Wann/Was bezahlt die Krankenkasse?

Es taucht immer wieder die Frage auf: Welche Versicherung bezahlt mein Medikament / Gerät / Rezeptur? Die Grundversicherung oder Zusatzversicherung oder muss ich es selbst bezahlen?

Das folgende gilt für die Schweiz, Stand Oktober 2009, LOAIII

Bis zum erreichen der Franchise zahlt die Krankenkasse erst mal nichts. Danach zahlt sie je nachdem, auf welcher Liste das Medikament steht. (SL, NLP, HL, LPPV, MiGeL, ALT).

Damit die Krankenkasse etwas übernimmt braucht sie im Normalfall die Rezepte sowie die Quittungen für den Bezug.

Man kann bei den meisten Kassen auch die Apotheke direkt mit der Krankenkasse abrechnen lassen, man braucht dazu nur die aktuelle Krankenkassenkarte mitzubringen. Ausnahme: z.B. die Assura.

Die Spezialitätenliste (SL) ist eine Liste der Medikamente, die von der Krankenkasse in der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden. Die Liste ist online frei zugänglich unter: http://bag.e-mediat.net/SL2007.Web.External/

Was hier nicht steht, wird auch nicht von der Grundversicherung übernommen.

Übernommen wird der Preis des Medikaments abzüglich des Eigenbehalts. Der Eigenbehalt beträgt 10%. Aber auf ausgewählte Originalmedikamente von denen Generika existieren 20% (das ist ein Anreiz, auf die Generika zu wechseln).

Ein paar Spezialfälle gibt es allerdings. So wird z.B. Xenical nur unter speziellen Bedingungen übernommen. Das sieht man beim Medikament unter Limitatio.

Auf den Medikamentenpreis der SL_Medikamente kommen – wenn sie zusätzlich noch rezeptpflichtig sind gemäss LOA III die Apothekenpauschalen drauf. SFr 4.30.- pro Medikament, SFr. 3.25 pro Bezug. Diese werden aber von der Krankenkasse ganz übernommen.

Auf der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) finden sich Geräte, Verbandmaterial, Stützstrümpfe, Krücken und weitere Hilfsmittel .

Die Liste kann man unter http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/ 04184/index.html?lang=de herunterladen.

Etwas gemein ist, dass die Preise in der MiGeL das zeigen, was die Krankenkasse übernimmt … und das muss nicht das sein, was das Produkt effektiv kostet. Das bedeutet, dass von einem Kompressionsstrumpf der 120 Franken kostet gemäss MiGeL nur 73.80.- Franken übernommen werden. Den Rest bezahlt der Patient.

Auf der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) findet man die Grundlagen, die man für die Berechnung von Rezepturen braucht, also Salben, Kapseln etc, die in der Apotheke direkt hergestellt werden auf Arztrezept für den Kunden.

Sie lässt sich hier herunterladen: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06492/ 06493/index.html?lang=de

Die weder in der ALT noch in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten, von der Swissmedic zugelassenen Präparate gelten als Nichtpflicht-/Hors-Liste-Medikamente, die von den Krankenversicherern aus den Zusatzversicherungen übernommen werden können (Nicht müssen!)

Achtung: Die verschiedenen Kassen bieten nicht alle dieselben Leistungen. Einige zahlen nur einen bestimmten Prozentsatz der Kosten oder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Ausserdem gibt es Unterschiede bei den übernommenen Medikamenten. Da hilft im Prinzip nur den Vertrag studieren und fragen bei der Kasse.

Die Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) enthält Arzneimittel, die weder von der Grundversicherung, noch von der Zusatzversicherung bezahlt werden.  Keine Chance hier.

Die Liste findet sich hier: http://www.lppv.ch/

Dazu gehören z.B. Appetitzügler, einige Laxantien (Abführmittel), Kombinierte Vitamine, Multivitaminpräparate, Nahrungsmittelergänzungen, Bestimmte Badezusätze, Mittel zur Empfängnisverhütung, Kontaktlinsenflüssigkeiten, Kariesprophylaxe, z.B. Zahnpasta, Schwangerschaftstests, Mittel zur Rauchentwöhnung.

Das ist zugegebenermassen ein Dschungel, fast undurchdringlich für den Laien – und auch für die Fachperson nicht ganz einfach.

Im Zweifelsfall fragt man am besten in der Apotheke nach. Wir haben ja zumindest Computerprogramme, wo die Listen bei den Medikamenten ersichtlich sind.

Quicky (8)

Kunde in der Apotheke: „Verkaufen sie auch Vakuumgeräte?“

Pharmaassistentin: „Ich glaube da müssen sie in den nächsten Haushaltsshop gehen.“

Kunde: „Nein, ich meine Penispumpen….“

Pharmaassistentin: „Uh, äh, Nein.“

Übrigens: In Deutschland gibt es die anscheinend bei erektiler Dysfunktion auch via Rezept und dann wird sie von der Krankenkasse bezahlt. In der Schweiz … eher nicht.

Cola ohne Kohlensäure

Mutter in der Apotheke: „Ich möchte meinem Kind Cola geben ohne Kohlensäure gegen die Magen-Darm-Beschwerden. Wie kriege ich denn die Kohlensäure aus dem Cola raus?“

Ah, ja. Cola und Salzstängeli, beliebtes Hausmittel bei Durchfall. Also bei mir funktioniert das – viel mehr kann ich dann eh nicht essen, weil mir dann oft noch schlecht dazu ist. Es ist Zucker und Salz – trotzdem würde ich das Cola vorher etwas verdünnen. Und die Kohlensäure bekommt man raus, indem man es ein paarmal leicht schüttelt und vorsichtig (!) öffnet.

Man könnte natürlich auch ein Mentos nehmen …

Vielleicht besser nicht. Die Kohlensäure ist dann schon raus, das Cola aber auch.

Domain-Betrug

Global Netsource schreibt einen Brief, oder besser … schickt uns eine Rechnung über 259 Euro.

Firma: noch nie gehört, noch nie gesehen. Aus England, London …

Und für was wollen sie das Geld?

Der professionell gemachte Brief kommt in englisch. Original in grau, danach meine Übersetzung:

We have noticed that you have not submitted payment for our top domain package solicitation of September 2009.

Wir haben bemerkt, dass sie uns keine Zahlung für unsere Top Domain-Packung Angebot vom September 2009 gemacht haben. (Wundert mich nicht, habe ich doch nie etwas bestellt).

The domains which we will register for you will redirect visitors to your current domain and thereby enhance your visibility on internet and prevent other parties from misusing your company name and taking benefit of your reputation.

Die Domains, die wir für sie registrieren werden (!Ja, Zukunftsform), werden Besucher auf ihre jetzige Domain umleiten und die Sichtbarkeit im Internet erhöhen und andere Parteien davon abhalten ihren Firmennamen zu missbrauchen und von ihrem Ruf zu profitieren.

Your current domain:  http://www.XYZ.ch

Details: Qty 1 Registration of top domain package: 365 days  259 Euro

XYZ.com, XYZ.net und XYZ.biz

This is the final reminder to accept the terms of our original solicitation which will lapse on the expiry date. Please see webpage for full terms and conditions. Contract will arise on your timely submission of payment and you have no obligation to enter into legal relations.

Kurz gesagt: Mit der Zahlung kommt der Vertrag zustande. Auf der Webpage finde man die richtigen Konditionen – dort steht sicher auch dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man ihn nicht rechtzeitig kündet … etc.

Zahlbar via PayPal oder Kreditkarte auf der Website (www.global-netsource.com) – Vorsicht: ich übernehme keine Haftung wenn etwas mit der Seite nicht in Ordnung sein sollte.

Also Das ist doch wieder ein Betrugsversuch. Ich habe nie etwas von denen bestellt, nichts unterschrieben, nichts angeklickt im Internet, gar nichts. Trotzdem schreiben sie einem so, als ob man schon einen Vertrag mit ihnen hätte und jetzt zahlen muss – Dabei kommt der Vertrag erst mit der Zahlung zustande.

Und bei den 259 Euro (die ich für eine Domain Registrierung auch schon überrissen finde) bleibt es garantiert nicht.

Ich hab den Brief zerrissen.