Verweigerte Epi-Pen Abgabe und der Tod eines Mädchens durch eine Erdnussallergie

Tragisch: in Dublin in Irland stirbt ein 14jähriges Mädchen an einer Erdnuss-Allergie

… und die Medien klagen einen Apotheker an, dass er daran schuld sei. So wie hier:

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2527512/Teenager-14-dies-street-allergic-reaction-peanuts-Chinese-buffet-pharmacy-refused-life-saving-adrenaline-injection-didnt-prescription.html oder hier:

http://www.independent.ie/irish-news/mothers-agony-as-teenage-girl-dies-from-peanut-allergy-on-city-street-29854519.html

Was ist passiert?

Die 14 jährige Emma Sloan ging mit Mutter und 2 Schwestern aus essen. Es ist der 20. Dezember, Vorweihnachtszeit und die Mutter hat sie in ein chinesisches „All you can eat“ Restaurant eingeladen.

Emma hat eine starke Erdnussallergie und sie erwischt im Restaurant – obwohl sie nach Aussage der Mutter sonst immer sehr vorsichtig war, was Essen anging – eine Satay Sauce.

Die besteht aus Erdnüssen – und die war auch so angeschrieben: „Contains nuts“.

Als Emma ziemlich bald danach anfängt Atemprobleme zu bekommen, rennt die Familie auf der Suche nach Hilfe aus dem Restaurant und auf die Strasse. Denn den Epi-Pen, den Emma eigentlich hätte, hat sie zuhause vergessen.

Die Mutter findet eine nahe Apotheke und verlangt vom Apotheker einen Epi-Pen gegen die allergische Reaktion.

Und der Apotheker gibt ihr keinen: „Ich darf Ihnen das nicht ohne Rezept geben. Gehen Sie mit ihr in den Notfall!“

Die Mutter hat das dann versucht und sich mit ihrer Tochter auf den Weg ins nahe Spital gemacht. Aber Emma ist kollabiert und noch auf dem Trottoir verstorben.

Jetzt wird die Sache untersucht.

Wie die Medien darüber berichten ist in meinen Augen allerdings sehr … unfair gegenüber dem Apotheker. Ihm wird praktisch die Schuld am Tod von Emma alleine angelastet.

 

Erdnussallergien sind häufig und sie können sehr schwer sein. In Amerika sind sie deshalb sogar dazu übergegangen Erdnussprodukte total aus Schulen zu verbannen.

Aber wer als Allergiker auswärts essen geht, weiss (oder sollte wissen), dass er aufpassen muss. Und fragen muss. Und lesen.

Gerade asiatische Restaurants kochen noch gerne mit Nüssen. Das ist alles andere als ungewöhnlich. Und Satay … ja. Mir wäre das auch ohne Schild klar, dass das Erdnusssauce ist.

Als so schwerer Allergiker sollte man zwingend (!) sein Notfallset und den Epi-Pen dabei haben. Immer! Und wenn sie als Teenager dazu noch nicht verantwortungsbewusst genug ist: die Mutter hätte auch einen dabei haben sollen.

Statt bei den ersten Anzeichen von Problemen (und Atemprobleme sind ernste Zeichen!) die Sanität zu rufen, rennt die Familie auf die Strasse. Wieso?

Selbst wenn die Familie Panik hatte – wenn sie das im Restaurant erwähnt hätten mit der Erdnussallergie und den Atemproblemen – das Restaurant hätte da auch reagieren können.

Die Mutter geht offenbar alleine in die Apotheke um dort panisch nach einem Epi-Pen zu fragen.

Der Apotheker darf vom irischen Gesetz her den Epi-Pen nur gegen Rezept herausgeben. Das ist in Deutschland genau so.

In der Schweiz könnte man noch sn eine Notfall-Abgabe denken. Aber – dafür müsste der Apotheker die Patientin direkt sehen. Ich bezweifle, dass hier (oder auch dort) ein Apotheker den Epi-Pen NICHT anwenden würde, wenn er eine nach Atem ringende, rote und schwitzende Frau mit bekannter Erdnussallergie und Allergenkontakt vor sich hat.

Aber … wenn nicht? Wenn nur jemand vor ihm steht, der sagt, dass … ?

Es ist dort wie hier ja so, dass der Apotheker von Gesetz wegen die Apotheke während der Öffnungszeit nicht verlassen darf – er kann also auch nicht einfach auf die Strasse rennen.

So ein Epi-pen (kostet ja auch nicht nichts) einfach einer wildfremden Frau auf Verlangen in die Hand zu drücken? Die Apotheke ist eine 24Stunden Apotheke und liegt in einem Viertel mit offener Drogenszene …

Doch nicht ganz so einfach und klar, die Sache, oder?

Die Lösung hier wäre aber auch für den Apotheker gewesen: sofort die Ambulanz kommen zu lassen.

Und die Mutter hätte die Tochter wenn schon besser in die Apotheke bringen sollen, statt sie irgendwo draussen zu lassen – auch wenn die eine erwachsene Schwester bei ihr war.

Stattdessen macht sich die Mutter mit den Töchtern weiter auf den Weg ins Spital.

Und die Tochter stirbt auf dem Gehweg. Trotz der Bemühungen eines Arztes und der dann doch noch aufgebotenen Sanität.

Ich bin sicher, dass der Apotheker sich die übelsten Vorwürfe macht. Und: Ja, es wäre gut gewesen, hätte er ihn abgegeben – auch wenn selbst dann nicht sicher ist, dass sie überlebt hätte.

Aber: Ist sie wirklich wegen unterlassener Hilfeleistung gestorben? Oder doch eher wegen von Anfang an schlecht getroffenen Entscheidungen?

Der Mutter hilft die Diskussion nicht mehr – ausser vielleicht ihr eigenes Gewissen zu beruhigen.

Was meint ihr dazu?

59 Kommentare zu „Verweigerte Epi-Pen Abgabe und der Tod eines Mädchens durch eine Erdnussallergie

  1. Ich hätte mich als Apotheker vermutlich über das Die-Apotheke-verlassen-Verbot hinweggesetzt, genauso wie Du erwartest, dass er das mit dem Abgabeverbot gemacht hätte. Im Zweifelsfall hätte er die Apotheke ja schließen können.

    Sicher kann die Mutter ihm nichts vorwerfen, sie hat mindestens genauso viel falsch gemacht. Aber zu sagen „Geht nicht, fahren Sie ins Spital“ scheint mir doch sehr … kaltschnäuzig. Dass der Shitstorm nun den Apotheker trifft, wundert nicht. Dass die Mutter schlechte Entscheidungen trifft, ist der Allgemeinheit einigermaßen egal (jaja, Betroffenheit, trotzdem hat jeder das tote Mädchen 5min nach Artikellektüre vergessen). Dass ein Apotheker sich so verhält, bedroht sie aber potentiell selbst.

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    1. Das mit dem „im Zweifelsfall die Apotheke schliessen“ ist auch nicht ganz so einfach.
      Moment, ich muss weg, da ist (vielleicht?) ein Notfall. Alles raus hier, ich muss schliessen! (?)
      Und: Wir wissen hier einiges nicht: nicht, wie weit die Tochter von der Apotheke entfernt war. Nicht, ob der Apotheker alleine in der Apotheke war, und ob er den Pen wirklich hätte anwenden dürfen rechtlich. (Ja, ist doof -aber da hängt noch mehr hintendran. Eventuell auch seine ganze zukünftige Arbeit und Zulassung).
      Aber in einem stimme ich dir zu: der Allgemeinheit ist das Verhalten der Mutter „mehr egal“, als das des Apothekers.

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      1. Hätte ihm wirklich – im Zweifelsfall vor dem irischen Äquivalent des BVerfGs jemand einen Strick daraus drehen können, wenn er seine Mitarbeiter (irgendjemand wird ja sonst dagewesen sein) angewiesen hätte, den Verkauf einzustellen und (wenn das denn wirklich sein muss) dafür zu sorgen, die Apotheke zu räumen? Was hätte da passieren sollen? (Meinetwegen im Vergleich dazu, was in den unvermeidbaren Toilettenpausen passieren könnte?)

        Die Tochter war offenbar in Laufweite der Apotheke. Mehr zählt eigentlich. Wenn jemand einem Apotheker sagt, „Meine Tochter hat eine Erdnussallergie, Sie haben das Mittel dagegen, bitte kommen sie mit“, dann besteht für mich keine Frage, dass das zu machen ist. Da besteht kein Missbrauchspotential, es gibt keine echte Gefahr (außer einer evtl. Regelverletzung) und es steht ein Menschenleben auf dem Spiel, damit ist in so einem extrem seltenen Fall auch die Gefahr eines Fehlalarms mehr als gerechtfertigt.
        Insofern ist es fast schon notwendig, dass so ein Medienecho kommt, um das zu einer allgemein anerkannten Meinung zu machen. SOLLTEN die Regeln tatsächlich so hart sein, das seine berufliche Existenz trotz der von mir genannten einfachen und effektiven Sicherheitsvorkehrungen auf dem Spiel steht, dann ist das die Gelegenheit, an den Normen zu arbeiten. Es wäre dann Aufgabe des Apothekerverbandes, entsprechend auf das Medienecho zu reagieren (bezw. einzustimmen mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit, sie bei der sinnvollen Lockerung der Normen zu unterstützen) und sowas in Gang zu bringen.

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        1. Und was wäre das Ergebnis einer solchen Lockerung der Normen? Dass jeder Hansel im Notfall nicht den Rettungswagen ruft, sondern in die nächste Apotheke rennt? Da gehen wertvolle Minuten verloren. Mir ist auch unverständlich, warum von keinem der beteiligten Personen der RTW gerufen wurde, aber wenn kein Patient zu sehen ist, soll der Apotheker jedesmal raus auf die Straße rennen, wenn so etwas behauptet wird? Mal ganz davon abgesehen, dass eine Schließung der Apotheke sicher länger dauert, als der RTW zum Ort des Geschehens gebraucht hätte. Da sind schließlich nicht nur Jungspunde unterwegs, sondern auch mal Ömchen am Stock. Also tut mir leid, so etwas zu erwarten, ist nicht nur anmaßend, sondern auch maximal unpraktikabel. Und nein, ich bin keine Apothekerin.

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  2. Sowas ist immer meine Angstvorstellung hier in Deutschland.. Es gibt nicht eine einzige Ausnahmeregelung für einen solchen Fall – und der Apotheker steht bereits mit einem Fuß im Knast. Gibt er es ab, verstößt er gegen das AMG und bekommt damit Probleme oder er gibt es nicht ab und hat sich wegen unterlassener Hilfeleistung zu rechtfertigen.. Nicht mal wenn der Patient vor uns stehen würde und blau anlaufen würde, *dürften* wir das… Schlimm zu lesen, dass es jetzt einen Kollegen genau so getroffen hat, nur weil die Mutter auch so einiges verpasst hat..

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    1. Es gibt immer noch den rechtfertigenden Notstand, das heißt ich darf gegen Gesetze verstoßen wenn ich jemand das Leben rette. Das würde hier in Deustchland greifen.

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      1. @Dennis: „Der rechtfertigende Notstand“ greift in diesem Fall (in Deutschland) nicht im geringsten. Und zwar aus folgenden Gründen:
        1) Es ist jederzeit ein Notarzt innerhalb von 5min (nach Gesetz) vor Ort zu bekommen. [Auch wenn das in Realität 15min braucht.]
        2) Der Apotheker darf keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel ohne Rezept abgeben gemäß AMG und AMVV. OHNE AUSNAHME!
        3) Verstößt er gegen 2), macht er sich nicht nur eines Verstoßes gegen diese zwei Gesetze, sondern auch einer „Diagnosestellung ohne ärztliche Approbation“ sowie einer „Therapie ohne ärztliche Approbation“ schuldig. Dieses führt nicht nur zu diversen Sozial- & Berufsgesetz-Verstößen, sondern auch zum totalen Verlust des Berufs-Versicherungsschutzes.
        4) Irrt sich der Apotheker, auch wenn ich sich auf den „rechtfertigenden Notstand“ und auf die bekannte Medikation des Patienten beruft, ist er also allein, vollständig und unversichert für seinen Irrtum haftbar.

        Für Punkt 4) sein ein Beispiel erdacht: In diesem speziellen Fall wäre es denkbar, dass die Patientin keinen allergischen Schock, sondern z.B. eine Lungenembolie haben könnte. Die Gabe von Epinephrin wäre in diesem Fall vermutlich äußerst kontraproduktiv. (Ich weiß es nicht genau, vermute aber über die dramatische Stoffwechsel-Erhöhung durch das Adrenalin würde man ein Ersticken im Falle einer Lungenembolie dramatisch beschleunigen und so den Tod herbeiführen). Damit würde der Shitstorm nicht „Apotheker brachte Patientin wegen Verweigerung des Epipen um!“ lauten, sondern: „Apotheker brachte Patientin vorsätzlich durch gabe eines falschen Medikaments um!“ Auch nicht besser.

        Ich denke mir das nicht aus. Es handelt sich um eine Abwandlung des Beispiels „Salbutamol-Spray ist ausgegangen. Bekannter Asthmatiker kommt in die Apo. Apotheker gibt 1 Hub Salbutamol. Patient verstirbt, weil kein Asthma-Anfall sondern Herzinfarkt vorlag.“ Der deutsche Apotheker würde in jedem Fall a) schuldig gesprochen, b) schadenersatzpflichtig, c) Berufsverbot kassieren, d) Apotheke dichtmachen dürfen. Nette Vorstellung.

        Mit dem „rechtfertigenden Notstand“ kann man maximal argumentieren, wenn das Leben des Patienten tatsächlich gerettet wird. Aber auch dann ist nicht rechtlich sicher, dass man als Apotheker nicht anschließend bestraft wird. Wenn der Patient trotzdem (nicht mal deswegen) verstirbt, in in D der Apotheker schuld! Auch die „unterlassene Hilfeleistung“ zieht nicht, da man durch Rufen des Notarztes und „normaler unmedikamentöser“ 1. Hilfe dieser nachgekommen ist. Und das „Samaritergesetz“, also die Außer-Strafe-Stellung „falscher“ Hilfe, zieht auch nicht, da man als Apotheker Fachpersonal ist und um die Besonderheiten der Gesetzeslage zu wissen hat. Sorry, deutsches Recht. Ich habe es mit nicht ausgedacht.

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        1. Mich hat diese Rechtsauffassung verwundert, weil es in angrenzenden Gebieten Rechtsprechung gibt, die in eine andere Richtung geht (konkret denke ich an den Fall eines Arztes, der als Ersthelfer fahrlässig falsch gehandelt hat, bei dem das Gericht aber der Meinung war, in der Situation als Ersthelfer sei kein Behandlungsvertrag zustande gekommen und somit die Grundsätze des Arzthaftungsrechts nicht anwendbar).
          Ich habe daher mal in die Fachliteratur geschaut. Helios und Eckstein (PharmR 2002, 130) kommen zu dem Ergebnis, dass es tatsächlich nur wenige Ausnahmefälle gibt, in denen der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben darf. Begründet werden diese gerade über den (restriktiv auszulegenden) rechtfertigen Notstand. Als Fallgruppe, in der die Abgabe nicht nur erlaubt ist, sondern nicht verweigert werden darf, werden die Fälle genannt, in denen die Nichtabgabe eine unterlassene Hilfeleistung darstellen würde – also Unglücksfälle, zu denen eben auch (meine Formulierung:) plötzlich auftretende medizinische Probleme gehören. Konkret wird ein Herzinfarkt als Beispiel genannt.
          Disclaimer: Der Aufsatz ist schon etwas älter; aktuelle Literatur habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

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          1. Das ist insofern spannend und für mich verwirrend, da so ziemlich jeder Pharmazie-Student folgenden Fall (bzw. urbanen Mythos) kennen dürfte:

            Ein bekannter Asthma-Patient betritt mit Atemnot die (deutsche) Apotheke und bittet um Herausgabe eines Salbutamol-Asthmasprays ohne Rezept, da die ihm seines ausgegangen sei. Der Apotheker ruft den Notarzt und gibt dem Patienten nicht etwa den Spray, sondern 1 Hub des Sprays in den Mund. Der Notarzt kommt, der Patient verstirbt. Der Notarzt bestätigt dem Apotheker, nichts falsch gemacht zu haben. Der Apotheker wird (von den Angehörigen?) angezeigt. Die Autopsie ergibt, dass der Patient an einem Herzinfarkt verstorben ist, von dem auch die Atembeschwerden herrührten. In so einem Fall ist Salbutamol aber kontra-indiziert! Die Ermittlungen ergeben, dass der Apotheker den Patienten während des Herzinfarkts Salbutamol verabreicht(!) hat. Der Apotheker wird verurteilt wegen a) Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept, b) eigenmächtige Behandlung eines Patienten ohne ärztliche Approbation und daraus resultieren c) Totschlags. Der Apotheker wird verurteilt zu a) Geldstrafe in nicht unerheblicher Höhe und b) Verlust der Approbation und damit einhergehendem Berufsverbots. Damit ist der Apotheker arbeitslos und auch nicht mehr fähig, eine neue gleichwertige Arbeitsstelle anzunehmen. Außerdem ist er seinen Laden los. Ende der Geschichte.

            Apotheker sind in Deutschland die Prügelknaben des Gesundheitswesens. Obwohl sie mit 2,4% der GKV-Gesamtausgaben einen der kleinsten Ausgabenpositionen überhaupt darstellen, wird in jeden Zusammenhang – und egal, WAS sie machen (ob sie helfen oder nicht) auf sie eingedroschen via Presse und Politik, was die Schlammpfütze her gibt. Siehe auch hier: http://www.apotheke-adhoc.de/n… Ich kann jeden Apotheker verstehen, der sich nicht in diese Nesseln setzen möchte. Schon die Belieferung ca. 75% aller GKV-Rezepte sind retaxgefährdet wegen irgendwelcher rechtlicher Nichtigkeiten – die auf dem Mist der ausstellenden Ärzte gewachsen sind, welche dafür aber nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ärzte und Apotheker werden von Justiz und Politik da gerne mit sehr unterschiedlichen Maßen gemessen! (So zum Thema „erste Hilfe und Samariter-Gesetzgebung.) Mich dann, wenn es um mein restlichen Leben (und somit um meinen Arsch) geht, auf einen ominösen „Notstand“ als einzige Rechtfertigung berufen zu können, ist mir – so furchtbar das klingt – einfach zu heiß. Lieber schmeiß ich mich zwischen die Waffe eines Attentäters und dessen Opfer. Die Chance, aus dieser Konstellation zumindest als „hilfsbereit & couragiert“ hervorzugehen, auch wenn anschließend keine Versicherung für die Schäden am (eigenen) Leib und Leben aufkommen will (auch nicht die nach BundesVersehrtenGesetz), ist wesentlich größer als in oben diskutierten Fällen. Würde der Gesetzgeber mit klaren Regeln Abhilfe schaffen, wäre ich sofort dabei.

            „Ich wollte nur nach besten Wissen und Gewissen helfen!“ ist für deutsche Apotheker nach derzeitiger Sachlagebeurteilung ungefähr gleichwertig mit der Aussage wie „Ich wusste es nicht genau und nahm dem Tod des Patienten zugunsten meines finanziellen Gewinns danken in Kauf.“ Das mögen harte Worte sein, dürften aber die (juristische) Einschätzung genügend deutscher Apotheker darstellen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, wie solche Lebenseinstellungen ganzer berufsgruppen zu Stande kommen…

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          2. Nachtrag: Ich will die Herren Helios und Eckstein in keiner Hinsicht diskreditieren, aber wie spannend und berücksichtigenswert deutsche Richter vorher von Rechtsanwälten ausgearbeitete Betrachtungen finden, sieht man an der kürzlich veröffentlichten BSG-Urteilsbegründung zum Rabattvertrags-Nullretax-Urteil: http://www.apotheke-adhoc.de/n… und der schon vor 2 Jahren erschienenen Betrachtung zur Nullretax-Praxis http://www.amazon.de/Retaxatio… , in der die Herren Dettling und Altschwager auf 154 Seiten die Verfassungswidrigkeit der Nullretax-Praxis der Krankenkassen betrachtet und belegt haben. Soviel zu Theorie und Praxis. Daher verlasse ich mich auch nicht auf die theoretische Aussicht, mit den Verweis auf einen „Notstand“ aus oben beschriebenen Fall tatsächlich „freigesprochen“ zu werden. Meiner Erfahrung nach sind Apotheker IMMER schuld! Man darf mir das gerne vorwerfen, aber der Berufsalltag hat mich in dieser Hinsicht zynisch gemacht.

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          3. Nachtrag2: Ich kenne nicht das fragliche Arzt-ErsteHilfe-Urteil und den Fall dazu, ich vermute aber schwer, dass der Arzt in diesem Fall als „Ersthelfer“ als Privatperson außerhalb seiner Praxis auftrat. Damit ist er eben „Privatperson“. Apotheker, die IN ihrer Apotheke AM rausrücken/anwenden, sind aber nun mal per Definition keine Privatperson. Damit kann fraglicher Apotheker sich aber nicht auf das „Nichtzustandekommen eines (Behandlungs)Vertrags“ berufen, denn es dürfte von der klagenden Seite unterstellt werden, dass der fragliche Apotheker in seiner Apotheke rein wirtschaftlich (Einzelhandelskaufmann) handeln wird. Aber selbst wenn der Heilberufler Apotheker berücksichtig würde, müsste der Apotheker ALLE Kontraindikationen eines Arzneimittels aus dem Kopf wissen – und ich versichere an Eides statt an dieser Stelle, ich fände bei jedem noch so kerngesunden Patienten den Verdacht auf eine Kontraindikation eines x-beliebigen Arzneimittels, wenn man mir die Chance dazu gibt und mich genug falsche Annahmen an den Haaren herbeiziehen lässt. Damit dürfte ich dieses Arzneimittel aber nicht abgeben – ich müsste es, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben des Patienten, verweigern. Der Dualismus des Apothekers als Kaufmann und Heilberufler wird meiner Erfahrung nach (in Deutschland) IMMER so ausgelegt, dass es dem Apotheker zum Schaden gereicht. Zumindest fällt mir spontan kein Fall ein, wo es juristisch/politisch anders war…

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    2. Das mit dem „im Zweifelsfall die Apotheke schliessen“ ist auch nicht ganz so einfach.
      Moment, ich muss weg, da ist (vielleicht?) ein Notfall. Alles raus hier, ich muss schliessen! (?)
      Und: Wir wissen hier einiges nicht: nicht, wie weit die Tochter von der Apotheke entfernt war. Nicht, ob der Apotheker alleine in der Apotheke war, und ob er den Pen wirklich hätte anwenden dürfen rechtlich. (Ja, ist doof -aber da hängt noch mehr hintendran. Eventuell auch seine ganze zukünftige Arbeit und Zulassung).
      Aber in einem stimme ich dir zu: der Allgemeinheit ist das Verhalten der Mutter „mehr egal“, als das des Apothekers.

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  3. 1. Wer geht mit einer (angeblich sogar starken) Erdnussallergie auswärts essen, noch dazu in ein chinesisches Restaurant? Und isst eine Satay-Sauce?

    2. Wenn ich weiß dass mein Kind eine Allergie hat, Nüsse isst und dann allergisch reagiert, rufe ich doch bitte sofort die Rettung. Aber vielleicht war die Mutter extrem panisch (wahrscheinlich) und hat einfach dumm reagiert.

    Idk.

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  4. Ich weiss nicht, aber ich vermute, dass die Mutter im Denkschema „Wir brauchen jetzt einen Epi-Pen – und wo kriegen wir so einen? Oh ja, in der Apotheke!“ festgefroren ist.

    Wieder mal ein glanzvolles Beispiel für das Schweizer-Käse-Modell: Die Löcher im Käse berühren sich nicht. Wie ein normaler Käse. Erst wenn die Löcher so angeordnet sind, dass der Käse einen Tunnel bildet, geschieht ein Unfall.

    – Tochter und Mutter haben Epi-Pen vergessen
    – Tochter isst etwas, das mit Erdnüssen zubereitet wurde
    – niemand ruft die Sanitöter, oder lässt sie durch das Restaurantpersonal rufen
    – Tochter scheint ihre Mutter und die Schwester nicht darüber aufgeklärt zu haben, was bei einem schweren allergischen Anfall zu tun ist
    – Apotheker gibt Epi-Pen nicht ab (und die Tochter zum Apotheker zu schleppen

    Wenn etwas in dieser Kette nicht geschehen wäre…

    Ah ja… wie man einen Epi-Pen in Hollywood korrekt anwendet: http://www.youtube.com/watch?v=NKahV9vaElo

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    1. Also: *So* wendet man einen Epi-Pen nicht an!

      Und zu deinen Bemerkungen: Ist das die Aufgabe der Tochter, die Mutter aufzuklären? Wenn die 14 Jahre alt ist und die Allergie schon eine Zeitlang hatte, dann müsste die Mutter vom Arzt über das Verhalten bei einem Anfall mit aufgeklärt worden sein. Oder?

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      1. Da gebe ich dir Recht. Die Mutter *muss* so etwas wissen.

        Auf der anderen Seite wird eine 14jährige wohl nicht nur mit der Mutter unterwegs sein. Die Tochter hätte richtig entsetzt sein müssen, wenn irgendjemand bei so einem Anfall schnellschnell einen Epi-Pen organisieren will – und dazu zu einer Apotheke rennt, anstelle den Notarzt zu rufen.

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    2. Ich stimme absolut zu – es ist wirklich eine Verkettung mehrerer unglückliche Umstände und falsch eingeschätzter Entscheidungen gewesen, die hier fatal ausgingen.

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  5. uh – das ist wirklich tragisch, und eine Verkettung von vielen unglücklichen Umständen/Entscheidungen…. da jetzt den Apotheker quasi alleinverantwortlich zu machen geht wirklich zu weit.
    wo stand denn dass die Apo in einem Gebiet mit offener Drogenszene ist? Weil die O’Connell Street ist ja eine absolute Touristenmeile….

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    1. Ich habe mich durch ein paar der Artikel, die den Fall betreffen gelesen … inklusive Kommentare. Aber wo genau das jetzt stand … muss ich wieder suchen.

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      1. Ah, da: von den Kommentaren auf reddit
        For a start, the girl only collapsed after they left the pharmacy. In fact, initial reports suggested the girl wasn’t even present in the pharmacy, just an hysterical mother demanding an epipen.

        The location of the pharmacy is such that it is junkie central in Dublin. They have to contend with addicts coming in and trying to scam prescription medication multiple times per week.

        The girl collapsed after she left the pharmacy, about 25m away from it. That’s far enough that anyone inside the pharmacy wouldn’t have seen or heard it (it’s the busy central street of a capital city), but for enough that someone (including a passing doctor) could have gone back and got the epipen. Why didn’t they?

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        1. ah cool danke – hab auch noch weitergelesen (andere Artikel (anscheinend gab es auch schon Todesdrohungen an die Apotheke mittlerweile…) und Kommentare), aber das war mir entgangen. Hatte jetzt auch nicht unbedingt das Gefühl dass es in der Gegend besoners viele Junkies hat als ich das letzte Mal in Dublin war, aber das kann sich natürlich auch ändern…. (ist ja auch schon bald wieder 3 Jahre her…)

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    2. Touristenmeile und Drogenscene schließen sich nicht gegenseitig aus. Ich sag mal Ku´damm in Berlin. Da wurde mir schon mal Hasch auf offener Starße zum Kauf angeboten. Die Polizei stand keine 20m weit weg, ca. 8 Leute in voller Mantur (inklusive Helm, Brustpanzer, Schlagstock und Schusswaffe) vor einem Mannschaftswagen…

      Der Ku´damm (Ecke Tauentzien) als Drogenscene findet sich auch in Hannes Waders Lied „Kokain“ http://www.youtube.com/watch?v=biAC_l... Die fragliche Lokalität liegt direkt zwischen Gedächtniskirche und Europa-Center….

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  6. Also jetzt mal fernab der gesetzlichen Regelungen, der Verbote und „Du darfst nicht!“ oder „Auf keinen Fall erlaubt“- Problematik. Aber: wäre es nicht schlichtweg MENSCHLICH gewesen ihr zu helfen?

    Ich verlange nicht, dass sich jeder jederzeit in gesetzliche Konflikte begibt. Ich frage nur: will man wirklich verantworten, dass jemand stirbt, weil man sich von konstruierten Regeln einengen lässt?

    Juristisch ist der Fall (vielleicht?) klar. Moralisch nicht.

    Mal davon ab: es ist eine furchtbar tragische Verkettung von Versagen: die Mutter, weil sie die Pflicht gehabt hätte drauf zu achten, dass die Tochter den Pen hat und nichts mit Erdnüssen isst. Die Tochter, weil sie einen folgenschweren Fehler gemacht hat: das Schild zu ignorieren. Und der Apotheker, weil er sich ans Gesetz hielt statt zu retten.
    Es ist ein Mädchen gestorben. Sie ist tot. Für immer. Egal, wer jetzt Schuld bekommt. Sie ist tot!

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    1. nickel, es gibt da aber unterschiedliche Arten wie man „helfen“ kann. Und der einizige korrekte Weg war in diesem Fall den Notarzt zu rufen. Alle anderen Beteiligten waren da schlicht nicht qualifiziert irgendwelche Medikamente einzufordern oder zu verabreichen. Und das hat auch einen guten Grund.

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    2. Richtig! Der Epipen ist eigentlich ja nur dazu da, die Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes zu überbrücken!
      Ausserdem ist es nicht gesagt, dass es (noch) etwas geholfen hätte – die Zeit ist dort ein wichtiger Faktor… Und bei einer starken Erdnuss-Allergie sind schon Leute trotz Epipen und Notarzt verstorben… :-(
      Der Notarzt oder eine rasante Fahrt in die Notaufnahme sind in jedem Fall die einzige richtige Entscheidung. Im Idealfall natürlich auch eine Injektion mit dem Epipen sofort nach dem Bemerken des Problemes. Aber dann: Notfallmässig zum Arzt! Immer!!

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      1. Nagut, dann habe ich die Wirkung des Epi Pen wohl überschätzt. In dem Fall wäre den Sanitäter zu rufen wohl wirklich die beste Wahl gewesen.

        Aber naja, hätte könnte wöllte. Ist jetzt auch zu spät.

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  7. Zu dem ganzen Problem möchte ich separat noch 2 Anmerkungen los werden.
    1) Erdnuss-Allergie kann man auf einen Haufen Produkte bekommen, wo bei der Produktion nicht mal eine Erdnuss daneben gelegen hat. Warum? Erdnuss-Gene wurden via Gen-Transfer schon in einen haufen anderer Pflanzen eingeschleust. Es ist denkbar (und wohl auch schon vorgekommen), dass ein Erdnuss-Allergiker auf Erdnuss-transgenes Pflanzenmaterial reagiert hat. Selbiges gilt für Soja-Allergien…
    2) Ich hätte gar nicht mit der Herausgabe eines Epipen helfen können. Warum? Ich habe keinen da! Läuft bei mir selten. Haben sau-kurze Verfallzeiten (siehe aktuellen Eintrag beim Kinderdoc: http://kinderdoc.wordpress.com… ). Jedes mal wir ein anderes System verschrieben. (Naja, seit Dr. Beckmann die „Anapen“s zurückgerufenb hat, hat sich die Auswahl eingeschränkt…) Jedes mal bekomme ich selbst bei „ganz frisch“ ranbesorgten Teilen Patienten-Unmut zu hören, weil das Ding gerade mal 1 Jahr (oder kürzer) haltbar sei. „Und das bei DER Zuzahlung! Wo man das Ding NIE braucht!…“ Deswegen habe ich keinen da.

    In meinem Notfall-Sortiment habe ich u.a. in Ampullenform: Epinephrin z. Inj.; Glucocorticoide z.Inj.; Antihistaminika z.Inj. Alles da, was ein Notarzt eigentlich auch dabei haben sollte (und was mir gesetzlich vorgeschrieben ist). Aber nichts zur Selbstanwendung… Und i.m.-; i.v.- oder gar i.a.-Injektionen werde ich (selber) an dritten Personen ganz sicher nicht so ohne weiteres vornehmen…

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    1. 1) ist sehr gefährlich für alle Erdnussallergiker. Wie machen die das in Zukunft wohl?
      2) Ja, die Dinger haben enorm kurze Verfallsdaten. Ich glaube aber, wenn ich so ein Allergiker wäre oder ein Kind hätte, das das hat … das Teil (oder mehrere) wären bei mir dabei.
      Müsst ihr das Notfall Sortiment so auch vom Gesetz her vorrätig halten? Wie oft kommt das vor, dass das gebraucht wird? (Ich könnte mir vorstellen: kaum, speziell, wenn der Notarzt das sowieso dabei hat).
      Wir haben hier ein enorm kleines Antidotasortiment, das wir an Lager haben müssen. Und bisher ist es genau einmal vorgekommen, dass ich die Kohlesuspension gebraucht habe. In 15 Jahren. Und auch das nur als Vorbereitung, bis die Sanität dann da war. 3 Minuten später oder so.

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      1. Ich habe aus meinem Notfallsortiment immer zwei Arten Sachen entnommen:
        1) Die Sachen, die ich normal im Alphabet habe, und die gängige Medikemente sind, die aber AUCH Notfallmedikamente sind. Die laufen zwar nicht gerade unter „Schnelldreher“ aber immerhin. (Glucocorticoid-Ampullen brauchen die Arztpraxen relativ regelmäßig. Als Kohletabletten noch erlaubt war – nun ist Kohlepulver gefordert – verkaufte ich die auch normal. Oder Tetanus-Einzelimpfstoff läuft ab und an.)
        2) Dinge, die so selten sind, dass man sie nur zum wegschmeißen nach Verfalldatum lagert. Tetanus-Immunglobuline, Epinephrin-Amp. Toluidinblau-Ampullen. Ach nee, moment, die wollte ein Chirurg exak 1x haben, um einen Fistelgang blau zu färben…

        Das Sortiment hat sich erst vor zwei(?) Jahren stark geändert. Es wurden einige sinnlose Dinge rausgeschmissen, und dafür noch sinnbefreitere Dinge aufgenommen. Wo genug Digitalis-Immunglobuline für alle Notfalldepots Deutschlands hergenommen werden sollen, weiß immer noch kein Mensch. (Wewegen man sich außergesetzlich darauf einigte, dass das doch nur weiterhin in den „großen“ Notfalldepots der Länder vorrätig zu halten ausreicht…) Auch muss ich jetzt z.B. Katheter vorrätig halten, auch wenn ich die gar nicht mehr zu Lasten einer Krankenkasse abgeben darf (Einseitige Kündigung der Hilfsmittellieferverträge „Ableitende Inkontinenz“ durch die Kassen). usw. usw.

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  8. Mich wundert auch sehr, dass man mit einer Erdnussallergie grade chinesisch essen geht und dann auch noch sowohl Mutter, als auch Tocher die Notfallmedikamente vergessen. Die Mutter mag in Panik gehandelt haben, warum aber die Schwester oder das Restaurant-Personal den Notarzt nicht gerufen haben, finde ich nicht so nachvollziehbar. Ob die Geschichte „echt“ ist? Wenn, dann ist sie auf jeden Fall sehr tragisch für alle Beteiligten :( .

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    1. irgendwie wird die geschichte schon „echt“ sein, aber wie immer von der presse ein klitzekleinwenig entstellt – schon deshalb, weil bei reisserischen geschichten wie dieser weniger auf die fakten wert gelegt wird, sondern mehr auf die aufmachung: „das arme junge schöne begabte liebenswerte junge mädchen musste wegen eines apothekenangestellten sterben“. falls ich richtig gelesen habe, war die person nicht gesichert apotheker, sondern angestellte(r) der apotheke. das würde also im zweifelsfall heissen, dass eine auszubildende person einer – wenn auch mit gutem grund – hysterischen frau ein potentiell lebensgefährliches medikament hätte geben sollen, nur weil danach verlangt wurde. ganz abgesehen von der rechtlichen situation, die ja schon klargestellt wurde: ich kann mir nicht vorstellen dass DAS in ordnung gewesen wäre.

      klar ist allerdings, dass personen, die zu starken allergischen reaktionen neigen, vom behandelnden arzt entsprechend aufgeklärt werden müssen, ebenso wie die familie. und zur aufklärung gehören beim allergiker ebenso wie beim diabetiker, hämophilen, etc. die notwendigen notfallsmedikamente ebenso wie der entsprechende umgang damit. niemand dieser patienten kann davon ausgehen, dass eine apotheke oder ein krankenhaus oder auch nur ein arzt, der sich auskennt und das entsprechende notfallmedikament vorrätig hat und in der gebotenen eile anzuwenden weiss, innerhalb weniger minuten verfügbar ist. wer einmal einen allergischen schock erlebt hat, weiss wie schnell das gehen muss, ansonsten: patient tot.

      in diesem fall haben also sowohl patientin als auch mutter grob fahrlässig gehandelt.

      das klingt jetzt vielleicht ein wenig grausam, ist aber die realität. auch die formulierung kann im zweifelsfall entscheidend sein. zwischen „ich vertrage penicillin nicht“ und „ich hatte auf penicillin schon einen allergischen schock“ ist ein grosser unterschied.

      und auch wenn man menschen und tiere nicht vergleichen soll: meine vorige hündin hatte mehrfach schwere allergische reaktionen – bis hin zum schock: eine prolaktin-allergie kurz vor der läufigkeit. wie aus dem bilderbuch mit bewusstlosigkeit, zentralisiertem kreislauf, quincke-ödem, quaddeln, juckreiz. nachdem sie das erste mal knapp überlebte, ging ich mit ihr bis nach der kastration nicht mehr ohne epi-spritze ausser haus, und behielt sie ständig – leicht panisch – im auge. wenn ich das mit einem hund geschafft habe, dann sollte es doch auch eine mutter mit ihrem kind schaffen, insbesondere, wenn das kind durchaus alt genug ist zu verstehen worum es geht.

      jede menschliche vernunft ausser acht zu lassen und dann dem apothekenpersonal die schuld geben zu wollen, finde ich ein wenig merkwürdig, mit verlaub.

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      1. Ich bin mit dir einer Meinung, aber anmerken wollte ich noch: Auch wenn die Mutter nicht gerade den Apotheker erwischt hat in der Apotheke: der Apotheker muss anwesend sein und er muss über so Fälle (sofort) informiert werden, denn letztlich liegt die Entscheidung und die Verantwortung was die rezeptpflichtigen Sachen angeht bei ihm. Es würde mich auch wundern, wenn er *nichts* davon mitbekommen hätte – aber, wer weiss?

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        1. da sind so viele unklare sachen in der geschichte. wir wissen, wie schnell das geht mit einer anaphylaktischen reaktion: minuten, wenn nicht sekunden.
          und jetzt rechnen wir einmal: isst sauce im restaurant – kriegt keine luft – sagt das der mutter – man verifiziert die nüsse in der sauce – mutter geht mit kind auf die strasse – schaut nach der apotheke – geht in die apotheke – in der womöglich auch noch andere kunden sind – verlangt aufgeregt einen epi-pen – diskutiert kurz – geht wieder auf die strasse – läuft (???) mit der tochter richtung krankenhaus …

          das personal hat die ganze gruppe kommentarlos und ohne zu zahlen einfach das lokal verlassen lassen?

          und jetzt spielen wir das einmal nach und schauen dabei auf die uhr. hm.

          auch wenn ein apotheker in der apotheke war: der kann am telefon/im labor/bei kunden/eine lieferung annnehmen/auf dem klo gewesen sein. sofort heisst innerhalb von wievielen minuten, und hätte die mutter warten sollen ob da jemand anders kommt der ihr das medikament doch gibt? hm.

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  9. Eine Freundin von mir hat zwar keine Erdnuss- aber eine Allergie gegen Wespen. Die sagt ÜBERALL, wo sie neu ist oder wenn jemand neues zu einer bestehenden Gruppe dazu stößt, zB ein neuer Arbeitskollege, ALLEN drumrum Bescheid, wie sie zu handeln haben, wenn sie keine Luft mehr bekommt und dass in der Bauchtasche, die sie IMMER trägt zuoberst eine ganz klar strukturierte Anleitung hat, auf der ALLES Schritt für Schritt draufsteht und holt den Krempel auch jedes Mal raus und zeigt was wie funktioniert usw usf. Bisher ist es zum Glück immer bei der Theorie geblieben, aber wirklich JEDER in ihrem Umfeld kennt die Tasche und den Inhalt. Selbst bei ihrer Hochzeit trug sie ihre abgegrabbelte und wirklich nicht mehr ansehnliche Bauchtasche überm Kleid. Sie hatte die erst in eine kleine weiße Handtasche getan, fühlte sich damit aber nicht sicher. Und ich kann sie sehr gut verstehen. Lieber für ein bisschen irre gehalten werden, als dann doch einmal vor obigem Problem zu stehen. Zuhause und in der Arbeit liegen natürlich jede Menge „baugleicher“ Kits. Die obige Familie hat verantwortungslos gehandelt und jemand ist deswegen jetzt tot. Schade, dass so viele Menschen immer erst aus Schaden klug werden. Das grenzt doch schon an angewandte Evolution was da passiert ist :/

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    1. Ich finde das gut von deiner Freundin. Gut für sie – UND sie macht noch etwas zur Information (und Weiterbildung) der Umwelt.

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      1. Ja.

        Irgendwann hat sie mal eine neue Tasche gekauft, weil die Alte wirklich nicht mehr zu flicken war. Und ausnahmslos JEDER hat sie drauf angesprochen und gefragt, ob sich sonst irgendwas geändert hat usw. Voll süß. Wenn man die Leute zu Aufmerksamkeit erzieht, dann sind sie halt auch aufmerksam. Selbst Monate später, als die Tasche schon gar nicht mehr sooo neu aussah, rannte ein ehemaliger Kollege aus einer völlig anderen Abteilung aus einem Kundengespräch weg und quer durch die Halle, hat gefragt, ob alles beim Alten ist wegen der Tasche und düste wieder zurück. Da hatten die sich bestimmt drei Jahre nicht gesehen und standen sich auch nicht so nahe, dass sie die Namen gegenseitig noch wussten, aber das mit der Tasche hatte sich eingebrannt. So soll es auch sein, finde ich. Es hat sie trotzdem zu Tränen gerührt.

        Übrigens gibt es das auch andersrum. Ich hab vor Jahren mal was gelesen. Da war ein Mann auf offener Straße zusammengeklappt und hatte in seiner Tasche eine Tüte von der Apotheke mit Spritzen mit Glukose. Irgendein besonders schlauer Ersthelferfreckel hat die gefunden, dachte der Typ wäre Diabetiker und hat gleich mal zwei davon nach Anleitung reingejagt. Dumm nur, dass die Spritzen für den Sohn oder die Nachbarin oder Tante Trudes Katze oder so waren und der Mann nen Herz- oder Hirninfarkt oder sowas hatte. Ich weiß nicht ob das wahr ist oder wann oder wo das war, dass es solche Intelligenzallergiker gibt, kann ich mir nach Jahren mit Kundenkontakt aber lebhaft vorstellen.

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  10. Ich lese auch gerne den drgrumpyinthehouse-Blog mit, dessen Frau ja Schulkrankenschwester ist. Wenn man da liest, was für eine eine Einstellung viele Eltern zu (den Gefahren der) den Allergien ihrer Kinder haben, wundert mich kaum noch etwas… :-(
    Traurig aber wahr.

    Epi-Pen mitgeben? Nö, sie als Krankenschwester haben doch sicher so was da rumliegen.
    Allergien in den Fragebogen eintragen? Nö, war zu faul. (Oder finde es unglaublich lustig da statt dessen reinzuschreiben: „Allergie gegen Lehrer“. Hahaha. :-()

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  11. Zum Thema Eltern: Ich habe mal an einer Kinderfreizeit als Betreuerin teilgenommen.
    Impfausweise hatten nur die Hälfte der Kinder mit. Ein Mädchen, das ich speziell im Auge behalten sollte, hatte Diazepam und Asthma Spray dabei … letzteres n gutes Jahr überm MHD…

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    1. War sicher nicht so wichtig … ist ja nur für den Notfall (der hoffentlich nie eintritt).
      Alles eine Sache der Prioritäten.

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    2. Ui. Aber Kinder die ihren Impfpass bis zur Abfahrt nicht vorlegen konnten wurden bei uns nicht mitgenommen. Irgendwie haben es dann immer alle geschafft. Man muss nur wollen…

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  12. Das erinnert mich an einen fast noch krasseren Fall in Deutschland. Pharmama, hattest du das nicht auch mal gepostet?
    http://www.noz.de/lokales/osna
    In meiner Apotheke (in DE) hieß es immer, wenn man niemanden damit umbringt, ist Hilfe in der Not wichtiger als der Abgabestatus von Arzneimitteln.
    Wieder ähnliches hier:
    http://www.rettungsdienst-blog
    Bei einem erkannten Status epilepticus würde ich, wäre es in der Apotheke vorrätig, auch ein Midazolam-Nasenspray anwenden… oder Diazepam rektal… die Rettungsassistenten hier werden einfach neben mal gekündigt, nur weil sie taten, was jeder Arzt getan hätte – nicht etwa um anmaßend zu sein, sondern um einem Menschen das leben zu retten.

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    1. Hier ist die „außergerichtliche“ Einigung ge- bzw. beschrieben: http://www.apotheke-adhoc.de/n… Man sollte sich dort mal die Kommentare der Kollegenschaft durchlesen. Die zeichnen ein leicht anderes Bild als das Apotheker-Bashing in den meisten Zeitungs-Foren… Einfach eine „zweite“ bzw. „andere“ Meinung.

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  13. Ich würde hier dem Apotheker nur den Vorwurf machen, dass er die Mutter nicht darauf hingewiesen hat, dass es in so einem Fall wo sinnvoll wäre sofort einen Krankenwagen zu rufen. Eventuell anbieten, das zu machen.

    Meiner Meinung nach liegen hier – soweit man das mit unserem Wissen über die Geschehnissse beurteilen kann – einfach unglückliche Entscheidungen von Anfang an vor.

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  14. Blöde Frage: meines Wissens sind „Erdnüsse“ doch keine Nüsse; also war das Schild „Contains Nuts“ doch auch falsch. Oder verstehe ich da was falsch?

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    1. Die Erdnuss als Pflanze gehört in die Gruppe der Schmetterlingsblütengewächse und Hülsenfrüchtler. Das englische „peanut“ („Erbsennuss“) zieht da einen guten Mittelweg. Das deutsche „Erd-“ in der Nuss bezieht sich darauf, dass die Früchte unter der Erdoberfläche reifen. (Die Pflanze wächst einen Bogen und drückt die befruchteten Blütenstände zur weiteren Reifung indie Erde.)

      Das Wort „Nuss“ in diesem Zusammenhang hat zwar rein sprachliche hintergründe, ist aber trotzdem für alle Arten von „Nuss-Allergien“ ein direkter Hinweis, die verwendete Nuss-Sorte(n) VORHER zu erfragen. Davon abgesehen wissen wahrscheinlich auch einige Erdnussallergiker nicht, dass sie nicht auf eine „Nuss“ sondern auf eine „Hülsenfrucht“ reagieren. Oder schreibt irgendeiner in Deutschland an ErdBEERgerichte „enthält Sammelnüsse“? ;-)

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  15. So hart es tönt aber die heute Jugend ist wirklich unfähig! Denn ein Teenager (mit oder ohne Erdnussallergie) sollte selbstständig Denken können!
    Auch könnte ich mich fragen, wieso die Mutter keinen Ersatz-Epi-Pen in der Tasche hat, eben falls das Teenagerkind ihren vergisst. Oder ist ein Leben weniger Wert als ein zweiter Epi-Pen?

    Hallo! Ich sehe Kinder/Jugendliche mit Diabetes Typ1 die mir vorrechnen wie viel Kohlenhydrat in der Mahlzeit und wie viel Insulin sie dafür spritzen müssen.

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  16. Dazu fällt mir ein anderer Spot ein, über Autounfälle: sei drauf vorbereitet, dass andere Fehler machen.

    Der Apotheker hat da meinetwegen rechtlich, juristisch, betriebswirtschaftlich und überhaupt total vernünftig gehandelt. Genau dadurch ist der Spielraum von Mutter und Kind, ihre Fehler zu begehen und nur mit einem Schrecken davonzukommen auf 0 geschrumpft.

    Insbesondere der Reddit-Kommentar, den du weiter unten zitierst (und die dazu gefundenen Links) deuten drauf hin, dass der Betreiber in dem Moment einfach nur an seinen Arsch gedacht hat und den Mitmenschen an der Stechuhr zurückließ (laut diesen Kommentaren/Artikel hat er das Mädchen gesehen).

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    1. Zu der Sache, dass „der Betreiber in dem Moment einfach nur an seinen Arsch gedacht hat“ möchte ich doch etwas los werden:
      Es gibt Gesetze, an die sich der Apotheker halten muss. Wenn man möchte, dass der Apotheker in einem solchen Notfall (oder am Samstag, wenn eine Stammkundin ihr Blutdruckmedikament braucht und der Arzt nicht erreichbar ist), muss das legal werden. Fände ich auch vernünftig und praktikabel. Soweit ich Pharmama verstanden habe, darf ein Apotheker in der Schweiz im Ausnahmefall auch ein Medikament ohne Rezept abgeben, wenn er das dann schriftlich dokumentiert.

      Wenn es aber so ist, dass ein deutscher (oder irischer) Apotheker seine Zulassung verliert, wenn er in einem solchen Notfall ein Medikament abgibt, dann kann der Apotheker nicht anders handeln als der Kollege das getan hat – GERADE bei einem lebensbedrohlichen Notfall.

      Sorry, ich bin nicht der Ansicht, dass ein Apotheker seine berufliche Zukunft wegwerfen muss, bloß weil er helfen wollte. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die einem Apotheker in einem vergleichbaren Fall die Abgabe ermöglicht – gerne so, dass der Apotheker dann auch haftbar ist (für so etwas ist er dann ja auch versichert). Aber solange die Abgabe per se komplett illegal ist, kann man das nicht von einem Kollegen erwarten.

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      1. Und auch von mir noch eine Anmerkung: Eine der ersten Sachen, die man in der Feuerwehr inzwischen lernt ist – und zwar noch VOR dem „Retten, Halten, Löschen“ : die eigene Sicherheit. Die kommt vorher. Es bringt nämlich genau niemandem etwas, wenn man sich in Gefahr stürzt … und am Ende selber drin sitzt.
        Und wenn die Apotheker so Gefahr laufen ihre Lebensgrundlage zu verlieren wegen rechtlichen Grundlagen … dann verstehe ich das, dass der das nicht gemacht hat. Speziell auch in dem beschriebenen Umfeld mit der beschriebenen Situation.

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        1. Auch wenn Dein Beispiel mit der Feuerwehr etwas hinkt, da sich der Apotheker ja nicht selbst in eine Gefahrensituation begeben würde, gebe ich Dir von der Grundaussage her recht. Soweit ich grob eben mal im deutschen Arzneimittelgesetz nachgelesen habe, stehen auf die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ohne Rezept in Deutschland bis zu drei Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe. In einem fahrlässigen Fall reduziert sich die Strafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Ich gehe weiterhin davon aus, dass ein Richter die besondere Situation berücksichtigen wird und da deutlich unter der Höchststrafe bleiben wird. Ich gehe aber weiterhin davon aus, dass die sich diesem Fall anschließende
          Berufsgerichtsbarkeit sehr wahrscheinlich die Approbation entziehen würde.

          Weiterhin sollte man bei der Abgabe des EpiPens ohne Rezept in einem derartigen Notfall in Deutschland vorbestraft sein. Die deutsche Rechtssprechung sieht halt – im Gegensatz zu den schweizer Gesetzen – keinen Ausnahmefall (beispielsweise bei einem Notfall) vor.

          Das ist alles keine Kleinigkeit. Da versaut man sich als Apotheker seine berufliche Existenz und damit auch sein Leben, weil man es mal gut gemeint hat und den EpiPen im Notfall „unbürokratisch“ ohne Rezept abgegeben hat. Darauf zu hoffen, dass der Richter im Nachhinein einen „notfertigenden Notstand“ erkennt, empfinde ich gegenüber der eigenen Person als unglaublich fahrlässig.

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  17. Ich kann nicht akzeptieren, dass Lobbyisten eine so unglaubliche Macht haben, dass die Berufsgruppe, welche von Ihnen in bestimmten Ländern nicht hinreichend vermarktet wird, trotz hervorragender Kompetenz, erworben durch eine sehr harte Schule, unterdrückt und entwertet wird.

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    1. Die Lobby besteht in diesem Fall aus einer Mischung aus Politikern, Krankenkassenfunktionären, Juristen – und leider auch – Ärzten bzw. Arztfunktionären (die meinen, jemand würde ihnen ihre „Verantwortung“ und ihre Umsätze klauen). Als Apotheker in Deutschland bin ich heutzutage hauptsächlich (unterbezahlter) Sachbearbeiter und Bürokrat der KrankenKassen mit Befähigung zur 100%-Finanz-Haftung bei Fehlern… *seufz* Das war vor ein paar Jahren noch ein klein wenig anders. Wie sehne ich mich nach 2003 zurück…

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  18. Bei einer schweren Allergie das Kind noch *selbst* ins Spital fahren und nicht mit der Rettung?

    Sorry, aber den Apotheker trifft hier genau keine schuld.

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