Gut Angekommen!

So – jetzt bin ich wieder bei WordPress.

Ich hoffe, Ihr seid auch alle gut hier angekommen. Wenn ihr das als Feed oder mail bekommen habt: Bestens! Falls das bei jemandem nicht mehr angekommen ist (und er das auch noch merkt): melden!

Falls jemand ein mail von wordpress bekommen hat – das könnte sein, weil ich ein paar der email-Abonnenten von Hand übertragen habe (die von feedburner) … ich habe aber nicht alle … und ich entschuldige mich, falls das nicht mehr aktuell war.

Momentan bin ich am Ordnen. Die Blogposts habe ich (Carola sei Dank!) zügeln können – sogar samt Bildern … nur ist die Reihenfolge umgekehrt, die Kategorien fehlen und alles ist an einem einzigen Tag (gestern :-).

Die Kommentare sind weg. Naja, nicht ganz. Sie sind noch auf Disqus … und wenn ich Zeit finde, werde ich sie übertragen. Probeweise habe ich das schon mal angefangen … leider akzeptiert es WordPress nicht, wenn ich Eure email-adressen eingebe … also lasse ich das. Die Namen kommen, aber halt nicht mit Euren Bildchen etc.

Dafür werden die zukünftigen Kommentare wieder gut – okay?

Morgen geht’s richtig weiter.

Über Sorgfaltspflicht und Fahrlässigkeit in der Apotheke

In Deutschland hat ein Arzt einem Baby mit Down Syndrom, das am Herz operiert werden sollte ein herzstärkendes Medikament verordnet.

Versehentlich hat er aber die Dosierung 8fach zu hoch aufgeschrieben.

Der Apotheker erkannte den Fehler nicht und gab die Arznei mit dieser Dosierung ab. (Ich nehme an, es handelt sich dabei um eine Rezeptur, die er extra anfertigen musste – auch wir stellen gelegentlich Kapseln für Babies mit Herzfehlern her).

Das Baby erlitt in Folge einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Es erlitt eine Hirnschädigung, einen Darmschaden und eine Entwicklungsverzögerung. Die Eltern forderten darauf vom Arzt und dem Apotheker Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200’000 Euro.

Das Gericht in Deutschland gab der Klage statt und Arzt und Apotheker wurden verurteilt – die Höhe des Schmerzensgeldes wurde aber nicht festgelegt.

In den Medien – wie zum Beispiel im Gesundheitsportal paradisi nachzulesen – stand dann, dass „auch der Apotheker für nicht erkannte Fehler, die ein Arzt beim Ausfüllen eines Rezeptes gemacht hat haftet“.

Also sind die Apotheker verpflichtet, ein Rezept genaustens zu prüfen und haftbar für aus fehlbarer Abgaben resultierender Folgen.

Das ist so.

Ich habe zwar in der Schweiz keinen Gerichtsfall dazu gefunden, aber bei uns dürfte es analog laufen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben.

So steht im Heilmittelgesetz schon im 3. Artikel: Sorgfaltspflicht

Art 3. Sorgfaltspflicht: Wer mit Heilmitteln umgeht, muss dabei alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.

Art. 26: Grundsatz für Verschreibung und Abgabe

1 Bei der Verschreibung und der Abgabe von Arzneimitteln müssen die anerkannten Regeln der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaften beachtet werden.

Die Dosierung eines Medikamentes – speziell wenn man es nicht kennt nicht nachzuschauen und zu überprüfen wäre garantiert eine Verletzung der Sorgfaltspflicht.

Und wenn das Folgen hat / man deswegen angeklagt wird, dann wird das auch bestraft.

Wie steht im HMG Art. 86 Vergehen

1 Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch oder dem Betäubungsmittelgesetz vorliegt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bis zu 200’000 Franken bestraft, wer die Gesundheit von Menschen gefährdet, indem er oder sie vorsätzlich:
Sorgfaltspflichten im Umgang mit Heilmitteln verletzt;
….
3 Wer fahrlässig handelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse
bis zu 100 000 Franken bestraft.

So- das ist das.

Was mich noch interessierte ist der Ausdruck Fahrlässig – ich meine, es ist klar was vorsätzlich ist (mit Absicht), aber was genau bedeutet Fahrlässig?

Fahrlässigkeit ist definiert als Verletzung der gebotenen Sorgfalt (objektive Seite) und verlangt Urteilsfähigkeit des Schädigers (subjektive Seite).

Der Apotheker der in Deutschland zusammen mit dem Arzt verurteilt wurde hat also fahrlässig seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Er kann die Verantwortung dafür nicht an den Arzt abschieben. Selbst wenn ihm die Diagnose nicht bekannt war hätte er bemerken müssen (Kontrolle!), dass die Dosierung stark ausserhalb des Normbereiches für das Alter ist.

Und das Alter hätte er bemerken müssen, da vor Abgabe eines Medikamentes auf Rezept der Patient identifiziert werden muss.

Sorgfalt ist wichtig. In der Apotheke wie beim Arzt – wir halten die Gesundheit von vielen Menschen in unseren Händen, nur indem wir etwas abgeben. Wir sind eben mehr als nur „Schubladenzieher“ – und das spiegelt auch die Gesetzgebung.

Strategien nach Patentablauf eines Medikamentes …

Im Bild sind die neuen Delzicol Kapseln, die in Amerika auf den Markt kamen, nachdem das bisherige Asacol (das demnächst generisch wird) zurückgezogen wurde.

Asacol war eine lange, rostrote Tablette.

Das neue Delzicol ist eine Kapsel – und laut Informationen der Firma nicht bioäquivalent … darf also nicht einfach so ersetzt werden.

Aber … in der Kapsel ist – ja. Sieht genau so aus wie eine Asacol Tablette.

asacol:delzicol

Warum machen die das?

Weil das Patent abläuft für Asacol. Demnächst kommen Asacol Generika auf den Markt, die günstiger sind. Einige Patienten werden darauf umsteigen. Meist Problemlos … Asacol hätte man so ersetzen können.

Aber … Delzicol nicht. Denn das wurde ja neu zugelassen und neu patentiert. Und ist angeblich anders bioverfügbar, also die Aufnahme in den Körper sei da nicht gleich.

Das ist einer der Tricks der Pharmafirmen, damit sie „ihr“ Medikament länger verkaufen können.

Es gibt noch ein paar Möglichkeiten mehr: Man wechselt etwas an der Formulierung: macht eine langwirksame Form, so dass man die Tablette nicht mehr 3 x täglich nimmt, sondern nur noch einmal täglich … und das Patent für das ist neu, verlängert also effektiv die Zeit, in der die Firma vom gefundenen Wirkstoff finanziell profitieren kann. Das macht man natürlich am besten auch kurz vor Ablauf des Patentes und bringt möglichst viele Ärzte dazu darauf umzustellen … das Generikum darf nur in der normalen, 3x täglich einzunehmenden Form produziert werden, dann ist ein Ersatz da auch nicht mehr möglich.

Auch das hat man mit Asacol schon gemacht. Statt der 400mg Tablette, gibt es eine langwirksame 800mg HD.

Oder man entwickelt den Wirkstoff (leicht) weiter. Dann ist OMEPrazol auf einmal nicht mehr gut genug, es muss neu ESOMEPrazol sein. CITALopram ist auf einmal überholt. ESCITALopram ist so viel besser! (Oder?) Beides natürlich genau getimt auf den Patentablauf. Darüber habe ich schon mal geschrieben.

So kommt es auch, dass wir statt einem Cholesterinsenker (Atorvastatin) inzwischen einige mehr haben: Zocor (Simvastatin), Pravachol (Pravastatin), Lescol (Fluvaststin) und der neuste: Crestor (Rosuvastatin). Ein Erfolgskonzept, das dann weiterentwickelt wird. Speziell neu sind die nicht wirklich, darum nennt man das auch „Me-Too“ Medikamente (Ich auch!)

Natürlich versucht die herstellende Pharmafirma auch noch so viel wie möglich aus den bereits bestehenden Produkten zu machen. Manches davon sehe ich hier auch. So zum Beispiel Preiserhöhungen – wie bei Viagra, das vor Patentablauf noch einige Preiserhöhungen gemacht hat.

Oder man bringt – am besten noch kurz vor Patentablauf – selber ein Generikum heraus, ein Auto-Generikum. Auch dafür haben wir bei uns einige Beispiele: Nexium gibt es gleichzeitig wie das Esomep … und beides ist dieselbe Tablette, nur anders verpackt. Seroquel – Sequase, Sortis – Atorvastatin Pfizer …DASSELBE! … bis auf den Preis. Preisbewusste Patienten stellen also schon vorher um … und bleiben dann hoffentlich dabei (wer will schon ständig wechseln?), auch wenn der Preis des Autogenerikums meist etwas höher ist, als das der richtigen … und der Preis des Originals kann ein bisschen länger oben bleiben.

Dann gibt es noch das „Pay für delay“, ein Vorgehen, das in den USA durchaus üblich ist: die Original-hersteller-Firma zahlt der Generika-Hersteller Firma, die das Folgepräparat eigentlich bereit hätte dafür, das nicht gleich auf den Markt zu bringen, sondern ein paar Monate zu warten.

Bei uns gibt dasselbe Vorgehen eine Strafe …

…

Habe ich noch etwas vergessen? Ich finde das spannend … und bis zu einem gewissen Grad verstehe ich das Vorgehen der Firmen sogar: die Entwicklung eines neuen Medikamentes kostet Geld (viel!) und das braucht man wieder zurück. Was mich aber beunruhigt ist, dass heute viele Pharmafirmen sich mehr auf diese Strategien zu konzentrieren scheinen aus bestehendem möglichst viel herauszuholen … als darauf Neues zu entwickeln. Das wird in den nächsten Jahren für die Firmen Probleme geben, auch weil immer mehr Patente ablaufen … und nichts neues dahinter kommt.

Ferientipps

Wenn Sie in die Ferien gehen, denken Sie bitte daran, genug von Ihrer Dauermedikation mitzunehmen. Am besten im Handgepäck … damit es nicht verloren geht und Sie im Ferienland versuchen müssen Ersatz aufzutreiben. Und am allerbesten noch etwas Reserve, für den Fall dass es ungewollte (oder gewollte) Verzögerungen gibt.

Das gilt für alle, die regelmässig Medikamente nehmen müssen.

Das gilt um so mehr für diejenigen, die Antiepileptika nehmen müssen, also Mittel gegen Epilepsie.

Dann passiert es Ihnen auch nicht, dass Sie, wenn Sie spontan entscheiden, den Urlaub ein paar Tage zu verlängern und Ihnen die Medikamente ausgehen – Sie zwar (Gut für Sie!) keinen epileptischen Anfall haben, aber doch offenbar Verhaltungsänderungen an Sich bemerken. Derart, dass Sie bei der Ausreise am Flugplatz den Zöllner, der Sie wegen des etwas aufgedrehten Verhaltens auf die Seite nimmt, aggressiv anmachen … und schliesslich (nicht wegen des etwas überschrittenen Visums, aber wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt) im Reiseland im Gefängnis landen.

Mehr zu Medikamente auf Reisen hier:

Wenn einer eine Reise tut (die gesundheitliche Seite)

Medikamente auf Reisen

Reisen mit Betäubungsmitteln im Schengen Raum (Europa)

und dazu auch bei gedankenknick: psychotroper Schengen-Raum