PMC Goodbye!

Noch ein aktuelles Opfer der Sparmassnahmen des Bundesrates an der Apotheke: Der Polymedikationscheck wird ab dem 1. Juli nicht mehr von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.

Ihr wisst nicht, was das ist? Das ist eigentlich eine sehr Sinnvolle Sache. Die Apothekerin setzt sich mit dem Patienten zusammen und geht zusammen mit ihm seine Medikamente und ihre Einnahme durch und schaut wie sie genommen werden und ob man etwas optimieren kann. In anderen Ländern kennt man diese Dienstleistung auch. In Amerika heisst das CMR Comprehensive Medication Review, in Grossbrittanien wird er MUR Medicines Use Review genannt und ist Pflichtleistung und in Deutschland nennt sich das Medikationsanalyse – ich glaube da streiten die Ärzte noch mit den Apothekern und der Krankenkasse darum, das zu leisten und abrechnen zu können.

Mehr nachzulesen hier: „Darf ich ihnen einen Polymedikationscheck anbieten?“

Obwohl das ein für die richtige Einnahme der Medikamente sehr wichtiges Instrument sein kann, hat das in der Schweiz irgendwie nicht richtig gegriffen. Es durfte keine Werbung dafür gemacht werden und der Effekt ist … schwierig nachzuweisen (obwohl es aus anderen Ländern dazu Studien und Kostenanalysen gibt). Dementsprechend erklärt der Bundesrat die Streichung aus der Grundleistung so:

Bei dieser Leistung, die 2010 eingeführt wurde, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen.

Ja – wieder greift der Bundesrat bei den Apothekenleistungen ein um zu sparen.

Aber mit der Erklärung könnte man (sinnvoller) problemlos noch einiges aus der Grundversicherung streichen *husthomöopathie*. Sorry. *hust*

Auf der positiven Seite: zumindest wurde die Verländerung und den Rest der Tarifverträge zwischen Apotheken und Krankenkassenverbänden genehmigt.

4 Kommentare zu „PMC Goodbye!

  1. @ Pharmama:

    Gegen Deinen Husten solltest Du aber dringend etwas machen. Gibt es da nicht auch geeignete Kügelchen…

    enteundeinband

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  2. Mit einer ähnlichen Begründung wie dieser hier zitierten (… konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen…) fliegt jetzt in Frankreich die Homöopathie aus der gestzlichen Krankenkasse raus.
    Ironie des Schicksals…

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  3. Das ist wirklich sehr schade! Wir versuchen hier mit ATHINA etwas sinnvolles in der Art auf die Beine zu stellen (und irgendwann hoffen wir auch auf die Kostenübernahme durch die KK).

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