Eine Packung Viagra auf Rezept.
Und danach (also das hatte ich noch nie):
„Könnten sie es bitte als Geschenk einpacken?“
zu lesen einmal täglich
Eine Packung Viagra auf Rezept.
Und danach (also das hatte ich noch nie):
„Könnten sie es bitte als Geschenk einpacken?“
Leser Martin schickt uns dies:
Bin ein Stammleser Deines Blogs, für mich als Arzt voll interessant, diese Seite der Gesundheitsversorgung kennenzulernen – kenne Apotheken sonst ja eigentlich nur als Kunde, ist mir immer so ein bißchen eine black box – man Schickt Rezepte hin und keiner weiß, was dann genau mit den Patienten passiert ….
Hier ein Foto von der Apotheke in Obernberg an der Österreichnisch-Bayrischen Grenze – ich find sie nett.
kelef hat mich bei einem letzten Post darauf gebracht: die Meldung von Nebenwirkungen und wie wichtig sie ist.
Warum melden?
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig für die Überwachung eines zugelassenen Arzneimittels oder Medizinproduktes nach seiner Vermarktung. Auch wenn vor der Zulassung Studien gemacht wurden, können später Probleme auftreten, die eventuell bei der kleineren getesteten Menge Leute nicht aufgetreten sind.
Dies kann zu Risikoinformationen, Änderung der Packungsbeilage mit stärkerer Warnung vor Nebenwirkungen und in extremeren Fällen auch zum Rückzug des Medikamentes vom Markt führen.
Melden kann man nicht nur als Apotheker oder Arzt, sondern auch als Patient. Es ist wichtig dies auch zu nutzen.
Wann sollte man eine Nebenwirkung melden?
Nicht nur die Nebenwirkungen verschriebener Medikamente sollte man melden, sondern auch frei verkäuflicher und von Nahrungsergänzungsmitteln, pflanzlichen Produkten …
Als erstes sollte man einen Blick in die Packungsbeilage werfen (oder den Arzt oder Apotheker bitten, das zu tun), ob die Nebenwirkung eventuell schon bekannt ist.
Meldung machen, wenn:
– das aufgetretene Problem nicht in der Packungsbeilage beschrieben ist
– die aufgetretenen Probleme schlimm genug sind um auf den Alltag der betroffenen Person Einfluss zu haben
– auftreten, wenn man mehr als nur eine Medizin nimmt – dann könnte es sich nicht nur um eine Nebenwirkung sondern eine Wechselwirkung handeln.
Für das Gesundheitspersonal: Man sollte Nebenwirkungen auch melden, wenn sie schon in der Packungsbeilage beschrieben sind, aber als „ernst“ betrachtet werden.
Ernst bedeutet: die Nebenwirkung war tödlich, lebensbedrohlich, behindernd, in einen längeren Spitalaufenthalt mündeten, medizinisch signifikant, oder im Fall von Schädigungen des Erbguts.
Ausserdem: alle Nebenwirkungen die bei Kindern auftraten, denn die sind empfindlicher und viele Medikamente werden dort „off label“ angewendet.
Wo melden?:
In der Schweiz ist das Schweizerische Heilmittelinstitut, die Swissmedic zuständig. Man benutzt dazu das Formular „Meldung einer vermuteten unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW)“. Es kann hier heruntergeladen werden.
In Deutschland ist es das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) via „Meldebogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)“ PDF Datei hier herunterladen
Das BfArM nimmt in der Regel Berichte über beobachtete UAW nur von Angehörigen der Heilberufe entgegen, da zur Bewertung möglichst detaillierte medizinische Angaben benötigt werden. Also: via Arzt oder Apotheke ausfüllen lassen.
Österreich: Meldung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesndheitswesen, Abteilung AGES PharmMed. Formular: „Nebenwirkung Arztmeldung Human“ – das muss allerdings vom Arzt bestätigt werden. Formular hier herunterladen.
Also: jeder kann mithelfen unser Gesundheitssystem ein bisschen sicherer zu machen für alle.
Anonym schickt uns dies hier und schreibt:
Bei unserem Besuch in Basel letztens ist uns diese kleine Apotheke praktisch am Rhein aufgefallen. Die Engelmann’sche Apotheke scheint es schon länger zu geben, leider habe ich im Internet nicht mehr Info gefunden.
Wunderschöne Fassade – sieht allerdings nach ziemlich wenig Platz drinnen aus.
Neulich in der Apotheke:
Mann: „Ich würde gerne die Medikamente meiner Tochter abholen. Der Name ist: …“
Pharmama: „Ok.“ – rufe im Computer das Dossier auf.
Mann: „Bitte geben sie mir wieder ihre Vitamine.“
Pharmama: „Oh ….. (das Mädchen hat ein einziges Medikament im Dossier: ihre Pille.) …… sicher.“
Was mich angeht, kann er weiter denken, dass es Vitamine sind. Die Tochter ist alt genug und es liegt in dem Fall nicht an mir, ihn aufzuklären – das wäre sogar ein Bruch des Berufsgeheimnisses.
Kundin in der Apotheke:
„Aber Sie müssen mir einen Vorbezug für die Stilnox machen – ich bin nämlich abhängig davon!“
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