Au weh – den habe ich noch nicht gebracht, oder? Dabei ist das Rezept zu gut! Gerade wieder gefunden beim Apotheken-suchen. Schreibt Mary:
Mir sind in den wenigen Jahren, die ich bisher in der Apotheke tätig bin, schon ein paar komische Rezepte unter gekommen, aber sowas hatte ich noch nie. Es hat mich zum schmunzeln gebracht, und ich dachte, vielleicht wäre es ja was für deinen Blog?! Oder es bringt dich wenigstens auch etwas zum schmunzeln! :)
Der Name des Kleinen (das Rezept war von einem Kinderarzt) war übrigens auch eher ungewöhnlich für die Schweiz, und eher kompliziert. Ein klassischer Fall für „Haben Sie die Krankenkassenkarte dabei?“ ( … damit ich da den Namen abschreiben kann!).
Ja da steht dort, wo der Patient stehen sollte nur: „Name vergessen“.
Autsch. Na – wenigstens das Geburtsdatum lässt eine Zuordnung zu – zusammen mit der Krankenkassenkarte. Das gäbe trotzdem einen Anruf beim Arzt – der Codicalm ist erst ab 12 Jahren laut Packungsbeilage.
Eigendlich ist das Dokument so nicht gültig. Name und Geburtsdatum muss unmissverständlich drauf stehen. Aber da eh rückgefragt werden musste, war es wohl ok.
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Das stimmt.
(Schicken wir die Familie jetzt zurück zum neues Rezept ausstellen?)
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Aber wie will denn der Kollege da eine Rechnung für die Konsultation stellen (er wird das Rp. doch wohl hoffentlich nicht ohne eine solche ausgestellt haben), wenn er den Namen des kleinen Patienten nicht einmal kennt?
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Oder wie will er eine Krankenakte anlegen (um seiner Dokumentationspflicht nachzukommen)?
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Daran habe ich auch gedacht … aber vielleicht lag das Problem nur dabei den Namen auf das Rezept zu übertragen?
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Bei der kurzen Gedächtnisspanne sollte der Kollege dann aber mal ganz dringend einen Mini-Mental-Status machen lassen. Und sich schon einmal einen Termin in der Memory-Clinic besorgen.
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Vielleicht sollte die Apotheke bei der Rezeptrückfrage gleich Angebote für Gingko-Extrakte oder Memantinhydrochlorid unterbreiten?
duck&cover
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