Kassenzulässig mit „abern“

Zu früh gefreut. Ich kann der Firma nicht mal Fehlinformation vorwerfen, grundsätzlich stimmt das, was sie auf ihrem Infoblatt an die Apotheken geschrieben haben: Die Vi-De 3 Monatsdosen sind neu kassenzulässig!

Juhuu? Bisher habe ich immer schauen müssen, ob die Patienten, denen der Arzt ausdrücklich die Monatsdosen verschrieben hat auch eine Zusatzversicherung haben. Ansonsten bin ich auf die normalen Vi-De 3 ausgewichen. Da kann man auch den Inhalt einer Flasche einmal im Monat einnehmen (oder die Hälfte, dann ist man etwa bei der Dosierung der offiziellen Monatsdosis). Ist halt ziemlich alkoholhaltig und „brennt“ beim trinken, weshalb man das besser verdünnt – mit Wasser oder O-Saft. Die Monatsdosen hier sind sanfter und ausserdem gesüsst.

Dann fällt mir beim ersten Patienten, der das verschrieben hat auf, dass g es mir beim einlesen anzeigt „Netto kleiner als Lagerpreis“. :-o
Die Dinger haben ja (wegen Umteilung auf SL) massiv abgeschlagen. Und da ich noch Lager hatte, mache ich da grad (etwas) Verlust.

Dann sehe ich, dass die 3er Packung mehr kostet als 3 Einzelne. :-(

UND: Das Medikament hat eine Limitation drauf. Es wird zwar von der Grundversicherung (neu) übernommen, aber nur:
Zur Therapie bei nachgewiesenem schwerem Vitamin D-Mangel
[25(OH)D-Konzentrationen <25 nmol/l oder 10 ng/ml] bei Personen über 70 Jahre. Die Anwendung soll nur unter ärztlicher Aufsicht stattfinden.“

Fallstricke, wohin man sieht.

Und da bei uns Hinz und Kunz und so ziemlich jeder, der in einer Arztpraxis vorbeistolpert inzwischen Vitamin D verschrieben bekommt, ist das wirklich etwas, worauf man achten muss. Über die nicht-ganz-korrekt ausgestellten Rezepte zum Vitamin D könnte ich auch mal wieder einen Post schreiben. Dann definiert der Arzt nicht die Dosis, verschreibt eine Grösse mit der man diese Dosis nicht abmessen kann, weiss nicht welche ölig und welche alkoholhaltig sind – und dass man die öligen nicht ins Wasser tropfen sollte …

10 Kommentare zu „Kassenzulässig mit „abern“

  1. SO teuer ist Vitamin D ja nun nicht, dass man es nicht selber kaufen könnte… Mein Mann bekam seins zwar verschrieben, aber der war für einen generellen Checkup beim Doc und hat auch einen Vitamin B12-Mangel (obwohl wir Fleisch essen ;-) ). Ich bin im Winter so selten tagsüber draussen, dass ich mir halt auch ein Fläschchen gekauft habe (und inzwischen darauf achte, die öligen zu bekommen, weil ich die alkoholischen scheusslich finde).

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  2. Die Monatsdosen sind ja wegen ihrer gastrointestinalen Nebenwirkungen (und damit ist nicht die Wirkung des Alkohols im Magen gemeint, vielmehr die hohe Dosis an Vitamin D, die dem Darm manchmal recht zu schaffen macht) nicht ganz unumstritten. Ich nutze in meiner Praxis lieber Wochendosen. Nur leider stehen die dafür geeigneten öligen Zubereitungen (die weniger UAW haben) seltener auf der Spezialitätenliste, als die alkoholischen.

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  3. Bei uns sollen jetzt die freiverkäuflichen Schlaftabletten ab einem Patientenalter von 65 Jahren verschreibungspflichtig werden. Da darf ich mir dann vor dem Verkauf den Ausweis zeigen lassen. facepalm Regeln ohne Sinn und Verstand.

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    1. Es ist richtig, dass die Antihistaminika-Schlaftabletten ab einem Alter von 65 Jahren verschreibungspflichtig werden sollen, während sie unter 65 Jahren verschreibungsfrei bleiben sollen.
      Von fachlicher Seite finde ich das durchaus vernünftig, da sie die Reaktionszeit herabsetzen, Schwindel auslösen und die Sturzgefahr erhöhen.

      Was die praktische Umsetzung angeht, wird da in einigen pharmazeutischen Foren wie ApothekeAdhoc übertrieben. Niemand fordert, dass ältere Personen das Alter mit einem Ausweis nachweisen sollen. Das interpretieren ein paar Schwarzseher bloss wieder in die Nummer rein.

      Gedankenknick: Wie oft hast Du in den letzten Jahren das verschreibungsfreie Naratriptan (Formigran) abgegeben? Wie oft hast Du Dir den Ausweis zeigen lassen? Auch Naratriptan ist nur im Alter zwischen 18-65 Jahren verschreibungsfrei; über 65 Jahren ist das verschreibungspflichtig.

      Ehrlich: Die Nummer mit dem Ausweis ist echt viel Wind von manchen Apothekern um nichts…

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      1. „Von fachlicher Seite finde ich das durchaus vernünftig, da sie die Reaktionszeit herabsetzen, Schwindel auslösen und die Sturzgefahr erhöhen.“

        Und wo ist die Studie, die belegt, dass diese UAW (oder die von Naratriptan) bei Menschen >65J häufiger und heftiger auftreten als bei jüngeren?

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        1. Ich könnte mir vorstellen, dass sich der Sachverständigenausschuß unter anderem an der Priscus-Liste orientiert hat, die potentiell inadäquate Medikation für ältere Menschen zusammenfasst: https://media.gelbe-liste.de/documents/priscus-liste.pdf

          Wenn man sich diese ansieht, sind von den 83 genannten Arzneistoffen alle verschreibungspflichtig – mit Ausnahme der Antihistaminika und dickflüssigem Paraffin.

          Das könnte ein Grund sein, die Antihistaminika-Schlafmittel für Personen > 65 Jahre verschreibungspflichtig zu machen.
          Die Priscus-Liste basiert ja auf Studien.

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      2. Ich warte mal auf das erste deutsche Schwachsinns-Gerichtsurteil dazu. Ich habe den schweren Verdacht, es könnte so ausgehen wie das Urteil in dem Hartparaffin-Prozess ist Österreich…

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  4. Was ich hier besonders albern (aber eigentlich eher bedenklich) finde, ist, dass das für einen schwerwiegenden Mangel eingesetzt werden soll. Jeder, der sich ein bisschen mit Vitamin D auskennt, weiss, dass man mit einer solchen Präventionsdosis keinen Mangel ausgleichen kann. Im Winter haben über 60% der Erwachsenen einen Mangel. Die eidgenössische Ernährungskommission hat in ihrem (leider nur auf Englisch verfügbaren) Expertenbericht schon 2012 geschrieben, dass für einen Spiegel von 75 nmol/l wahrscheinlich 1800-4000 ie benötigt werden, die Empfehlung von 600 ie hat (nur) das Ziel, bei 97% der Bevölkerung die 50 nmol/l zu sichern. Ich kenne viele Patienten, die mit 800 ie/Tag (seit langem) trotzdem bei nur 20-40 nmol/l liegen. Das upper safe limit für Erwachsene liegt bei 4000 ie/Tag. Auf den Rezepten sehe ich in der Regel nur 500-800 ie auch bei Mangel und es ist nicht immer so einfach, das bei Arzt anzusprechen und zu ändern. Da fehlt noch viel Aufklärung. Die Nebenwirkung am Darm der Monatsdosis ist wahrscheinlich der momentane Magnesium-Mangel, denn es braucht Mg zur Aktivierung und die Bauchschmerzen sprechen gut auf Mg an. Als Infektprophylaxe ist Vitamin D täglich übrigens effektiver als monatlich, und im Allgemeinen kommt es bei den verschiedenen Themen nicht auf die Dosis, sondern auf den Blutspiegel an.

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    1. Bei einem Teelöffel Wasser geht das wohl noch (aber ist unnötig), bei einem Glas klebt ein grosser Teil vom Öl dann am Rand und wird nicht eingenommen.

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