Lyrica und Generika und ein akutes Problem

Was passiert eigentlich, wenn …? Eine Frage an die Mitleser, die bei einer Krankenkasse arbeiten, oder Einsicht haben, wie es dort läuft.

Ich bin bei uns in der Apotheke sehr … auf die Wirtschaftlichkeit bedacht – nicht nur für die Apotheke selber, sondern auch für das Gesundheitssystem. Das macht Sinn. Bei der Zulassung der Medikamente wird auf „Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit“ geschaut. Im Vertrag mit den Krankenkassen (LOA) steht etwas von Wirtschaftlich optimale Wahl der an die Dosierungsvorschriften angepassten Auswahl“. Ich gebe mir selber viel Mühe und halte meine Mitarbeiterinnen und Kolleginnen dazu an, Generika wo möglich aktiv anzubieten. Speziell bei den Rezepten, wenn Originalpräparate verschrieben werden, die immer noch sehr teuer sind, und wo ein Wechsel problemlos möglich wäre.

Es ist teils etwas frustrierend zu sehen, wenn Patienten auf solche Vorschläge nicht eingehen, vor allem, wenn es sich dabei um genau dasselbe Präparat handelt, das von der Pharmafirma einfach anders verpackt wurde … aber auch sonst. Wir versuchen es, wir wählen das passende Medikament aus – mit dem Einverständnis des Patienten.

Momentan werden wir durch die Firma Pfizer stark ausgebremst. Deren Medikament (und „Bestseller“) Lyrica hat nämlich neu den Patentschutz verloren. Es gibt jetzt Generika, die momentan etwa halb soviel kosten … im Dezember kommt dann auch Lyrica zumindest etwas mit dem Preis herunter, damit der Selbstbehalt für das Original nicht 20% beträgt – eine Preisdifferenz wird es trotzdem noch sein, dass es sich lohnt, das zu ersetzen.

Gestern hat meine Pharmaassistentin Donna eine Patientin davon überzeugen können, dass sie das Generikum nimmt, das wir zu dem Zeitpunkt noch bestellen mussten. Und mir ist das dann heute beim Bestelleingang aufgefallen … Ich kann das jetzt (widerwillig) zurückschicken und muss das Original abgeben. Denn bei der Patientin darf ich das nicht ersetzen. Sagen die rechtlichen Vorschriften.

Ja – wie mir auch die Pfizer-Vertreterin letzte Woche „live“ eingebläut hat, nachdem ich die Info auch schriftlich schon bekommen habe: Lyrica (Pregabalin) hat zwar das Patent verloren … aber nur für die ursprüngliche Indikation als Antiepileptikum und bei Angststörungen. Nicht für die (neuere) Anwendung bei neuropathischen Schmerzen … dafür läuft das Patent noch einige Zeit. Und genau dafür wird das Lyrica hier wohl meist verschrieben. Auch bei der älteren Frau von Donna gestern.

So steht es auch in Pharmawiki:

Die Generika (von Pregabalin) sind nicht zur Behandlung neuropathischer Schmerzen zugelassen, weil diese Indikation noch durch ein Patent geschützt ist. Deshalb dürfen die Generika bis zum Verfall dieses Patents nicht zur Behandlung von Nervenschmerzen verschrieben oder abgegeben werden.

Ersetze ich das jetzt und die Krankenkasse merkt das, muss sie das der Patientin nicht erstatten, da das unter Off-label-use fällt für das Generikum. Im schlimmsten Fall spart die Patientin also nicht nur nichts, sie darf das ganze Medikament selber zahlen.

Jetzt … ich weiss natürlich nicht immer, für was das Lyrica verschrieben wurde, auch wenn ich es mir in einer Vielzahl der Fälle denken kann, denn der Arzt muss keine Diagnose oder Indikation auf das Rezept schreiben … und der Patient muss mir das auch nicht sagen. Dementsprechend kann das auch die Krankenkasse nicht wissen.

Bei der Anwendung als Antiepileptikum ist ein Wechsel zum Generikum im übrigen gar nicht so einfach möglich: bei denen ist man sehr vorsichtig, weil da auch geringe Unterschiede in der Bioverfügbarkeit eventuell gross genug sind, dass wieder Epileptische Anfälle zumindest möglich sind. Das will man um jeden Preis vermeiden, da man zum Beispiel nach nur einem Anfall wieder für mindestens 3 Monate das Autobilett los ist. Beim Einsatz als Schmerzmittel macht das nicht so viel aus.

Also … was mache ich? Bei einen sollte ich (aus medizinischen Gründen) nicht während der Behandlung ersetzen, beim anderen darf ich (aus patent-rechtlichen Gründen) nicht.

Die Firma drückt da bei uns natürlich, da sie noch lange möglichst viel an ihrem Mittel verdienen möchten. Aber um ehrlich zu sein, die Pfizer hat schon eine lange Geschichte was das angeht: Ich erinnere daran, dass sie auch ausdrücklich Schreiben an die Apotheken verschickt haben, dass die Sortis nicht zu teilen seien … obwohl es (abgesehen von der fehlenden Bruchrille) dafür vom galenischen Standpunkt her keinen Grund gab. Aber 100 Tabletten von den 40ern war genau gleich teuer, wie von der 20er Packung … also …. Heute können sie von den Sortis (und ihrem Autogenerikum) auch Tabletten mit Bruchrillen herstellen, genau wie die Generika.

Aber … mich interessiert es doch, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Liebe Krankenkassen: schaut ihr da drauf? Straft ihr da Apotheken und Patienten, wenn die versuchen zu sparen? Das sollte ja eigentlich auch in eurem Interesse sein.

Oder … ja, was passiert da?

Krankenkasse in der Schweiz – schonungslose Einblicke

Frage: Muss ich in der Schweiz eine Krankenversicherung haben? Geht das nicht ohne?

Jede in der Schweiz wohnhafte Person (egal wie alt) muss obligatorisch eine Krankenversicherung haben. Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Eltern zahlen für ihre Kinder. Der Arbeitgeber bezahlt die nicht und man ist auch nicht über ihn versichert. Wer finanziell schlecht dasteht kann Erleichterungen wie Prämienvergünstigungen von den Versicherern und dem Sozialsystem beantragen. Auch Einwanderer (legal oder nicht) haben ein Recht (und die Pflicht) bei einer Krankenkasse versichert zu sein. Solange man im Asylverfahren ist, wird der Bewerber einer Krankenkasse zugewiesen und die Prämien übernommen, nach einer Ablehnung muss man selber dafür sorgen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Die Grundversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur, dass man eine hat, sondern auch die Leistungen, die die Krankenkasse erbringen muss. Medikamente zum Beispiel werden von der Grundversicherung übernommen, wenn sie in der Spezialitätenliste stehen. Dort ist auch festgehalten, ob es Einschränkungen betreffend der Menge gibt, oder auf welche Diagnose hin sie übernommen werden. Für Sanitätsmaterial, Verbandsmaterial etc. sind die Dinge, die übernommen werden in der Mittel-und Gegenstandsliste festgehalten. Was nicht auf diesen Listen steht, wird also nicht von der Grundversicherung übernommen. Es kann aber von der Zusatzversicherung übernommen werden. (Muss aber nicht). Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen sehr frei, was und wieviel sie bezahlen. (Bitte lesen Sie dazu die Versicherungsbedingungen). Mehr zum Thema: Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Frage: Kann ich die Krankenkasse frei wählen?

Ja! Die Grundversicherung und ihre Leistung ist bei allen gleich und die Krankenkassen dürfen keinen ablehnen, der sie will. Sie versuchen allerdings schlechte Risiken durch (teils nicht legale) Methoden davon abzuhalten sie zu wählen. Schlechte Risiken, das sind die Leute, für die die Kasse erwartet, dass sie mehr zahlen muss: sehr kranke, alte, Schwangere … Zum Beispiel, indem sie den Kontakt erschwerden: wenn der nur via Internet möglich ist. Wenn sie einen ewig lange warten lassen am Telefon, wenn sie drohen, Rückzahlungen sehr spät zu machen, Briefe einfach nicht (rechtzeitig) ankommen … Im Gegensatz dazu sind „gute Risiken“ gesucht. Deshalb zahlen sie den Vermittlern (ja, diejenigen, die einen am Telefon um diese Zeit so nerven) auch gute „Kopfprämien“ – im Bereich von 2-3 Monatsprämien …

Vorsicht bei der Krankenkassen-Wahl: Die günstigsten Versicherungen lassen die Patienten alles in der Apotheke selber zahlen und dann selber von der Versicherung das Geld zurückverlangen. Hier mehr zur Frage: Soll ich die Krankenkasse wechseln?

Frage: Wie steht es um die Zusatzversicherung?

Die ist nicht gesetzlich verlangt, sie kann von Vorteil sein, weil dann mehr von der Krankenkasse übernommen wird – nach Erreichung der Franchise, teilweise, mit Ausnahmen … von „Unterdeckung“ wenn man die nicht hat kann aber keine Rede sein. Bei den Zusatzversicherungen ist die Krankenkasse frei, ob sie jemanden annimmt, für sie ist das lohnender als die Grundversicherung. Ab einem gewissen Alter bekommt man aber kaum eine neue Zusatzversicherung, deshalb kann es besser sein, die alte (so noch vorhanden und gewünscht) zu behalten und nur die Grundversicherung zu wechseln. Sie stellen dafür sonst sehr genaue Fragen zum Gesundheitszustand und erlauben es sich, entweder jemanden ganz abzulehnen oder Teile auszuschliessen. Zum Beispiel, dass sie für vorbestehende Erkrankungen dann nichts zahlen. Falschangaben zu machen ist da schlecht, da die Kasse sich, wenn das herauskommt auch weigern kann, da etwas zu bezahlen.

Die Krankenkassen können jederzeit (!) von sich aus die Zusatzversicherung künden … zum Beispiel, wenn man ein Gesundheitsproblem bekommt und sie auf einmal dafür viel zahlen müssen …

Frage: Brauche ich eine Unfallversicherung?

Ja, aber wenn man mehr als 8 Stunden in der Woche arbeitet, sollte man beim Arbeitgeber versichert sein. Bei der Unfallversicherung hat man übrigens einen geringeren Selbstbehalt, aber die zahlen auch wirklich nur die Sachen, die auch von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden und die in direktem Zusammenhang mit dem Unfall stehen – Unfälle müssen der Unfallversicherung gemeldet werden – erst dann wird etwas darüber genommen.

Frage: Ich bekomme nie etwas zurück von der Krankenkasse!?!

… Dabei bin ich bin schon Jahre bei derselben Versicherung und habe sie nie gebraucht, ich zahle immer meine Prämien, die werden jährlich höher und ich bekomme nie etwas zurück oder Geld von der Krankenkasse. Das ist unfair! Ja – aber keine Frage. Seien sie zufrieden und glücklich, wenn sie gesund sind und nichts oder nur wenig brauchen. Die Krankenkasse ist ja keine Sparkasse sondern eine Versicherung für den Fall. Das heisst, wenn Sie mal etwas haben, eine plötzliche Krankheit, Krebs, Hepatitis irgendwas übles, dann kann das sehr schnell sehr teuer werden heute. Krankenhausaufenthalte, Untersuchungen, Behandlungen, Medikamente … das geht heute sehr schnell in Bereiche von Zehntausenden Franken und mehr. Das kann man sich im Normalfall nicht leisten. Damit sie trotzdem die bestmögliche und angemessene Behandlung bekommen … dafür ist dann die Krankenkasse da. Sie machen ja auch keine Delle ins Auto, nur damit sie mal etwas von der Autoversicherung zurückbekommen, oder?

Frage: Was passiert, wenn ich die Prämien der Krankenkasse einfach nicht bezahle?

Sofortige Exekution. Nein, natürlich nicht. Die Krankenkasse kann einem nicht die Grundversicherung künden – auch weil das Gesetz vorschreibt, dass man eine haben muss. Aber (je nach Kanton) setzen sie einen auf eine „schwarze Liste“ und es werden dann wirklich nur noch Notfallbehandlungen übernommen. Eventuelle Zusatzversicherungen verliert man so sofort. Natürlich gibt das einen Eintrag ins Betreibungsregister mit allen möglichen Folgen für eine spätere Wohnungs- oder Arbeitssuche etc. Betreibungen aufgrund von Krankenkassenschulden haben übrigens eine ziemlich hohe Priorität.

Man kann in so einem Fall dann auch nicht einfach Ende Jahr die Grundversicherung wechseln – das geht erst, wenn die geschuldeten Prämien alle abbezahlt sind. Vorher muss einen keine neue Krankenkasse annehmen … und sie machen das auch nicht.

gewichtige Limitations-Probleme

Lieber Arzt, Ja, ich habe gesehen, dass die Patientin einen BMI um die 40 hat. Ja, das dürfte kein Problem sein, dass die Krankenkasse die Kosten für das Xenical dann übernimmt … trotzdem muss die Patientin erst eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse verlangen. So steht es in der Limitation des Produktes.

Das wissen Sie (denke ich) genau so gut wie ich.

Darum finde ich es nicht so nett, wenn sie (als Arzt) die Patientin mit dem Rezept für Xenical und der Aussage „Der Arzt hat gesagt, die Krankenkasse zahlt das“ zu mir in die Apotheke schicken – und ich die Patientin dann zumindest vorläufig enttäuschen muss. Die Krankenkasse zahlt das wahrscheinlich (!) … aber erst wenn Sie eine Kostengutsprache dafür haben. Vorher zahlt die Kasse das mir hier nicht und vorher müsste sie – wenn sie es gleich will (und weshalb sonst steht sie jetzt hier und macht Stunk?) – es selber bezahlen und dann einschicken.

Das steht bei den Orlistat-Medikamenten in der Limtation:

Mindestens BMI 35.
Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert.
Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Die Patientin glaubt mir das übrigens nicht – auch wenn ich es ihr schriftlich ausdrucke und zeige und nimmt das Rezept wieder mit … um es in einer anderen Apotheke zu versuchen.

Den Ausdruck recycle ich – aber vorher geht der noch per Fax an den Arzt. Denn dort schlägt sie sicher wieder auf, wenn sie von den anderen Apotheken nichts anderes hört.

Eigentlich sollte er es wissen und eigentlich muss er die Patienten informieren, wenn er etwas aufschreibt, das nicht von der Grundversicherung übernommen wird. Eigentlich ist es anscheinend sogar so, dass wenn der Arzt die Patienten über so etwas nicht informiert und sie dadurch „finanziellen Verlust“ erleiden, er dafür haften müsste. (Nicht dass ich das jemals gehört habe, dass er das dann tatsächlich hat). Wo habe ich das jetzt letzthin wieder gelesen?

Auskunftsdienst Apotheke

Frühmorgens (Naja, 8 Uhr, aber früh genug für mich)

Allererstes Telefon.

Ich nehme es an.

„Pharmama’s Apotheke, mein Name ist Pharmama.“

Ein der Stimme nach älterer Mann (äMa): „Könnten Sie mir eine Auskunft für meine Steuererklärung geben? Ich hätte da eine Frage …“

Uh, äh was?

Pharmama: „Äh … höchstens, wenn es sich dabei um eine Frage wegen der Krankenkasse oder Medikamente handelt, den Rest kenne ich nicht so gut.“

äMa: „Das ist genau meine Frage: Was kann ich von den Steuern abziehen von den Medikamenten?“

Pharmama: „Naja, die selbstgekauften im Normalfall nicht – ausser sie haben ein Rezept dafür.“

äMa: „Und die Arztrechnungen?“

Pharmama: „Das was die Krankenkasse daran nicht zahlt, können Sie angeben, zum Beispiel die Zahnarztrechnung, aber ich glaube, das wird erst angerechnet ab einem bestimmten Prozentansatz vom Einkommen.“

äMa: „Wieviel Prozent?“

Pharmama: „Ich bin nicht ganz sicher? 3 oder 5? – vielleicht fragen Sie dafür beim Steueramt nach.“

äMa (überrascht): „Ja … bin ich denn hier nicht beim Steueramt?“

Pharmama: „Nein – Sie sind hier bei einer Apotheke.“

äMa: „Oh, tut mir leid – dann habe ich eine falsche Nummer gewählt!“

Pharmama: „Das sieht ganz so aus.“

äMa: „Danke für die Hilfe und entschuldigen Sie!“

Pharmama: „Kein Problem!“

Bisher war mir nicht bekannt, dass wir eine ähnliche Nummer, wie das Steueramt haben sollen. Der war wirklich ganz falsch. Vielleicht war es ja auch für ihn etwas früh?

Patent übernehmen und Preise erhöhen

Ein Interessanter Artikel ist mir im Wall Street Journal aufgefallen. Das hört sich ja gut an, aber: Nein, das lese ich nicht regelmässig, aber via andere Blogs und Suchen im Internet stolperte ich über derartiges:

Darin geht es über Pharmafirmen, die die Preise für Medikamente erhöhen, nachdem sie das Patent dafür von einer anderen Firma übernommen haben.

Speziell dieses Bild (Ausschnitt unten) ist mir aufgefallen, weil ich das Medikament von hier kenne. Es zeigt die Preisentwicklung zwischen 2013 und 2015 von Vimovo:

vimovopreis

1678$ – für 60 Tabletten Vimovo.

Man mag ja über die Preise der Medikamente hierzulande schimpfen, aber … wenn ich mir die Preisgebung in den USA ansehe, dann finde ich es hier gerade wieder gut.

Bei uns hat der Gesetzgeber via Gesundheitssystem die Möglichkeit die Preise in gewissem Rahmen festzulegen. Dabei orientiert er sich an den Gegebenheiten in den Nachbarländern mit ähnlichem System.

In den USA können die Pharmafirmen die Preise ohne diese Einflussnahme selber festlegen. Sie machen das dann auch.

Vielleicht noch ein paar Grundlagen zum Amerikanischen Gesundheitssystem. Ursprünglich gibt es dort keine Pflicht, eine Krankenversicherung zu haben – inzwischen gibt es das zwar … allerdings mit enorm vielen Ausnahmen. Die Versicherungen haben auch viel mehr Handlungsspielraum. Es gibt je nach Krankenkasse Listen, was und wieviel bezahlt wird, teils darf man die Medikamente nur von bestimmten Leistungserbringern beziehen (Apothekenkette, Postversand), dann hat man immer einen Teil des Medikamentes, den man in der Apotheke gleich selber bezahlen muss (der ist unterschiedlich hoch, je nach Medikament und Versicherung und teilweise auch nach bereits bezogenen Leistungen). Die günstigen Versicherungen scheinen sehr wenig zu zahlen – und die teuren kann sich nur leisten, wer schon Geld hat.

Jedenfalls: Ein Medikament hat dann oft nicht einen Preis, der mehr oder weniger bleibt, sondern es kann sehr unterschiedlich kosten. Der Preis wird an die Begebenheiten angepasst.

Neue Medikamente kosten, bis die Generika kommen grundsätzlich mehr – das ist auch bei uns so. Damit werden auch die Forschungskosten wieder eingeholt.

Dann kann es sein, dass ein Medikament– altbewährt – erst mal sehr günstig wird, weil es verschiedene Generikaanbieter gibt, die miteinander in Konkurrenz stehen. Dann „sterben“ die Generika aus (weil sie neue Studien hätten liefern müssen / oder andere, weil das Produkt inzwischen so günstig ist, dass sich die Herstellung und Vertrieb nicht mehr lohnen) .. und wenn es nur noch einen Hersteller gibt, nutzt der sein Monopol aus um den Preis zu steigern –um ein paar hundert Prozent.

Beispiel nachzulesen hier: die Colchizin Story   Oder hier: Medikamentenpreise- Preisgestaltungsunterschiede.

Das ist Kapitalismus: Angebot und Nachfrage. Die Preissteigerungen betreffen auch andere ältere Original-Medikamente.

Seit 2008 schreibt das Wall Street Journal in dem Artikel, stiegen die Preise für Originalmedikamente so um 127% an, während der Consumer Price Index nur um 11% anstieg.

Für die Firmen sind solche Preissteigerungen eine Möglichkeit leicht Geld herein zu bekommen, ohne Jahre teurer und riskanter Forschung um eventuell ein neues Medikament zu finden.

Aber zurück zum Vimovo:

Das Vimovo ist ein Mittel gegen Schmerzen. Es ist nicht ein neuer Wirkstoff: es enthält Naproxen (wie Aleve oder in Deutschland das Dolormin für Frauen) und dazu Esomeprazol. Das heisst: Die Innovation dieses Medikamentes war es, Schmerzmittel grad mit dem Magenschutz zu kombinieren. Statt die Tabletten separat nehmen zu müssen.

Bei uns ist das für 60 Tabletten etwa 45 Franken wert.

In den USA hatte dieses „Originalmedikament“ 2013 noch einen Wert von 200$ für die 60 Tabletten. Dann hat Horizon Pharma das Patent dafür von Astra Zeneka aufgekauft und den Preis gesteigert auf …1’678$ für die 60 Tabletten.

2013 haben sie damit 20 Mio$ verdient. Dank der Preiserhöhung wurde das 2014 auf 163 Mio$ erhöht … obwohl es da weniger verschrieben wurde.

Es mag ja sein, dass ein Grossteil dieser Preisdifferenz die Versicherungen schlucken mussten … aber das hat dann irgendwann auch Auswirkungen auf die Prämien … oder was die Versicherungen noch daran zahlen.

In dem speziellen Fall wäre ich glatt dafür, dass das nicht mehr übernommen würde und die Ärzte die Wirkstoffe wieder getrennt aufschreiben.

Es dürfte allerdings schwer sein, so etwas grundsätzlich dort einzuführen – wegen der ständig wechselnden Kosten der Medikamente, können die Ärzte das kaum vor dem Verschreiben nachschauen … und die Apotheke muss das dann irgendwie richten. Und für manche Medikamente gibt es keine solche Ausweichmöglichkeiten.

Ich finde so etwas echt der Wahn. Natürlich: Medikamente haben ihren Preis – sie müssen entwickelt werden, die Forschung ist teuer, die Herstellung der Wirkstoffe und der Arzneiformen ist nicht gratis, vor allem wenn sie gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen soll. Unterhalb einem bestimmten Preis kann es gut sein, dass sich das irgendwann nicht mehr rechnet – dann verschwinden auch wirksame Medikamente auf einmal vom Markt. Aber das oben … das ist ärgerlich und regt mich auf. Das ist wirklich nur Profitgier – oder?

Ah. so.

Es ist ein ruhiger Samstag abend, den ich mit der Drogistenkollegin in der Apotheke verbringe … herein kommt ein Mann mittleren Alters, den ich noch nicht gesehen habe, mit einem Rezept.

„Kann ich das auch bei ihnen einlösen? Die Apotheke, in die ich normalerweise gehe hat zu … und ich brauche das unbedingt heute noch.“

Natürlich. Ich muss am Samstag nicht mal auf das Rezept schauen, um zu wissen, dass es nicht heute erst ausgestellt wurde. Aber der Mann in Not hat Glück und wir haben das gewünschte Medikament an Lager.

„Haben Sie mir noch die Krankenkassenkarte?“ Frage ich.

„Krankenkassenkarte? Nein, die habe ich nicht dabei – weshalb brauchen Sie das?“

„Nun, wenn Sie es nicht bezahlen möchten, dann kann ich das der Krankenkasse abrechnen, aber dazu brauche ich die Karte.“

Der Mann holt sein Portmone hervor und fängt an darin zu wühlen, wobei er graduell ärgerlicher wird.

„Ich habe doch gesagt, ich habe sie nicht dabei … geht das nicht auch ohne?“

„Doch, schon, Sie können es auch selber bezahlen und selber an die Krankenkasse schicken, dann bräuchte ich nur Ihren Namen und…“

Er wühlt sich fast aggressiv durch die Karten in seinem Geldbeutel. Als er eine durchzählt sehe ich sie (ich kenne inzwischen die verschiedenen Karten)

„Da ist sie, sehen Sie? Die blaue.“

Er zieht sie etwas irritiert heraus, sieht sie an, als ob er sie das erste Mal in seinem Leben sieht und reicht sie mir zögerlich.

„Dann muss ich also nicht zahlen?“

„Nein, ich muss sie nur schnell einlesen … (ich mache das – die Krankenkassendeckung wird angezeigt, alles aktuell und gut) … und hier haben Sie sie wieder.“

Ich nehme das Medikament, scanne es ein, schreibe es an und reiche es ihm. Er steckt es ein.

„Und meine Krankenkassenkarte?“

Ich schaue etwas irritiert auf die Theke, aber nein, da liegt sie nicht mehr,

„Die habe ich Ihnen vorher gegeben …“

„Nein, haben sie nicht! Ich brauche meine Karte wieder! Die können Sie doch nicht so einfach behalten!“

„Ich bin sicher, ich habe sie Ihnen gegeben. Wenn Sie nur schnell einen Blick in ihr Portmonnee werfen könnten…“

„Da ist sie nicht! Sie haben sie mir nicht zurückgegeben!“

„Schauen Sie doch mal kurz, bitte. Tun Sie mir den Gefallen, ja?“

Sehr ärgerlich öffnet er jetzt sein Portmone, und fängt an all die vielen Karten, die man heute so dabei hat aus den Fächern zu ziehen und sie einzeln vor sich (und mich) auf den Tisch zu schmeissen. Kreditkarte, Postkarte, Mitgliedskarte im Fitnessclub, Bibliotheksausweis, Kundenkarte Kaufhaus …

„Sehen Sie, da ist sie nicht, (schmeiss) da auch nicht (schmeiss), nicht (wirf), ist sie nicht (wirf) und …“

„Da ist sie.“ – sage ich. Und deute.

Er schaut die Karte genau an, dann mich wütend, packt sie und seine anderen Karten zusammen, stopft sie ins Portmonee und geht wieder.

Meine Kollegin hat das halb mitbekommen und steht noch ganz verhupft daneben.

„Wenn ich nicht auf dem Rezept die Erklärung dafür hätte, weshalb er sich so benimmt, wäre ich jetzt auch nicht so ruhig. Willst Du wissen, was er für Medikamente bekommt?“ Frage ich

„Warum?“

„Weil man grad gesehen hat, dass er sie wohl wirklich brauchen kann.“

Es war Olanzapin. Das wird zur Behandlung shizophrener Psychosen eingesetzt. Psychosen gehen mit einem Verlust des Realitätsbezuges einher. Wahnwahrnehmungen und Stimmungsschwankungen.

Mir hilft das Wissen in dem Fall etwas besser (und ruhiger) mit den Betroffenen umzugehen. Stress macht das nämlich nur schlimmer.