Nun denn, zurück zur Arbeit. Ein Teil unserer Arbeit in der Apotheke liegt darin, die Zweit-kontrolle für die Ärzte zu sein. Ich bin nicht darauf aus, Fehler zu finden … und wenn ich welche entdecke (oder Mögliche) frage ich nach, respektive weise den Arzt sehr anständig darauf hin. Fehler passieren und alles wissen kann auch niemand. Aber … ach, lest selber:
Sehr geehrter Herr Dr. X,
Anlässlich Ihres letzten Rezeptes vom (Datum) über Citalopram Tabletten 20mg 1 OP für Herrn A. darf ich Sie über die Gegebenheiten bezüglich Rezeptausstellung informieren: Ist auf dem Rezept verschrieben 1 OP (1 Originalpackung) ohne Grössenangabe, so bedeutet das die kleinste Packung. Das ist usus – ausserdem nachzulesen zum Beispiel hier: im Positionspapier der Kantons-Apothekervereinigung Nordwestschweiz (Link)
Eine grössere Packung (oder eine Wiederholung) darf allenfalls abgegeben werden, wenn die Behandlung zum Beispiel nicht bis zum nächsten Arztbesuch reicht. Das haben wir übrigens bei Herrn A. auch gemacht – der Patient hat statt der kleinsten Packung (das wären 14 Stück) eine Packung von 28 Stück erhalten. Es ist nicht so, dass wir das grundsätzlich „mit dem Patienten ausmachen können, wieviel er bekommt“, wenn nur „1 OP“ verschrieben ist.
Deshalb bitte ich Sie, das nächste Mal das Rezept korrekt mit der Mengenangabe des Medikamentes auszustellen, wenn gewünscht ist, dass es eine andere als die kleinste Packungsgrösse sein soll. Für das Citalopram 20mg wären das 100 Tabletten – auch abkürzbar als „C“ (römisch für 100).
Ebenfalls darf ich Sie bitten den Patienten nicht zu miss-informieren, was unsere Abgabepraxis und Lagerhaltung angeht. Wir halten uns an die gegebenen Vorschriften, legen Wert auf hohe Qualität und lassen grundsätzlich äusserste Sorgfalt walten.
beste Grüsse
Pharmama
…
Ja, ich reagiere etwas angemieft, wenn der Patient mir mitteilt, dass der Arzt reklamiert habe, weshalb wir nicht grad eine grosse Packung zu 100 Stück auf sein Rezept abgegeben haben, sondern eine kleine. Anscheinend hat er dem Patienten ausserdem gesagt, das läge wohl daran, dass wir noch eine kleine an Lager gehabt hätten, die wir bald loswerden müssten von wegen Verfall und so.
Äh, nein. Mal abgesehen davon, dass gerade Citalopram einen ziemlich guten Durchsatz hat, bin ich in der Apotheke doch etwas eingeschränkt in der Grössenwahl durch das, was der Arzt verschreibt.
Bitte verwirre den armen Herrn Arzt doch nicht mit Fakten – insbesondere mit den Fakten, die er selbst auf ein Stück Papier geschrieben hat. Es geht hier doch wohl nicht darum, was er genau geschrieben, sondern was er damit GEMEINT hat. Und das muss der Apotheker doch hinter dem geschriebenen erkennen, schließlich geht es hier um das Patientenwohl…
Ach ja, hättest Du eine große Packung abgegeben gehabt, hättest Du jetzt ein Untersuchungsverfahren am Hals, schließlich hat er ja 1OP verschrieben – und das ist, wie jeder weiß, ja die kleinste im Handel befindliche Packung!
Achtung! Dieser Kommentar kann Ironie enthalten. Für Allergiker nicher geeignet.
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Ah – Du meinst das ist definitiv wieder ein Fall für die Glaskugel.
Wo habe ich die schon wieder hingegeben?
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Wo schreibt man denn z.B. bei der 100er-Packung „C“ hin? Habe bisher immer 1 OP à 100 Stk vermerkt – ist das formell falsch?
Danke und Gruss eines frischen AA
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Nein, als Arzt kannst Du es so oder so schreiben. Jedenfalls bei handgeschriebenen Rezepten.
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Das ist halt der grosse Vorteil, wenn man als Arzt eine elektronische Krankenakte nutzt: bei der Erstellung der Rezepte wird automatisch die gewünschte Packungsgrösse im Rezept übernommen (also zumindest bei meiner Software „Aeskulap“, k.A., wie das bei anderen Programmen ist). Da gibt es dann keinerlei Missverständnisse.
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Und wenn [hier ausgesuchte Arztpraxis einsetzen] ein bestimmtes Produkt nicht (mehr) in der Datenbank findet – vielleicht weil es schon seit 4 Jahren AV (AußerVertrieb) ist und der Eintrag vor 2 Jahren aus der Datenbank gelöscht wurde – dann geht man in den „Rezeptur-Modus“ und schreibt die Zeile per Hand… z.B. „Targophagin Tabletten XXX“
Wohl dem Apotheker, der dann eine Rote Liste von 1990 zur Hand hat, um herauszufinden, dass es sich um Lutschtabletten mit Benzocain und Diacetyltannin-Protein-Silber handelt, in Packungsgrößen zu 20St. gehandelt wirde, und dass die schon 1992 nicht mehr zu bekommen waren, weswegen der Gedankenknick im Arznzeiformlehre-Semester im Studium vor mehr als 20 Jahren einen größeren Ansatz selbst gepresst hat, weil der Praktikums-Assistent so auf die stand… :D
Hört sich komisch an? Naja, ist etwas am (Gaumen)Zäpfchen herbeigezogen; aber im deutschen „Retax-Forum“, wo sich Apotheker über (Abrechnungs)Probleme mit den Kranken Kassen austauschen, gibt es einen eigenen Themenblock „Verordnungen und Wünsche, die es nicht mehr gibt“. Da werden munter Firmen verordnet, die es seit 8 Jahren nicht mehr existieren. Da werden Wirkstoffstärken verschrieben, die vor 5 Jahren verboten wurden (z.B. MCP-Tropfen 5mg/ml). Da wünscht sich eine Patienten (die es vielleicht tatsächlich nicht besser wissen konnte) Vasenol-Puder. http://www.germanmilitaria.com/Heer/photos/H050664.html Gut, sie hatte wohl tatsächlich das richtige Alter, um das Original noch zu kennen…
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Jaaa – das habe ich auch schon gesehen.
Aber bei dem Aesculap gibt es (glaub) auch die Möglichkeit selber etwas einzugeben … anders kann ich mir manche Kreationen nicht erklären.
Und die Art darauf Dauerrezepte zu erstellen scheinen auch alle Ärzte anders zu handhaben :-)
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Jup, freie Eingaben sind bei Aeskulap natürlich auch möglich. Was die Dauerrezepte angeht: dafür nutze ich immer das Feld „Bemerkungen“, direkt hinter den Einnahmeanweisungen, und schreibe für gewöhnlich: „Dauer-Rp. 6 Mo.“ Das sollte eigentlich eindeutig sein.
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