Ein Bett von der Apotheke

Die Kundin, die immer sehr kompliziert tut und immer alles von anderen gemacht haben will, verlangt, dass wir der Krankenkasse anrufen, weil sie ein neues Bett will.

Frau: „Ich habe Anspruch auf ein Bett habe ich gehört – Sie wissen ja, dass ich Sozialhilfe beziehe und darum nicht viel Geld habe. Und Sie schauen, dass ich das bekomme.“

Pharmama: „Sie wollen ein Pflegebett? Haben Sie eine Operation oder etwas vor sich, nach dem sie länger nicht mehr aufstehen können?“

Notabene: die Frau ist nicht bettlägerig und gut mobil.

Frau: „Nein, ein einfaches Bett. Ich habe gehört, die Krankenkasse übernimmt das.“

Pharmama: „Ich bin ziemlich sicher, die Krankenkasse zahlt das nicht, wenn es sich nicht um ein Pflegebett handelt … und selbst dann bin ich nicht sicher, wie das übernommen wird.

Frau: „Und wenn ich ein Rezept dafür bringe?“

Pharmama: „Ich bezweifle sehr, dass der Arzt das ohne medizinischen Grund ausstellt – und: Nein, ich frage ihn nicht an.“

(Ich kenne sie – wenn sie irgendetwas abschieben kann, dann macht sie das).

Frau: „Ach, dann frag‘ ich ihn einfach morgen selber, wenn ich dort bin.“

„Bett“ findet sich nicht auf der Mittel-und Gegenstände-Liste, demnach ist das etwas was die Krankenkasse nicht übernehmen muss. Zusatzversicherung wäre eine Möglichkeit, aber selbst da fragt man am besten vorher an. Aber da ich „Bett“ nicht bekomme von unserem Lieferanten kann ich das auch nicht abgeben. Auch nicht auf Rezept.

Im Endeffekt war es ihr dann zu viel Aufwand und sie hat es gelassen. Obwohl sie „es zugute hätte!“ Nach ihrer Ansicht jedenfalls.

finanzielle Risikopatienten …

Ein Mann kommt mit einem Blatt Papier, das er der Pharmaassistentin in die Hand drückt mit den Worten: „Kann ich das bei Ihnen auch?“

Das Blatt stellt sich als sogenannte Forderungsabtretung heraus. Als selbst verfasste, so wie’s aussieht.

Darauf steht mehr oder weniger „Ich (Name), trete meine zukünftigen Forderungen aus den Medikamentenkosten durch (Apotheke) gegenüber der Krankenkasse an die Apotheke ab.“

„Machen wir sowas?“ kommt meine Pharmaassistentin zu mir.

Das braucht jetzt etwas Erklärung. In der Schweiz gibt es 2 Arten der Abrechnung mit den Krankenkassen. Im Moment üblich ist, dass Apotheke und Krankenkasse einen Vertrag haben, so dass die Apotheke Medikamentenbezüge eines Patienten direkt an die Kasse verrechnen kann und von der Krankenkasse das Geld zurückbekommt. Nennt sich Tiers payant. Variante 2 ist, dass die Kasse keinen Vertrag mit der Apotheke hat und der Patient die Medikamente in der Apotheke selber zahlen, selber die Rezepte und Quittungen sammeln und selber einschicken muss um das Geld dann von der Kasse zurückzubekommen. Dafür sind diese Kassen, da sie einen (grossen) Teil der Verwaltungsarbeit praktisch dem Patienten überlassen dann auch günstiger. Das ist die Tiers garant.

Eine Forderungsabtretung ist die Möglichkeit, dass die Apotheke, obwohl der Patient eine Kasse der Variante 2 gewählt hat, die Rechnung trotzdem an die Krankenkasse einschickt und von der das Geld zurückbekommt. Das geht – mit einem spezifischen Vertrag mit dem Patienten.

Die Apotheke nimmt also dem Patient diese Arbeit ab und schiesst (wie bei der normalen Variante) das Geld dafür vor, bis es von der Kasse zurückkommt. Dem Patienten selber stellt die Apotheke nur noch die Rechnung für die Franchise (den 10 oder 20% Selbstbehalt, den er zahlen muss) oder für Dinge, die die Kasse auch nicht bezahlt.

Warum machen das nicht alle? Und: Warum mache ich das bei diesem speziellen Patienten auch nicht?

Das liegt daran, dass das mit dem zurückzahlen von der Krankenkasse nur so lange gemacht wird, wie der Patient auch seine Prämien und Ausstände bei der Krankenkasse zahlt. Macht er das nicht mehr, stoppt die Krankenkasse sofort alle Zahlungen für den Patienten an die Apotheke.

Die bleibt dann auf den Rechnungen sitzen.

So ein Forderungsübertrag ist also reiner Goodwill der Apotheke – es bedeutet einiges an Mehrarbeit und ist ein finanzielles Risiko – und darum machen das auch nicht alle. Wir machen es nur, wenn wir den Patienten als zuverlässigen und regelmässigen Kunden kennen.

Beides traf bei dem Herrn nicht zu. Nicht nur, dass er das letzte Mal vor über 3 Jahren bei uns war, ist seine Partnerin bekannt für ihre Unzuverlässigkeit. Und dass er sowas wie die Forderungsabtretung kennt zeigt mir, dass er das wahrscheinlich in einer anderen Apotheke hatte. Dass er jetzt das woanders will, liegt höchstwahrscheinlich daran, dass die andere Apotheke das zumindest bei ihm nicht mehr macht. Über die Gründe kann man jetzt spekulieren.

Also ist die Antwort in dem Fall: „Nein.“

Spaaaannend

Ihr kennt den Patienten. Derjenige, der eigentlich fertig ist mit seinem Einkauf / seine Medikamente bezogen hat und der einem unbedingt noch etwas sagen muss. Er fängt an mit: „Um es kurz zu machen … „ und fährt dann fort, eine kurze Geschichte wirklich, WIRKLICH lang zu machen.

Ich will nicht sagen, dass es nicht interessant war.

Es ging um seine Versicherungsprobleme und sie enthielt viele Aktion-Aussagen, wie „Ich habe angerufen … dann haben sie mir angerufen … und der Arzt …“

….

Nicht mit mir.

Auf dem Rezept hat der Arzt aufgeschrieben „Kompressionsstrümpfe Kl II“

Nur dass die Patientin uns mit dem Rezept  einen alten Strumpf unter die Nase hält und sagt: „Ich hätte gerne genau diesen! Der passt mir gut.“

Oookay … aber: der Strumpf stellt sich bei näherer Betrachtung als Klasse 1 Strumpf heraus.

Das bedeutet:

„Ich kann Ihnen auch diesen Strumpf bestellen, aber: Der Arzt hat ihnen eine stärkere Kompression verschrieben … das sollte man eigentlich beachten.“

Frau: „Der Arzt hat den Strumpf nur verschrieben, weil ich ihm das so gesagt habe. Und ich will diesen Strumpf hier!“

Pharmama: „Gut, dann haben wir nur noch ein kleines Problem – Strümpfe der Kompressionsklasse 1 werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Wenn Sie also diesen hier wollen, werden Sie ihn selber zahlen müssen.“

Frau: „Aber ich habe ein Rezept dafür!“

Pharmama: „Die Krankenkassen müssen etwas nicht zwingend übernehmen, nur weil es auf einem Rezept steht. Und … Sie haben ein Rezept für einen Strumpf der Kompressionsklasse 2.“

Frau: „Aber diesen Strumpf hier habe ich auch so bekommen. … Sie können ja der Kasse einen Strumpf der Kompressionsklasse 2 verrechnen, wenn die das bezahlen und mir diesen hier abgeben.“

Pharmama: „Sie … wollen also, dass ich für Sie die Krankenkasse betrüge? … Nein, antworten sie nicht. Das mache ich nicht.“

Frau: „Aber das ging schon einmal so.“

Pharmama „Aber ich mach das nicht.“

Frau: „Und jetzt?“

Pharmama „Entweder ich messe ihnen einen Kompressionklasse 2 Strumpf an – so wie der Arzt das wohl auch gedacht hat – und gebe den ab – den kann ich der Kasse verrechnen …. Oder ich bestelle ihnen diesen Strumpf der Klasse 1 hier – und sie bezahlen ihn selber.“

Sie hat dann ihren Strumpf bestellt und bezahlt.

Nein, das fangen wir gar nicht erst an. Wenn man das macht, kommt sie das nächste Mal nicht nur mit „das ging doch auch schon so“ … und verlangt das nächstem irgendein Nahrungsergänzungsmittel statt den Tabletten auf Rezept, oder – noch besser – gleich Kosmetika. Das gibt’s. Hab ich schon von Mitarbeitern in Apotheken in der südlichen Schweiz gehört. Speziell natürlich von denen, die derart Praktiken gleich eingestellt haben – von den anderen hört man das kaum.

Die neue Versicherungskarte

Danke vielmals an den überaus gewissenhaften Kunden, der Montag vorbeigekommen ist – nur um seine neuste Versicherungskarte einlesen zu lassen. „Ich habe die Versicherung gewechselt“ meinte er, fast etwas verschämt „und da dachte, ich, ich bringe ihnen die Info gleich.“

Das war übrigens das zweite Mal, dass er deswegen da war. Das erste Mal war er am 30.12. noch bei uns … aber da konnten wir seine neue Info noch nicht einlesen. Das funktioniert wirklich erst ab dem 1.1.

Daneben gibt es aber unzählige andere, die selbst auf Nachfragen, weil die Nummer vom letzten Jahr nicht funktioniert stur behaupten, dass "alles noch gleich geblieben ist wie letztes Jahr."

Ja, ausser dass die Nummer gewechselt hat – und Sie jetzt offenbar beim Hausarztmodell sind und auch keine Zusatzversicherung mehr haben.

Alles gleich.

Einsparpotential von 876 Mio pro Jahr bei den Krankenkassen!

Analog dem Preis-Vergleich der Medikamente durch die santésuisse mit anderen Ländern* hat die IFAK (eine standespolitisch profilierte Interessengemeinschaft unabhängiger Apotheker und Abrechnungsstelle) dieses Jahr eine Studie** gemacht, in der sie die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit einem vom Gesundheitssystem der Schweiz vergleichbaren Land durchgeführt hat.

Laut Branchenverband geben die Schweizer Krankenkassen 5.36% des Prämienvolumens für Administration und Werbung aus. In Dänemark liegt dieser Anteil bei 1.5%.

Wenn wir das also entsprechend à la Santésuisse vergleichen wollen, müsste das bei uns auch drin liegen … Dementsprechend kommen wir zum Schluss, dass man die Kosten von derzeit rund 1.2 Milliarden auf 324 Millionen kürzen könnte.

Schlagzeile für die Medien: Die Krankenkassenverwaltungskosten sind viel zu hoch. Wir könnten 876 Millionen pro Jahr bei den Krankenkassen sparen.

Hui – da gingen die Prämien wohl mal runter. Plus positiver Nebeneffekt: die nervenden Werbeanrufe der Krankenkassenmakler, die einen zum wechseln überreden wollten würden auch aufhören! (*Träum*).

….

Wer nicht weiss, worum es geht:

*Alljährlich wieder kommt von der santésuisse – dem Verbund schweizerischer Krankenversicherer die gleiche Leier: Bei den Medikamentenpreisen kann noch mehr gespart werden! Neuste Medienmitteilung hier. Titel: Ungenütztes Sparpotential von über 450 Mio. Franken

Rund 90 Prozent der im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Medikamente sind verschreibungspflichtige Medikamente. Im Jahr 2012 wurden dafür rund 5 Mrd. Franken bezahlt. 3,7 Mrd. Franken entfielen dabei auf die Hersteller, 1,3 Mrd. Franken auf den Handel (Grossisten, Apotheken, Ärzte und Spitäler) – sowie 123 Mio. Franken via Mehrwertsteuer auf den Bund. Der heute vorgestellte Auslandvergleich fokussiert auf die Handelsmarge. Vergleichsländer für die santésuisse-Studie sind Dänemark, Deutschland, England, Holland, Frankreich und Österreich – dieselben Referenzländer, welche vom Bundesamt für Gesundheit zur Festsetzung der Fabrikabgabepreise von Arzneimitteln verwendet werden. Die Marge wurde im jeweiligen Land auf dem Schweizer Medikamentenkorb als Differenz zwischen dem Fabrikabgabepreis und dem Publikumspreis ohne Mehrwertsteuer berechnet. Unterschiedliche Niveaus der Vergleichsländer bei Löhnen, Mieten, Zinsen und Preisen der Medikamente wurden berücksichtigt.

Dazu gäbe es einiges zu sagen.

Zum Beispiel: weshalb wird hier die Mehrwertsteuer weggelassen? Die ist genauso im Preis des Medikamentes enthalten … und wenn man die einberechnen würde – sähe es im Vergleich mit Deutschland wieder ganz anders aus. Auch unklar ist, wie genau denn die Korrekturen aussehen, die sie angewendet haben.

Wenn man die 250 meistverkauften Medikamente anschaut, ergibt sich zum Beispiel dieses Bild:

Bildquelle: pharmasuisse dosis November 2013

Bildquelle: pharmasuisse dosis November 2013

Wie teuer ein kassenpflichtiges Medikament ist, bestimmt in der Schweiz nicht der Markt sondern der Staat. Das Bundesamt für Gesundheit definiert den höchstmöglichen Fabrikabgabepreis anhand eines Preisvergleichs mit dem Ausland (siehe Grafik). Der Publikumspreis setzt sich aus diesem Fabrikpreis und einem Vertriebsanteil für die Apotheke zusammen. Letzteres ist die Apothekenmarge und die setzt sich wiederum zusammen aus einer Fixmarge (praktisch den beiden Checks für unsere Leistungen) und einer kleinen, Preisklassen-abhängigen Prozentmarge.

Seit dem Einführen dieses Systems (der LOA) und dem wegkommen von der festen Marge- haben wir Apotheker den Krankenkassen über CHF 1 Milliarde gespart – nämlich voraussehbares Kostenwachstum verhindert. Die Prozentmarge wurde zuletzt 2010 gesenkt: von 15 auf 12% für Medikamente bis CHF 880 und von 10 auf 7 % für Medikamente von CHF 880 bis CHF 2569. Dazu kommen regelmässige Preis-Anpassungen der Medikamente selber. Die letzte davon gerade im November.

Wir sind langsam auch hier am Anschlag. Für die Apotheke bedeutet das: Eine weitere Senkung der Medikamentenpreise im "vorgeschlagenen" Rahmen um 182 Millionen … das entspricht pro Apotheke 100'000 Franken im Jahr weniger … Wo will man das kompensieren?? Das könnte man nur bei den Personalkosten und das entspräche (laut Dosis, pharmasuisse) 3000 Vollzeitstellen von Pharma-Assistentinnen! Merke: Apotheker kann man schlechter entlassen, denn ohne anwesenden Apotheker muss die Apotheke ganz schliessen.

Inzwischen sieht sogar die Politik ein, dass das nicht die Lösung sein kann. So sagt zum Beispiel Bundesrätin Doris Leuthard:

"Die Forderung nach einer Senkung der Medikamentenpreise war in den letzten Jahren ein billiges Rezept.» Nun gehe es darum, die Kostensteigerung in den Spitälern – und dort vor allem im ambulanten Bereich – in den Griff zu bekommen."

– leider hat sie das Resort Umwelt, Verkehr und Kommunikation … und nicht Gesundheit, aber vielleicht hört Kollege Alain Berset auf sie.

** Das ist natürlich genausowenig eine Studie, wie das was die santésuisse da jährlich ablässt.