Serviceblogpost für Schweizer Ärzte

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Serviceblogpost für Schweizer Ärzte. Es folgen ein paar Informationen, die das Ausführen von Rezepten in der Apotheke immens vereinfachen können – und die Ärzte einfach wissen sollten. Klar, ich versuche, die Ärzte zu informieren aus der Apotheke, aber dazu fehlt mir aktuell häufiger die Zeit, also … informiert euch hier:

Collunosol Halsspray gibt es nicht mehr. Bitte schreiben sie grad ein Ersatzpräparat auf, das erspart mir Erklärungen beim Patienten und ihnen eventuelle Rückfragen. Stattdessen aufschreiben: NeoAngin Halsspray mit Lidocain. Oder Sangerol. Beides SL, ersteres sehr ähnlich in der Zusammensetzung.

Colchicin Tabletten: Da gibt es jetzt endlich ein Präparat für die Schweiz. Nennt sich Colctab, enthält 0.5mg Colchicin und wird (seit ganz neu) auch von der Grundversicherung übernommen. Dafür darf ich deshalb jetzt das ausländische Präparat nicht mehr abgeben.

Flector Pflaster: die sind nicht SL! Trotzdem wird das häufig bei Patienten verschrieben, die keine Zusatzversicherung haben. Stattdessen aufschreiben: Flectorparin Pflaster. Die sind SL, enthalten ausser Diclofenac noch Heparin – und müssen nur 1x täglich aufgetragen werden, nicht 2x.

Sinupret Dragees. Aufgeschrieben in der Dosierung 3 x 1 pro Tag. Die Dosierung ist zu niedrig, respektive entspricht der für die Sinupret FORTE. Bitte die aufschreiben oder die Dosierung anpassen oder ein sic! dahinter, falls ich das wirklich unterdosiert abgeben soll.

Thermacare Pflaster: die selber-wärmenden Pflaster und Auflagen sind nicht mehr in der MiGeL, werden nicht mehr von der Grundversicherung übernommen, tatsächlich zahlt selbst die Zusatzversicherung nicht mehr unbedingt mehr etwas daran. Entweder nicht mehr aufschreiben, oder den Patienten informieren, damit er in der Apotheke nicht überrascht wird. Stattdessen aufschreiben: Pflaster mit Capsaicin, aber … dasselbe ist das nicht.

Motilium lingual sind NLP (nur über Zusatzversicherung), aber das Generikum Domperidon Mepha lingual ist SL und geht über die Grundversicherung.Dauerrezepte für Benzodiazepine und Z-Substanzen (Zolpidem …) für ein Jahr sind nicht erlaubt. Ich kürze die Dauer in der Apotheke selbständig auf die maximal erlaubten 6 Monate und informiere den Patienten. Da die meisten von denen schon abhängig sind von den Sachen, kann man sich vorstellen, wie gut das ankommt. Und BITTE schreibt bei den Sachen auf, wie der Patient das nehmen soll. „Bei Bedarf“ ohne Maximalangabe ist wie ein langsamer Unfall, dem man zuschauen kann. Die Patienten werden das steigern. Manche bis ins Unermessliche. Ich kann keine Kontrolle der Bezugsabstände machen, wenn ich keine (Maximal-)Dosierung weiss.

Zofran / Ondansetron: Das ist ein starkes Mittel gegen Übelkeit. Bitte verschreibt das nicht als Mittel gegen Reiseübelkeit! Abgesehen davon, dass es sacketeuer ist (ja, auch als Generikum) ist es dafür nicht zugelassen. Die Krankenkasse übernimmt das nur bei Übelkeit aufgrund von Chemotherapie. Die meisten (eigentlich alle) Rezepte, die ich aktuell dafür bekomme, sind nicht für diese Indikation. Ja, ich frage nach und das geht dann nicht an die Krankenkasse, das muss in der Apotheke bezahlt werden. Ich weiss, es gibt nicht wahnsinnig viele Alternativen gegen Übelkeit bei Kindern in der Schweiz, aber, was ist das Problem mit dem altbekannten Itinerol? Klar das gibt es nicht als Lutschtablette, aber als Zäpfchen.

Und was ist mit den Dosierungsangaben der Kinderarztpraxen für Ibuprofen-Sirupe (Algifor etc.)? Wieso wird da seit neustem nicht mehr die Dosierung die im Kompendium und in der Packungsbeilage steht angegeben, sondern die einiges höhere Dosierung der peddose-Seite? Habe ich da etwas verpasst? Das sind auch dort Maximaldosen. Wenn ich das so anschreibe, nimmt das Kind eine (vielleicht unnötig?) hohe Dosierung und ich habe verwirrte Eltern, weshalb das höher ist als was auf der Flasche selber steht. Man kann das sicher machen, aber nicht bei JEDEM Rezept dafür.

Neue Praxis? Bitte schaut, dass irgendwo auf dem Rezept oder dem Stempel die KSK Nummer steht (die Nummer des Arztes, die ich angeben muss zum Abrechnen mit der Krankenkasse). Die GLN Nummer dagegen brauche ich nicht.

Auf dem Rezept brauche ich auch nicht die Angabe der Krankenkasse oder gar der Versichertennummer. Vor allem nicht bei Handgeschriebenen. Konzentriert euch da lieber darauf leserlich zu schreiben. Die Krankenkasse / Versicherungsdeckung muss ich sowieso jeweils abklären.

Amiodaron: Wegen der extrem langen Halbwertszeit muss das Mittel mit Pausen genommen werden (und nicht täglich durchgehend). Bitte schreibt das auch so aufs Rezept: z.Bsp: 1 Tbl tgl, Sa und So Pause.

Clopin / Leponex: Sogar auf der Packung steht (auf einem Kleber): „Darf nur abgegeben werden auf Rezept mit Vermerkt BBK sic“. (BBK = Blutbildkontrolle. Nötig wegen der seltenen, aber gefährlichen Nebenwirkung einer Agranulozytose. Leider steht das auf so gut wie keinem einzigen Rezept, das ich heute bekomme noch drauf. Wisst ihr Ärzte nicht mehr, dass das nötig ist? Wird das nicht mehr aufgeschrieben, weil die Praxis das sowieso nicht mehr machen kann? Dann muss das organisiert werden (nicht durch die Apotheke!).

Isotretinoin: Bitte schreibt das nicht auf Wunsch auf, wenn ihr nicht ein Hautarzt seid. Und vor allem nicht als Dauerrezept bei jungen Frauen. Einfach nicht. (Mal die Fachinfo durchlesen!)

Es gäbe noch mehr. Aktuell besonders nervend sind die wieder vermehrt auftretenden Lieferschwierigkeiten. Nizoral Shampoo zum Beispiel, da ist NICHTS lieferbar – Original und alle Generika fehlen bis auf weiteres. Dafür habe ich auch keine Lösung … ausser der Patient will das mit dem niedriger dosierten und frei erhältlichen Terzolin versuchen. Solange es das noch gibt.

2 Kommentare zu „Serviceblogpost für Schweizer Ärzte

  1. Merci beaucoup.

    Gewisse Dinge wissen wir nicht, können wir nicht wissen und sehen wir nicht im System. Z.B. LIeferschwierigkeiten. Wir arbeiten ja maximal mit dem Compendium oder mit dem, was die Klinik uns stellt (und drum ja teils auch die Wechsel der Generika etc.). Packungsgrössen, übernahme der Kasse, Indikationen für Facharzt-Rezepte gewisser Kombinationen? Limitierte Abgabe? Spezielle Indikationen?
    Muss man wissen, das raussuchen bedarf teils aber eher nem zusätzlichen Master-Abschluss.

    Die Warnhinweise/Regeln, die im Compendium stehen, werden auch nicht übernommen oder gar sichtbar kommuniziert. Da müsste so viel verbessert werden.

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