Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

Gyno Canesten: Nur die Creme alleine enthält 20mg Clotrimazol. Im Kombipack ist aber die Creme mit 10mg Clotrimazol drin (also geringer dosiert) … die entspricht der normalen Canesten Creme, die man auch für die Haut anwendet.
Also ist es nicht ganz dasselbe, wenn man ein Kombipack abgibt oder die Vaginalcreme und die Vaginaltabletten separat.
Ausserdem: die werden nur via Zusatzversicherung bezahlt. Wer will dass es über die Krankenkasse geht (liebe Ärzte?) verschreibt (oder gibt ab) eines der Generika: Corisol oder Fungotox.

Gegen Fieberkrämpfe gibt man Diazepam in Rectaltubes (beides Rezeptpflichtig. Flüssig für in den After). Das gibt es in der Schweiz von 2 Firmen: Diazepam Desitin Rectal Tube und Stesolid Rectal Microclisma. Das Stesolid ist NLP – nur via Zusatzversicherung. Das Desitin ist SL – via Grundversicherung. Keine Ahnung weshalb.

Canesten Nagelset gibt es auch in der Schweiz. Das ist aber anders als das, was es zum Beispiel in Deutschland gibt. Dort hat es wirklich ein Mittel gegen den Nagelpilz drin. Bei uns ist es (nur) eine hochdosierte Urea Creme, die den betroffenen Teil des Nagels ablöst. Das ist nur ein Teil der Behandlung. Man muss zwingend empfehlen danach mit einem Pilzmittel zum Beispiel der Canesten Creme o.ä. weiterzubehandeln.  Bei uns ist das nur als Medizinprodukt zugelassen und nicht als Medikament von der swissmedic … aber genau deshalb darf bei uns dann keine Salbe drin sein, die Liste C ist. Ich finde das enorm ungeschickt gelöst.

Solmucol und Solmucalm Sirup (Mittel gegen Husten) haben vor einiges Zeit die Flaschen gewechselt … und jetzt muss man zur Zubereitung nicht mehr drücken auf den Deckel oben, sondern ihn herunterschrauben. Das ist wichtig zu sagen, weil sonst diejenigen, die das kannten jetzt die Flasche kaputtmachen …

Brufen ret 800mg und Irfen retard 800 mg sind zwar im Computer als Generika drin, aber als „unterschiedliche galenische Formulierung“ was man in dem Fall unbedingt beachten sollte, denn sie haben auch unterschiedliche Aufnahme im Körper und demnach andere Dosierungsintervalle!
Die Absorption von Ibuprofen aus Brufen Retard erfolgt fortlaufend über 24 Stunden. Dosierung: 2 Tabl. abends nach dem Essen, evtl. zusätzlich morgens 200-600 mg in nicht-retardierter Form.
Irfen ret:  Dosierung Unabhängig der Mahlzeiten, evtl. in Wasser suspendieren. >12 J.: in 2 Gaben, max. 2400 mg tgl / Die mittlere Verweildauer der Substanz im Plasma beträgt 9-10 Stunden für die Retardtablette.
Dagegen entspricht das Ibuprofen retard sandoz  dem Brufen.

Dasselbe Problem hat man übrigens bei Tramal retard und Tramadol retard (2x/Tag) und Tramactil uno (1x pro Tag).

Grand Frère: Bei manchen Medikamenten ist die kleine Packung SL (also Grundversicherung übernommen) und die grosse NLP (also von der Zusatzversicherung übernommen). Wenn (Falls) die grosse Packung vom Preis her günstiger ist als die entsprechende Menge in kleinen Packungen gilt die Grosspackung als Grand Frere und wird (automatisch) zu SL also auch von der Grundversicherung übernommen, wenn man das eingibt. Falls nicht (weil der Preis höher ist) bleibt es nicht nur NLP, sondern die Kasse bezahlt auch nur einen Teil. Davon haben wir inzwischen einige … und man muss extrem aufpassen, weil wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat, der Computer nicht reklamiert … der Patient zahlt so einfach „zu viel“. Achtung bei Aerius 50 Stück (10er und 30er ok), Leponex 500ern, etcetera … Andererseits gibt es Ialugen plus, wo die kleine Packung feriverkäuflich und NLP ist und die grosse rezeptpflichtig und SL … und der Unterschied ist nur 5g.

Limitationen. Erstaunlicherweise werden in der Schweiz teils Körperlotionen sofern eine medizinische Indikation dafür besteht bezahlt. Zum Beispiel Antidry oder Excipial Bodylotion oder Linola fett. Aber: Manche davon werden praktisch unbegrenzt bezahlt von der KK (die Excipial), andere unterstehen einer Mengen-Limitation (Antidry).

Kennt ihr noch mehr so „spezielle“ Sachen? Teilt sie in den Kommentaren!

gewichtige Wiederholungsprobleme

Vor ein paar Monaten hatten wir eine Patientin mit einem Rezept für Orlistat in der Apotheke. Zur Erinnerung: Das Medikament zum Abnehmen wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind – dann stellen sie eine Kostengutsprache aus.

Die Patientin hat es dann doch noch geschafft uns die Kostengutsprache – respektive den Brief dafür von der Krankenkasse zu bringen.

In dem Brief steht in etwa Folgendes drin: Die Bedingungen für die Übernahme des Medikamentes durch die … Krankenkasse wurden vom Vertrauensarzt überprüft und für gegeben befunden. Deshalb wird Orlistat übernommen – für die Dauer von 6 Monaten – danach findet eine Neubeurteilung statt (es wird weiter übernommen, wenn es Wirkung zeigt und die Patientin auch X% abgenommen hat).

Daraufhin hat sie das Medikament bezogen – Ich habe sie über die Einnahme und die Nebenwirkungen aufgeklärt – gerade bei diesem (Orlistat) wichtig.

Sie kam dann später noch eine zweite Packung beziehen, wobei ich da noch nicht viel an Wirkung gesehen habe … aber das kann täuschen.

Dann wollte sie am Samstag  nach längerer Pause wieder eine Packung … aber da musste ich sie enttäuschen: „Das Rezept ist noch gültig, aber die Kostengutsprache der Krankenkasse ist inzwischen abgelaufen. Sie können es noch beziehen, aber Sie müssen es selber bezahlen.“

Darauf springt sie mir fast ins Gesicht vor Ärger: „Das kann nicht sein! Das waren noch keine 6 Monate!“

Also suche ich das Formular, von dem wir extra eine Kopie für solche Fälle aufbewahrt haben und zeige es ihr: „Hier steht es drauf. Das wurde am … ausgestellt, das bedeutet, es ist gültig bis am …, das war vor 3 Wochen.“

Frau: „Aber ich habe erst am (3 Wochen nach Ausstellungsdatum) die erste Packung bezogen!“

Pharmama: „Das stimmt, aber das zählt nicht ab Bezugsdatum sondern ab Ausstellungsdatum. Das ist wie bei den Rezepten.“

Frau: „Ich zahle das sicher nicht! Besorgen Sie mir von der Krankenkasse halt die neue Forderungsabtretung dafür.“

Das hatten wir doch schon mal?

Pharmama: „Das kann ich nicht, das müssen Sie machen – genau wie beim ersten Mal.“

Darauf rauscht sie empört ab.

Was sind wir auch für eine schlechte Apotheke und so was von nicht hilfsbereit. Und alles muss man selber machen (sogar das Abnehmen).

Ich bezweifle, dass die Krankenkasse noch einmal eine Kostengutsprache dafür ausstellt – dafür fehlt der Erfolg bei ihr … und ich habe kein Interesse daran, nachher bei ihr dem Geld dafür nachzulaufen.

Retax auf schweizerisch?

Die Krankenkasse schickt mir einen Brief im furchtbarsten Beamtendeutsch, worin sinngemäss steht:

Blutzuckerteststreifen sind Hilfsmittel, die gemäss der Mittel-und Gegenstände-Liste (MiGeL) abgegolten werden – sie sind aber auch auf der Liste 20, 21 (oder so etwas) und deshalb in der Pauschale enthalten, die das Altersheim von der Krankenkasse bekommt

… Und dass deshalb die  Apotheke von der Krankenkasse in diesem Fall kein Geld für die Abgabe dieses Mittels auf Rezept für Herrn Meier S.  bekomme.  Danke für die Kenntnissnahme. Tschüss.

Was? Nach mehrmaligem Lesen verstehe ich endlich das: Der Patient, Herr Meier S. wohnt im Altersheim und sollte alles via/über Altersheim beziehen, was dann in Form einer festen Pauschale abgegolten wird.

Das hat er aber nicht. Er war hier in der Apotheke mit gültigem aktuellem Rezept vom Arzt und aktueller Krankenkassenkarte.

Und ich soll jetzt wissen (wahrscheinlich anhand der Adresse, die auf der Karte gespeichert ist), dass diese Hausnummer ein Altersheim ist?!?

Entweder ich mache eine Liste aller Altersheime in der Umgebung oder der Schweiz, oder vielleicht sollte ich anfangen jeden ab einem gewissen Verdachtsalter zu fragen: „Entschuldigen Sie, wohnen Sie schon im Altersheim, denn dann kann ich Ihnen das nicht geben … ??“

Gaht’s no?!?

(Natürlich werde ich mich dagegen wehren – So was fangen wir gar nicht erst an!)

 

Algifor-Sirup (Oder: worüber man sich natürlich auch aufregen kann)

Von einem Freund (Danke Andreas Kyriacou) auf Facebook aufmerksam gemacht auf diesen Post:

Amavita ist die Migros-Apotheke.
Algifor junior ist ein fiebersenkendes Schmerzmittel für Kinder.
Ich stand heute in einer Amavita-Apotheke hinter einem Mann, der diesen Sirup für sein Kind kaufen wollte. Die Apothekerverkäuferin kam hinter den Thresen mit einem verpackungsmässig leicht anderen Sirup Algifor junior. Man habe den anderen gerade nicht Lager, dies hier sei der rezeptpflichtige Sirup, der aber komplett identisch sei mit dem nicht-rezeptpflichtigen.
Ich glaubte zuerst an einen Altjahresscherz, aber die Blicke und Gesten der Apothekerin waren von einer Aura umgeben, die liess keine Widerrede zu.
Ob die Preise der beiden inhaltlich identischen, aber verpackungsmässigen unterschiedlichen Sirups wohl gleich sind. Wenn nein, wäre ich versucht von einer riesengrossen Schweinerei zu sprechen, wenn ja, wozu die Rezeptpflicht?

Ja: das ist schon eine Riesengrosse Schweinerei, wenn es von einem Produkt 2 Varianten gibt? Es sind die hier:

algifor2x
links das freiverkäufliche (erkennbar an dem „C“ darauf) – mit Dosierspritze: Preis ca. CHF 11.50.-

rechts das rezeptpflichtige (mit „B“ gekennzeichnet) und Dosierlöffel*. Preis: CHF 9.80.- PLUS die Checks von 4.30.- und 3.- die wir für rezeptpflichtiges, das ganz von der Krankenkasse übernommen wird bekommen.

Und jetzt zum Aufreger: Der freiverkäufliche Sirup hat Lieferprobleme! Sehr nett von der Apothekerin, dass sie dann den rezeptpflichtigen anbietet und abgibt – zum Preis vom freiverkäuflichen.
Weshalb gibt es überhaupt 2 Versionen? In der Schweiz wird ein Medikament nicht mehr von der Krankenkasse übernommen sobald für etwas Werbung gemacht wird, deshalb gibt es von manchen Medikamenten 2 Versionen (darüber habe ich hier mal geschrieben: Co-Marketing Produkte was und wieso) Das kommt noch häufiger vor. Beim Algifor Sirup ist einfach speziell, dass die SL-Version (die, die von der Krankenkasse übernommen wird) rezeptpflichtig ist. Das ist etwas kurios, aber nicht wirklich ein Aufreger – von anderen Medikamenten wie Pantozol bekommt man halt einfach nur weniger Tabletten, aber es ist auch dasselbe wie das rezeptpflichtige.

Beim SL-Produkt wird der Abgabe-Preis durch den Gesetzgeber bestimmt. Beim freiverkäuflichen kann die Firma den Einkaufspreis und die Apotheke anhand von dem den Abgabepreis selber bestimmen.

Es gibt in der Schweiz einen einzigen Ibuprofen-Sirup. Eben den (oder: die) Algifor. Ich bin sehr froh, dass es den gibt! … Und es gibt tatsächlich eine Untergrenze am Preis, wo das für die Pharmafirma unwirtschaftlich wird das herzustellen. Den Preis für den Algifor-Sirup finde ich in Ordnung … und zwar sowohl für den Rezeptpflichtigen (mit dem wir dann eine Menge mehr Aufwand haben, das mit der Kasse abzurechnen etc.) als auch für den freiverkäuflichen. Der Preis, der hier noch für einen Dafalgan Sirup verlangt werden darf (CHF 2.25.-) wo es nur eine Version gibt … da lohnt es sich bald nicht mehr den für die Schweiz herzustellen (und wir machen finanziell „rückwärts“ wenn das auch noch via Krankenkasse abgerechnet wird).

Übrigens: Amavita Apotheken gehören nicht zur Migros sondern zur Galenica, denen gehören auch die Coop-Vitality-Apotheken und die Sunstore … ein Riesen-Moloch die ausser den vielen Apotheken einen eigenen Grossisten (Zulieferanten) und Pharmafirmen (Vifor) haben …

Aber: das macht in Bezug auf die Apothekerin und das Algifor keinen Unterschied. Das hätte ich genau so gehandhabt (wobei: wir haben noch). In der Schweiz darf ich ja als Apothekerin in „begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtiges auch mal ohne Rezept abgeben. Was echt toll ist … auch in so Situationen.

*Das mit dem Dosierlöffel finde ich übrigens nicht gut gelöst und unsinnig. Es ist doch auch beim rezeptpflichtigen wichtig, dass das richtig dosiert wird … und ein Löffel ist immer ungenauer als eine Dosierspritze.

Ich hab‘ sie auch nicht!

„Könnten Sie mir davon noch einen Ausdruck machen?“ fragt mich der Patient mittleren Alters und hält mir eine Quittung von einem Rezeptbezug unter die Nase von vor 2 Monaten.

„Ich kann Ihnen nach der Zeit keinen Kassabon mehr ausdrucken, aber ich kann ihnen einen Ausdruck machen, dass Sie das bezogen haben mit Preis, Datum etc, auf einem A4 Blatt – das können Sie auch verwenden. Sie brauchen das für die Krankenkasse, oder?“

„Ja.“

Er schaut skeptisch, aber ich mache ihm das.

Er: „Und dann bräuchte ich auch noch die Kopien von den Rezepten.“

Oh weh.

„Sie sind bei der Assura versichert – ich habe keine Kopien von Ihren Rezepten da, die bekommen Sie immer gleich mit der Quittung mit, damit Sie das ihrer Krankenkasse einschicken können.“

Er: „Aber ich habe sie verloren.“

„Ich kann Ihnen wie oben einen Ausdruck machen mit allem, was sie in diesem Jahr bezogen haben bei uns, dann können Sie versuchen das einzuschicken.“

Er: „Aber ich brauche die Rezepte dazu!“

„Ja, ich weiss, die Krankenkasse verlangt meist die (Original-)Rezepte dazu. Wenn wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen, dann behalten wir die nach Abgabe hier und schicken diese an die Kassen. Die kann ich später auch wieder aus dem System holen, da sie dabei eingescannt werden. Aber wenn sie eine Kasse haben wo sie in der Apotheke bezahlen müssen, dann bekommen Sie die Rezepte auch direkt wieder mit. Ich mache davon keine Kopien, ich habe dann nur noch die Information, die drauf war im Computer.“

Er: „Aber weshalb? Wenn die Kasse doch die Rezepte will?“

„Ja – und ihre Kasse will, dass Sie die Rezepte mit den Quittungen selber einschicken. Ihre Kasse hat keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, die es mir ermöglicht direkt mit ihnen abzurechnen. Sie übernehmen einen Teil der Arbeit für die Kasse, indem Sie die Rezepte zahlen, sammeln müssen und dann einschicken. Das ist auch der Grund weshalb diese Kasse so günstig ist.“

Er: „Aber ich habe die Rezepte nicht mehr!“

„Das ist ungeschickt. Ich habe sie auch nicht.“

Er: „Was mache ich denn jetzt?“

„Ich kann ihnen einen Ausdruck ihrer Bezüge machen. Ich stemple sie ab und Sie schicken sie ein und hoffen, dass das reicht.“

Wie ich diese Billig-Krankenkassen hasse. Nicht nur, dass ich jedes Jahr wieder ein paar Patienten habe, die nach dem Wechsel TOTAL überrascht sind, dass sie auf einmal in der Apotheke alles bezahlen müssen, Nein, am Ende des Jahres habe ich dann die, die nicht auf ihre Unterlagen achten können und denen ich dann auch noch helfen muss (unentgeltlich natürlich), damit sie eventuell Geld zurück bekommen.

Zum Lyrica und Generika-Problem

(Lies hier nach, um was es geht: Wegen noch laufendem Patent für eine von 3 Indikationen soll ich Lyrica nicht mit einem Generikum ersetzen … aber was passiert, wenn?)

Für diejenigen, die es interessiert, was die Krankenkassen denn geantwortet haben. Via Twitter habe ich von den grösseren diese offiziellen Antworten bekommen:
Sie berufen sich alle auf das Heilmittelgesetz und die Übernahme von Medikamenten. Das heisst: sie bezahlen die Medikamente, die der Arzt entsprechend der Diagnosestellung und Indikation aufgeschrieben hat und anhand der gesetzlichen Vorlagen, also: was auf der Spezialitätenliste steht mit den entsprechenden Limitationen.

„Wir unterstützen den Einsatz von Generika, sofern er sich innerhalb der gesetzlichen Grundlagen bewegt. Am einfachsten wäre es natürlich, wenn direkt der verschreibende Arzt an das Generikum denkt.“

Das bekam ich etwas ausführlicher noch von einer anderen Krankenkasse:

„Wenn das Medikament gegen Epilepsie oder Angststörungen verschrieben wird, kann der Arzt auch das Generika verschreiben. Die Krankenversicherung übernimmt dieses. Wird es jedoch für neuropathische Schmerzen verschrieben, wäre dies wie Sie richtig schreiben, ein „Off-Label-Use“ wenn man das Generikum verschreibt. Es liegt in der Pflicht des Arztes, die richtige Indikation mit dem richtigen Medikament zu verknüpfen.“

Das heisst hier: sie schieben die Verantwortung komplett auf den Arzt, dass der das richtige Medikament aufschreibt … also Original (möglichst) nur noch für die neuropathischen Schmerzen und Generika für die Angststörungen oder Epilepsie (bei Neubeginn oder Umstellung).

Zur Frage, ob das gemerkt wird, wenn das nicht so verschrieben wird, respektive, was passiert, wenn das auffällt:

„Die Krankenversicherer verfügen über keine Diagnosedaten. Deswegen ist für sie nicht ersichtlich ist, für welche Indikation das Medikament / Generikum vom Arzt verschrieben wurde.“

Also … hat der Patient eine Chance, dass das durchgeht, ohne dass es auffällt und dann übernommen wird.
Aber: (andere Krankenkasse):

„Von Gesetzeswegen sind wir verpflichtet, nur Leistungen oder wie in diesem Falle Medikamente aus der Grundversicherung zu zahlen, für die u.a. die Wirksamkeit erwiesen ist (Zulassung von swissmedic) und die auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind. …

Zur Beurteilung können deshalb medizinische Berichte zuhanden des Vertrauensarztes eingefordert werden.“

Das bedeutet: das kann kontrolliert werden. Und dann … Ja, dann kann das zu Rückforderungen kommen. Bei uns in der Schweiz nicht von der Apotheke, aber vom Patienten.

Mir ist klar, etwas anderes können die Kassen wohl auch gar nicht schreiben, da das gegen die gesetzlichen Vorgaben laufen würde. Einer auf Twitter (Nicht-Krankenkassen) hat gemeint, dass es für die Firma dann ja auch unattraktiver wird überhaupt neue Indikationen für ihr Medikament zu finden und zuzulassen (kostet auch alles Geld).
Ja – allerdings finde ich das wird hier wirklich nur eingesetzt, um noch einiges länger möglichst viel Geld aus dem Original herauszuholen. In diesem Fall bis 2017.

Was ich aber gelernt habe (und das wusste ich bisher nicht): Es gibt ein Mittel, mit dem Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit bei den Ärzten kontrollieren und bei hohen Abrechnungen oder übermässigem Einsatz von (teuren) Originalen nachhaken: Die Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen oder WZW-Verfahren der santésuisse.
Erst gibt es einen Warnbrief an den Arzt, worauf die ihre -nach Meinung der santésuisse, überdurchschnittlich hohen Kosten erklären müssen. Bei Bedarf werden Ärzte zu einem Gespräch eingeladen. Es folgen Zielvereinbarungen. Eine erneute Verwarnung im Folgejahr kann eine Eingabe der santésuisse bei Gericht bedeuten.
Wow. Das ist ziemlich heftig. Da liegt es sicher im Interesse des Arztes auch Generika wenn möglich zu verschreiben.

Meine Erfahrung in der Apotheke ist aber, dass viele Ärzte sehr lange brauchen, bis sie anfangen ein Generikum oder einfach den Wirkstoff zu verschreiben … und manche scheinen da nie zu wechseln (vor allem die älteren Hausärzte). Ob das jetzt Gewohnheit ist, sie wirklich nicht wechseln wollen (glaube ich nicht) oder das Vertrauen darauf, dass die Apotheke das dann schon selber ändert, weiss ich nicht. Und dann gibt es da noch die Spitäler, die von den Pharmafirmen riesen-Rabatte dafür bekommen, dass sie im Spital die Original-Medikamente abgeben und die dann auch auf den Austrittsrezepten landen. Rabatte, die wir hier in der Apotheke nie zu sehen bekommen … und wo auch sicher nicht ein Anteil an den Patienten weiter gegeben wird oder gar auf den dafür eingerichteten Fonds einbezahlt … aber das ist ein anderes Thema.

Eine Krankenkasse hat noch vorgeschlagen das Auto-Generikum Pregabalin Pfizer zu nehmen, das mit denselben Indikationen zugelassen wurde wie das Original von Pfizer.
Das wäre eine echte Lösung, nur … ist das Generikum gar nicht im Handel! Und ich bezweifle, dass es das so schnell kommen wird.

In England haben sie übrigens dasselbe Problem – dort noch verschärft durch die Tatsache, dass Medikamente hauptsächlich mit dem Wirkstoffnamen verschrieben werden. Pfizer hat da im September einen Gerichtsfall verloren (siehe Artikel hier) – Es ist für mich etwas schwierig herauszulesen – aber trotz dem müssen auch dort die Originale weiterhin für neuropathische Schmerzen abgegeben werden. Pfizer hat aber damit eine Warnung bekommen, dass sie die Apotheker nicht mehr mit grundlosen Drohungen in Briefen unter Druck setzen damit sie nicht das Generikum abgeben wenn es für neuropathische Schmerzen verschrieben wurde.

Für mich in der Apotheke heisst das alles: ich bleibe hier bei genau dem, was der Arzt verschrieben hat. Höchstens bei einer Neueinstellung bei Epilepsie oder Angststörungen habe ich eine Chance auf das Generikum zu wechseln – und dafür muss ich das Gespräch mit den Patienten suchen: um herauszufinden, für was er es braucht und seine Einwilligung zum Wechsel zu haben.