Retax-Story

Von P.sycho.T.A.nte habe ich nach meinem Aufruf folgende selber erlebte Retaxations-Geschichte bekommen:

Besonders gerne retaxieren uns diverse Krankenkassen wegen Hilfsmitteln. Hilfsmittel haben wir in der Apotheke darum schon besonders gerne und sind schon fast froh, wenn der Patient das dann vielleicht doch lieber im Sanitätshaus besorgen geht. Für die meisten haben wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen, oder bekommen Preise vorgeschrieben, die teilweise noch unter unserem Einkaufspreis liegen, oder so knapp drüber, dass nach Abzug der MwSt. eine Spanne von ein paar Cent übrig bleibt.

Ein beliebtes Hilfsmittel, das immer noch gerne in der Apotheke besorgt wird, sind Kompressionsstrümpfe und Strumpfhosen. Nun haben wir inzwischen zum Glück von den Krankenkassen die „gnädige“ Erlaubnis bekommen, die zu Festpreisen mit ihnen abzurechnen – auch wenn einige zwischendurch soweit waren uns die Erlaubnis für derartiges, sehr zur Freude unserer Patienten (haha) ganz zu entziehen.

Vor einem Jahr etwa, war es aber noch so, dass einige Krankenkassen vor Abgabe von Kompressionsware von uns eine Genehmigung wollten.

Das lief dann etwa so ab:
Oma Fienchen kommt mit ihrem Rezept über eine Strumpfhose in die Apotheke. Ein kurzer Blick in die Kartei sagt sie hat die bei uns noch nie bekommen, also muss ein Termin zum Abmessen ausgemacht werden. Nun ist sie aber in einer besagter Krankenkassen, die vorher eine Genehmigung fordert. Zum beantragen selbiger braucht es die zur Strumpfhose gehörige Hilfsmittelpositionsnummer, die steht dann an der fertigen Strumpfhose … was doof ist, da wir die dazu ja erst einmal bestellen müssen … bei einer Maßanfertigung natürlich noch besser, wenn man die im Falle einer Nicht-Genehmigung nicht zurück schicken kann. Wir haben uns dann immer mit einer Vorab-Genehmigung über allgemeine HM-Nummern beholfen. Ging meistens… irgendwie.

1-2 Wochen später haben wir dann auch endlich mal eine Genehmigung bekommen und Oma Fienchen kann zum Abmessen kommen.
Das dauert unterschiedlich lange, kennt man ja. Strümpfe gehen schneller als Strumpfhosen, bei der jungen Frau, die die provisorisch wegen der Schwangerschaft bekommt geht’s meistens schneller, als bei der 80-jährigen Omi, die sich nicht mehr so gut bewegen kann.
Strumpfhose wird bestellt, kommt in 5 Tagen bis 2 Wochen, je nach Ausfertigung, Farbe, was auch immer.

Oma Fienchen holt glücklich ihre Hose ab und wir schicken dieses Paket an die Krankenkasse.
– Rezept, bedruckt mit Hilfsmittelnummern, idealerweise noch unter Angabe einer Diagnose, die im schlimmsten Fall mit Stempel und Unterschrift vom Arzt nachgefordert werden muss und natürlich unter Angabe der Genehmigungsnummer und dem Vermerk unserseits, dass die Verordnung von der Kasse genehmigt ist
– Eine Kopie des Maßblattes, damit man uns auch glaubt, dass wir da wirklich was abgemessen haben und nicht einfach eine Maßgröße abrechnen und eine viel günstigere Seriengröße bestellen (Oder was weiß ich)
– Eine Kopie der schriftlichen Genehmigung der Krankenkasse – Sicher ist sicher

3 Monate später drückt mir el Cheffe dann einen Brief der Krankenkasse in die Hand … Inhalt kurzgefasst: Ihr habt eine Strumpfhose abgegeben ohne sie vorher genehmigen zu lassen, damit nehmen wir uns heraus für eure erbrachte Leistung nichts zu bezahlen. Alter Abrechnungsbetrag 149,55€, neuer Abrechnungsbetrag: 0,00€
……

Für mich hieß es jetzt also hinsetzen, Schreiben an die Krankenkasse fertig machen, ihnen noch einmal belegen, dass sie uns für eben jene Verordnung selbst eine Genehmigung erteilt hätten und das ganze wieder einschicken.

In diesem Fall ist es gut gegangen und nach noch einmal 2 Monaten haben wir das Ding dann doch erstattet bekommen.

Das ist vielleicht keine ganz so dramatische Story, weil es anscheinend „nur“ ein Formfehler() bei der Krankenkasse war …
(
) Na aber wehe der Apotheke oder dem Arzt passiert mal „nur“ ein Formfehler ><

Ja, siehe Post von gestern. Wer selber noch solche Geschichten hat, darf sie mir gerne schicken!

Retaxationen – wenn die Krankenkassen Leistung einfach nicht bezahlen

Wie schon länger mal angekündet hier eine kleine Zusammenstellung von Null-Retaxationen. Das ist ein Übel, das es (bisher) zum Glück nur in Deutschland gibt. Es bedeutet, dass die Krankenkasse den Apotheken ein verordnetes und dem Patienten bereits abgegebenes Medikament oder Hilfsmittel nicht bezahlt. Arbeit geleistet, Patient richtig versorgt und man bekommt für das eingekaufte und abgegebene Mittel … gar nichts. Die Krankenkasse spart durch diese Null-Retaxationen Millionen. Die Apotheken leiden. An die Patienten weitergeben dürfen sie diese Ausgaben in Deutschland aus gesetzlichen Gründen nicht. Also: ein späteres Einziehen nicht von der Krankenkasse, die sich weigert zu zahlen, sondern vom Patienten ist nicht möglich. Und die Gesetzgebung unterstützt die Krankenkassen auch noch, indem sie sagen, dass Retaxationen halt „Berufsrisiko“ seien.

Mein Beileid an meine deutschen Kollegen, die sich tagtäglich damit herumschlagen müssen und denen die abertausend Gesetzesvorschriften, Verträge mit den Krankenkassen und deren Rabattverträge mit den Pharmafirmen die Arbeit so unnötig schwerer machen. Die Mehrheit davon finde ich unlogisch, Patientenunfreundlich, rein paragraphenreiterisch und schon deshalb wohl schwer dem Patienten zu erklären.

Das soll auch als Hinweis für meine Schweizer Kollegen und Patienten sowohl hier als auch in Deutschland dienen: Wisst ihr überhaupt, in was für einem Meer von (teils unnötigen) Gesetzen die Deutschen Apotheker operieren müssen … und wie die Krankenkassen das Ganze penibelst zu ihren Gunsten ausnutzen?

Bei vielen Retaxationen handelt es sich um Formfehler – da ging das richtige Mittel raus, aber auf dem Rezept ist irgendein Detail nicht ganz korrekt.

Auf dem Betäubungsmittel-Rezept für eine langjährige Dialyse-Patientin fehlt der Hinweis dass die Patientin durch den Arzt schriftlich auf die Dosierung hingewiesen wurde. Es wurde das Richtige abgegeben, ein dringend nötiges Medikament, dass die Patientin in der gleichen Form schon länger nimmt. Retaxation auf Null – die Krankenkasse nimmt das als Vorwand gar nichts zu zahlen, obwohl ihr auch hier kein finanzieller Schaden entstanden ist. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2050)

Auf dem Rezept für ein Hilfsmittel – in diesem Fall BD Microfine Nadeln (die braucht man für die Insulin-Pens) wurde vom Arzt bei der langjährigen Diabetikerin vergessen die Diagnose aufzuschreiben. Das Die Nadeln werden vollständig Nicht bezahlt von der Krankenkasse. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2005)

Auf dem Betäubungsmittelrezept kann die Krankenkasse das Ausstellungsdatum schlecht lesen. Sie interpretieren das (ohne Nachzufragen und obwohl das ein Sonntag wäre) als ein Datum, das 10 Tage vor der Abgabe des Medikamentes auf Rezept liegt. Betäubungsmittelrezepte müssen in Deutschland innert 7 Tagen eingelöst werden. Das gesamte Rezept wird auf Null retaxiert. Auf dem Durchschlag gut zu lesen: Rezeptdatum von 2 Tagen vor der Abgabe. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1988)

T-Rezepte (für Thalidomid) sind noch schwieriger korrekt zu beliefern. Bei einem Formfehler des Arztes (wie auch nur einem falsch gesetzten Kreuzchen) verliert die Apotheke ein paar Tausend Euro … und macht sich womöglich noch strafbar. Siehe: https://knicksfussnoten.wordpress.com/2013/05/27/ich-geh-dann-mal-in-den-knast/

Die Apotheke gibt im Notdienst auf Telefon und Fax des Arztes ein Antibiotikum gegen Blasenentzündung ab. Es ist das rabattierte Medikament der Krankenkasse. Der Arzt schickt das Rezept nach. Auf dem Rezept ist das Datum von ein paar Tagen später (wo er das ausgestellt hat). Die Apotheke korrigiert das Datum handschriftlich mit der Begründung: „Notdienstabgabe am … Rezept per Post nachgereicht“. Die Krankenkasse retaxiert das ganze Medikament mit der Begründung. „Abgabe vor Verordnungsdatum“ und als die Apotheke das anfechtet mit der nächsten Begründung: „Abgabe in der Notdienstzeit ohne Vorlage einer ärztlich ausgestellten Verordnung“: (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1463)

Der Arzt verschreibt ein Parkinson-Medikament in der Menge 4 x 100 Stck und „Hinweis: ich habe bewusst 4 x 100 Stück verordnet, also bitte nicht eigenmächtig ändern! Exakte Menge“ Problem: Die Krankenkasse schreibt vor, dass die Maximalmenge bei diesem Medikament 2 x 175 Stück betragen darf und sie schreibt ausserdem vor, dass der Rabattvertrag eingehalten werden muss (auch mit Mengen von 175 Stck). Ausserdem muss der Patient bei Abgabe nach ärztlichem Wunsch 40 Euro zu-zahlen, bei Abgabe nach Vorgabe der Kasse nur 20 Euro. Der Arzt hat zwar auch in Deutschland Therapiefreiheit – wird aber so von den Krankenkassen genauso eingeschränkt. Und die Apotheke macht sich – was auch immer sie jetzt tut sehr unbeliebt. Entweder beim Arzt, oder beim Patient … nur die Krankenkasse freut sich, weil sie, wenn die Apotheke den Vorgaben des Arztes folgt, das gesamte Rezept auf Null retaxieren und gar nichts zahlen muss. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1928)

Bei anderen Retaxationen ging einfach nicht genau das raus, was die Krankenkasse gerne hätte: das Mittel von dem Hersteller, mit dem sie einen Rabattvertrag gemacht haben (von dem niemand weiss, wieviel genau die Kasse dafür bekommt) oder nicht das Importpräparat das momentan gerade etwas günstiger ist, oder nicht die vorgeschriebene Menge Tabletten (das geht in D nach N-Grössen und es ist streng reglementiert, was übernommen wird. 100 Stück und 98 Stück sind da nicht zwingend „dasselbe“). Das bedeutet keinen finanziellen Verlust der Krankenkasse, trotzdem wird auch hier retaxiert. 

Auf dem Rezept ist ein Medikament in der Packungsgrösse 28 Stück verordnet. Diese ist nicht verfügbar (nicht mehr lieferbar, tatsächlich hat der Hersteller sie ersetzt). Die Apotheke ersetzt das dringend benötigte Medikament mit eben der Packung zu 30 Stück vom selben Hersteller. Die Krankenkasse sagt, dass diese Packungsgrössenänderung durch den Arzt hätte genehmigt werden müssen … und ein neues Rezept ausgestellt werden müsste. Sie retaxiert die Apotheke auf Null. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2039)

Auf das dringende Rezept, das sogar nach Ladenschluss vorgelegt wurde gibt die Apotheke nicht das von der Krankenkasse verlangte Rabattarzneimittel ab, da das nicht an Lager ist. Eine Bestellung und Lieferung am selben Tag war nicht mehr möglich. Statt dessen wurde (wie in solchen Fällen von der Krankenkasse vorgeschrieben) eines der 3 günstigsten Generika abgegeben. Auf dem Rezept wurde dokumentiert weshalb: „Akutversorgung“. Die Krankenkasse retaxiert auf Null mit der Begründung, dass es nicht das vom Rabattvertrag vorgeschriebene Arzneimittel ist und das nicht unter Akutversorgung fallen kann, da es ein Medikament zur Dauertherapie ist. Eigentlich ist aber das doch gerade der Grund: man sollte so eine Therapie auch nicht unterbrechen, oder?? (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=2056)

Der Arzt verschreibt auf Rezept Sandimmun Spritzen 100 Stück mit „Aut idem Kreuz“ – bedeutet: er will, dass das nicht durch etwas anderes ersetzt wird. Die Apotheke gibt es ab, dokumentiert auch dass ein eventuell vorhandenes Importpräparat nicht lieferbar ist (das sie auf Vorgabe der Krankenkasse sonst abgeben müsste). Sie wird dennoch retaxiert – es soll ihr nur eine Packung von 50 Stück bezahlt werden und nicht eine Packung zu 100 Stück, da 2 Packungen zu 50 Stück in dem Fall tatsächlich etwas günstiger gewesen wären … Man retaxiert also nicht nur die Differenz. (Auf der anderen Seite verbietet sie solche Stückelungen und retaxiert auch dafür) (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1862)

Die Metoclopramid Tropfen, ein Medikament gegen Übelkeit, das schon lange verordnet und von vielen verwendet wird, aber wegen Nebenwirkungen unter Beobachtung stand, werden recht plötzlich letztes Jahr vom Markt zurückgezogen. Das auf eine ziemlich seltsame Art und Weise: erst kommt eine Pressenachricht und dann (um Tage verzögert) der offizielle Rückruf. Verunsicherte Apotheker haben Rezepte für die Tropfen in der Zwischenzeit deshalb mit Nachfrage beim Arzt und dessen Bestätigung, dass das Medikament dringend notwendig ist abgegeben. Jede Abgabe der Tropfen nach dem Tag des Rückrufs und auch für den Tag des Rückzugs selber (Veröffentlichung im Internet in der PZ) wurde den Apotheken deshalb nicht vergütet. Offenbar wird verlangt die Datenbanken stündlich zu prüfen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1950)

Der Arzt (ein Spezialist für Gastrointestinale Tumore) verschreibt ein Mittel gegen Erbrechen in Lutschtablettenform. Der Patient hat einen Magentumor – und kann normale Tabletten nicht gleich aufnehmen. Die Krankenkasse hat nur die Tabletten in den Rabattverträgen und retaxiert die Apotheke, die Lutschtabletten abgibt auf Null. Es reicht nicht, wenn der Spezialist das so verschreibt, die Apotheke selber hätte den Nicht-Austausch mit dem Rabattarzneimittel auf dem Rezept mit „pharmazeutische Bedenken“ zusätzlich extra festhalten müssen. (Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1518)

Auch die Herstellung von Rezepturen (eigens auf ärztliches Rezept hergestellte Mischungen) werden retaxiert. Mit diesen Begründungen:

  • Preise außerhalb der Hilfstaxe werden bei der Vergütung zugrunde gelegt.
  • Anbruchberechnungen der Apotheken werden retaxiert. (das ist, wenn man von einem Inhalt nicht die ganze Menge braucht für die Herstellung, den Rest aber später vielleicht weiter verwenden kann – häufig auch nicht.)
  • Rezeptprüfstellen bestimmen über die zu verwendenden Wirkstoffe, über die Haltbarkeit von Inhaltsstoffen und überhaupt über die eventuell mangelnde Wirksamkeit. –  (Wer sitzt denn dort? Wohl kaum Apotheker oder Ärzte?)
  • Rezepturen mit Fertigarzneimitteln wurden auf Importe retaxiert. (die KK zahlen also nur das, was das Importpräparat gekostet hätte)
  • Rezeptur mit Fertigarzneimitteln auf Verwendung eines Off-label-Arzneimittels retaxiert. (Also: statt Viagra Tabletten wurden Revatio Tabletten zur Herstellung von Sildenafil Kapseln genommen … und nicht bezahlt).
  • Rezepturverordnungen mit Rx-pflichtigen Inhaltsstoffen nicht mehr erstattet, wenn sie ebenfalls nicht apothekenpflichtige Hilfsstoffe oder Grundlagen enthalten. – Zum Beispiel Salben, die sonst Kosmetika sind.

(Quelle: http://www.deutschesapothekenportal.de/newsletter_beitrag.html?id=1849)

Manche dieser Fälle sind eigentlich Arzt-Fehler: wenn das Rezept nicht richtig ausgestellt ist. Nur wird nicht der Arzt zur Rechenschaft gezogen, sondern die Apotheke. Die Krankenkassen machen die Apotheken zu „ihren“ Bürokraten und stellen faktisch Formulare vor das Patientenwohl.

In manchen von diesen Fällen konnte die Apotheke erfolgreich Berufung einlegen. Allerdings auch in diesem Fall: das bedingt einen derartigen Mehraufwand und Bürokratie… Sollten wir Apotheker uns nicht mehr um das kümmern, wofür wir da sind? Nämlich Patienten mit den richtigen Medikamenten zu versorgen und sie zu beraten, ihre Krankheiten zu behandeln und zu die Behandlung verfolgen?

Für das oben haben die Apotheker auch in Deutschland nicht studiert. Eine derartige Behandlung haben sie nicht verdient.

Man stelle sich vor, wenn derartiges zu uns käme.

Bitte nicht.

Das ist auch ganz sicher nicht im Sinn der Patienten.

Kein „grosser Bruder“ mehr

Das soll als Warnung dienen für andere Schweizer Apotheker, dass sie da auch ein Auge drauf haben können.

Früher war es so (und ist es heute meist noch), dass es für Medikamente kleine Packungen gibt und auch grosse Packungen. Die grossen Packungen sind vergleichsweise meist günstiger im Preis,

Oder waren.

Zum Beispiel Lioresal 10mg 50 Stück und Lioresal 10mg 200 Stück. Oder Leponex 50mg 50 Stück und Leponex 50mg 500 Stück.

Die kleine Packung ist in der SL, die grosse Packung dagegen auf der NLP. Das bedeutet eigentlich, dass die Krankenkasse die grosse Packung nicht in ganz zahlen müsste, da sie nicht in der Grundversicherung ist. Sie hat es dann aber (doch) getan, weil der Preis von einer grossen Packung kleiner war, als der Preis von X kleinen Packungen. Die grosse Packung nannte sich deshalb im Apothekenjargon „Grand frère“ (also grosser Bruder).

Als Grand-Frères Produkte werden alle grösseren Handelseinheiten einer SL-Packung bezeichnet, deren Preis tiefer ist als ein entsprechendes Mehrfaches der SL-Packung

Und jetzt Achtung: Inzwischen gibt es (aufgrund Preissenkungen bei den SL Medikamenten?) einige Produkte, wo das nicht mehr stimmt!

Also wo mehrere kleine Packungen weniger kosten als eine grosse Packung mit derselben Menge Tabletten. Ich habe das mal mit unserem Computerprogramm gegenübergestellt, damit man das sieht:

grandfrere

Wenn ich jetzt nicht wirklich gut aufpasse und die Preise jeweils vergleiche, gebe ich eine Grosspackung ab (die war ja bisher immer günstiger, also …), der Computer reklamiert überhaupt nicht – vor allem, wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat … und der Patient bekommt am Ende von seiner Krankenkasse eine Rechnung.

Weil das via Zusatzversicherung läuft, bestimmt die Kasse wie viel sie am Medikament zahlt. In einem Fall mit Leponex, den ich selber mitbekommen habe sind das 50% gewesen (und nicht nur der Preis, den dieselben kleinen Packungen gehabt hätten). Das waren dann grad etwa 300 Franken (!) – anstatt dem normalen Selbstbehalt von 10% um die 50 Franken.

Das war eine mehr als unangenehme Überraschung … und mir nirgends recht.

Darum hier ein „Achtung“ an alle Apotheker in der Schweiz: das ändert! Bleibt aufmerksam!

Kennt ihr noch mehr so Beispiele?

Karten: Lesen und Löschen

Die Frau am frühen Morgen hält mir ihre Krankenkassenkarte direkt ins Gesicht und sagt dazu: „Ich möchte, dass Sie mir die Daten darauf löschen!“

Jetzt … ich bin morgens früh nicht die schnellste. Kaffee hilft … bis zu einem gewissen Grad. An dem Morgen hatte ich aber noch keinen.

Aber eines weiss ich: „Ich kann da nichts löschen.“

„Die Krankenkasse hat gesagt, ich kann das in jeder Apotheke machen lassen!“

„Dann … hat die Krankenkasse da etwas falsches gesagt. Schauen Sie“ – ich zeige auf das EC-Gerät, das bei uns auch als Krankenkassenkartenleser dient, seit sie alle Karten auf den Chip umgestellt haben „damit kann ich die Karte lesen, löschen kann ich nichts.“

„Ich will aber nicht, dass da Daten von mir drauf sind.“

Inzwischen bin ich etwas wacher, deshalb frage ich mal nach: „Was für Daten denn?“

„Na, Sachen wie meine Blutgruppe, Allegien, Medikamente, die ich nehme …“

„Ah. Haben Sie die da drauf laden lassen?“

„Nein!! Ich dachte die Krankenkasse macht das.“

„Und hat die Krankenkasse denn diese Information von Ihnen?“

„Ich habe die Kasse gewechselt, ich bin sicher, das haben sie von der alten Kasse bekommen.“

„Ich bin ziemlich sicher, das haben sie nicht. Meistens wissen die Krankenkassen das nicht einmal.“

„Aber ich habe gelesen, dass auf dem Chip diese Information drauf ist.“

„Das ist nicht ganz richtig. So ich weiss ist es geplant, dass man diese Information auch da drauf abspeichern KANN – aber das muss man nicht. Wenn man will, kann man das dann zum Beispiel beim Arzt machen lassen … sofern der dazu ausgerüstet ist. Das braucht technische Grundlagen, die ich hier nicht habe … und ich denke, auch noch nicht viele Ärzte.“

„Aber … was steht denn auf dem Chip jetzt drauf?“

„Soll ich es ihnen zeigen? Ich kann ihn rasch lesen. Ich muss das ja nicht speichern.“

„Ja, gut.“

Sie gibt mir die Karte. Ich lese sie ein in das EC Gerät.

Sie war tatsächlich noch nie hier, jedenfalls nicht mit einem Rezept, deshalb zeigt mir mein Computer sie als neue Patientin an.

„Also, da steht drauf: Ihr Name, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum, die Krankenkasse und die Versicherungsnummer … mit der kann ich dann im Internet ihre aktuelle Deckung abrufen.“

„Ich will aber nicht, dass da mein Geburtsdatum drauf ist. Da wird so viel Missbrauch damit getrieben.“

„Das verstehe ich – aber ich kann es nicht löschen und … das Geburtsdatum ist noch wichtig, damit ich Sie als die richtige Patientin identifizieren kann, wenn Sie mit einem Rezept kommen.“

„Aber, wenn ich schon in einer anderen Apotheke gewesen bin …“

„Ja, wir sind nicht untereinander vernetzt. Ich kann nicht nachschauen gehen bei der anderen Apotheke. Darum brauche ich die Krankenkassenkarte.“

Ich ziehe die Karte aus dem Leser und gebe sie zurück. Nein, ihre Daten habe ich nicht gespeichert.

„Und Sie können da wirklich nichts löschen?“

„Nein, und nichts drauf speichern. Vielleicht kommt das irgendwann, aber jetzt nicht.“

Wir unterhalten uns noch ein bischen. Stellt sich heraus, dass sie das vor allem wollte, weil sie ständig Anrufe bekommt von Leuten, die ihr Krankenkassenvergleiche anbieten … Ich habe ihr dann versucht zu erklären, dass die nicht zwingend ihre Daten dafür brauchen (auch wenn manche sie vielleicht tatsächlich haben). Eigentlich ist so eine Kaltaquise inzwischen verboten … es sei denn, es ist eine Krankenkasse, bei der man schon war. Die dürften tatsächlich Geburtsdatum und mehr wissen … und manche von denen geben die wohl auch an unseriöse Vermittler weiter. Ich hier nicht.

Nachtrag: hier findet sich die Info zur Karte und was drauf ist / sein kann:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/04114/07062/?lang=de

Da steht drin, dass Ärzte Daten wie Allergien, Blutgruppe etc. aufnehmen können (aber nicht müssen) … irgendwo steht auch, dass es „Apothekern erlaubt ist die Medikationsdaten aufzunehmen und zu löschen“ … ich frage mich nur, wie, wenn ich nur ein Lesegerät habe.

Ausserdem sollen diese zusätzlichen Daten mit einem PIN schützbar sein. Nun, das macht Sinn … bis zu dem Moment, wo man einen Notfall hat und die Fachperson nicht an die eigentlich vorhandene Allergieinfo kommt…

Aber vielleicht bin nur ich hier noch nicht in der Zukunft angelangt- Irgendwelche Apotheker mit der Fähigkeit die Karte nicht nur zu lesen, sondern auch was drauf zu schreiben hier?

Krankenkassen-Wahrheiten für die Patienten

(von der Apothekerin)

Es ist anscheinend nie Ihre Verantwortung über ihre Deckung Bescheid zu wissen. Und jetzt sind Sie sauer auf mich (statt auf sich) wenn ich Ihnen sage, dass Sie nach ihrem Krankenkassenwechsel jetzt eine Krankenkasse haben, wo Sie in der Apotheke direkt bezahlen müssen.

Je besser versichert Sie sind, desto mehr ärgern Sie Sich darüber, wenn ich Ihnen sage, dass etwas nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.

Ein Spital-Zusatz bei der Versicherung bedeutet nicht, dass auch Medikamente übernommen werden, die über die Zusatzversicherung für Medikamente gehen.

Denken Sie nicht, dass ich weniger Prämie bezahle, nur weil ich in der Apotheke arbeite.

Nein, ich bezahle auch nicht weniger, wenn ich Apothekerin bin.

Ja, auch meine Prämien sind wieder gestiegen.

Nein, an den „Apothekerpreisen“ liegt das nicht*, sondern an den Mehrausgaben für Spitalaufenthalte und Pflege zu Hause – und ich bin sicher, dass die Verwaltungskosten der Krankenkassen da auch mit reinschlagen.

Auch wenn ich das Gefühl habe, dass ich da in der Apotheke einen Grossteil mit übernehme – siehe oben.

 

*(siehe http://issuu.com/interpharma/docs/gws_2015_d_web_final/1?e=6980957/11248296 S. 42/43 und S. 60 … es wird tatsächlich durchschnittlich weniger für Medikamente ausgegeben im Haushalt als für das Telefon.)

Und das reicht?

„Und das reicht?“

War die Reaktion einer Kundin, nachdem ich ihr das Prinzip der LOA (Vertrag zwischen Krankenkasse und Apotheken in der Schweiz) mit den Pauschalen als Abgeltung für unsere Arbeit erklärt habe.

Im Normalfall erwarte ich da (aus schlechten Erfahrungen) schon fast Reaktionen wie: „Für was? Ich brauche ja keine Beratung*. Sollte ich also auch nicht bezahlen müssen“

Statt dessen Sie: „Und das reicht für Sie als Einkommen?“

Nun – sagen wir es mal so: Es ist ein Anfang, zum Glück gibt es auch nicht rezeptpflichtiges …

*Das ist auch keine Beratungs-Taxe!

In dem Zusammenhang darf ich neu auch erwähnen, dass die Discount-Apotheken-Kette Sun Store, die bis anhin werbetechnisch grosszügig auf die Pauschalen verzichtet hat … das per 1. Januar 2015 (jetzt) auch nicht mehr macht. Ganz offensichtlich haben auch die gemerkt, dass sie auf das Einkommen nicht verzichten können, wenn sie weiterhin als Apotheke existieren wollen. (sie auch Artikel in 3min).