Generika und Rabattverträge

Ein Leser des Blogs schickt mir den Link zur Dokumentation eines Vortrags der DPhG (Deutsche Pharm. Gesellschaft) in dem es um das Thema Generika und ihre Anwendung geht. Vor allem auf das Problem des Austauschs zwischen verschiedenen Generika wird eingegangen:

http://www.uni-duesseldorf.de/kojda-pharmalehrbuch/fortbildungkoeln/Aut_Idem_DPHG_Muenster_Oktober_2010_Kojda.pdf

Darin zeigt Prof. Kojda (Inst. f. Pharmakologie und Klinische Pharmakologie, Uni Düsseldorf), dass zwar bei den Generika nachgewiesen ist, dass diese zwar bioäquivalent zum Originalpräparat sind (-20% – Orginialpräparat – +25%)
– wenn man aber 2 Generika hat, die sich jeweils links und rechts der Abweichgrenzen zum Originalpräparat befinden, hat man definitiv 2 Generika mit dem gleichen Wirkstoff, die nicht bioäquivalent sind. Da diese Bioäquivalenzdaten normalerweise nicht veröffentlicht werden, hat er dies am Beispiel Verapamil klar gestellt, zu denen es Untersuchungen von Mutschler et. al gibt.

Fallbeispiel:

Frau G.S., 78 Jahre, betritt die Offizin. Sie kennen die nette alte Dame schon eine Weile. Etwas zögerlich beginnt sie: „Es tut mir leid, aber ich glaube mit meinen Tabletten stimmt etwas nicht. Ich bin immer so müde, habe Kopfschmerzen und manchmal ist mir schwindelig, besonders beim Aufstehen. Haben Sie sich vielleicht mit den Tabletten von vor ein paar Tagen vertan?“

Sie schauen in der Kundenkartei nach und sehen, dass sie ein verordnetes Generikum (Verapamil 80mg Filmtabletten) gegen ein Rabatt-Generikum ausgetauscht haben. Es sieht alles in Ordnung aus.

Nochmal: Das Problem hier liegt im Austausch der Generika. Weil die Generika bestimmte Unterschiede in der Bioverfügbarkeit gegen das Original haben dürfen, können sie untereinander noch grössere haben – und dann sind sie nicht mehr so einfach austauschbar. Wenn die Frau bei Generikum A eine bestimmte Plasmakonzentration hatte – und bei Generikum B eine um 30% höhere, dann ist zu erwarten, dass auch die Wirkung (und die Nebenwirkungen) stärker sein werden. Und dann macht das Blutdruckmedikament einen übermässigen Blutdruckabfall, Schwindel, Empfindungsstörungen etc.

Das heisst hier, dass die Frau entweder zu ihrem alten Medikament zurück sollte, oder aber sie muss auf das neue auch neu eingestellt werden (und eine niedrigere Dosis bekommen).

Die Rabattverträge (und der damit verbundene Wechsel der Generika) betreffen vor allen Dingen ältere multimorbide Menschen und sind gerade für diesen Personenkreis äußerst kritisch, da hier Interaktionen vorhanden sein dürften.

In dem Vortrag sind auch ein paar Folien, die zeigen, was Ärzte, Apotheker und die Krankenkassen tun können, um Patienten vor den möglicherweise negativen Folgen der Rabattverträge zu schützen.

Anscheinend hat auch in Deutschland jeder Apotheker das Recht, aufgrund „pharmazeutischer Bedenken“ das Originalgenerikum herauszugeben und den Rabattvertrag zu verweigern, dies wird aber aufgrund der Angst vor Retaxationen nicht (oder nur selten) getan. Auf jeden Fall ist auf Reaktionen wie die im Fall oben genannte zu achten und mit dem verhandelnden Arzt zu diskutieren.

Wer mehr über Generika lesen möchte kann das in auch in meinen bisherigen Artikeln dazu.

Ein Erlebnis mit einem Profi

Da ist diese beschäftigte, hart arbeitende Apothekerin, die ein ruhiges Wochenende zuhause mit ihren Kindern verbringen will, während ihr Mann an einer Weiterbildung auswärts ist.

Ein Problem ergibt sich mit dem Ablauf in der Küche, also ruft sie den Sanitär (den Klempner).

Der Sanitär schaut sich das Problem an und sagt: „Ich kann das reparieren, aber bevor ich anfange, möchte ich ihnen dagen, dass es, weil es Wochenende ist, doppelt so viel kostet. Der Preis ist 80 Dollar die Stunde.“

„80 Dollar die Stunde!“, ruft sie aus. „ich bin Apothekerin und das ist mehr als ich mache in der Stunde!“

„Sie brauchen sich nicht schlecht zu fühlen“, sagt der Sanitär, „als ich Apotheker war, habe ich auch nicht so viel verdient.“

Quelle:  Humor in Pharmacy von Cliff Thomas, R. Ph. (September 10, 2000)

Versicherungslos

Da kam letzthin eine Frau in die Apotheke und beklagte sich, dass sie sehr erkältet sei, viel huste (so dass es schmerzt) und Blut im Auswurf gefunden hat.
Pharmama: „Das bedeutet: Verdacht auf Lungenentzündung. Dafür müssen sie zum Arzt!“
Frau: „Aber ich habe keine Versicherung!“
Oh, schlecht, aber.. umm, was erwartet sie? Das ich ihr ein Antibiotikum verkaufe, so rein auf Verdacht?
Pharmama: „Nun, dann werden sie den Arztbesuch halt selbst bezahlen müssen. Ich rate ihnen aber, es nicht aufzuschieben.“

Ja, das ist ist nicht gut. Ich habe dann ein bisschen mit ihr geredet, auch wegen dem „keine Versicherung“ – in der Schweiz muss man zwingend eine Krankenversicherung haben – sie meinte dazu nur, sie „wohne nicht hier.“

Aber: da hat sie eventuell Jahrelang gespart, indem sie sich nicht versicherte und dann braucht sie es einmal und will dann auch das nicht zahlen? Ich schreibe jetzt „will“, weil sie wirklich nicht so ausgesehen hat, als ob sie kein Geld hätte.

 

Im Moment muss man auch gut schauen, dass man die Krankenkassendeckung gleich validieren kann, denn offensichtlich ist die Zahlungsmoral reichlich schlecht – gestern hatte ich gleich 2 Personen, bei denen es geheissen hat: „Karte gesperrt.“ Das heisst es dann, wenn die Krankenkassenprämien nicht bezahlt wurden, dann sistiert die Versicherung die Übernahme der Medikamente und anderer Leistungen, bis die Schulden bezahlt sind.

Übrigens: Wer Schulden bei einer Krankenkasse hat, der kann die Kasse nicht wechseln, bis die bezahlt sind. Und eine Krankenversicherung muss man haben – die ist obligatorisch und vom Gesetz vorgeschrieben. Wer finanziell nicht in der Lage ist, die Prämien zu zahlen, kann eine Prämienverbilligung beantragen – oder gar eine Prämienübernahme durch die Sozialversicherung.

Trotzdem: Gegen 400’000 Personen in der Schweiz haben Schulden bei den Krankenkassen und gegen 150’000 Personen haben einen Leistungsstop. Die Spitäler sitzen wegen diesen auf Schuldenbergen und auch wir in der Apotheke haben zu kämpfen mit säumigen Zahlern.

Wenn trotz Betreibung kein Geld kommt, müssen die Kantone 85% der Kosten und die Krankenkasse 15% der Kosten von Spital und Medikamenten übernehmen. Das heisst: das zahlt der Steuerzahler. Kann die Krankenkasse später doch noch das Geld eintreiben, bekommen die Kantone die Hälfte des Geldes wieder zurückbezahlt.

Personen mit einem Leistungsaufschub haben aber nur noch Anspruch auf Notfallversorgung.

Der Beruf Apotheker, anno 1946

Interessant zu sehen, was sich verändert hat und was gleichgeblieben ist. Ok, es ist ein Film aus Amerika (Chicago), aber … ich erkenne da soviel wieder, das hat bei uns kaum anders ausgesehen.

Heute ist nicht mehr so viel los mit der Eigenherstellung von Medikamenten in der Apotheke, wir selbst machen nur noch ein paar Salbenmischungen, Schütteltinkturen, Pudermischungen, Inhalationslösungen und selten Kapseln oder Zäpfchen. Es ist eine Kunst die langsam verloren geht – einerseits gibt es heute natürlich viel mehr Fertigarzneimittel, andererseits können auch immer weniger Ärzte solche Spezialmischungen richtig verschreiben.

Auch auffallend: einzig die Spitalapothekerin ist weiblich, der Rest der dargestellten Apotheker – sei es in der Offizin, in der Forschung, in der Registrierung … alles Männer. Heute ist das Verhältnis praktisch umgekehrt.

Beratung in der Apotheke

Beratung in der Apotheke ist ja offensichtlich ein Reizthema, sowohl in Deutschland, als auch in der Schweiz.

Ich möchte dazu mal ein paar deutliche Worte sagen.

Beratung in der Apotheke über die Medikamente, das ist nicht freiwillig, das sollen wir, nein, das müssen wir.
Mir ist schon klar, dass es da schwarze Schafe gibt, die das nicht machen – oder vielleicht auch nicht richtig machen. Und mir ist auch klar, dass es Kunden und Patienten gibt, die das tatsächlich nicht wollen. Ja, ernsthaft. Sie fühlen sich ausgefragt, verhört, für unselbständig oder unmündig genommen. Nichts davon liegt in unserer Absicht, aber manchmal kommt es so rüber.
Nochmals: wir müssen so fragen. Medikamente sind keine einfachen Konsumartikel!

Vielleicht erkläre ich hier ein paar Dinge: Was wir fragen müssen und wieso wir das tun.

Für wen ist es?
Ganz oft ist es so, dass das gekaufte Medikament nicht für die Person ist, die in der Apotheke steht. Da kann man üble Überraschungen erleben: „Nein, das Grippemittel ist nicht für mich, es ist für meine Frau, ah ja, übrigens: sie ist schwanger.“ Oder: „Für meine Grossmutter, sie nimmt nur noch Blutverdünner, Blutdruckmittel, Herzmedikamente und …“ Oder, oder  … Da kann man ganz schön reinlaufen, (wie ich hier), deshalb sollte das eine der ersten Fragen sein.

Für was brauchen sie es?
Sooo viele Leute denken, sie wissen, für was ein Medikament ist. Da ist der, der ein NeoCitran verlangt …. dabei hat er Halsschmerzen. Der, der ein Perskindol Gel will (das Gelbe) und hat eine Muskel-Entzündung, oder das Imodium gegen Schmerzen ... wir sehen das täglich.
Ehrlich: ich bin mir durchaus dessen Bewusst, dass man als normaler, medizinisch halt nicht ausgebildeter Mensch einfach vieles nicht wissen kann. Woher auch? Aber dafür sollten wir als Fachpersonen ja hier sein. Um das Richtige zu finden.

Wieso wollen sie zwei (drei, vier) Packungen davon? (Oder: wieviel davon nehmen sie täglich?)
Man kann zuviel Medikamente nehmen. Zuviel auf’s Mal nennt sich Überdosierung und die kann auch bei so „einfachen“ Sachen wie Paracetamol (Panadol, Dafalgan, BenUrRon) rasch giftig bis tödlich sein. Zuviel auf Dauer nennt sich Missbrauch … und das hat die entsprechenden Auswirkungen auf den Körper: Nasensprayabhängigkeit, Medikamenteninduzierte Kopfschmerzen bei Schmerzmitteln, usw.
Es ist ja nicht so, als wenn ich das nicht verkaufen möchte. Aber ich möchte, dass es auf die bestmögliche Weise wirkt, wenig Probleme macht und dementsprechend richtig angewendet wird. Ich will niemandem schaden mit den Medikamenten, die ich verkaufe!
Natürlich kann es sein, dass eine Packung für hier und eine für den Ferienort ist. Oder für den Nachbarn, oder für die Handtasche … aber man wird ja noch fragen dürfen. Und je früher man hier ein Problem erkennt, desto leichter lässt sich noch etwas machen.

Nehmen sie gleichzeitig noch andere Medikamente?
Medikamente haben nicht nur Wirkungen, sie wechsel-wirken auch oft und stark mit anderen Medikamenten oder sogar Nahrungsmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln (also auch das Magnesium und das Calcium aus dem Discounter). Das müssen nicht nur Tabletten sein, die man schluckt, es kann schon Probleme geben bei Augentropfen (in Kombination mit Asthmamittel, Herzmittel) ….
Ein „harmloses“ Aspirin (wer so denkt, sollte mal die Fachinformation dazu lesen) zur Cortisonspritze vom Arzt oder auch nur Alkohol und sie machen Magengeschwüre, Blutungen…

Haben Sie schon etwas ausprobiert? (und hat es geholfen?)
Einerseits fragt man das, damit man nicht etwas empfiehlt, was schon (erfolglos) probiert wurde – nicht jedes Mittel wirkt bei jedem gleich gut. Andererseits ist das auch ein Hinweis auf was es sein könnte (wenn man eine Diagnose sucht). Das Pilzmittel hat vielleicht nicht geholfen, weil es ein Ekzem war…

Manchmal kommen auch diese Fragen … wobei ich finde, dass der Kunde das eigentlich von sich aus angeben sollte:
Haben Sie Allergien?
Medikamente machen – wie alles andere auch- Allergien. Wenn man mal eine hat, sollte man versuchen, den Auslöser zu vermeiden. Etwas doof ist bei den Medikamenten, dass die Namen unterschiedlich sein können und trotzdem dasselbe drin ist. Eine Wespe sieht immer gleich aus, da weiss man, was man befürchten muss, wenn man gestochen worden ist, aber ein Medikament kann immer wieder anders aussehen oder anders heissen und trotzdem das enthalten, was man nicht verträgt.

Sind sie schwanger oder stillen sie?
Fragt man ja eher ungern, weil man sich da oft in Fettnäpfchen setzt, macht man aber, wenn man ganz sicher sein will. Da gibt es ein paar Medikamente die man gar nicht nehmen darf, viele die man nicht nehmen sollte. Grundsätzlich sollte man in der Schwangerschaft nur die allernötigsten Medikamente nehmen – und zwar am besten nach Absprache mit dem Frauenarzt oder der Apotheke.

Und zum Schluss:

Einmal hat mich ein Kunde erbost gefragt, warum er bei uns jedes Mal, wenn er ein einfaches Medikament kauft, so „ausgequetscht“ wird.
„Weil ich um Ihre Gesundheit besorgt bin“ war meine Antwort.
„Sie nicht?“ – das hätte ich noch gerne angehängt.

Warum zahlt die Krankenkasse nicht?

In die Apotheke kommen immer wieder Kunden mit der Abrechnung der Krankenkasse und wollen wissen, was die einzelnen Posten jetzt bedeuten und warum die Krankenkasse das nicht zahlt.

Die Medikamente werden in der Schweiz entsprechend den Listen bezahlt, in denen sie stehen. Für den Patienten ist es fast unmöglich zu wissen, welches Medikament auf welcher Liste steht – respektive, ob und wie es bezahlt wird.
Wer selbst einmal suchen will, findet die Links in meinem Post „Wann / was bezahlt die Krankenkasse?“.
In der Apotheke haben wir die Listen bei den Medikamenten im Computer angegeben, so dass wir – mit Einschränkungen gleich sagen können, ob die Krankenkasse das bezahlt.

Die Unsicherheiten betreffen dabei die Sachen auf der NLP Liste, also die, die über Zusatzversicherung gehen. Wer keine Zusatzversicherung hat, dem wird das nicht bezahlt, aber auch mit Zusatzversicherung hat man bei NLP keine Garantie. Einerseits muss die Kasse nicht den Gesamtpreis zahlen, andererseits gibt es je nach Krankenkasse Ausnahmen – also Sachen, die auf der NLP Liste stehen und trotzdem nicht bezahlt werden. Beispiele dafür sind: Viagra, Levitra, Cialis (also die Potenzmitel), Triomer, Rhinomer, Nasmer – also die Salzspüllösungen, befeuchtende Augentropfen usw.

SL- Produkte – die gehen über die Grundversicherung. Aber: Wenn ein Kunde mit der Rechnung von der Krankenkasse zurückkommt und reklamiert „Warum bekomme ich diese Rechnung? Ich zahle monatlich 500 Franken Prämien und trotzdem zahlen sie das nicht – warum?!“ liegt es meist daran, dass die Franchise (noch) nicht erreicht ist. Die Franchise ist der Teil, den man selbst bezahlen muss, erst nach Erreichen zahlt die Krankenkasse. Die Franchise kann man bei Versicherungsantritt selbst wählen. Auf der Abrechnung der Krankenkasse sieht man das am Vermerk: „Restliche Jahresfranchise 2010 X Franken.“

Limitationen: es gibt Medikamente, da wird nur eine bestimmte Menge innert einem bestimmten Zeitraum bezahlt und alles was darüber ist nicht. Für manche Medikamente bestehen auch Einschränkungen im Sinne von Bestimmungen, die erst erfüllt werden müssen, bevor sie übernommen werden:

Limitatio: Bsp Xenical
Mindestens BMI 28_Nur für die Behandlung von adipösen Patienten mit Diabetes Typ II, die gleichzeitig mit einem/mehreren oralen Antidiabetikum/Antidiabetika behandelt werden. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 5 kg des Körpergewichts zu Beginn der Medikation und/oder die Reduktion des HbA1c-Wertes nicht mindestens 0,5% beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert._Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers._Mindestens BMI 35_Nur für die Behandlung von adipösen Patienten. Die Behandlung muss nach 6 Monaten abgebrochen werden, wenn der Gewichtsverlust nicht mindestens 10% des Körpergewichts zu Beginn der Medikation beträgt. Bei Erreichen des Ziels wird die Therapie bis auf maximal 2 Jahre verlängert._Vorgängige Kostengutsprache durch den Vertrauensarzt des Krankenversicherers.

Oder bei MiGeL – auf der Mittel-Gegenstände-Liste stehen Verbandsmaterial, Geräte …: Da wurden letzhin neue Höchstpreise für die Produkte festgelegt. Es kann aber sein, dass der Verkaufspreis höher ist als der von der Krankenkasse festgelegte Höchstpreis – dann muss die Differenz vom Patienten bezahlt werden. Z.B. bei Blutzuckerteststreifen, Stützstrümpfen, Verbandmaterial. Bis anhin waren die Kassen da noch kulant, aber inzwischen verweigern sie die Zahlung – das bedeutet, es gibt Rechnungen mit zum Teil Minibeträgen (unter 5 Franken). Das sind Probleme, die in Zukunft eher grösser werden – und vielleicht müssen wir bald diesen Differenzbetrag gleich in der Apotheke vom Patienten verlangen.

Und manchmal (selten) ist es auch einfach Willkür der Kasse:
Eine Bekannte hat, als sie schwanger war, Magnesium gegen die häufig auftretenden Muskelkrämpfe verschrieben bekommen. Genauer gesagt: Magnesiocard 10. Das Präparat ist auf der SL Liste, die (extra vorher niedrig gewählte) Franchise war erreicht. Trotzdem hat die Kasse sich erst geweigert das zu zahlen – allerdings nicht uns, der Apotheke gegenüber, denn die Bekannte hat das Mittel erst selbst bezahlt und die Rechnung der Krankenkasse eingeschickt.
Ich habe ihr dann geraten zu insistieren, dass es bezahlt wird.
Nach dem 3. oder 4. Telefon hat die Mitarbeiterin der Krankenkasse dann zugesagt, dass sie das Medikament übernehmen – sozusagen aus Goodwill.
… klar.