Vor Blutdruckgeräten wird gewarnt

Wir haben letztes Jahr einer älteren Kundin auf anraten ihres Arztes ein Blutdruckmessgerät für den Oberarm verkauft, damit sie in der Lage ist, ihren etwas zu hohen Blutdruck auch zu Hause im Auge zu behalten.

Der etwa 90jährigen Dame wurde das Gerät montiert (die Batterien eingelegt) und demonstriert wie es funktioniert, dann hat sie es gekauft.

Am nächsten Tag bekommen wir in die Apotheke einen Anruf von ihr, denn sie hat … (nein, nicht die Packungsbeilage) die Bedienungsanleitung dazu gelesen! (Frauen machen so was)

Und nach der Lektüre hatte sie Angst das Gerät überhaupt selber anzuwenden.

Ich kann es ihr nicht mal verdenken. Das liest sich schon sehr … gfürchig:
bdwarnung

Wichtige Sicherheitsinformationen

Warnung: Zeigt eine möglicherweise gefährliche Situation an, die, wenn sie nicht vermieden wird zum Tod oder zu sehr schweren Verletzungen führen kann.

(Allgemeine Verwendung)

… und dann folgen die Situationen, wo man ein Blutdruckmessgerät nicht unbedingt selber verwenden sollte. Alles eigentlich logische Sachen und keine davon trifft bei der alten Dame zu – sie ist weder Schwanger, noch Verletzt, noch im Spital noch hat sie kleine Kinder im Haus, Aber … Nein, nach der ausdrücklichen Warnung vor Tod und Verderben wollte sie nicht mehr und liess sich auch trotz unserer Beruhigungsversuche nicht davon überzeugen.

Wir haben das Blutdruckmessgerät dann zurück genommen.

Nach „ich habe die Packungsbeilage gelesen …!“

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Nach „ich habe die Packungsbeilage gelesen …!“ kam eigentlich noch nie etwas Gutes.
Ist doch so, oder? Wie viele Patienten wurden schon vom Inhalt des Beipackzettels (der inzwischen ein ganzer Roman ist) verunsichert oder gar abgeschreckt?

Was die meisten Leute sich nicht bewusst sind: die Packungsbeilage ist kein medizinisches Dokument, sondern vor allem ein juristisches. Damit sichern sich die Firmen vor allen möglichen Rechtsfällen ab.

Natürlich enthält sie auch wichtige Informationen, wie wann man ein Medikament nehmen soll (zu dem Essen, nüchtern …), mögliche Wechselwirkungen etc., aber was bringt es dem Patienten, wenn da eine Nebenwirkung aufgeführt ist, die etwas so wahrscheinlich ist, wie vom Blitz getroffen zu werden?

Und wenn sie so etwas lesen, habe ich sie nachher im besten Fall in der Apotheke, im schlimmsten nehmen sie das Mittel einfach nicht (mehr).

Per Anhalter durch die Packungsbeilage

… oder so.

Darauf bin ich letztens gestossen. Das ist jetzt meine Lieblings-Packungsbeilage :-)

Ist das nicht beruhigend? Kann man sicher brauchen, wenn man neu entdeckt hat, dass der Kleine Läuse hat. Zum Glück diesmal nicht bei uns …

Kann man das lesen? Da steht Unter „Wie ist … anzuwenden?“

Zuallererst: Keine Panik!

keinepanik

sine prospectu

Da war diese herzige ältere Frau, eine Stammkundin von uns mit mehreren Dauermedikamenten.

Ihr Arzt hat uns einmal unmissverständlich klar gemacht, dass wir bei ihr alle Packungsbeilagen aus den Medikamenten zu entfernen hatten. Auf Rezept liest sich das als „sine prospectu“.

Ich empfinde das zwar als ziemlichen Eingriff in die Selbstbestimmung des Patienten, aber … manchmal kann das wirklich Sinn machen.

Warum wir das tun mussten, war spätestens dann klar, als sie nach dem Erhalt eines Medikamentes reklamieren kam, dass sie uns verklagen würde, „wenn das Medikament ihrem Fötus schaden würde!“

Oh. Offenbar hat jemand die Packungsbeilage nicht entfernt … oder sie hat die Info woanders nachgelesen. (Das ist heute wirklich kein Ding der Unmöglichkeit.)

Man muss aber im Hinterkopf behalten, dass die Dame weit über 80 war.

Wir haben ihr dann erklärt, was ein Fötus ist –und dass sie sicher jetzt keinen habe – das Medikament also auch nicht schaden würde.

Warnhinweis

Gefunden in der Betriebsanleitung:

Beim Betrieb des Modells kann es zu Sach- und/oder Personenschäden kommen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass Sie für den Betrieb des Modells ausreichend versichert sind, z.B. über eine Haftpflichtversicherung.

Das … tönt fast noch abschreckender als die Nebenwirkungsliste mancher Medikamente.

Die Anleitung gehört zu einem Mini-ferngesteuerten Modellhubschrauber, den Kuschelbär sich heute gekauft hat.

Beipackzettel – Anschauungsbeispiel

In einem der letzten Blogposts kam die Frage auf, ob in der Schweiz die Beipackzettel tatsächlich 3-sprachig seien.

Ja. Sind sie.

Das sieht dann zum Beispiel so aus:

Das ginge ja noch, aber das Bild zeigt ja auch nicht den ganzen Zettel.

Das hier schon:

… und das ist nur die Vorderseite. Die Hinterseite ist genauso bedruckt. Von ganz oben bis ganz unten.

Nebendran habe ich als Grössenvergleich die dazugehörige Medikamentenschachtel und der Beipackzettel in gefaltetem Zustand. Das ist vor dem Öffnen. Nach dem Öffnen bekomme auch ich ihn nicht mehr in die vorherige kompakte Form. Das ist wie Origami in der Hölle :-(