Algifor-Sirup (Oder: worüber man sich natürlich auch aufregen kann)

Von einem Freund (Danke Andreas Kyriacou) auf Facebook aufmerksam gemacht auf diesen Post:

Amavita ist die Migros-Apotheke.
Algifor junior ist ein fiebersenkendes Schmerzmittel für Kinder.
Ich stand heute in einer Amavita-Apotheke hinter einem Mann, der diesen Sirup für sein Kind kaufen wollte. Die Apothekerverkäuferin kam hinter den Thresen mit einem verpackungsmässig leicht anderen Sirup Algifor junior. Man habe den anderen gerade nicht Lager, dies hier sei der rezeptpflichtige Sirup, der aber komplett identisch sei mit dem nicht-rezeptpflichtigen.
Ich glaubte zuerst an einen Altjahresscherz, aber die Blicke und Gesten der Apothekerin waren von einer Aura umgeben, die liess keine Widerrede zu.
Ob die Preise der beiden inhaltlich identischen, aber verpackungsmässigen unterschiedlichen Sirups wohl gleich sind. Wenn nein, wäre ich versucht von einer riesengrossen Schweinerei zu sprechen, wenn ja, wozu die Rezeptpflicht?

Ja: das ist schon eine Riesengrosse Schweinerei, wenn es von einem Produkt 2 Varianten gibt? Es sind die hier:

algifor2x
links das freiverkäufliche (erkennbar an dem „C“ darauf) – mit Dosierspritze: Preis ca. CHF 11.50.-

rechts das rezeptpflichtige (mit „B“ gekennzeichnet) und Dosierlöffel*. Preis: CHF 9.80.- PLUS die Checks von 4.30.- und 3.- die wir für rezeptpflichtiges, das ganz von der Krankenkasse übernommen wird bekommen.

Und jetzt zum Aufreger: Der freiverkäufliche Sirup hat Lieferprobleme! Sehr nett von der Apothekerin, dass sie dann den rezeptpflichtigen anbietet und abgibt – zum Preis vom freiverkäuflichen.
Weshalb gibt es überhaupt 2 Versionen? In der Schweiz wird ein Medikament nicht mehr von der Krankenkasse übernommen sobald für etwas Werbung gemacht wird, deshalb gibt es von manchen Medikamenten 2 Versionen (darüber habe ich hier mal geschrieben: Co-Marketing Produkte was und wieso) Das kommt noch häufiger vor. Beim Algifor Sirup ist einfach speziell, dass die SL-Version (die, die von der Krankenkasse übernommen wird) rezeptpflichtig ist. Das ist etwas kurios, aber nicht wirklich ein Aufreger – von anderen Medikamenten wie Pantozol bekommt man halt einfach nur weniger Tabletten, aber es ist auch dasselbe wie das rezeptpflichtige.

Beim SL-Produkt wird der Abgabe-Preis durch den Gesetzgeber bestimmt. Beim freiverkäuflichen kann die Firma den Einkaufspreis und die Apotheke anhand von dem den Abgabepreis selber bestimmen.

Es gibt in der Schweiz einen einzigen Ibuprofen-Sirup. Eben den (oder: die) Algifor. Ich bin sehr froh, dass es den gibt! … Und es gibt tatsächlich eine Untergrenze am Preis, wo das für die Pharmafirma unwirtschaftlich wird das herzustellen. Den Preis für den Algifor-Sirup finde ich in Ordnung … und zwar sowohl für den Rezeptpflichtigen (mit dem wir dann eine Menge mehr Aufwand haben, das mit der Kasse abzurechnen etc.) als auch für den freiverkäuflichen. Der Preis, der hier noch für einen Dafalgan Sirup verlangt werden darf (CHF 2.25.-) wo es nur eine Version gibt … da lohnt es sich bald nicht mehr den für die Schweiz herzustellen (und wir machen finanziell „rückwärts“ wenn das auch noch via Krankenkasse abgerechnet wird).

Übrigens: Amavita Apotheken gehören nicht zur Migros sondern zur Galenica, denen gehören auch die Coop-Vitality-Apotheken und die Sunstore … ein Riesen-Moloch die ausser den vielen Apotheken einen eigenen Grossisten (Zulieferanten) und Pharmafirmen (Vifor) haben …

Aber: das macht in Bezug auf die Apothekerin und das Algifor keinen Unterschied. Das hätte ich genau so gehandhabt (wobei: wir haben noch). In der Schweiz darf ich ja als Apothekerin in „begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtiges auch mal ohne Rezept abgeben. Was echt toll ist … auch in so Situationen.

*Das mit dem Dosierlöffel finde ich übrigens nicht gut gelöst und unsinnig. Es ist doch auch beim rezeptpflichtigen wichtig, dass das richtig dosiert wird … und ein Löffel ist immer ungenauer als eine Dosierspritze.

14 Kommentare zu „Algifor-Sirup (Oder: worüber man sich natürlich auch aufregen kann)

    1. Das ist richtig!

      Beim freiverkäuflichen:
      Algifor Dolo Junior ist in der Selbstmedikation für die Kurzzeitbehandlung von maximal 3 Tagen und folgende Indikationen zugelassen:
      Behandlung von leichten bis mässig starken Schmerzen (Kopfschmerzen, Zahnschmerzen, Schmerzen im Bereich von Gelenken und Bändern, Rückenschmerzen, Schmerzen nach Verletzungen).
      Symptomatische Behandlung von Fieber.

      Beim rezeptpflichtigen:
      Rheumatische Erkrankungen (juvenile rheumatische Arthritis) bei Kindern über 2 Jahren.
      Fieberhafte Krankheitsbilder bei Infektionskrankheiten.
      Schmerzzustände wie z.B. nach Verletzungen sowie postoperativ (z.B. nach Zahnextraktionen, kleineren chirurgischen Eingriffen).

      Aber es ist trotzdem derselbe.

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  1. In Deutschland hat man derzeit die Auswahl zwischen 10 Artikeln (der 11. ist nicht lieferbar; der 12. ist AV), preislich zwischen 2,93€ und 5,09€ – alle verschreibungsfrei. Hier schläg tdas „deutsche System“ zu, dass apothekenpflichtige Arzneimittel (im Schnitt) von der Kasse übernommen werden für a) Kinder bis vollendestes 12. Lebensjahr und b) Kinder mit Entwicklungsstörungen bis vollendetes 18. Lebensjahr.

    Die „Mehrfachartikel“ eines Herstellers haben zumindest unterschiedlichen Geschmack – Erdbeere und Orange.

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  2. pharmazeutisch ist es dasselbe, stimmt. aber rechtlich nicht. hätt aber auch den rezeptpflichtigen frei verkauft, allerdings wüsste ich nicht zu welchem preis?

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  3. Ich finds amüsant, aber auch skuril, dass eine Flasche nur mit Rezept, die andere ohne abgegeben werden darf. Das ABC-System hat einen Grund und dient auch einem „Schutz“ vor Fehlmedikationen etc.
    Wo ist der Sinn, dass ein Präparat (in der gleichen Menge!) sowohl als B als auch als C-Kategorie erhältlich ist? Bei unterschiedlichen Mengen ist es ja noch verständlich – aber so?

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    1. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Indikation – und der damit verbundenen unterschiedlichen Zulassung der Dosierung. „Kurzfristige Anwendung“ darf jeder selbst „auspropieren“. „Langfristige Anwednung“ gehört hingegen in Arzteshand, allein wegen des Nebenwirkungsprofils (Magen-Darm-Problematik der NSAR; Nierenschädigung etc.) und der daraus resultierenden ärztlichen Kontrollpflicht wegen ebenjener Nebenwirkungen, um daraus resultierende Schäden rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern…

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    1. Würde mich auch interessieren, bzw. muss dann in der Schweiz der Apotheker die Einschränkungen bei der Indikation zumindest eindeutig kommunizieren, wenn er die rezeptpflichtige Variante rezeptfrei abgibt (ob er muss! nicht ob er’s tut, was eigentlich selbstverständlich sein sollte).

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      1. @Karl: in den meisten Fällen kennen wir ja bei den rezeptpflichtigen Sachen die Indikation (also die Diagnose nach der der Arzt das verschrieben hat) nicht mal genau. Ich habe zwar meist eine gute Idee, aber „wissen“ tu ich es nicht. Also kann ich auch nicht darauf hinweisen. (Das ist ja irgendwo auch das Problem, dass ich beim Lyrica und ev. Generika-austausch habe – Du erinnserst Dich.)
        AUSSER vielleicht es ist deutlich etwas total anderes.
        Aber hier wünschte der Vater das für sein Kind. Da muss ich ihm kaum sagen: „Bitte wenden sie das nicht für iuvenile Rheumatische Arthritis an oder nachdem sie ihm einen Zahn gezogen haben …“ Er will das doch offensichtlich für die Indikation anwenden: (kurzfristige) Behandlung von Schmerzen und Fieber. Dass es dafür ist sollte die Apothekerin vorher abgeklärt haben.

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        1. Dass er es vermutlich für etwas haben wollte, was einer der Indikationen für die rezeptfreie Variante entspricht, ist mir klar. Nur kommen Patienten bzw Kunden auch auf die vorrückesten Ideen.
          Wenn man mir erklärt, dass das abgegebene Präparat exakt das gleiche ist, wie das rezeptfreie, und in der Packungsanweisung nichts von kurzfristiger Anwendung steht, kann man schon mal auf die Idee kommen, das auch deutlich länger anzuwenden bevor man sich dann mal zum Arzt bequemt, und das ist, insbesondere bei fiebrigen Geschichten nicht wirklich empfehlenswert.

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    2. Nein. So wie der Beipackzettel gelesen wird, wäre das auch fast Papierverschwendung. Der grösste Unterschied liegt in den Indikationen, die Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Dosierungen sind die gleichen – bei der Dosierung ist es zudem so, dass die hier sogar aussen auf der Apckung richtig schön angeschrieben sind: Alter und Gewicht und enstprechend empfohlene Menge Sirup in ml.
      Dass das der rezeptpflichtige ist und (etwas) anders aussieht – darauf hat die Apothekerin ja hingewiesen.

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  4. Ist es denn rein formell (juristisch) überhaupt erlaubt, das Rezeptpflichtige abzugeben? Auch wenn der Inhalt exakt derselbe ist? Das mit dem Dosierlöffel und der Spritze finde ich auch lächerlich. Aber ich nehme an, alles ist recht, wenn es hilft, das Produkt zweimal (also mit verschiedenen Indikationen/Preisen) zu verkaufen.

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    1. Wie Pharmama weiter oben schon schrieb: In der Schweiz ist es Apothekern erlaubt, unter besonderen Umständen die Verschreibungspflicht auszuhebeln.

      Das ist in D zum Beispiel den Apothekern verboten. Wenn „Laif 900 Balance“ (Johanniskraut-Trockenextrak 900mg, apothekenpflichtig) gerade nicht lieferbar ist, darf der deutsche Apotheker eben (eigentlich) nicht alle Augen zudrücken und „Laif 900“ (selbe Zusammensetzung, aber verschreibungspflichtig) abgeben. Effektiv haben die sogar den selben (empfohlenen) Verbraucherendpreis, so dass der Apotheker bei dem apothekenpflichtigen Barverkauf wesentlich mehr Rohgewinn macht als bei der verschreibungspflichtigen Rezeptbelieferung.

      Andere Länder, andere Sitten…

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    2. Wie gedankenknick schreibt: Ich habe hier dafür die Kompetenz.
      Wenn das jetzt umgekehrt wäre wie im Beispiel, dass ich auf Rezept das freiverkäufliche abgebe … das darf ich auch, aber die Krankenkasse muss das dann auch nur entsprechend Liste zahlen. In dem Fall nicht SL sondern NLP … also nicht den ganzen Teil. Darauf würde ich den Patienten zumindest aufmerksam machen, auch wenn es sich hier nur um ein paar Franken handelt.
      (Und dankbar sein, dass die Krankenkasse bei uns bei sowas dann nicht das ganze Geld dafür wieder abzieht / retaxiert).

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