Ich geh dann mal in den Knast …

Oder der Wahnsinn des deutschen Gesundheitssystems.

Nachzulesen bei Kollege Gedankenkick:

Ich geh' dann mal in den Knast.

Ich hoffe nicht. Aber – mal ehrlich: wer hat den Krankenkassen derart Macht zukommen lassen? Nullretaxationen, nur die Apotheker haften bei einem falsch ausgestellten Rezept? Hallo? Politiker? Macht da mal was!

9 Kommentare zu „Ich geh dann mal in den Knast …

  1. Da ausnahmslos jede Apotheke in Deutschland diese Retaxierungen
    bekommt, kann ich nur sagen, interessiert sich, ausser den Apothekern,
    keine Sau für Nullretaxierungen! (Wer lässt sich schon gerne beklauen?)

    Es ist für die Kranken Kassen einfach nur noch eine weitere schicke Möglichkeit Geld einzusparen.Ich habe vor ca einem Halbem Jahr eine Studie gesehen, wonach die Höhe der Retaxierungen auf die Anzahl der Repte gesehen, 16 Cent pro Rezept ausmacht. Da wir nach abgegebenen Packungen bezahlt werden, könnte man den Zwangsrabatt, den Wir an die Kasse abführen müsen, einfach um die 16 Cent erhöhen….

    Lg Boreal

    PS:

    Was sind Null Retaxierungen eigentlich?

    Warum regen sich die Apotheker eigentlich so darüber auf?

    Beispiel:

    Der Patient geht am 27.05.2013 mit seinem Rezept in die Apotheke.

    Das Rezept trägt als Ausstellungsdatum aber den 22.02.2013 (da war der Patient das letzte mal beim Arzt, und das Rezept lag noch in der Karteikarte.)

    Ein Rosa Kassenrezept ist aber nur 28 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

    Die Apotheke gibt dem Patienten sein Medikament (willkürlich angesetzter Preis 20 Euro, davon 5 Euro Zuzahlung.) Patient bezahlt seine 5 Euro Zuzahlung, die die Apotheke für die Krankenkasse eintreibt.

    Der Patient ist glücklich und geht.

    Der Grosshandel, welcher der Apotheke die Ware liefert, schickt seine Rechnung Anfang Juni 2013, die die Apotheke auch sofort bezahlt.

    Die Apotheke reicht das Rezept über 20 Euro am ca.10.06.2013 an Ihre Abrechnungsstelle ein. Das ist eine Firma, die vom Apotheker dafür bezahlt wird, die Rezepte mit den mehr als 200 Krankenkassen in Deutschland abzurechnen.

    Die Abrechnungsstelle überweist am 15.07.2013 den Betrag von 15 Euro. (Wir erinnern uns, 5 Euro Zuzahlung, die der Patient ja schon bezahlt hat.)

    Am 26.05.2014 (!) erhält die Apotheke einen Brief vom Retaxierungscenter xyz aus „ArschderHeide“, die von Krankenkasse ABC beauftragt wurde, die 20 Euro wieder abzuziehen, weil das Rezept abgelaufen ist.

    Ausserdem behält die Krankenkasse auch die Zuzahlung des Patienten ein, und wehe die Apotheke kommt nun auf die Idee, die 20 Euro vom Patienten einzufordern.Das darf Sie nämlich nicht!

    Die 20 Euro darf nun der Inhaber der Apotheke, also der Apotheker, aus seiner eigenen Tasche zahlen.

    Wir erinnern uns. Patient hat Medikament bekommen und nach nunmehr einem Jahr auch verbraucht.

    Grosshandel hat seine Rechnung für die gelieferte Ware auch bezahlt bekommen.

    Krankenkasse hat 20 Euro gespart, die 5 Euro Zuzahlung vom Patient eingesackt und Ihr Versicherter wurde auch versorgt.

    Nur der Apotheker guckt jetzt dumm aus der Wäsche, da Ihm nach einem Jahr plötzlich 20 Euro fehlen. Nicht nur, das er nichts verdient hat, er muss auch noch den Einkaufspreis aus seiner Tasche bezahlen.

    Wer würde sich da nicht beklaut fühlen?

    Und jetzt ersetzen wir die 20 Euro durch 7000 Euro!

    Das bedroht dann Existenzen.

    Wir hatten gerade ein 18 000 Euro Rezept für mehrere Packungen Wachstumshormon.

    Wir haben nun versucht, VOR der Abrechnung mit der Krankenkasse zu klären, ob wir das bezahlt bekommen.

    Nach nunmehr mehreren Telefonaten, Briefen und Faxen, kann ich nur sagen, es ist der erfolglose Versuch den Passierschein a38 wie bei Asterix zu bekommen.

    Wir bekommen keine SCHRIFTLICHE Zusage für die Kostenübernahme.

    Wir bekommen nur eine mündliche Zusage, auf die ich mir gelinde gesagt ein Ei drauf backen kann, weil falls ich in einem Jahr eine Retaxierung bekomme, ist es dem Retaxcenter doch völlig egal ob Herr Meier mir ein Jahr zuvor eine mündliche Zusage gegeben hat.

    PPS: Ich brauche oftmals bei einer Retaxierung erstmal mehrere Stunden intensive Recherche, um rauszufinden, was überhaupt der Grund für die Retaxierung ist.

    PPPS: Dieses Vorgehen ist der Grund, warum jeder Apotheker heutzutage mehrere Stunden seines Arbeitstages damit verbringt, jedes einzelne Rezept zu kontrollieren, um solche Formfehler zu finden. Solche Rezepte werden aussortiert und ca einmal die Woche fährt dann ein Apothekenangestellter einen Vormittag lang sämtliche Arztpraxen in der näheren Umgebung ab, um diese Rezepte in Ordnung bringen zu lassen.

    (Wenn die Ärzte Geld für jedes falsch ausgestellte Rezept bezahlen müssten, dann wären die Ärzte arm und die Kassen wüssten nicht mehr, wohin mit der ganzen Kohle………..)

    LG Boreal

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    1. … und wenn die Kassen das Geld nicht von den Apotheken, sondern von den Patienten zurückfordern würden (wie es bei uns teilweise der Fall ist), dann würde die Öffentlichkeit auch viel mehr auf diese Praktiken aufmerksam und … dann würde das sicher nicht mehr lange in dem Ausmass praktiziert werden.

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      1. Das ist uns vom Gestz her VERBOTEN!!!
        Da habe ich auch noch ne Story zu,aber das Poste ich gleich mal extra…
        LG Boreal

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        1. Ja, das wäre gut, denn das ist etwas, was ich nicht ganz begreife. Unsere Kassen sind ja was schönes, aber … Prinzipiell ist es da nicht so: der Patient benötigt ein Produkt. Ein Medikament in dem Fall. Um es zu bekommen, muss er es bezahlen. Er bezieht es, er benutzt es, er schuldet dem Hersteller ( und dem Vertreiber) den Preis. Die krankenkassen wurden in dieses System aufgenommen, weil es sein kann, dass das Geld nicht gleich aufgebracht werden kann, dann springen die Kassen ein. Nur dass die Kassen nicht einfach das Medikament zurückbezahlt bekommen, sondern in unserem System via regelmässige Prämien ihr Geld erhalten. Sie arbeiten als Versicherung, damit man nicht pleite geht, wenn man mal ernsthaft krank werden sollte. Wird man nie krank, so zahlt man halt solidarisch für andere mit … Kann aber eigentlich zufrieden sein.
          Versicherung!
          Wo aber kam das in das System, dass die Kasse sich erlauben kann einfach Nicht zu bezahlen? Und vor allem: nicht vom Patienten der das Produkt verwendet hat das Geld zu verlangen ( oder es zurückzufordern) sondern von dem Lieferanten des Medikaments … Dem Apotheker? Der hat seine Leistung gebracht und er hat den Hersteller für das Medikament auch schon bezahlt. Und dann das Ganze auch noch wegen .. Was? Einem falsch gesetzten Kreuz vom Arzt auf einem Stück Papier???

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    2. Was dabei vergessen wurde: Die MwSt. wurde auch schon abgeführt, und die bekommt man als Apotheke nach einem Retax vom Finanzamt auch nicht zurück…

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  2. machen eigentlich auch in CH die Kassen Probleme, wenn Ihr ein „unkorrektes“ Rezept beliefert?

    Was mich noch interessieren würde: Gibt es den berühmten T-Wirkstoff auch in CH und wie ist dort die Verordnungsparaxis?

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    1. Viel weniger. Will sagen: ist mir in meinen jetzt 15 Jahren als Apothekerin hier nie vorgekommen.
      Thalidomid gibt es hier auch. Revlimid, ist Liste A, braucht also nicht ein spezielles Rezept. Nur jedesmal ein neues. Aber damit es bezahlt wird von der Krankenkasse braucht es eine (vorgängige) Kostengutsprache von der Krankenkasse. Das istbauch um die 8000 Franken pro Packung. Der Arzt muss das verlangen gehen und verschiedenes Nachweisen. Ganz wichtig auch hier die Verhütung bei Frauen, da wird faktisch ein Vertrag abgeschlossen.

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      1. Das T steht für „Thalidomid“. Es ist wie bei BtM („Betäubungsmittel“) – mit denen man sich nun einmal nicht (unbedingt und nur) betäubt, sonst wären Lokalanästhetika wie Lidocain und Benzocain da aufgenommen. Statt dessen gibt’s da Berühigungsmittel und Schmerzmittel – es müsste also eher „Gesetz über psychotrope Substanzen“ heißen. Aber der, der die Benennung durchgeführt hat, hatte halt keine Ahnung…
        …und so ist es auch beim „T“. Würde das für „Teratogen“ stehen, müssten sofort „Vitamin A“ und „Isotretionin“ aufgenommen werden – für letzteres gibt es übrigens ähnliche Zeitfenster der Abgabe bei „Frauen im gebärfähigem Alter“. Aber Isotretionin fällt auf ein normales Rezept (immer noch!), braucht keine Kreuze und kein Info-Material, und jedes Mal rätsele ich, ob der chantalistische Vorname nun einen männlichen oder einen weiblichen Patienten bezeichnet, weil sich das auf die Abgabemenge auswirkt…

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