Fragen, die ich nicht beantworten kann

„Warum habe ich keine Zusatzversicherung mehr?“

Hmm – keine Ahnung.

Ich könnte mir verschiedene Szenarien vorstellen, aber ich glaube nicht, dass ihnen eine davon gefallen würde und ich weiss auch nicht, was zutrifft.

Entweder haben Sie die Zusatzversicherung gekündet.

Oder die Versicherung hat Ihnen die Zusatzversicherung gekündet – Erschreckend, aber das können sie problemlos und bei jedem, denn sie ist freiwillig … für beide Seiten offensichtlich. Und es gibt Leute, bei denen es der Versicherung zu teuer wird …

Oder Sie haben eigentlich eine Zusatzversicherung laut Vertrag, aber weil Sie ihre Prämien nicht mehr bezahlt haben, sind sie bei der Versicherung nur noch Grund-Versichert … und je nachdem auch nur noch für Not-behandlungen.

Oder … es handelt sich um ein Computer-Problem und die Versicherung hat nicht die richtige Deckung hinterlegt auf ihre Kartennummer.

– Am besten rufen Sie selbst dort mal an.

10 Kommentare zu „Fragen, die ich nicht beantworten kann

  1. Oder ein Angehöriger hat auf Anregung eines „seriösen Versicherungsvertreters“ Ihre Unterschrift gefälscht und die „viel zu teuren Zusatzversicherungen“ gekündigt. Zum Glück war die Versicherung kulant!

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    1. Huch? Seit wann raten „seriöse“ *hust* Versicherungsvertreter von Versicherungen ab? Oder ging es darum, alte Versicherungen zu kündigen und dann neue Versicherungen bei ihm abzuschließen? Und warum machen das Angehörige hinter dem Rücken der betroffenen Person? Fragen über Fragen, jetzt sind wir alle neugierig.

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      1. Was den Versicherungsvertreter geritten hat? Ich war nicht dabei… Für weitere Familienmitglieder wurden aber durchaus neue Versicherungen abgeschlossen (natürlich mit Einschränkungen wegen bekannter Vorerkrankungen…).
        Und was die liebe Schwiegermutter betrifft: Schliesslich hatte sie die Versicherungen abgeschlossen, damals, als ihre Kinder noch minderjährig waren, also kann sie sie auch kündigen — in ihrer unermesslichen Weisheit und übergriffigen Fürsorge. Und irgendwie bedauere ich tatsächlich, dass ihr durch die Kulanz der Versicherung rechtlicher Ärger erspart wurde. Aber die böse Schwiegertochter ist jetzt noch misstrauischer *seufz*.

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        1. Man darf im Namen einer anderen Person einen Vertrag abschliessen – das ist weder Urkundenfälschung noch Betrug.

          Ein Vertrag kommt immer dann zu Stande, wenn zwei Personen, A und B, einen übereinstimmenden Willen bekunden. A kann aber auch aufgrund einer schriftlich oder mündlich ausgestellten Vollmacht von Person C den Vertrag abschliessen. Für B ändert es sich da vorerst nichts – er hat einen gültigen Vertrag vor sich. Ob es die Vollmacht tatsächlich gibt oder nicht, ist einerlei. Er kann das ja nicht immer überprüfen. Manchmal auch ist vom guten Glauben auszugehen, dass eine entsprechende Vollmacht existiert.

          Ein selbsternannter Stellvertreter kann aber schadensersatzpflichtig werden, wenn der von ihm abgeschlossene Vertrag nicht dem Willen des Stellvertretenen entspricht.

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  2. Ich frage mich, was der Sinn einer Versicherung ist wenn die Versicherung den Vertrag kündigen kann, sobald sie (zuviel) bezahlen muss. Wer schließt denn eine Versicherung ab, wenn sie eh nur gilt so lange er draufzahlt?

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    1. Das ist der Unterschied zwischen KVG und VVG. Ersteres ist das Krankenversicherungsgesetz, da muss jeder Einwohner der Schweiz sich versichern lassen, oder er wird sogar zwangsversichert bei einer Versicherung, die vielleicht nicht ganz die billigste ist…

      Dort kann einem Kunden – soviel ich weiss – gar nicht gekündigt werden. Der Kunde kann nur die Versicherung wechseln. Die Versicherung übernimmt aber nach einer bestimmten Frist keine Krankheitskosten mehr, wenn der Kunde die Prämien nicht mehr bezahlen will.

      …nach VVG aber ist es ganz anders. Das ist das Versicherungsvertragsgesetz, das sowohl die Berufshaftpflicht eines Bergführers genauso wie den Motorschaden eines Autos wie auch Medikamente, Kuren, alternative Behandlungsformen etc. regelt.

      Dort *kann* jeder Versicherer in den Vertrag schreiben: Wir versichern maximal 10’000.– Krankheitskosten/Jahr. Oder: Wir behalten uns das Recht vor, den Versicherungsvertrag jederzeit mit einem Monat Frist zu kündigen. Bereits einbezahlte Prämien werden nicht zurückerstattet.

      Unter dem VVG darf der Versicherer auch Kunden ausschliessen, wenn sie in ihrem bisherigen Leben schon zuviel geraucht, getrunken, zuwenig Sport getrieben haben etc.

      Die obligatorische Krankenverischerung ist sozusagen eine flatrate, man bezahlt selber überschaubare Gesundheitskosten plus die Prämie, während eine Versicherung nach VVG im Prinzip eine Wette ist – zahlt der Kunde mehr Prämien, als die Versicherung Leistungen bezahlen muss?

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