Auf die Apotheke abwälzen (1)

Bei uns in der Schweiz ja total unbekannt (zum Glück!) in Deutschland aber gang und gäbe: Retaxationen. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt der Apotheke ein dem Patienten bereits abegegebenes (und verwendetes) Medikament nicht zurück – mit teils unglaublichen Begründungen wie kleinsten Formfehlern (der Arzt hat auf dem Rezept die Dosierung nicht ausgeschrieben, Kreuze nicht nochmal visiert, bei Gemeinschaftspraxen den verschreibenden Arzt nicht genau gekennzeichnet, die Nummer des Arztes nicht korrekt ist), oder wenn nicht genau das von der Kasse verlangte Rabattarzneimittel abgegeben wurde (auch dann wird auf Null retaxiert, also gar nichts zurück bezahlt, nicht nur die Differenz nicht).

Hier ein Aufruf an meine deutschen Apotheker – Leser (und -innen): Bitte schickt mir doch Eure Beispiele von Fällen wo die Kasse retaxiert hat, ich würde gerne einmal mehr über diese üble Praxis schreiben! : an Pharmama08(at)gmail.com

Jetzt haben die Kassen offenbar entdeckt, dass sie mit ähnlicher Methode auch bei den Patienten direkt Geld sparen können. Ein privat versicherter Patient (der die Medikamente erst zahlen muss und dann den Beleg einschicken um das Geld zurück zu erhalten) hat von seiner Krankenkasse den Brief bekommen, dass von seinem bezogenen Medikament nur X Euro übernommen werde – die restlichen 17 Euro Differenz zum bezahlten Betrag dürfe er aber in der Apotheke zurück fordern, da der Preis, den die Apotheke verlangt hat, widerrechtlich über dem von der Kasse festgelegten Verkaufspreis für das Produkt liege. Dass dieser Preis hier auf Basis des günstigsten Reimportes (!) festgelegt wurde und dass dieses zu dem Zeitpunkt nicht einmal lieferbar gewesen ist (!!), ist dabei nebensächlich.

Die Kasse lässt die Apotheken also so aussehen, als verlangen sie absichtlich zu viel für das Medikament.

Der erboste Patient erschien dann in der Apotheke, um das auszudiskutieren, verstand aber nach einer längeren Erklärung den Sachverhalt. Der wird jetzt auch mit der Krankenkasse abgeklärt, ob ihr Verhalten da rechtlich ist. (Quelle: Apotheke-adhoc)

 

Das mag jetzt für die deutschen Patienten überraschend sein, aber bei uns gibt es das schon länger, dass die Krankenkasse einen Preis für etwas festlegt, der Abgabepreis aber höher sein kann und der Patient dann die Differenz selber übernehmen muss. Das passiert bei uns häufiger bei Produkten der MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) wie Blutzuckerteststreifen, Nadeln, Verbandmaterial etc.

Je nachdem übernimmt das auch die Zusatzversicherung, aber wenn so etwas bei uns auftritt (das sehen wir beim Eingeben im Computer) kassieren wir das entweder grad ein oder informieren den Patienten, dass er eventuell eine Rechnung zu erwarten hat. Im Gegensatz zu Deutschland verlangt die Krankenkasse das dann aber nicht von der Apotheke zurück.

Das Verhalten der Krankenasse hier gegenüber Patienten und vor allem gegenüber der Apotheken finde ich frech – aber es geht noch besser.

Heute Mittag: wie man als selbstdispensierender Arzt Arbeit und Preisdiskussion auf die Apotheke abwälzt.

Ein Rezept ist kein Gutschein um etwas gratis zu bekommen

… oder: ein Einblick in das Schweizer Gesundheitssystem.

Die Frau bringt mir 3 Rezepte und 3 Kassabons.

Sie hat die Medikamente (nicht rezeptpflichtiges) ohne Rezept gekauft.

„Könnten Sie mir das Geld dafür zurück geben und das der Krankenkasse abrechnen?“

Hmm … ich mache das gelegentlich. Hauptsächlich dann, wenn ein Patient etwas gleich braucht und sowieso zum Arzt geht, dann kann er sich beim Arzt dafür ein Rezept ausstellen lassen. Aber bei frei verkäuflichen Sachen, wie die, die auf den Quittungen stehen empfehle ich das eigentlich niemandem, denn: Das Rezept ausstellen lassen kostet beim Arzt auch etwas. In den meisten Fällen lohnt sich das nicht wirklich. Und dann ist da noch die Sache mit der Franchise … aber dazu kommen wir noch.

Jetzt … sind aber 2 der 3 Kassabons nicht von unserer Apotheke.

Das mag ich dann gar nicht, denn das bedeutet hauptsächlich erst mal, dass ich da ausser der Arbeit gar nix dran habe.

Für eine Stammkundin, die das woanders holen musste, weil wir zu dem Zeitpunkt geschlossen hatten (selten, wir haben echt lange Öffnungszeiten), würde ich das machen. Aber … die Frau ist noch nicht mal bei uns im Computer erfasst. Sie hatte noch nie ein Rezept bei uns, keine Kundenkarte oder ähnliches.

Ich könnte jetzt sperren, aber ich bin ja nett und kundenfreundlich.

„Haben Sie mir die Krankenkassenkarte?“ frage ich

„Weshalb?“

„Nun, wenn Sie wollen, dass ich Ihnen dafür das Geld zurückgebe und das via die Krankenkasse abrechne, dann brauche ich die dafür.“

Sie fängt an in ihrem Portmone zu suchen und findet nichts.

„Sie könnten natürlich auch einfach die Quittungen an die entsprechenden Rezepte hängen und das so selber der Krankenkasse einsenden. Dann bekommen sie auch ihr Geld dafür zurück.“

Die Frau verzieht das Gesicht. „Ich weiss noch nicht einmal, ob ich die Franchise erreicht habe“ meint sie.

Die Franchise ist der Teil, den man erst mal selber bezahlt. Sie ist frei wählbar bei Vertragsantritt und erst ab erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse die Medikamente oder Untersuchungen / Behandlungen.

Pharmama: „Nun, wenn Sie sie nicht erreicht haben, dann bekommen Sie, wenn ich das der Krankenkasse einschicke, wieder eine Rechnung von der Krankenkasse dafür. Wenn Sie es selber einschicken, wird es zusammengerechnet und Sie bekommen gegebenenfalls das Geld zurück.“

Das ist – in meinen Augen – unnötiger Ping-Pong und genau die Art Bürokratischer Aufwand, der vermeidbar wäre.

Frau: „Ich weiss nicht, wie man das macht, selber einschicken.“

Pharmama: „Oh, das ist einfach: Sie packen einfach die Rezepte zusammen mit den Quittungen in ein Couvert mit der Adresse der Krankenkasse drauf und schreiben eine kurze Notiz mit Ihrem Namen und vielleicht noch ihrer Versichertennummer dazu.“

Frau: „Das ist mir zu aufwändig. Machen Sie das.“

Pharmama: „Dann brauche ich jetzt die Krankenkassenkarte.“

Frau: „Ich habe sie nicht dabei – ich gehe rasch meinem Mann telefonieren.“

Und geht, noch bevor ich ihr sagen kann, dass sie nicht nur den Kassen-Namen, sondern die 21stellige Nummer braucht, die drauf ist.

Es geht nicht lange, dann kommt sie zurück.

Frau: „Es ist die Assura.“

Oookayyy … dann brauche ich die Nummer gar nicht ….

Pharmama: „Diese Krankenkasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken. Ich kann also nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Da bleibt ihnen nichts übrig als die Rezepte und die Quittungen so, wie ich gesagt habe selber einzuschicken.“

Frau: „Aber man hat mir gesagt, dass das geht mit dem Geld zurück und dass Sie das direkt mit der Krankenkasse abrechnen!“

Pharmama: „Im Normalfall ist das auch so. Aber: es gibt Ausnahmen bei den Krankenkassen. Das ist eine davon. Dasselbe gilt für die Intras, die Supra, die Compact …“

Die Frau verzieht noch mehr das Gesicht, packt ihre Rezepte und Quittungen zusammen und geht wieder.

Ja, sieht so aus, als wäre ich wieder die Böse. Wenn sie mir nicht glaubt, kann sie es ja noch in den anderen beiden Apotheken versuchen, wo sie die anderen Quittungen her hat.

Fällt mir auf, dass ich gar nicht so weit gekommen bin, sie auf das Problem hinzuweisen.

Und dann ist noch die Frage, ob sie auch eine Zusatzversicherung hat, denn nicht alle Medikamente (speziell wenn sie frei erhältlich sind) werden von der Grundversicherung übernommen.

Die war nicht alt, die Frau. Und Schweizerin. Und trotzdem keine Ahnung von unserem Gesundheitssystem und keine wirkliche Übersicht über ihre eigenen Ausgaben oder Leistungen der Kasse.

Da sie dafür vom Arzt Rezepte hat ausstellen lassen, wird sie dafür auch zahlen, der Arzt schickt einfach eine Rechnung später – also hat sie mehr Ausgaben gemacht als nötig / sinnvoll. Und vom Aufwand mal ganz abgesehen …

LOA Diskussionen … immer noch

Seit 2001 (Oh Gott, ist das wirklich schon 13 Jahre her??) haben wir in der Schweiz die LOA – die Leistungs-Orientierte-Abgabe. Was eigentlich bedeutet, dass unsere Arbeit in der Apotheke nicht mehr über Medikamentenmargen abgerechnet wird, sondern über separate Checks (früher auch Taxen oder Pauschalen genannt). Die LOA ist ein Vertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken – und hat ihnen Einsparungen im 3 stelligen Millionenbereich gebracht.

Seit Einführung der LOA gab das Diskussionen mit Patienten, weil die nicht begreifen konnten, wieso sie auf einmal neben dem Medikamentenpreis auch noch etwas drauf zahlen sollten. Dabei war das eigentlich gar nicht ein „drauf zahlen“ – es war einfach nicht mehr im Medikamentenpreis drin enthalten. Es ist auch keine „Beratungstaxe“, wie von manchen suggeriert wird – meist noch mit dem Anhang, dass sie das nicht bereit wären zu zahlen, da sie ja gar keine Beratung in der Apotheke bräuchten, sie wüssten schon alles.

Jedenfalls: Diskussionen noch und noch. Sie haben in den letzten Jahren etwas abgenommen, aber von „aufgehört“ kann man nicht reden – wie auch dies hier zeugt:

Eine andere Apotheke ruft an, der Lehrling gibt das Telefon an mich weiter.

Apothekerin: „Ich hatte gerade eine … eher unangenehme Begegnung mit einem Patienten, der mit mir wegen der Checks diskutiert hat. Jetzt … wollte ich fragen, ob ihr die verrechnet?“

Pharmama: „Ja, tun wir.“

Apothekerin: „Es ist nur … er hat steif und fest behauptet, dass er bei Euch noch nie irgendwelche Checks hat zahlen müssen.“

Pharmama: „Hmpf. Vielleicht ist ihm das noch nie aufgefallen, oder er hatte bisher immer Sachen, wo keine Checks draufkommen…“ (also: alles eigentlich nicht rezeptpflichtige oder nichts, das über die Grundversicherung abgerechnet wird).

Apothekerin: „Habe ich auch gedacht, aber er behauptet, dass er das (Medikament, das unter den LOA Vertrag fällt) ... letztens von Euch hatte. Ohne Checks.“

Pharmama: „Nicht möglich. Ich hatte auch schon Diskussionen wegen dem und ich bestehe darauf: Das ist unser Einkommen, das ist der Lohn für unsere Arbeit. Nur weil das nicht mehr im Preis eingeschlossen ist, gibt es ewig Diskussionen.“

Apothekerin: „Sehe ich auch so. Jedenfalls, wollte ich Euch auch vorwarnen: er hat damit gedroht deshalb von jetzt an alles nur noch bei Euch zu holen.“

Da kann ich mich auf weitere Diskussionen freuen, wenn er merkt, dass das bei uns genau gleich ist.

Es gab tatsächlich hauptsächlich Ketten, die auf die Checks verzichtet haben. Ich habe mich immer gefragt, wie die das finanziell machen. Inzwischen brauche ich mich nicht mehr zu fragen. Die Sun-Store Apotheken, diese Discount-Apotheken, eben die, die so gross damit geworben haben, dass sie die „Taxen“ nicht verlangen (Nerv: das hat nichts mit Steuern zu tun, also sollte man das auch nicht Taxen nennen!) … werden das per Januar 2015 wieder. (Quelle 3min).

Leider liessen und lassen sich Ketten und auch einzelne Apotheker dazu hinreissen, freiwillig auf die LOA zu verzichten. Dies in der Hoffnung, Kunden zu gewinnen. Doch da inzwischen etliche Medikamente auf Geheiss des Bundes nur noch ein paar Franken kosten dürfen, lässt sich ohne LOA nicht einmal mehr kostendeckend arbeiten, geschweige denn, dass genügend finanzielle Mittel übrig bleiben, um der Apotheke langfristig das Überleben zu sichern.

Die Einsicht von Sun Store kommt spät, aber sie kommt.

Ganz offensichtlich kann auch dieser Discounter und Grosseinkäufer und Teil des Riesen-moguls Galenica sich das nicht mehr leisten. Interessant.

Wieder was gelernt

Der Kunde, ein freundlicher älterer Herr (Typ Gentleman) kommt mit einem Dauerrezept für diverse Medikamente. Er braucht noch nicht alles, gibt mir an, was er will und bekommt von mir das gewünschte.

Am Ende will er sein Rezept wieder, da er „sonst nichts in der Hand hat, wenn er es einmal in einer anderen Apotheke holen will.“

Wenn er es selbst bezahlt, hätte er das Rezept mitbekommen, aber die Medikamente darauf sind unproblematisch, darum mache ich ihm eine Kopie, vermerke die bisherigen Abgabe, stemple es auf der Rückseite und erkläre ihm, dass die andere Apotheke mir so anrufen kann, falls sie eine Frage hat.

„Reicht denn das?“ fragt er mich.

„Ja.“ Sage ich bestimmt. „Immerhin ist es ein Dauerrezept. Die Medikamente drauf sind auch nicht problematisch – wir nehmen auch solche Rezeptkopien an.“

Er geht wieder.

Eine Woche geht vorbei, dann ruft er an und sagt: „Ich brauche doch das Originalrezept.“

… das ist inzwischen unterwegs zur Abrechnungsstelle, wo es eingescannt wird.

Pharmama: „Weshalb? Hat die Apotheke ein Problem? Dann kann sie mich anrufen.“

„Es ist eine Versand-Apotheke. Die sagen, sie brauchen das Original.“

Ich verspreche ihm, dort anzufragen, ob das nicht auch anders geht.

Ich telefoniere also und erkläre der Telefonistin woher ich anrufe und weshalb. Dass ich für die Kopie verantwortlich bin und das Original inzwischen der Krankenkasse eingeschickt habe. Und ob das für sie denn so nicht reicht – mit meiner Bestätigung und so.

„Nein, tut es nicht. Wir brauchen das Originalrezept. Kopien dürfen wir nicht annehmen.“

Sie lässt sich nicht umstimmen – auch wenn sie mir zustimmt, dass das nicht wirklich Kundenfreundlich ist. Offenbar haben sie da andere Vorschriften wie wir.

Okay – wirklich unsinnig ist das nicht mit den Originalrezepten, dann wird sicher weniger Missbrauch damit getrieben. Andererseits … Hmmm. Unflexibel.

Ich überbringe dem Kunden die schlechte Nachricht und entschuldige mich für die Falsch-Auskunft. Das habe ich vorher auch nicht gewusst. An das Original-Rezept komme ich jetzt auch nicht mehr hin – wie gesagt, das wird eingescannt. Danach kann ich es wieder-holen und ausdrucken. Das wäre dann aber auch eine Kopie …

Er nimmt das (zum Glück) erstaunlich gut auf: „Ach, dann komme ich einfach das bei ihnen holen. Sie rechnen das ja auch der Krankenkasse ab – und gegebenenfalls kann ich das telefonisch bestellen und sie würden es ja auch bringen?“

Pharmama: „Ja – natürlich!“

Das ist ja ganz gut für uns ausgegangen. Für das nächste Mal weiss ich dann, dass (falls die Person das nachher beim Versand holen will) sie das Originalrezept braucht und ich dann halt die Kopie zur Abrechnung mit der Krankenkasse nehme. Bei uns geht das nämlich.

So wie die momentan wieder Telefonwerbung für Krankenkassenwechsel machen …

… ist das fast die beste Werbung für eine Einheitskrankenkasse.

Liebe Krankenkassen: DAS NERVT!

Noch mehr, wenn man weiss, dass das gar nicht mehr erlaubt ist. Die Frau hat dann auch rasch wieder aufgehängt, als ich ihr das gesagt habe und gefragt habe, für wen sie denn anruft. Mein Kuschelbär hatte gestern mehr Mühe die eine wieder loszuwerden. Er ist aber auch zu lieb.

(Nein, ich bin nicht für eine Einheitskrankenkasse – auch wenn das mit der Werbung dann prompt aufhören würde).

Verschreibungs- und Abgabe-einschränkungen

Ja. das gibt’s bei uns auch. Nicht alles darf „einfach so“ verschrieben werden. Für manche braucht es spezielle Rezeptformulare (Betäubungsmittel), bei anderen ist das nicht so offensichtlich. Zum Beispiel beim Wirkstoff Isotretinoin, der für schwere Akne verordnet wird.
So gefallen mir derartige Rezepte überhaupt nicht:

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Das fängt eigentlich schon beim verordnenden Arzt an: Allgemeinmediziner, nicht Hautarzt – das Mittel sollte nur von Ärzten verschrieben werden, die sich mit der Behandlung auskennen. Aber das ist noch das wenigste. Wegen der Nebenwirkungen und speziell weil das Missbildungen macht (nicht: machen kann, sondern: macht) darf das Medikament nur mit Vorbehalten Frauen im gebärfähigen Alter verordnet werden. Die dürfen nicht schwanger sein und während der Behandlung auch ja nicht schwanger werden. Deshalb sind auch regelmässige Kontrollen angebracht – monatlich eigentlich:

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Da steht dann also drin (und meiner Meinung nach deutlich genug): Bei Frauen: nicht mehr als 30 Tage Therapie verordnen, dann neue Kontrolle. Keine Dauerrezepte.

Und dann bekomme ich WIEDER ein Rezept für eine 100er Packung – und wiederholbar 6 Monate !

Eigentlich darf ich das sogar nur einmal ausführen … immerhin steht da auch in der Packungsbeilage „Die Abgabe muss innerhalb von maximal 7 Tagen nach Ausstellen des Rezeptes erfolgen“ … aber erzähl das mal der Patientin – und Du glaubst ja nicht, was Du zu hören bekommst, wenn du dem Arzt (wieder einmal) wegen dem anrufst.

Bei uns gibt es zum Glück ja keine (Null-)Retaxation. Das Maximum ist hier noch, dass die Krankenkasse das der Patientin nicht bezahlt, weil das in 100er Packung für sie „Off label use“ ist, also eine Anwendung ausserhalb der (Packungs)vorschrift. Damit zumindest bekomme ich die Patientin dazu bei uns 30er Packungen zu beziehen … und wir können sie jeweils fragen, wie das aussieht mit Verhütung und Schwangerschaft. Wenn das der Arzt schon ganz offensichtlich nicht macht. :-(