LOA Diskussionen … immer noch

Seit 2001 (Oh Gott, ist das wirklich schon 13 Jahre her??) haben wir in der Schweiz die LOA – die Leistungs-Orientierte-Abgabe. Was eigentlich bedeutet, dass unsere Arbeit in der Apotheke nicht mehr über Medikamentenmargen abgerechnet wird, sondern über separate Checks (früher auch Taxen oder Pauschalen genannt). Die LOA ist ein Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken – und hat ihnen Einsparungen im 3 stelligen Millionenbereich gebracht.

Seit Einführung der LOA gab das Diskussionen mit Patienten, weil die nicht begreifen konnten, wieso sie auf einmal neben dem Medikamentenpreis auch noch etwas drauf zahlen sollten. Dabei war das eigentlich gar nicht ein „drauf zahlen“ – es war einfach nicht mehr im Medikamentenpreis drin enthalten. Es ist auch keine „Beratungstaxe“, wie von manchen suggeriert wird – meist noch mit dem Anhang, dass sie das nicht bereit wären zu zahlen, da sie ja gar keine Beratung in der Apotheke bräuchten, sie wüssten schon alles.

Jedenfalls: Diskussionen noch und noch. Sie haben in den letzten Jahren etwas abgenommen, aber von „aufgehört“ kann man nicht reden – wie auch dies hier zeugt:

Eine andere Apotheke ruft an, der Lehrling gibt das Telefon an mich weiter.

Apothekerin: „Ich hatte gerade eine … eher unangenehme Begegnung mit einem Patienten, der mit mir wegen der Checks diskutiert hat. Jetzt … wollte ich fragen, ob ihr die verrechnet?“

Pharmama: „Ja, tun wir.“

Apothekerin: „Es ist nur … er hat steif und fest behauptet, dass er bei Euch noch nie irgendwelche Checks hat zahlen müssen.“

Pharmama: „Hmpf. Vielleicht ist ihm das noch nie aufgefallen, oder er hatte bisher immer Sachen, wo keine Checks draufkommen…“ (also: alles eigentlich nicht rezeptpflichtige oder nichts, das über die Grundversicherung abgerechnet wird).

Apothekerin: „Habe ich auch gedacht, aber er behauptet, dass er das (Medikament, das unter den LOA Vertrag fällt) ... letztens von Euch hatte. Ohne Checks.“

Pharmama: „Nicht möglich. Ich hatte auch schon Diskussionen wegen dem und ich bestehe darauf: Das ist unser Einkommen, das ist der Lohn für unsere Arbeit. Nur weil das nicht mehr im Preis eingeschlossen ist, gibt es ewig Diskussionen.“

Apothekerin: „Sehe ich auch so. Jedenfalls, wollte ich Euch auch vorwarnen: er hat damit gedroht deshalb von jetzt an alles nur noch bei Euch zu holen.“

Da kann ich mich auf weitere Diskussionen freuen, wenn er merkt, dass das bei uns genau gleich ist.

Es gab tatsächlich hauptsächlich Ketten, die auf die Checks verzichtet haben. Ich habe mich immer gefragt, wie die das finanziell machen. Inzwischen brauche ich mich nicht mehr zu fragen. Die Sun-Store Apotheken, diese Discount-Apotheken, eben die, die so gross damit geworben haben, dass sie die „Taxen“ nicht verlangen (Nerv: das hat nichts mit Steuern zu tun, also sollte man das auch nicht Taxen nennen!) … werden das per Januar 2015 wieder. (Quelle 3min).

Leider liessen und lassen sich Ketten und auch einzelne Apotheker dazu hinreissen, freiwillig auf die LOA zu verzichten. Dies in der Hoffnung, Kunden zu gewinnen. Doch da inzwischen etliche Medikamente auf Geheiss des Bundes nur noch ein paar Franken kosten dürfen, lässt sich ohne LOA nicht einmal mehr kostendeckend arbeiten, geschweige denn, dass genügend finanzielle Mittel übrig bleiben, um der Apotheke langfristig das Überleben zu sichern.

Die Einsicht von Sun Store kommt spät, aber sie kommt.

Ganz offensichtlich kann auch dieser Discounter und Grosseinkäufer und Teil des Riesen-moguls Galenica sich das nicht mehr leisten. Interessant.

Wieder was gelernt

Der Kunde, ein freundlicher älterer Herr (Typ Gentleman) kommt mit einem Dauerrezept für diverse Medikamente. Er braucht noch nicht alles, gibt mir an, was er will und bekommt von mir das gewünschte.

Am Ende will er sein Rezept wieder, da er „sonst nichts in der Hand hat, wenn er es einmal in einer anderen Apotheke holen will.“

Wenn er es selbst bezahlt, hätte er das Rezept mitbekommen, aber die Medikamente darauf sind unproblematisch, darum mache ich ihm eine Kopie, vermerke die bisherigen Abgabe, stemple es auf der Rückseite und erkläre ihm, dass die andere Apotheke mir so anrufen kann, falls sie eine Frage hat.

„Reicht denn das?“ fragt er mich.

„Ja.“ Sage ich bestimmt. „Immerhin ist es ein Dauerrezept. Die Medikamente drauf sind auch nicht problematisch – wir nehmen auch solche Rezeptkopien an.“

Er geht wieder.

Eine Woche geht vorbei, dann ruft er an und sagt: „Ich brauche doch das Originalrezept.“

… das ist inzwischen unterwegs zur Abrechnungsstelle, wo es eingescannt wird.

Pharmama: „Weshalb? Hat die Apotheke ein Problem? Dann kann sie mich anrufen.“

„Es ist eine Versand-Apotheke. Die sagen, sie brauchen das Original.“

Ich verspreche ihm, dort anzufragen, ob das nicht auch anders geht.

Ich telefoniere also und erkläre der Telefonistin woher ich anrufe und weshalb. Dass ich für die Kopie verantwortlich bin und das Original inzwischen der Krankenkasse eingeschickt habe. Und ob das für sie denn so nicht reicht – mit meiner Bestätigung und so.

„Nein, tut es nicht. Wir brauchen das Originalrezept. Kopien dürfen wir nicht annehmen.“

Sie lässt sich nicht umstimmen – auch wenn sie mir zustimmt, dass das nicht wirklich Kundenfreundlich ist. Offenbar haben sie da andere Vorschriften wie wir.

Okay – wirklich unsinnig ist das nicht mit den Originalrezepten, dann wird sicher weniger Missbrauch damit getrieben. Andererseits … Hmmm. Unflexibel.

Ich überbringe dem Kunden die schlechte Nachricht und entschuldige mich für die Falsch-Auskunft. Das habe ich vorher auch nicht gewusst. An das Original-Rezept komme ich jetzt auch nicht mehr hin – wie gesagt, das wird eingescannt. Danach kann ich es wieder-holen und ausdrucken. Das wäre dann aber auch eine Kopie …

Er nimmt das (zum Glück) erstaunlich gut auf: „Ach, dann komme ich einfach das bei ihnen holen. Sie rechnen das ja auch der Krankenkasse ab – und gegebenenfalls kann ich das telefonisch bestellen und sie würden es ja auch bringen?“

Pharmama: „Ja – natürlich!“

Das ist ja ganz gut für uns ausgegangen. Für das nächste Mal weiss ich dann, dass (falls die Person das nachher beim Versand holen will) sie das Originalrezept braucht und ich dann halt die Kopie zur Abrechnung mit der Krankenkasse nehme. Bei uns geht das nämlich.

So wie die momentan wieder Telefonwerbung für Krankenkassenwechsel machen …

… ist das fast die beste Werbung für eine Einheitskrankenkasse.

Liebe Krankenkassen: DAS NERVT!

Noch mehr, wenn man weiss, dass das gar nicht mehr erlaubt ist. Die Frau hat dann auch rasch wieder aufgehängt, als ich ihr das gesagt habe und gefragt habe, für wen sie denn anruft. Mein Kuschelbär hatte gestern mehr Mühe die eine wieder loszuwerden. Er ist aber auch zu lieb.

(Nein, ich bin nicht für eine Einheitskrankenkasse – auch wenn das mit der Werbung dann prompt aufhören würde).

Verschreibungs- und Abgabe-einschränkungen

Ja. das gibt’s bei uns auch. Nicht alles darf „einfach so“ verschrieben werden. Für manche braucht es spezielle Rezeptformulare (Betäubungsmittel), bei anderen ist das nicht so offensichtlich. Zum Beispiel beim Wirkstoff Isotretinoin, der für schwere Akne verordnet wird.
So gefallen mir derartige Rezepte überhaupt nicht:

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Das fängt eigentlich schon beim verordnenden Arzt an: Allgemeinmediziner, nicht Hautarzt – das Mittel sollte nur von Ärzten verschrieben werden, die sich mit der Behandlung auskennen. Aber das ist noch das wenigste. Wegen der Nebenwirkungen und speziell weil das Missbildungen macht (nicht: machen kann, sondern: macht) darf das Medikament nur mit Vorbehalten Frauen im gebärfähigen Alter verordnet werden. Die dürfen nicht schwanger sein und während der Behandlung auch ja nicht schwanger werden. Deshalb sind auch regelmässige Kontrollen angebracht – monatlich eigentlich:

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Da steht dann also drin (und meiner Meinung nach deutlich genug): Bei Frauen: nicht mehr als 30 Tage Therapie verordnen, dann neue Kontrolle. Keine Dauerrezepte.

Und dann bekomme ich WIEDER ein Rezept für eine 100er Packung – und wiederholbar 6 Monate !

Eigentlich darf ich das sogar nur einmal ausführen … immerhin steht da auch in der Packungsbeilage „Die Abgabe muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ausstellen des Rezeptes erfolgen“ … aber erzähl das mal der Patientin – und Du glaubst ja nicht, was Du zu hören bekommst, wenn du dem Arzt (wieder einmal) wegen dem anrufst.

Bei uns gibt es zum Glück ja keine (Null-)Retaxation. Das Maximum ist hier noch, dass die Krankenkasse das der Patientin nicht bezahlt, weil das in 100er Packung für sie „Off label use“ ist, also eine Anwendung ausserhalb der (Packungs)vorschrift. Damit zumindest bekomme ich die Patientin dazu bei uns 30er Packungen zu beziehen … und wir können sie jeweils fragen, wie das aussieht mit Verhütung und Schwangerschaft. Wenn das der Arzt schon ganz offensichtlich nicht macht. :-(

Ein Bett von der Apotheke

Die Kundin, die immer sehr kompliziert tut und immer alles von anderen gemacht haben will, verlangt, dass wir der Krankenkasse anrufen, weil sie ein neues Bett will.

Frau: „Ich habe Anspruch auf ein Bett habe ich gehört – Sie wissen ja, dass ich Sozialhilfe beziehe und darum nicht viel Geld habe. Und Sie schauen, dass ich das bekomme.“

Pharmama: „Sie wollen ein Pflegebett? Haben Sie eine Operation oder etwas vor sich, nach dem sie länger nicht mehr aufstehen können?“

Notabene: die Frau ist nicht bettlägerig und gut mobil.

Frau: „Nein, ein einfaches Bett. Ich habe gehört, die Krankenkasse übernimmt das.“

Pharmama: „Ich bin ziemlich sicher, die Krankenkasse zahlt das nicht, wenn es sich nicht um ein Pflegebett handelt … und selbst dann bin ich nicht sicher, wie das übernommen wird.

Frau: „Und wenn ich ein Rezept dafür bringe?“

Pharmama: „Ich bezweifle sehr, dass der Arzt das ohne medizinischen Grund ausstellt – und: Nein, ich frage ihn nicht an.“

(Ich kenne sie – wenn sie irgendetwas abschieben kann, dann macht sie das).

Frau: „Ach, dann frag‘ ich ihn einfach morgen selber, wenn ich dort bin.“

„Bett“ findet sich nicht auf der Mittel-und Gegenstände-Liste, demnach ist das etwas was die Krankenkasse nicht übernehmen muss. Zusatzversicherung wäre eine Möglichkeit, aber selbst da fragt man am besten vorher an. Aber da ich „Bett“ nicht bekomme von unserem Lieferanten kann ich das auch nicht abgeben. Auch nicht auf Rezept.

Im Endeffekt war es ihr dann zu viel Aufwand und sie hat es gelassen. Obwohl sie „es zugute hätte!“ Nach ihrer Ansicht jedenfalls.

finanzielle Risikopatienten …

Ein Mann kommt mit einem Blatt Papier, das er der Pharmaassistentin in die Hand drückt mit den Worten: „Kann ich das bei Ihnen auch?“

Das Blatt stellt sich als sogenannte Forderungsabtretung heraus. Als selbst verfasste, so wie’s aussieht.

Darauf steht mehr oder weniger „Ich (Name), trete meine zukünftigen Forderungen aus den Medikamentenkosten durch (Apotheke) gegenüber der Krankenkasse an die Apotheke ab.“

„Machen wir sowas?“ kommt meine Pharmaassistentin zu mir.

Das braucht jetzt etwas Erklärung. In der Schweiz gibt es 2 Arten der Abrechnung mit den Krankenkassen. Im Moment üblich ist, dass Apotheke und Krankenkasse einen Vertrag haben, so dass die Apotheke Medikamentenbezüge eines Patienten direkt an die Kasse verrechnen kann und von der Krankenkasse das Geld zurückbekommt. Nennt sich Tiers payant. Variante 2 ist, dass die Kasse keinen Vertrag mit der Apotheke hat und der Patient die Medikamente in der Apotheke selber zahlen, selber die Rezepte und Quittungen sammeln und selber einschicken muss um das Geld dann von der Kasse zurückzubekommen. Dafür sind diese Kassen, da sie einen (grossen) Teil der Verwaltungsarbeit praktisch dem Patienten überlassen dann auch günstiger. Das ist die Tiers garant.

Eine Forderungsabtretung ist die Möglichkeit, dass die Apotheke, obwohl der Patient eine Kasse der Variante 2 gewählt hat, die Rechnung trotzdem an die Krankenkasse einschickt und von der das Geld zurückbekommt. Das geht – mit einem spezifischen Vertrag mit dem Patienten.

Die Apotheke nimmt also dem Patient diese Arbeit ab und schiesst (wie bei der normalen Variante) das Geld dafür vor, bis es von der Kasse zurückkommt. Dem Patienten selber stellt die Apotheke nur noch die Rechnung für die Franchise (den 10 oder 20% Selbstbehalt, den er zahlen muss) oder für Dinge, die die Kasse auch nicht bezahlt.

Warum machen das nicht alle? Und: Warum mache ich das bei diesem speziellen Patienten auch nicht?

Das liegt daran, dass das mit dem zurückzahlen von der Krankenkasse nur so lange gemacht wird, wie der Patient auch seine Prämien und Ausstände bei der Krankenkasse zahlt. Macht er das nicht mehr, stoppt die Krankenkasse sofort alle Zahlungen für den Patienten an die Apotheke.

Die bleibt dann auf den Rechnungen sitzen.

So ein Forderungsübertrag ist also reiner Goodwill der Apotheke – es bedeutet einiges an Mehrarbeit und ist ein finanzielles Risiko – und darum machen das auch nicht alle. Wir machen es nur, wenn wir den Patienten als zuverlässigen und regelmässigen Kunden kennen.

Beides traf bei dem Herrn nicht zu. Nicht nur, dass er das letzte Mal vor über 3 Jahren bei uns war, ist seine Partnerin bekannt für ihre Unzuverlässigkeit. Und dass er sowas wie die Forderungsabtretung kennt zeigt mir, dass er das wahrscheinlich in einer anderen Apotheke hatte. Dass er jetzt das woanders will, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die andere Apotheke das zumindest bei ihm nicht mehr macht. Über die Gründe kann man jetzt spekulieren.

Also ist die Antwort in dem Fall: „Nein.“