PMC Goodbye!

Noch ein aktuelles Opfer der Sparmassnahmen des Bundesrates an der Apotheke: Der Polymedikationscheck wird ab dem 1. Juli nicht mehr von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.

Ihr wisst nicht, was das ist? Das ist eigentlich eine sehr Sinnvolle Sache. Die Apothekerin setzt sich mit dem Patienten zusammen und geht zusammen mit ihm seine Medikamente und ihre Einnahme durch und schaut wie sie genommen werden und ob man etwas optimieren kann. In anderen Ländern kennt man diese Dienstleistung auch. In Amerika heisst das CMR Comprehensive Medication Review, in Grossbrittanien wird er MUR Medicines Use Review genannt und ist Pflichtleistung und in Deutschland nennt sich das Medikationsanalyse – ich glaube da streiten die Ärzte noch mit den Apothekern und der Krankenkasse darum, das zu leisten und abrechnen zu können.

Mehr nachzulesen hier: „Darf ich ihnen einen Polymedikationscheck anbieten?“

Obwohl das ein für die richtige Einnahme der Medikamente sehr wichtiges Instrument sein kann, hat das in der Schweiz irgendwie nicht richtig gegriffen. Es durfte keine Werbung dafür gemacht werden und der Effekt ist … schwierig nachzuweisen (obwohl es aus anderen Ländern dazu Studien und Kostenanalysen gibt). Dementsprechend erklärt der Bundesrat die Streichung aus der Grundleistung so:

Bei dieser Leistung, die 2010 eingeführt wurde, konnte bis heute nicht nachgewiesen werden, dass sie den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht, die für eine Vergütung im Rahmen des KVG erfüllt sein müssen.

Ja – wieder greift der Bundesrat bei den Apothekenleistungen ein um zu sparen.

Aber mit der Erklärung könnte man (sinnvoller) problemlos noch einiges aus der Grundversicherung streichen *husthomöopathie*. Sorry. *hust*

Auf der positiven Seite: zumindest wurde die Verländerung und den Rest der Tarifverträge zwischen Apotheken und Krankenkassenverbänden genehmigt.

Der „grosse Bruder“ ist gestorben

Zuerst hoffte ich auf einen (schlechten) Aprilscherz, als wir in der Apotheke die Nachricht bekommen haben: Grand Frère gibt’s nicht mehr. Leider ist das so – ein weiterer Ausdruck der missgeleiteten Sparpolitik.

Dabei war das eine gute Regelung – und wirtschaftlich. Das sollen wir ja doch sein als Apotheke.

Kleine Erklärung: „Grand frère“ = Grosspackung eines SL-Produkts. Wir haben die SL (Spezialitätenliste), auf ihr befinden sich die Medikamente, die von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen. Was da nicht drauf steht, kann ein NLP sein – ein nicht-listen-pflichtiges Medikament, das von der Zusatzversicherung übernommen werden kann. Wenn man denn eine hat.

Es gibt Medikamente bei denen nur die kleine Packungsgrösse auf der SL ist – aber die grössere Packung ist NLP.
Das ist doof – ABER bisher war es so, dass die Krankenkasse die grössere Packung auch in der Grundversicherung übernommen hat – WENN die grosse Packung wirtschaftlich günstiger war. Beispiel: Wenn die kleine Packung mit 20 Stück 3 Franken kostet und die grosse Packung mit 100 Stück 10 Franken kostet (weniger als 3×5=15), dann wurde auch die grosse Packung von der Krankenkasse bezahlt. Das ist dann ein sogenannter Grand Frère – unser Computer zeigte uns das auch an, man musste aber gut aufpassen, wenn es da Preiserhöhungen gab (bei NLP gut möglich und öfter) und das auf einmal nicht mehr stimmte.

Nun also nicht mehr. Es schreibt die Ifak:

Wir müssen Sie darüber informieren, dass die Concordia per 1. April 2019 Grand-Frère Medikamente sowie dazugehörende LOA-Leistungen nicht mehr aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüten wird.Die Forderung, nur noch die Artikel welche in der SL gelistet sind aus der OKPzu vergüten, wurde ausdrücklich vom BAG verlangt. Daher ist stark anzunehmen, dass sich weitere Krankenversicherer diesem Vorgehen anschliessen müssen.

Und weil die Zusatzversicherung an sich schon selber bestimmen kann, was und wieviel sie von den NLP-Medikamenten bezahlt, ist möglich (wahrscheinlich), dass auch sie das nicht mehr so übernimmt

Uns bleibt also in der Apotheke nichts übrig als neu nur noch die kleinen (teureren) Packungen abzugeben – ausser wir riskieren Rückweisungen sowohl von der Grund- als auch der Zusatzversicherung. Ich bin sicher, das kommt bei den Patienten nicht gut an.

Ich habe mich mal an einer Zusammenstellung versucht – bitte ergänzt sie in den Kommentaren, wenn Euch noch eines einfällt.

  • Aerius 90 Tabletten -> Aerius 50 Tabletten
  • Becozym 50 Tabletten -> Becozym 20 Tabletten
  • Excipial U Hydrolotio 500ml -> Excipiel U Hydrolotio 200ml
  • Excipial U Lipolotio 500ml -> Excipiel U Lipolotio 200ml
  • Livial 3×28 Tabletten -> Livial 28 Tabletten
  • Perenterol 20 Tbl -> Perenterol 10 Tbl
  • Perenterol 20 Beutel -> Perenterol 10 Beutel

Passend dazu übrigens auch die Meldung, dass die Krankenkassen Colchicin Tabletten auch nicht mehr übernehmen möchte. Die Tabletten mit dem Gift der Herzzeitlosen gegen Gicht ist ein Medikament das es in der Schweiz gar nicht mehr vertrieben wird – aber noch häufiger gebraucht wird. Bisher haben sie das übernommen, der Wirkstoff steht noch in der ALT. Also, wenn wir in der Apotheke selber wieder Colchicin Kapseln herstellen würden (was nicht ganz ungefährlich ist und ungleich teurer), das würden die Krankenkassen dann bezahlen.

Vergleichsweise:

  • Import Colchicin 0.5mg/Tbl aus Deutschland oder Frankreich – 50 Tabletten kosten etwa 30 Euro (max).
  • Eigenherstellung Kapseln in der Apotheke: 50 Stück (grob überschlagen): Colchicinum Ph. Eur 25mg plus Füllstoff z.Bsp Mannitol ca. 2.0.- * / Pulver mischen: 12.- / Absieben 12.- / Abfüllen bis 25 Kapseln 24.- / je weitere 25 Stück 12.- / Kapseln 2×25 Stück 2×1.7 = 65.40.-
  • * Preis laut ALT – und es bleibt noch offen, wo ich das in der gewünschten Reinheit überhaupt herbekomme. Das letzte Mal habe ich nichts passendes gefunden …

Deine Apotheke – Schweizermeister im Sparen im Gesundheitssystem

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen stark an. Das ist eine Tatsache – die sich für jeden in den steigenden Prämien reflektiert.

Vor 6 Jahren meinte Alain Berset dass im schweizerischen Gesundheitswesen 20 Prozent der Kosten eingespart werden könnten. Leider hat sich da nicht sehr viel getan – was daran liegen mag, dass vor allem der Apothekenkanal zum Sparen verdonnert wurde. Und der Anteil der Apotheke an den Gesundheitskosten beträgt gerade mal 6.4% (siehe vorheriger Post).

Die Spitäler verursachen die meisten Kosten – wurden bisher aber noch überhaupt nicht angepeilt, vielleicht weil die meisten den Kantonen gehören. Beim zweitgrössten Kostenblock, den Ärzten wurde schon zwei Mal in den Abrechnungstarif (Tarmed) eingegriffen. Die Ärzte haben die tieferen Tarife aber ausgeglichen, indem mehr abgerechnet wird (Mengenausweitung).

Am einfachsten angreifbar sind die Medikamentenpreise. Die Preise für patentgeschützte Medikamente werden vom BAG festgelegt und alle drei Jahre überprüft – und gesenkt. Preissenkungsrunden haben zu Einsparungen von 720 Millionen Franken geführt – Bei uns in der Apotheke merken wir das jeweils an den Lagerverlusten, wie wir da mittragen. Bei den sehr preiswerten Medikamenten verdienen Apotheker zudem kaum etwas: Lager- und Logistikkosten machen den Vertriebszuschlag gerade wieder zunichte.

Auf der anderen Seite haben wir in den letzten Jahren vermehrt sehr teure neue Medikamente – für Therapien wie HIV, Hepatitis, Krebs und rheumatische Erkrankungen (über 10 000 Franken), die auch von der Krankenkasse übernommen werden. Das sind nicht viele Medikamente, aber die rund 2% machen fast 60% der allgemeinen Medikamenten-Kosten aus! Für die Apotheken bringen teure Medikamente keine Gewinne. Im Gegenteil – die Abgabe sehr teurer Arzneimittel ist für die Apotheke ein Verlustgeschäft. Der Zwischenhandel verlangt einen deutlich höheren Zuschlag (wegen der hohen Lagerrisiken, höhere Lager-und Transportkosten bei Kühlware) und zwischen Einkauf des Medikamentes durch die Apotheke und Rückerstattung durch die Krankenkasse können einige Monate vergehen – dadurch steigen die Zinsen. Ab einem Fabrikabgabepreis von 2570 Franken ist die Marge bei 240 Franken plafoniert – und die teilen sich Grossisten und Apotheker.

Leistungsorientiertes Abgeltungsmodell (LOA): In der Apotheke bin ich deshalb froh, werden wir seit 2001 kaum mehr über die Marge eines rezeptpflichtigen Medikamentes abgegolten, sondern über Pauschalen. Obwohl es schwer ist, dem Patienten zu kommunizieren, dass damit unsere Arbeit bezahlt wird und das nicht ein ungerechtfertigter Aufschlag ist. Im Gegenteil: bis 2017 wurde so nach Schätzungen über eine Milliarde Franken gespart.

Effizienzbeitrag: Jährlich haben Rabatte der Apotheker an die Krankenver­sicherer zu Einsparungen von rund 60 Millionen Franken geführt. Von 2007 bis 2017 also 628 Millionen Franken. Der Rabatt von 2,5% wird an die Krankenversicherer bei allen kassenpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL, Abgabekategorien A und B) sowie allen Impfstoffen und Immunologika gewährt und ist Teil der LOA.

Wie man sieht, sind die Ausgaben eines Haushalts an den Medikamenten nicht besonders hoch – sie liegen knapp oberhalb dem, was für Alkohol und Tabak ausgegeben wird. Soviel zu den Apothekenpreisen.

Generika (also günstigere Nachfolgerpräparate) sind eine weitere Möglichkeit zu sparen – und nun nächstes Ziel von Herrn Berset. Es stimmt, hierzulande sind Generika vergleichsweise immer noch teurer als im Ausland (gut 50%) – und es werden (ebenfalls vergleichsmässig) weniger abgegeben. Das hat verschiedene Gründe – das liegt nicht daran, dass ich in der Apotheke (etwas) mehr verdiene am teureren Original oder teureren Generikum. Manche Patienten kann ich einfach nicht davon überzeugen ein Generikum zu wählen. Es gibt auch weniger Generika in der Schweiz. Nimmt man nur die zwanzig umsatzstärksten Wirkstoffe, bei denen das Patent abgelaufen ist, beträgt deren Anteil bei der Abgabe hohe 73 Prozent. Bei umsatzschwächeren Wirkstoffen lohnt sich der Markteintritt nicht: Die Generika-Industrie beklagt sich über die hohen Kosten für Prüfung und Registrierung von Medikamenten bei Swissmedic und beim Bundesamt für Gesundheit.

Kommen wir zu den Zukunftsaussichten – die es meiner Meinung nach zu bekämpfen lohnt:

Der Gesundheitsminister Alain Berset schlägt ein Referenzpreissystem vor. Damit würde nur ein bestimmter Preis pro Generikum von den Kassen übernommen. Wäre das gekaufte Medikament teurer, müsste der Patient die Differenz bezahlen. Das ähnelt den Rabattmodellen, die sie in Deutschland schon haben – und die Erfahrungen damit sind (ausser für die Kassen) schlecht. Es steht zu befürchten, dass Patienten wiederholt auf das Medikament eines anderen Herstellers umsteigen müssen, um keinen Zuschlag bezahlen zu müssen – Das ist dann ein Problem die Übersicht zu behalten, es gibt vermehrt Anwendungsfehler oder die Medikamente werden einfach nicht mehr genommen. Dann wird die Medikamentenversorgung gefährdet, weil sich Hersteller wegen tieferer Preise aus dem Markt zurückziehen könnten, ein Phänomen, das wir jetzt schon beobachten können nach den Preisabschlägen. Die damit erhofften Einsparungen bewegen sich zwischen 300 und 800 Millionen Franken in 10 Jahren. Die Einsparungen könnten aber langfristig verschwinden, wenn etwa statt der günstigen Generika teure Originalpräparate abgegeben würden. Da der Schweizer Markt klein ist und das Referenzpreissystem bloss gilt, wenn drei oder mehr Produkte verfügbar sind, hängt viel davon ab, wie sich die Hersteller verhalten …

Dann will der Bundesrat die Apothekermarge verändern. Je teurer das Medikament, desto höher aktuell die Marge. Nach oben ist sie eh schon plafoniert – (siehe oben bei den teuren Medikamenten). Er will sie von 12 auf 9 Prozent senken.

Der schweizerische Apothekerverein (die Pharmasuisse) ist gegen die Einführung des Referenzpreissystems (wie die SD-Ärzte übrigens auch) und hat einen Gegenvorschlag gemacht, der sogar noch eine höhere Senkung der Marge beinhaltet – neben anderem. Davon später mehr.

Quellen: https://www.pharmasuisse.org/data/docs/de/4301/dosis-Medikamentenpreise-Ja-zu-Reformen-Nein-zur-Gef%C3%A4hrdung-der-Versorgungssicherheit-Nr-74-September-2016.pdf?v=1.0

https://www.pharmasuisse.org/data/docs/de/19076/Fakten-und-Zahlen-2019.pdf?v=1.0

Sparen bei der Krankenkasse – Schweiz

krankenkassenwechsel

Die Spatzen (äh: Medien) pfeifen es von allen Dächern: auch nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien steigen. Um etwa 4-5%. Da wir da wirklich teils schon an der Schmerzgrenze sind und die Versicherung eine ziemliche finanzielle Belastung darstellt, werden sich entsprechend viele überlegen, was sie da tun können um zu sparen. Die Krankenkassenprämien sind nämlich nicht abhängig vom Einkommen oder Vermögen.

Hier ein paar Möglichkeiten (gute und auch schlechte):

Krankenkasse komplett künden:

Das geht eigentlich nicht – respektive nur, wenn man wechselt. Die Krankenkasse zählt zu den obligatorischen Versicherungen. Man muss bei einer Kasse versichert sein. Das gilt für alle in der Schweiz lebenden Personen (auch Zuzüger und Asylsuchende und Non-Papiers) und ab der Geburt, respektive Zuzug. Wenn man die Krankenkasse kündet ohne eine neue zu haben und dann später ein teures gesundheitliches Problem hat, für das man die Hilfe der Krankenkasse braucht – oder auch wenn man sich zu spät bei einer anmeldet), muss man der (neuen) Kasse die Prämien nachbezahlen. Dazu werden die Krankenkassenprämien um 30-50 % erhöht während der doppelten Dauer der nicht-versicherten Zeit (höchstens aber während 5 Jahren). Das lohnt sich nicht.

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Die Krankenkasse wechseln

Der klassische Weg – und wo einem hunderte Telefonverkäufer Hilfe anbieten. Immerhin zahlt sich das für sie aus: sie bekommen für jeden erfolgreichen Wechsel eine Kommission von bis zu 3 Monatsprämien – von den Kassen, die das unterstützen. Man kann sich vorstellen, dass da eine Empfehlung auch nicht ganz unvoreingenommen gemacht wird und vielleicht auch nicht die wirklich beste Lösung für den Patienten ist. Ich denke da an die vielen, die dank so Empfehlungen (auch von „Freunden“ dann bei einer Krankenkasse landen, die zwar günstig ist, aber wo man alles erst mal vorschiessen muss. Gerade so gut kann man selber schauen (zum Beispiel auf Comparis.ch oder priminfo.ch) – wenn man weiss, worauf achten:

Tipps zum Wechsel: (siehe auch Soll ich die Krankenkasse wechseln?)

Daten beachten:

  • 30. November: bis dann muss die Kündigung bei der Krankenkasse eingetroffen sein.
  • 30.Dezember: Bis dann muss man eine neue Versicherung abgeschlossen haben. – Sie ist ab dem 1. Januar gültig.

Krankenkassenprämien vergleichen vor allem Grundversicherung. Die Leistung ist bei allen Grundversicherungen die selbe (!), da gesetzlich vorgeschrieben, was übernommen werden muss.

Zufriedenheitsvergleiche anschauen: eigentlich sind die Leistungen in der Grundversicherung für alle Krankenkassen gleich, dennoch gibt es Unterschiede in der Servicequalität: wie gut/nett/schnell sind die Angestellten bei Problemen?

Wie sieht die Prämie mit den Sparmöglichkeiten aus (s.u.): bei Erhöhung der Franchise? Bei der Wahl eines speziellen Versicherungsmodelles (mehr dazu unten)?

Hier auch unbedingt Kontrolle ob die Krankenkasse tiers garant oder tiers payant ist. Wenn man regelmässig Medikamente braucht (oder sehr teure), ist es nicht optimal eine Versicherung zu wählen, die einen die Medikamente in der Apotheke erst selber zahlen lässt, selber die Rechnungen sammeln lässt bis zum Erreichen der Franchise und man die dann selber der Krankenkasse zur Rückvergütung einschicken muss. Diese Versicherungen sind aus dem Grunde (so) günstig, weil sie einen grossen Teil der Arbeit an die Patienten „outsourcen“. Wer das wirklich machen kann: okay, ansonsten empfehle ich die nicht. Dazu gehören Assura, Intras, Supra, Compact und noch einige kleinere.

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Sparmöglichkeiten innerhalb der Versicherung nutzen (auch bei einem Wechsel zu beachten):

Franchise erhöhen

Die Franchise ist der Anteil an den Gesundheitskosten, die man selber übernimmt, bevor die Krankenkasse zahlt. Bisher war es so, dass bei höherer Franchise die Prämien günstiger waren (etwas). Heute lohnt es sich hier gut hinzuschauen und zu vergleichen.

Ein spezielles Versicherungsmodell wählen

Viele Versicherungen bieten heute günstigere Modelle an, bei denen man weniger Prämien zahlen muss. Diese Modelle bedingen aber gewisse Einschränkungen, die man mit der Wahl freiwillig in Kauf nimmt. Dafür hat man 15-20% tiefere Prämien als bei der Standart Grundversicherung.

Beispiele: HMO / Hausarztmodell. Dabei verzichtet man auf die freie Arztwahl und muss bei gesundheitlichen Problemen immer erst einen speziellen Arzt aufsuchen, der vorher mit der Krankenkasse definiert wurde. Im Fall des HMO praktiziert der in einer speziellen Gesundheitseinrichtung, im Fall des Hausarztes hat man einen festen Hausarzt (nach Liste von der Krankenkasse ausgesucht). Ausnahmen gibt es für Notfälle oder den Gynäkologen, alle anderen Spezialärzte brauchen eine Überweisung.

Telmed: hier muss vor dem ersten Arztbesuch bei einem auftretenden gesundheitlichen Problem erst der telefonischen Beratungsstelle anerufen werden. Diese geben Verhaltensempfehlungen oder leiten den Patienten an Arzt, Spital, Spezialist weiter. Ausgenommen auch hie Notfälle und jährlich gynäkologische Vorsorgeuntersuchung.

Weitere Modelle machen Einschränkungen in der Spitalwahl oder dass man die Medikamente nur in einer bestimmten von der Krankenkasse definierten Apotheke(ngruppe) kaufen soll / muss oder (neu): erst Mal in der Apotheke vorstellig wird statt beim Arzt.

Allgemein Sparen: Für Originalpräparate statt einem Generikum werden die Kosten nicht immer voll vergütet und bei Arztbesuchen ausserhalb der oben genannten Vorgaben übernimmt man selber den vollen Behandlungspreis.

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Zusatzversicherung künden

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die verschiedenen Zusatzversicherungen der Krankenkasse nicht obligatorisch. Hier besteht teils Sparpotential (und das ist auch das, wo die Kassen den Gewinn machen … Millionengewinn dazu noch). Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Medikamente, die die Grundversicherung nicht bezahlt. Das sind vor allem freiverkäufliche, solche wo Werbung gemacht wird und (häufig) nicht essentielle oder wichtige Mittel: Nasensprays, befeuchtende Augentropfen, Nahrungsergänzungsmittel. Die wichtigen Medikamente werden von der Krankenkasse übernommen. Sie zu streichen empfiehlt sich bei den Personen, die sowieso nicht auf die Franchise kommen und/oder nicht regelmässig Produkte aus der Zusatzversicherung beziehen (müssen). Wer nicht weiss, was von seinen Medikamenten da drunter fällt, kann bei seiner Apotheke nachfragen. Einziger Nachteil: Während man als junge Person sehr einfach Grund- und auch Zusatzversicherung wechseln kann, müssen einen die Kassen bei der Zusatz nicht aufnehmen … also schliessen die bei älteren Personen oder vorbestehenden Erkrankungen einen gerne mal aus, oder nehmen einen nicht mehr auf.

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Unfallversicherung bei der Krankenkasse künden:

Wer mehr als 8 Stunden in der Woche fest angestellt ist, ist über den Arbeitsgeber versichert. Bei Doppelversicherung kann man hier sparen.

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Prämienverbilligung beantragen.

Wer in „bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt“ kann beim Kanton eine Prämienverbilligung zur Unterstützung beantragen. Die Kantone überweisen die dann direkt der Krankenkasse, so dass man nicht mehr so viel bezahlen muss. Arbeitslose und Rentner können das relativ problemlos, ebenfalls möglich ist das für Junge Personen (ledig, kinderlos und noch in Ausbildung) in finanziellen Nöten. Die Hürden für arbeitende sind ziemlich hoch (und selbständige haben fast keine Chancen), aber die Möglichkeit besteht.

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Keine Krankenkassenprämien mehr zahlen

Weil man immer noch versichert sein muss (Obligatorium!) kann einen die Krankenkasse nicht selber einfach aus der Versicherung ausschliessen. Aber: Die ausstehende Prämien verschwinden nicht einfach. Die Versicherung wird Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und schliesslich Betreibungen schicken. Man bekommt einen Eintrag ins Betreibungsregister, der einen in Zukunft sehr hinderlich sein wird, wenn man mal eine Wohnung sucht oder für einen Arbeitsplatz ein Check gemacht wird. In manchen Kantonen setzt einen die Krankenkasse zusätzlich noch auf eine „schwarze Liste“, das bedeutet, dass sie nur noch absolute Notfallbehandlungen übernimmt (also, dann wenn man wegen einem Unfall im Spital landet). In den Apotheken muss man die Medikamente dann immer selber bezahlen … und auch die Besuche beim Arzt. Man kann dann auch die Krankenkasse nicht einfach wechseln … die neue Krankenkasse darf und wird einen erst aufnehmen, wenn die ausstehenden Prämien (alle!) bezahlt wurden. Alles in allem ist das wirklich nicht zu empfehlen!

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Anhand der Erfahrungen privat und auch aus der Apotheke kann ich sagen, dass sich die (kleine) Mühe, da zu wechseln oder Anpassungen zu machen wirklich lohnen kann – WENN man vorher geschaut hat, dass man nicht vom Regen in die Traufe wechselt. Das kann man aber mit den Tipps und Hinweisen oben gut – auch selber. Und falls man die Hilfe eines solchen „Beraters“ annimmt: jetzt wisst ihr, was ihr fragen könnt und auf was ihr achten müsst, bevor ihr den Vertrag unterschreibt. Danach ist es zu spät und man ist mindestens das Jahr bei der Krankenkasse.