Gemeinschaftspraxen

Ich zum Patienten beim eingeben des Rezeptes:

Entschuldigen Sie, könnten Sie mir sagen welcher dieser Ärzte (zeige auf die Liste oben auf Rezeptkopf) das Rezept ausgestellt hat?“

Die Unterschrift ist nicht entzifferbar – und ich brauche das für unsere Unterlagen und zum abrechnen.

Patient: „Ich hab sie alle gesehen.“

Ummm – echt? Alle vier? Ist das Service oder was?

 

20 Kommentare zu „Gemeinschaftspraxen

  1. Pharmama, schlag doch der Praxis ein neues Formular vor – eins zum Ankreuzen der Arztnamen, der Dosierung und des Medikaments. :)

    (Und die Unterschrift fälscht der Patient eh selber ;) )

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  2. Dieses Problem ist (zumindest in D) leider unlustiger als der geneigte Leser denken mag. Ist es bei einem „normalen“ Rezept (un)eigentlich doch recht schnurz, welcher Arzt der Gemeinschaftspraxis das Teil autografiert hat, gibt es Sonderrezepte, die (verschlüsselt) eine Zuweisung zu einem EINZIGEN Arzt haben, zum Beispiel BtM-Rezepte oder T-Rezepte. „Borgt“ nun ein Arzt dem anderen diese Rezepte, oder reicht diese weiter, ist das nicht nur ein Verstoß gegen das BtM- (bzw.T-)Recht, sondern das ganze mutiert nach Auffassung der Krankenkassen zu einem „nicht ordnungsgemäß ausgestellten“ Rezept, bei welchem die Kasse mit genau dieser Begründung die Erstattung verweigert. Nun ist die Verschlüsselung aber über laufende Ausstellungsnummern der Rezepte generiert (so ähnlich wie die laufenden Nummern auf Geldscheinen), so dass die Apotheke die Verschlüsselung nicht nachvollziehen kann.

    Wenn man jetzt weiß, dass so ein BtM-Rezept mal locker 500€ oder ein T-Rezept mal locker 8.000€ Wert sein kann (wobei in der Apotheke da weit weniger „hängen“ bleibt), ist der Ärger der Apotheken über einen Arzt, der seinen Namen im Praxisstempel zu unterstreichen nicht nötig hat, vielleicht verständlicher…

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    1. Gedankenknick, mach doch einen eigenen Apothekerblog auf – deine Kommentare waren bis immer ganz lesenswert! :)

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      1. Ich hab in den letzten Tagen wirklich drüber nachgedacht – aber nein. Meine Herzallerliebste würde mich lynchen… :-D

        Ich kommentiere derweil lieber in der Landschaft rum. ;-)

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    2. In unserer Praxis würde es mega-ärger geben, wenn ein Arzt das Rezept des anderen benutzen würde. Die Stempel sind Aufgedruckt… …auch auf den anderen Formularen wird immer der Stempel des behandelnden Arztes eingedruckt. Handschriftlich wird nix mehr gemacht, außer der Unterschrift…

      Nicht nur unliebsame Patienten werden weitergereicht. Wenn der eine Arzt in Urlaub, auf Fortbildung oder erkrankt ist, dann behandelt halt einer der anderen Ärzte. Wenns dumm kommt, hat der Patient wegen ein und derselben Sache dann halt alle drei Ärzte gesehen… ;)

      BTM-Rezepte hat jeder Arzt grundsätzlich selber unter Verschluss. Der Arztname sollte doch in Druckbuchstaben unter dem Stempel stehen und zusätzlich noch die Telefonnummer für evtl. Rückfragen… …falls denn wirklich mal etwas unklar ist.

      Bei uns wird immer voll der Aufstand gemacht, wenn man mal eines ausstellen muss… …und es gibt ein extra Formblatt, wie man dies macht…

      Das war allerdings in den anderen Praxen in denen ich bis jetzt gearbeitet habe (der eine war Onkologe und hat ziemlich viele BTMs ausgestellt hat) auch so.

      Als Arzt muss man doch auch nachweisen, was man mit den BTMs gemacht hat…

      Eigentlich alles klar geregelt… …ähm eigentlich… ^^

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      1. Der Arztname, die Berufsbezeichnung (und bei BtM-Rezepten auch die Telefonnummer) MUSS im Stempel stehen. Das fordern verschiedene Gesetzte (z.B. Arzneimittel-, BtM- & T-Verschreibungsverordnung) und Verträge (z.B. Rahmenvertrag der Kassen mit der KV) in Deutschland.

        Das Problem sind Gemeinschaftspraxen, die alle Rezepte (auch BtM- und T-Rezepte) mit dem Gemeinschaftspraxis-Stempel bedrucken. Da stehen dann halt 2, 3 oder auch mal 4 Arztnamen auf dem Rezept. Eine EINDEUTIGE Zuordnung wird dann nur durch einen Extrastempel oder eben durch Unterstreichung des „richtigen“ Namens möglich. Gerade bei BtM- & T-Rezepten ist diese eindeutige Zuordnung des Verschreibenden aber gefordert.

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    3. Ja, das mit den Retaxationen ist wirklich … unglaublich.
      Ist das eigentlich auch echt legal? Ich meine: Null-Retaxation wegen Formfehler – kann doch nicht sein.

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      1. Ob das LEGAL ist, ist den Kassen erst einmal EGAL. „Verklag mich doch!“ ist die Devise. Und da ist die Frage halt, ist der schon entstandene Schaden verschmerzbarer als ein jahrelanger Rechtsstreit, für den man zusätzlich inVorleistung geht. (Hier sei mal an die ganzen BtM-Retaxe dreier BKK´s aus dem Jahreswechsel 2011/2012 erinnert, welche einige Apotheken fast in den Ruin getrieben haben. Begründung der Null-Retaxationen: Auf dem Rezept hat der Arzt „gem. schriftl. Anweisung“ vermerkt, laut Gesetzt hätte er aber „gemäß schriftlicher Anordnung“ schreiben müssen! – Das ganze ist lächerlich, aber traurig und wahr.)
        Die Kassen sitzen halt finanziell am längeren Hebel…

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  3. Ärzte stellen sich nicht unbedingt vor. Vielleicht wusste der Patient gar nicht, wer ihn behandelt hat? Die armen Patienten können doch nichts für die deutsche Bürokratie.

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    1. hallo ednong: zwei Esel, ein Gedanke ;-)
      na ja, den einen nehme ich zurück, welchen, kannst Du Dir denken :-D
      Liebe Pharmama, zu meiner Zeit hieß es, daß es keine noch so unlesbare Schrift gäbe, die ein Apotheker (m/w) nicht lesen könne
      .. wie sich doch die Zeiten wandeln .. tztztz
      Herzliche Vorweihnachtsgrüße
      Hajo

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