber den Darmkrebstest kann man in den meisten Apotheken noch weiterhin machen (kostet jetzt einfach 30 Franken), die Solmucol-Sirupe sind wieder lieferbar (Yay!) … aber den Beratungsraum habe ich gestern wieder intensiv benutzt: einmal zum verarzten und einmal zum Zecken-entfernen … wobei ich nett erklärt habe, wie sie das das nächste Mal selber machen können.

12 Kommentare zu „Ein langer halber Tag

  1. Interessant finde ich die Unterschiede in der Darmkrebspräventionskampagne bei Ihnen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland. Hier wird überwiegend die Darmspiegelung propagiert, bei Ihnen offensichtlich mehr der Stuhltest.
    Bei der Darmspiegelung wird jedoch ein invasiver Eingriff getätigt, der auch Risiken birgt: In meiner bisher 15-jährigen Laufbahn als Hausarzt habe ich eine Patientin erlebt, die an den Folgen der präventiven Coloskopie verstorben ist und Mehrere, denen infolge der präventiven Coloskopie der Bauch operativ eröffnet werden musste.

    Die Darmspiegelung sehe ich also durchaus auch kritisch. Interessant wäre, wie die Wissenschaft und wie verschiedene Lobbyisten die Gesundheitspolitik in der Frage, was propagiert wird, beeinflussen.

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    1. Der Stuhltest ist die kostengünstige, einfachere (nichtinvasive) Vor-Selektion. Wenn das angibt, oder man älter ist oder schon Symptome hat, dann macht man auch die Darmspiegelung.

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  2. Als langjähriger Blogleser finde ich es faszinierend, mit welcher Hingabe und Engagement Du Dich immer um Deine Kunden kümmerst und darin aufgehst – toll!

    IN Deutschland letztens wieder ganz anders erlebt: Wegen einer akuten Kopfwunde habe ich in einer Apotheke eine Packung extra grosser Pflaster gekauft. Die Apothekerin hatte ich dann freundlich gebeten, mir eines der Pflaster direkt auf meine Kopfwunde zu kleben: Dies hat sie abgelehnt: Dafür wäre sie nicht ausgebildet und man könne sie dann haftbar machen. WTF?!

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    1. Ja, das ist dann der Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz…
      Ich arbeite in Deutschland und würde nie eine Zecke rausmachen. Das wurde auch in unserem Team so kommuniziert. Allerdings…ein Pflaster draufzupappen hätte ich mir schon zugetraut ;-)

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    2. In Deutschland ist das tatsächlich so, dass man in Schwierigkeiten kommen kann. Totaler Schwachsinn, ich weiß. Aber unser Apotheker sagt auch, er gibt die Pflaster etc. raus und sagt dann aber, dass man das selber drauf machen soll. Ist die Frage ob wirkloch schonmal was passiert ist und ein Apotheker sich verantworten musste, weil er etwas verbunden hat. Aber nach deutschem recht dürfen wir in der Apotheke da nix machen, wir sind ja kein Arzt…

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    3. Die Gesetzeslage ist in Deutschland tatsächlich etwas anders als in der Schweiz. Allerdings muss ich sagen, dass ich das bei einer „Notfallmassnahme“ wie ein Pflaster aufkleben oder beim Zeckenentfernen – das ja wirklich kein „Eingriff“ ist und jeder sonst auch machen könnte – nicht ganz verstehe.

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    4. Das ist leider in Deutschland tatsächlich ein rechtliches Problem. Die Apothekerin darf das schlicht und einfach nicht auch wenn sie bestimmt gern behilflich gewesen wäre.

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        1. Gedankenknick (siehe Patientendossiers) hat dazu mal einen sehr langen Beitrag geschrieben. Ein Problem dabei ist, daß ich als Apothekerin in der Apotheke stehen nicht als Laie oder Normale Ersthelferin agiere, sondern als Heilberuflerin. Als solche darf ich aber keine Diagnosen stellen oder Arzneimittel verabreichen oder andere ärztliche Tätigkeiten verrichten, wie Wundversorgung.
          Nehmen wir einmal an, ich, Apothekerin Aponette, klebe das Pflaster auf und übersehe dabei eine tiefere Verletzung und Du erleidest eine Sepsis und bis anschließend gelähmt. Du, oder Deine Versicherung verklagst mich, weil ich das durch falsche Hilfeleistung verursacht habe. Ich kann mich nicht als Ersthelfer hinausreden, denn als Apothekerin (und als solche agiere ich zwangsläufig, sobald ich in der Apotheke stehe und meinen Kittel anhabe), hätte ich das erkennen müssen – Heilberuf!
          Wenn ich jetzt aber als Privatperson Aponette das Pflaster klebe, dann kannst DU mich erst gar nicht verklagen denn ich bin durch den Erste Hilfe Paragrafen geschützt.
          Ich könnte theoretisch verklagt werden, allein dafür, daß ich zu einem Kunden sage: Sie haben einen Schnupfen. Damit habe ich eine Diagnose gestellt, und das ist mir nicht erlaubt.
          Korinthenkacke? Klar doch, aber wer weiß, was die Kollegin schon erlebt hat.

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          1. Besonders schön finde ich ja den Widerspruch in den beiden Fällen:
            Einerseits bin ich für normale Erste Hilfe „überqualifiziert“, da ich ja als Heilberufler Krankheit xyz erkennen müsste.
            Andererseits bin ich aber als Nicht-Arzt zu unqualifiziert, um eine Krankheit zu erkennen (zu diagnostizieren)…ja was denn nun?!?
            Ist eine von den Sachen, egal was du machst, du bist irgendwie Schuld…mindestens moralisch.

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          2. Also ehrlich gesagt halte ich das für überzogen: Ich glaube, dass ein Richter schon einschätzen kann, wo die Grenzen der Diagnostik einer Apothekerin sind, und dass ein Richter da nicht mehr erwartet als Pflaster und den Hinweis, einen Arzt aufzusuchen.

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          3. @Andi: das ist überzogen. Leider haben die Apotheker in Deutschland da schon zu häufig schlechte Erfahrungen machen müssen (gerade auch mit Richtersrpüchen) dass sie da wohl zu Recht sehr vorsichtig sind.

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