Pfefferspray und Tränengas (und Alkoholtester)

Man sollte denken, dass die Schweiz und Deutschland ziemlich ähnliche Gesetzgebungen haben – aber da kann man reinlaufen.

In der Schweiz bekommt man zum Beispiel Pfefferspray (mit Capsaicin) in der Apotheke. Dafür muss man volljährig sein und für die Abgabe brauchen wir eine Unterschrift vom Kunden. Der Spray fällt unter das Chemikaliengesetz.

Für Tränengas dagegen braucht es in der Schweiz einen Waffenschein und man bekommt es nur in Waffengeschäften.

In Deutschland ist es umgekehrt. Da fällt der Pfefferspray unter das Waffengesetz – so dass es ziemlich übel ausgehen kann, wenn man zum Beispiel damit in der Handtasche am Zoll erwischt wird.

Nur als Info.

… Und wenn wir schon beim Zoll sind. Autofahrer, die über die Grenze nach Frankreich fahren müssen seit neustem einen Alkoholtester mitführen. Ab dem 1. Juli sind sie obligatorisch und ab Ende Oktober wird gebüsst, wer keinen vorweisen kann.

(falls man sonst keinen findet: die lassen sich auch in der Apotheke bestellen).

40 Kommentare zu „Pfefferspray und Tränengas (und Alkoholtester)

  1. ???
    Wenn ich als einfacher Besucher, oder Urlauber nach Frankreich fahre muss ich einen Alkoholtester mitführen???
    Das habe ich doch nun falsch verstanden oder?

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    1. Nein, das hast Du genau richtig verstanden. Auch als Tourist oder Besucher musst Du im Auto einen Alkoholtest mitführen.
      Gut … die Dinger sind nicht teuer (um die 5 Franken), aber … hmmm?

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        1. Hab ich auch gesagt, als ich das neulich gelesen habe. Zumal die Dinger ja im Handschuhfach auch nur altern, und in meinem Auto – erst recht im pastoralen Dienstauto – garantiert nie ein Fahrer am Steuer sitzt, der was getrunken hat, und sei es ein halbes Glas Wein.
          Tatsächlich haben sogar Automobiljournalisten behauptet, das würde einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. (In Frankreich ist Alkohol am Steuer noch ein größeres Problem als in Deutschland; Bier und Wein sind ja kein Alkohol…) In der Praxis läuft es aber darauf hinaus, daß du bei einer Kontrolle grundsätzlich ins eigene Röhrchen blasen darfst statt in das der Polizei, denn das kostet den Staat schließlich auch Geld.

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            1. Nö, kein Streit. Wer bin ich, den ersten Wein zu trinken… denn:
              1) Ausnahmen bestätigen (wie immer) die Regel.
              2) Vom „Schwarzen Schaf“ wird immer auf die ganze Herde rückgeschlossen. (Huch, so doppeldeutig war das gar nicht gemeint!) Und…
              3a) Alkohol ist selber ein Diuretikum – Bier ist nich gekauft, sondern immer nur geborgt! Wohingegen
              3b) Laxix bei mir gar nicht mehr vorkommt. Es werden nur noch Generika eingesetzt… ;-)

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      1. Und ich hatte gedacht, ich habe heute eventuell einen ganz blonden Tag… Das kann doch echt nicht wahr sein… Als wenn die sonst keine Probleme haben.
        *Kopfschüttel*

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  2. Pfefferspray mit dem Aufdruck „zur Abwehr gefährlicher Tiere“ fällt in Deutschland nicht unter das WaffG. Das bedeutet, dass jeder ein solches Tierabwehrspray kaufen, besitzen und führen darf. Es gibt hierfür nicht einmal ein Mindestalter. Bei einer Polizeikontrolle muss man natürlich sagen, dass man aufgrund schlechter Erfahrungen große Angst vor bissigen Hunden hat. Gegen Menschen darf man es niemals, unter gar keinen Umständen einsetzen. Das ist verboten. Also, außer in einer Notwehrsituation;-).

    Grüße!

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    1. Ah, gerade habe ich mich schon gewundert. Gestern war ich nämlich im Baumarkt, wo es an der Kasse Pfefferspray frei zu kaufen gab. Auf der Packung waren ein Hund mit gefletschten Zähnen und eine joggende, ängstlich schauende Frau abgebildet. Durch das zweite Foto wird natürlich schon ein wenig impliziert, dass man es _auch_ gegen menschliche Angreifer verwenden kann. Nicht nur, aber eben auch… ;-)

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  3. ach ja, diese doofen Alkoholtester. Wenn ich bedenke, dass man bei uns in der Gegend (also – eigentlich auf der andern Seite der Stadt, aber das ist ja alles ganz nah *g*) ja ständig nach Frankreich rein- und wieder rausfährt, sollte ich wohl doch endlich 2 davon besorgen (wir haben 2 Autos).
    Gibt es eigentlich Ablauffristen für die Dinger, und sind die bei der Kontrolle ein Kriterium? Ich habe bisher nur gelesen, dass sie ungebraucht sein müssen ^^

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    1. Ablaufdatum? Da muss ich morgen gleich mal nachschauen. Ich denke aber, da hat es wohl schon eins drauf. Ob das ein Kriterium ist, weiss ich nicht.

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      1. Ja, es ist ein Kriterium. Das schreibt der ADAC:
        „Bei einem Einwegtest darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen sein. Hierbei ist zu beachten, dass das Haltbarkeitsdatum im Regelfall verhältnismäßig kurz bemessen ist und deshalb regelmäßig überprüft werden sollte. “
        (Man kann auch elektronische Tests nehmen – die sind dann aber einiges teurer)

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        1. Und die elektronischen sind dann wahrscheinlich nicht „NF“ und deshalb nicht homologiert; von irgendwas muß die französische Röhrchenindustrie ja auch leben.

          Wie Pumuckl so schön sagt: Bäääh, Bäääh, bäääh, bäääh…

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  4. Von was für Alkoholtestern reden wir hier? Ich kenn nur die billigen Partytester die wahrscheinlich auch Alk anzeigen, wenn man seit 2 Wochen nichts getrunken hat.

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      1. Ah ok. Das es solche Einwegdinger gibt war mir bisher garnicht bekannt.
        Ein Schelm wer jetzt böses denkt, wenn man liest, dass diese Contralco Firma aus Frankreich kommt.
        Wie man damit den Alkoholsündern präventiv einhalt gebieten will entzieht sich mir auch noch völlig

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        1. Naja, immerhin verlangen sie ja auch, dass die Tests „französischen Standards“ entsprechen….

          Dass das präventiv wirksam ist, bezweifle ich allerdings auch.

          Noch was: wer keinen (ungebrauchten) Test vorweisen kann ab dem 1. November zahlt offenbar nicht nur die 11 Euro Sofort-Strafe, sondern muss innert 5 Tagen einen Test vorweisen können – ansonsten setzt es gleich nochmal 90 Euro Strafe.

          http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ItpId=6126&Land=51&PagingIds=LaenderNachrichtenIDs&ReturnUrl=toEy0z2yFLqtzALJzALHto2HAA6HFoEyzLL4BfXvAAZ1tLVAzAZ1zzEx1AuDyTuttTAGy5mK3uAFzHg66A

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  5. Da ich noch nie anders als entweder komplett nüchtern oder mit maximal einem Glas Wein intus (+ ausgiebiges Nachtessen) Auto gefahren bin, würde ich bei jedem „Röhrchentest“, der 0,5 Promille oder mehr anzeigt sowieso einen Bluttest verlangen.

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  6. Wofür soll das denn gut sein? Man muss EINEN unbenutzen Tester mitführen?
    Wenn jemand mal testen will, ob er nach 2-3 Bierchen noch fahren darf und der Test ihm sagt er darf es, dann darf er aber trotzdem nicht mehr fahren, weil er keinen unbenutzten Tester mehr dabei hat???!!!!

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  7. Womit begründen die das eigentlich, dass man so einen dabei haben muss? wenn du nur einen dabei hast, dann kannst du den ja noch nicht mal benutzen wenn du denkst du hast was getrunken. Oder wollen die sich die kosten für die elektronischen Geräte sparen?

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  8. Ob dieser Alktest wirklich etwas bringt, wage ich zu bezweifeln. Ich sehe eher die Gefahr, dass sich die Leute mit den Dingern eher an die Grenze von 0,5 Promille rantrinken könnten. Interessant ist auch, dass der Alktest zwingend ein gültiges Datum aufweisen muss, während der Verbandskasten ruhig 20 Jahre alt sein darf.

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  9. Vermutlich ist das wirklich Wirtschaftsförderung. Ansonsten fällt mir wirklich keine sinnvolle Begründung ein- denn benutzen darf man ihn ja nicht. Aber vielleicht ist das doch eine besonders perfide Möglichkeit, den maroden Staatshaushalt zu sanieren. Erstens könnte die Polizei Geld sparen, indem sie demnächst dann die Autofahrer immer den eigenen Testkram benutzen lässt. Anschließend gibts dann auf jeden Fall ein Ticket, weil man dann ja ohne ungebrauchten Test unterwegs ist. Es sei denn, man kauft gleich zwei. Das verdoppelt den Wirtschaftsförderungseffekt. C’est génial…

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    1. So sehe ich das auch: wieder ein Trick, damit wir Geld ausgeben. Weiß jemand, ob diese Teste nicht doch in China hergestellt werden?

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  10. Die Pfefferspraygeschichte in Deutschland ist ein Zulassungsproblem. Um Oleoresin Capsicum zuzulassen, müssten Tierversuche gemacht werden, die darf man aber nicht mehr machen. CS wurde vorher zugelassen. Deswegen darf Pfefferspray nicht offiziell gegen Menschen verkauft und geführt werden.
    Da für Normalsterbliche allerdings die quasi einzig mögliche Einsatzsituation für beides die Notwehr ist, in welcher der Einsatz wieder gerechtfertigt ist, interessiert das quasi keinen hier. Man muss eben nur wissen, was man sagen muss, und gewöhnlich fährt einem dafür auch keiner an den Karren. Bestenfalls im ungerechtfertigten Einsatz kriegt man mehr Probleme, aber auch da wiegen gewöhnlich die sonstigen Folgen weit schwerer.
    Meine Freundin hat jedenfalls auch Pfefferspray (als windresistente Strahllösung) in die Handtasche bekommen, kein CS.

    Ich habe (mit kleinem Waffenschein) eine Schreckschusspistole und beides abwechselnd geladen, mit CS vorn.

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    1. das frage ich mich auch gerade..
      ich denke damit, wenn man was getrunken hat, guckt ob man unter ihrer festgelegte maximale grenze vom pegel ist und noch fahren dürfte..

      schwachsinn

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    1. Hast du dafür eine Quelle? Ich habe davon nämlich nichts gehört.
      Man wird allerdings, rein juristisch-technisch, eh nicht „bestraft“, sondern „verwarnt“, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

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        1. Find ich schon stark, daß ich das aus dem Ausland erfahren muß, weil’s hier natürlich wieder nicht oder nur auf der achten Seite kommuniziert wurde!

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      1. Ich denke, ich habe das auch so beim ADAC gelesen. Es liegt – angeblich – (unter anderem) daran, dass die Mengen an Einmal-Alkoholtestern einfach nicht zu beschaffen sind zur Zeit…

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        1. Das war die Begründung, warum die Ordnungsgelder von April bis November nicht erhoben werden sollten.
          Im November habe ich dann aber in einigen Supermärkten hier in der Gegend solche Alkotester kaufen können.
          Tatsächlich liegt es wohl eher daran, daß:
          1° es sich um eine Maßnahme handelt, die von der alten Regierung beschlossen wurde, und
          2° die neue Regierung irgendwo ein paar Pluspunkte machen wollte. (Dafür war die Kommunikation aber wieder mal mangelhaft.)
          So unbedeutende Fragen wie Machbarkeit haben die französische Politik noch nie interessiert.
          Und ich brauch dir nicht zu erzählen, daß Vernunft und Politik antipodisch sind…

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  11. Gut, die Gesetze für Pfefferspray sind ja mittlerweile soweit, dass die Sprays als Tierabwehr gelten :)
    Somit denke ich gibt es keine Probleme, einen Spray mitzuführen.
    Liebe Grüße
    Beatrice

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  12. Auch in Deutschland bekommt man Pfeffersprays ohne Waffenschein. Sie müssen einfach als Tierabwehrspray bezeichnet sein.

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