Da war diese herzige ältere Frau, eine Stammkundin von uns mit mehreren Dauermedikamenten.
Ihr Arzt hat uns einmal unmissverständlich klar gemacht, dass wir bei ihr alle Packungsbeilagen aus den Medikamenten zu entfernen hatten. Auf Rezept liest sich das als „sine prospectu“.
Ich empfinde das zwar als ziemlichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Patienten, aber … manchmal kann das wirklich Sinn machen.
Warum wir das tun mussten, war spätestens dann klar, als sie nach dem Erhalt eines Medikamentes reklamieren kam, dass sie uns verklagen würde, „wenn das Medikament ihrem Fötus schaden würde!“
Oh. Offenbar hat jemand die Packungsbeilage nicht entfernt … oder sie hat die Info woanders nachgelesen. (Das ist heute wirklich kein Ding der Unmöglichkeit.)
Man muss aber im Hinterkopf behalten, dass die Dame weit über 80 war.
Wir haben ihr dann erklärt, was ein Fötus ist –und dass sie sicher jetzt keinen habe – das Medikament also auch nicht schaden würde.

Ich übersetzte es selber, „sine prospectu“ – „ohne Aussicht“. Also ein besonders lernresistenter Kunde…
Das trifft aber mehr oder weniger zu.
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:-) Wenn man so eine Packungsbeilage ganz auffaltet hat man auch keine Aussicht mehr … zu gross.
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Macht man sowas nicht primär bei Hypochondern?
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Jaaaa ….
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…aber? ^^
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Und jetzt .. wenn jetzt doch ihrem Fötus was passiert? Neinneinnein, ihr dieses Risiko zu verschweigen ist ja sowas von unverantwortlich ;)
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Und ja nicht vergessen, dass das Medikament in die Muttermilch übergehen kann und dem Kind schadet, wenn sie stillt.
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Genau.
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Aber wenn sie ihre Tochter stillt, ist sie ja bestimmt erwachsen. Da droht dem Säugling ja wohl keine Gefahr mehr.
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Auch eine erwachsene Tochter, die noch gestillt wird, ist rein logisch gesehen ein Säugling! :-D
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Aber Ernst beiseite – ich wüßte nicht, ob diese Antweisung in Deutschland überhaupt befolgt werden dürfte. Der Patient hat ein Recht auf die Informationen im Beipackzettel. Ich wüßte spontan keinen §, mit dem man dem Patienten dieses Recht komplett vorenthalten könnte… *grübel*
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Wenn der Patient ein Rezept einreicht, ist das wohl eine Bestellung… in den meisten Fällen weiss der Patient ohnehin wohl nicht, was er da eigentlich bestellt. „Aspirin“ ist doch ebenso eine Blackbox wie „sine prospectu“, vor allem wenn hinterher nur Acetylsalicylsäure in der Packung ist (Generikum meine ich). Andererseits ist ab gewissen „Potenzen“ einiger Medikamente vermutlich mehr Katzenurin und Quecksilber in der Packung als der eigentliche Wirkstoff, und das _will_ der Patient gar nicht wissen ;-)
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Öhm… wenn jetzt der Verdünnungsgrad von Botox in Spritzen angesprochen wird, dann muss ich sagen: Botox hat trotzdem noch eine spürbare Wirkung – sonst würde es niemand machen lassen…
Und hochwirksame Arzneistoffe sind nun mal hochwirksam. Ich hatte mal (verarbeitetes) „Iluprost“ (ein Prostaglandin) in meiner Nähe stehen.. die Stressflecken an meinem Hals (weil ich mich am Hals mit meinen Fingern kratzte, mit welchen ich voher das Gefäß angefaßt hatte) waren enorm… ;-)
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Mein Mitgefühl gilt hier der alten Dame, die Angst um ihren Fötus hat.
Und ich sehe das als gute Tat, wenn man ihr die Packungsbeilagen vorenthält.
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mir kann man von mir aus die gerne behalten….. ich les die schon gar nicht mehr…
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