Eingeschickt von einer ungenannt bleiben wollenden Leserin, ein Fall für die Blogparade:
ich möchte Dir von einem Erlebnis berichten, das ein Beispiel für guten Kundenservice und den Umgang mit Fehlern ist. Das Erlebnis fand übrigens in Deutschland statt. Nicht lange, nachdem die Pille/n danach freigegeben wurden zur Abgabe in der Apotheke.
Ich ging zu meiner Stammapotheke, bei der ich auch eine Art Kundenkarte habe, um mir die Pille danach zu besorgen. Im Beratungsgespräch sprachen wir auch darüber, dass ich zurzeit stille und dementsprechend lieber den Wirkstoff hätte, bei dem man nur acht Stunden nicht stillen darf. Ich zahlte, nahm die Packung und ging, um eine Kleinigkeit zu essen zu kaufen, weil man direkt vor der Einnahme etwas essen sollte. Als das erledigt war, setzte ich mich auf eine Bank – zufällig neben der Apotheke – und widmete mich der Packungsbeilage. Da kam die Apothekerin ganz aufgeregt und fragte mich, ob ich die Tablette schon genommen habe.
Sie hatte mir nämlich die falsche Pille danach gegeben, mit der ich eine Woche nicht hätte stillen dürfen. Sie hatte auch schon bei mir zu Hause angerufen und mir auf den Anrufbeantworter gesprochen (übrigens sehr vorbildlich ohne von der Pille danach zu sprechen). Als ich sie traf, wollte sie gerade mit dem Fahrrad losfahren, um mich vielleicht auf dem Weg nach Hause zu erwischen.
Weil ich als alter Packungsbeilagenleser den Fehler gemerkt hätte, war in diesem Fall der Fehler der Apothekerin nicht so tragisch, aber ich bin begeistert über den Einsatz, den sie gezeigt hat.
Ja – ausgezeichnete Reaktion. Einerseits selber den Fehler zu bemerken und andererseits in diesem Fall so schnell wie möglich zu reagieren um Folgen zu verhindern. Sehr schön auch, wie sie offenbar das Patientengeheimnis selbst in der Situation beim Reden auf den Anrufbeantworter gewahrt hat. So soll es sein.
Wer bei der Blogparade mitmachen möchte, liest hier nach wie’s geht … und kann dort auch schon einige Beiträge auf anderen Blogs lesen. Mitmachen ist noch bis zum 5. Mai möglich!
Ist mir so ähnlich mit einem normalen Pillenrezept gegangen: Die Frauenarztpraxis hatte mir aus Versehen meinw alte Pille aufgeschrieben und nicht die, mit der man stillen darf. Wemn man schwanger ist oder stillt – so meine Erfahrung – muss mam immer selbst gut mit aufpassen.
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Ganz allgemein empfiehlt es sich, sich mit seiner Medikation auseinander zu setzen. Wie heisst das was ich da nehme und was macht es mit meinem Körper? Viele wissen das gar nicht, eventuell noch „die blauen für’s Herz“ und „die roten für’s Wasser“ (im Endeffekt also beide für’s Herz :-) ).
In der Apotheke helfen wir gerne weiter und sind froh, wenn man nicht „jaja kennichschon“ hört sondern Informationsbedarf. Das haben wir gelernt und das macht Spass.
Fehler können beim Arzt oder in der Apotheke passieren. Die Apotheke kann nicht wissen, dass vom Arzt die falsche Medikation aufgeschrieben wurde wenn nicht klare Anzeichen darauf hindeuten die mit den Medikamenten nicht vereinbar sind. Oder die Historie im Kundenkonto einen stutzig macht.
Allerdings wird es gerade im Alter auch für Informationswillige immer schwerer, da den Überblick zu behalten, wenn dann durch Rabattverträge die Medikamente plötzlich anders heissen und aussehen.
Die Kollegin aus der Geschichte hat auf jeden Fall gut reagiert. Ich glaube jede Apotheke kann von Fettnäpfchen erzählen in die man tritt, wenn man aus Versehen eine Information weitergibt, die Freund/Ehefrau/Mutter/Tochter… vorher nicht wusste und man selbst davon ausgegangen was dass das bekannt ist. Gerade der Bereich Kontrazeptiva bietet Tretminen ohne Ende :-) . Ein paar Beispiele hat auch Pharmama im Blog.
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Soll man denn nicht eigentlich die Pille danach direkt in der Apotheke einnehmen müssen?
Dem stehe ich insgesamt bestenfalls skeptisch gegenüber und in dem Fall wäre es in der Tat gar nicht gut gewesen das so zu handhaben.
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In der Schweiz (bei rezeptfreiem Bezug) -> Ja.
In Deutschland -> Nein.
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Ah, danke gedankenknick!
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Und wenn die Apothekerin wirklich fachlich gut drauf gewesen wäre, hätte sie die Kundin dahingehend informieren müssen, dass überhaupt keine Stillpause nötig ist.
Quelle: Emryotox
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Im Embryotox steht nur der Wirkstoff Levonorgestrel drin (unter Gestagenen). Die Apotheken in Deutschland und inzwischen in der Schweiz auch dürfen aber ausser dem auch Ulipristal abgeben. Das ist die, die man noch etwas später nehmen kann, dafür steht bei der in der Packungsbeilage und Fachinformation, dass man damit nicht schon schwanger sein darf (Kontraindikation) und dass man, wenn man das nimmt, nicht stillen soll. Im Embryotox steht nichts über diesen Wirkstoff. Ich habe auch von keiner anderen Quelle gehört, dass das ginge.
Bei Levonoergestrel dagegen darf man weiterstillen – deshalb wollte die Apothekerin ja, dass sie diese Pille danach nimmt (und nicht die andere).
Deshalb hat die Apothekerin fachlich korrekt gehandelt
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