Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

UnterschiedeDACHApotheke

Was darf eine Apotheke verkaufen? Wie sind Arzneimittel eingeteilt?

Nach dem interessanten Start geht es weiter: Was verkauft eine Apotheke eigentlich? Was darf sie, was nicht? Und wie werden Arzneimittel / Medikamente eingeteilt?

CH: In der Schweiz verkauft die Apotheke Medikamente, Chemikalien und Drogerieartikel und Kosmetik, aber auch Dekorationsartikel und weiteres. Immer häufiger ist die Kombination einer Apotheke mit einer Drogerie / Parfümerie. Vorschriften gibt es da keine spezifischen, auch wenn sich die Apotheken im Normalfall an Produkte und Dienstleistungen rund um die Gesundheit halten. Manche Apotheken bieten Ohrlochstechen oder Kosmetikbehandlungen an.

Medikamente und Heilmittel sind in der Schweiz in Kategorien eingeteilt. Liste A und B: rezeptpflichtig, wobei A verschärft rezeptpflichtig ist und nur einmal auf das Rezept abgegeben werden darf. Liste C: in Apotheken erhältlich, Liste D: auch in Drogerien erhältlich. Liste E: überall. Für die rezeptpflichtigen Medikamente gibt es Ausnahmen, dass die Apotheke das in dokumentierten Einzelfällen auch ohne Rezept abgeben darf. Dazu später mehr.

D: Die Apotheke in Deutschland darf nur Medikamente und Heilmittel und etwas Kosmetika verkaufen, jedoch nichts „Sortimentsfremdes“. Im Notdienst ist sogar nur die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln erlaubt. In der Apothekenbetriebsordnung werden die sogenannten apothekenüblichen Waren aufgezählt, dazu gehören Medizinprodukte, Mittel und Gegenstände und Informationsträger, die der Gesundheit von Menschen und Tieren unmittelbar dienen oder diese fördern, Mittel zur Körperpflege, Chemikalien, Reagenzien, Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel …etc.

Eingeteilt werden die Medikamente in: Rezeptpflichtig, Apothekenpflichtig und freiverkäufliche Arzneimittel, wobei die letzteren meist keinen grossen Einfluss auf die Gesundheit haben. Die Drogeriemärkte verkaufen vor allem Kosmetika und derartiges sowie einige freiverkäufliche Arzneimittel. Dies ohne jegliche Gesundheitsberatung: Den Drogisten als Ausbildung zum Gesundheitsberuf gibt es in Deutschland praktisch nicht mehr.

Ö: In Österreich gibt es rezeptpflichtige Medikamente in Apotheken, aber auch OTC Medikamente dürfen nur in der Apotheke verkauft werden.  Eine Apotheke darf auch andere Gesundheitsprodukte verkaufen – eigentlich alles, was mit „Gesundheit“ zu tun hat, also auch Bücher, Schuhe etc. und auch als Paketannahmestelle oder derartiges dienen. Manche Apotheken bieten Kosmetikstudios an – teils in extra Räumlichkeiten.

Was rezeptpflichtig ist oder OTC steht in der Abgrenzungsverordnung. Wenige Arzneimittel (Tees) dürfen auch von Drogerien oder Drogeriemärkten verkauft werden, aber nicht in Selbstbedienung und nur von ausgebildeten Drogisten.

Die Artikelreihe entstand auf Idee und mit Unterstützung von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Wie letztes Mal: Ich freue mich über jeglichen ergänzenden und auch erläuternden Kommentar!

27 Kommentare zu „Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 2: Was darf eine Apotheke verkaufen?

  1. Ich finde diese Reihe wirklich klasse und es ist sehr interessant zu sehen, wie sehr sich die Apotheken in den Ländern unterscheiden.

    Zum Drogisten in Deutschland muss ich allerdings einhaken. Es wird noch von zwei großen Drogerieketten angeboten, auch ich habe den Drogisten bei einer angefangen (aus diversen Gründen aber früh wieder abgebrochen) und war quasi „live dabei“. Es ist eine 2- bis 3jährige Ausbildung, in der man auch die Heilwirkungen von freiverkäuflichen Arzneimitteln lernt, um beraten zu können. Allerdings findet die Beratung eben nur auf Anfrage des Kunden statt, jeder kann alles kaufen und ja, auch hier können Gefahren entstehen, wenn etwa ein Diabetiker mit tauben Füßen einen Hornhauthobel kauft.

    Nach der Ausbildung kann man meist noch den Handelsfachwirt anschließen. Jedoch, auch wenn der Beruf noch fleißig ausgebildet wird, so verschwindet er zunehmend. Die Ketten nehmen eben auch „normale“ Einzelhandelskaufleute, während der Drogist theoretisch beschränkter ist in seiner Arbeitsplatzwahl, aber oft auch von normalen Supermärkten eingestellt wird.

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    1. Die Ausbildung ist bei den Drogerieketten? Bei uns ist das eine 4 jährige Lehre in der Drogerie und in der Schule (mit Dozenten teils auch aus dem Gesundheitsbereich).

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      1. Ich glaube damit ist die Duale Ausbildung gemeint – größtenteils im Betrieb plus Berufsschule. Die beiden großen Ketten sind die ausbildenden Betriebe.

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      2. Entschuldigung, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Die Ausbildung findet in einer Filiale der jeweiligen Drogeriekette statt, also schon vor Ort und quasi im Beruf. Und das wechselt sich mit Schule ab. Ganz klassisch als duale Ausbildung. Und ja, die Lehrer sind auch aus dem Gesundheitsbereich, eine Lehrerin war bei mir etwa auch aus dem Kosmetikbereich, zudem hatten wir einen Chemiker und noch einige andere.

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  2. Also das mit der Abgrenzungsverordnung stimmt so nicht ganz. Sie regelt lediglich, welche Arzneimittel (vorrangig Teedrogen und Chemikalien) auch außerhalb der Apotheke, von Drogisten abgegeben werden dürfen. Sie regelt allerdings nicht, was rezeptfrei bzw. -pflichtig ist.

    Liebe Grüße aus Wien

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      1. Wenn die Apotheker auch wirklich das Ohrloch stechen. Und nicht schießen.

        Denn letzteres hat ja dann eher etwas mit Ungesundheit zu tun (ich glaub ich habe gerade ein neues Wort erfunden?)

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  3. Als ich noch ganz jung, also ungefähr 17 war, habe ich einmal Nachts beim Notdienst unserer dörflichen Apotheke geklingelt und wollte Verhütungsschaum kaufen.

    Das kleine gelochte Blechfensterchen in der Tür öffnet sich und ein sichtlich missgelaunter Apotheker schaut heraus. Ich sage ihm, dass ich Patentex Oval brauche und er flippt ziemlich aus, dass der Notdienst nur für bestimmte Medikamente und für NOTFÄLLE bestimmt sei.

    Ich gucke ihn entgeistert an: „Das ist ein Notfall!“

    Ich bekam meine Zäpfchen, aber am nächsten Tag hat er sich bei meinem Papa über mich beschwert. Der hat so gelacht, dass der Apotheker eine Weile kein Wort mehr mit meinem Papa gesprochen hat.

    Das ist nun schon bald 40 jahre her, aber daran erinnere ich mich heute noch.

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    1. Ui. Also erst mal: doch, ich finde das fällt unter Notfall (waren vor 40 Jahren Kondome noch nicht anderswo erhältlich?) und dann: der Apotheker hat aber das Patientengeheimnis gebrochen, wenn er mit deinem Vater darüber geredet hat …

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    2. Nichts für ungut, aber im Gegensatz zu Pharmama bin ich der Ansicht, dass der Erwerb von Verhütungsschaum keinesfalls ein Notfall ist – ebenso wie der Erwerb von Kondomen keinen Notfall darstellt. Verhütung ist planbar, dazu muss man in der Nacht keinen Akademiker raushauen.

      Mich wundert, was manche Personen unter einem „Notfall“ verstehen. Sind wahrscheinlich die gleichen Leute, die nachts wegen einem banalen Schnupfen in der Notaufnahme auftauchen und sich beschweren, dass sie mehrere Stunden warten mussten, weil die Ärzte nebenan gerade mit einem Herzinfarkt beschäftigt waren.

      Bitte mich richtig verstehen: Die „Pille danach“ definiere ich auch unter Notfall. Aber der Schaum muss vor dem Verkehr appliziert werden. Danch bringt der eh nichts mehr.

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      1. Aber nein. Sieh das doch einmal mit Humor: Ich war jung, frisch verliebt und der Abend lief besser, als ich es mir erhofft hatte. Glaub mir: Das war ein Notfall, wenn auch ein sehr spezieller.
        Wenn man es mit dem Ernst des erwachsenen Apothekers sieht, hast du natürlich Recht. Aber manche Dinge erschließen sich nicht allein mit dem Verstand.
        PS: Und nein, ich bin noch nie in die Notaufnahme eines Krankenhauses gegangen wegen irgendwas. Wenn ich noch gehen kann, ist es kein Notfall.

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        1. Ich bin an und für sich ein sehr lebensfroher Mensch. ;-)

          Aber während meiner Zeit in der Apotheke wurde ich wirklich ab und wann nachts um 2 Uhr wegen Kondomen rausgeklingelt. Und dann wurde ich noch angepampt, weil die Nummer 2,50 Euro Notdienstgebühr extra kostet. Wenn Dich nachts um 2 Uhr jemand wegen Kondomen und eine weitere Person Dich zwei Stunden später wegen Ohropax aus dem Schlaf weckt, dann war es das mit der Nachtruhe. Das macht keinen Spaß.

          Und natürlich verstehe ich die Problematik. Ich war schließlich auch mal jung und triebgesteuert. ;-) Aber ich bin offen: Die Vor-Ort-Reaktion des Apothekers kann ich auch nachvollziehen. Hätte echt von mir sein können… :-)

          Beliebte Kundenwünsche nachts um zwei Uhr waren übrigens Ohropax, befeuchtende Augentropfen (weil es in der Disko so verraucht war), Kondome, Schwangerschaftstest (gerne auch, wenn der Verkehr gerade erst eine Stunde her war), Spritze mit Kanüle, drei Wochen alte Rezepte („weil man gerade schon mal an der Apotheke vorbeikam“) und „Können Sie mal 50 Euro klein wechseln“. Bei all diesen Dingen waren die Kunden und ich unterschiedlicher Ansicht über die Definition von „Notfall“.

          PS: Und die Leute, die nachts wegen nem Schnupfen die Rettung aufsuchen, gibt es wirklich. Massenweise. Normalerweise, weil man tagsüber nicht dazu kommen würde. Der Spiegel hatte dazu vor einiger Zeit einen sehr lesenswerten Bericht: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/notaufnahmen-lange-wartezeiten-anspruchsvolle-patienten-a-1116540.html

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          1. Ist das nicht gerade eine Argumentation für eine Erweiterung des Apothekensortiments? Wenn die Apotheke auch Nachts regulär geöffnet hätte, wäre es kein Notdienst mehr, bei dem der Apotheker am nächsten Tag normal Dienst hat und seinen Schlaf braucht, sondern ein ganz normaler Schichtdienst.
            Die Apotheke im HBF Darmstadt hat z.B. wochentags 6:30 bis 20:00 Uhr geöffnet, Samstag 8:00 – 18:00 Uhr und Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr. Natürlich hat es einen HBF-Apotheke dabei leichter als die übliche Dorfapotheke und deutlich leichter als die Tankstelle, die einfach ungelernte Aushilfen an die Kasse stellen kann (die können Kondome dann ganz ohne Studium verkaufen).

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          2. @ Sebastian: Ich bilde mir ein gesehen zu haben, dass auch in Berlin die Apotheke im Hauptbahnhof 24 Stunden geöffnet ist – an sieben Tagen die Woche. Sowas rechnet sich aber wirklich nur für eine extrem stark frequentierte Apotheke in einer Großstadt. In der Nacht muss immer ein Apotheker anwesend sein. Du kannst da nicht mal die relativ preisgünstige PTA reinstellen und schon mal gar keine ungelernte Kraft. Die Personalkosten sind für einen Apotheker so hoch, dass das durch den Verkauf von ein paar Kondomen oder Ohropax nicht reingeholt werden kann. Das ist ein Verlustgeschäft.

            Außerdem wirst Du relativ wenig Akademiker finden, die bereit sind, Schichtdienst zu leisten. Schichtdienstmitarbeiter werden ja – zumindest in der pharm. Industrie – außerordentlich gut entlohnt (dort: ein Chemikant, der ein Ausbildungsberuf ist, im Schichtdienst verdient deutlich mehr als ein angestellter Apotheker/Akademiker in der Apotheke; nach 10-15 Jahren sind die aber dann körperlich „verbraucht“).

            Interessanter finde ich da das Modell, dass man in einer Großstadt eine Apotheke definiert, die generell den Notdienst übernimmt. Dafür werden die anderen Apotheken vom Notdienst entbunden. Dann hat der Bürger eine feste Anlaufstelle, falls er nachts Medikamente benötigt.

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        2. Zu @McClouds Antwort ist noch hinzuzufügen, dass man als Apotheker meist den Tag vor und auch den Tag nach dem Notdienst arbeitet. Wenn man also gar keinen Schlaf bekommt, ist das extrem unvorteilhaft für diese Person… Denn man soll ja von morgens früh bis abends spät konzentriert arbeiten und keine Fehler machen.

          Ansonsten ist es so wie mit vielem im Leben – man kann beide Seiten verstehen, wenn man sich in sie (mit dem passenden Hintergrundwissen) hineinversetzt. Und es ist wie mit dem §1 StVO: Würden sich alle dran halten, wäre das Leben viel entspannter… ;-)

          Ich selber habe bisher niemanden einen Kaufwunsch im Notdienst verweigert (sofern ich es überhaupt am Lager hatte – die Katzenwelpenmilch z.B. nachts um 1Uhr wollte ich schon, konnte sie aber nicht verkaufen), bloß weil ich persönlich es als „kein Notfall“ definierte. Aber mein Augenrollen muss der Notfall-Bobon-Käufer dann schon aushalten nachts um halb 3.

          Und 30min telefonisches Beratungsgespräch um 3 Uhr Nachts zum Thema „Infusionstherapie bei Katze ist keine gute Idee wenn ich 100ml Kochsalzlösung innerhalb von 30s mit einer Spritze applizieren will hatte ich auch schon, ungelogen. Und zugegeben, danach fragt man sich auch, ob einem nicht gerade die Radio-Telefonfalle wachgehalten hat und sich tausende Menschen am nächsten Tag herrlich amüsieren, wie ernst der nette Onkel da dabei geblieben ist…

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          1. Du schreibst, dass der Apotheker auch noch am Tag nach dem Notdienst arbeitet. Fairerweise muss man dazuerwähnen, dass das so nur für den selbstständigen Apothekeninhaber oder den Apotheker in leitender Funktion gilt (den Filialleiter, falls er „leitend“ angestellt ist). Bei angestellten Apothekern in D gilt, dass nach dem Notdienst Schluss ist (Arbeitszeitgesetz/Tarifvertrag). Wobei ich selbst als angestellter Apotheker damals auch schon mal nach dem Notdienst weitergearbeitet habe, weil es wirklich gerade personell anders nicht ging.

            Mein ehemaliger Chef hatte übrigens derartige Kundenwünsche durchaus auch mit Verweis auf die Apothekenbetriebsordnung (nur Arzneimittel) abgelehnt. Der Grund war, dass er im 5 Minuten entfernten Eigenheim geschlafen hat und beim Druck auf die Notdienstklingel sein Handy kontaktiert wurde. Die Ablehnung war da auch völlig zu Recht und legal.

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      2. McCloud: wenn die Notdienstgebühr ohne Diskussion bezahlt wird, würde ich das als Notfall werten. Und wenn ihr die auf vernünftigere Höhe anheben würdet, würden sich das vielleicht noch einige überlegen, dass die Ohropax oder das Nasenspray doch nicht so wichtig sind. Bei uns ist die Notdienstgebühr 12 Franken aufwärts.

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        1. Zu McCloud: nach dem Notdienst ist Schluß für Angestellte? Nö, definitiv nicht, da muß ich schon selber für sorgen, mit Diensttausch o.ä. einen Automatismus gibt es da nicht.
          Zur Frage, was ist ein Notfall und was nicht, bin ich inzwischen der Meinung, wenn es der Patient als solchen empfindet, dann ist es einer. Aber wer nachts um drei einen Gummibärchen Notkauf tätigen will, muß sich dann auch entsprechende Kommentare anhören. Wobei ich das noch nie hatte, aber kann ja noch kommen.

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          1. Immerhin erlaubt es meistens das Warenwirtschaftssystem, den Preis der Uhrzeit anzupassen….für „Notfallgummibärchen“ hab ich da keinerlei Skrupel!
            McCloud: Arbeitszeitgesetz? Ist das was zum Essen? Für die meisten Chefs ist das ein seeeehr flexibel auslegbares Ding…

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          2. @aponette und anonym: So grob stimmt das von mir geschriebene aus rechtlicher Hinsicht. Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz. Der grobe Inhalt: 40 Stunden Regelarbeitszeit; maximal 48 Stunden pro Woche. Maximal 10 Stunden am Tag. Ab 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens einer halben Stunde.

            Davon kann durch einen Tarifvertrag zu Ungunsten des Angestellten abgewichen werden, was in der Apotheke der Fall ist. Habe gerade eben noch mal nachgesehen: Grob steht da – nach meiner Leseart – drin, dass nach jedem Notdienst zwingend eine Freizeit von 12 Stunden gewährt werden muss, sofern dem nicht „dringende betriebliche Gründe entgegenstehen“. Auf jeden Fall darf – inklusive Notdienst – nicht mehr als 24 Stunden am Stück gearbeitet werden – komme was wolle.
            Ich denke, dass Eure Gewerkschaft (die Adexa) dazu genauer informieren kann.

            Aber ich gebe Euch Recht: Manchmal ist zwischen Theorie und Praxis ein Unterschied. Ich selbst habe damals auch ab und wann am Tag nach dem Notdienst noch einen vollen Arbeitstag runtergerissen (Legal ist das aber nicht. Wenn so etwas bei einer Betriebsprüfung auffällt, wird das für den Leiter der Apotheke sehr teuer. Die prüfenden Jungs verstehen da keinen Spaß.)

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        2. 12 Franken sind zwar immer noch nicht kostendeckend. Ich halte das aber für eine deutlich bessere Aufwandsentschädigung als die 2,50 Euro, die hierzulande fällig werden. Persönlich halte ich noch einen etwas höheren Preis für die Inanspruchnahme des Notdienstes für angemessen.

          Aber ich kenne meine eigene Berufsgruppe ganz gut. Da hat man dann irgendwelche Altruisten, die da sagen: „Kann man doch nicht machen. Gibt ja auch Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger“. Es ist ein Kreuz…

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          1. Die Sache hat immer zwei Seiten: Für Kondome (gibts auch an der Tanke) oder ich-war-gerade-in-der-Nähe-Kandiaten sind 12 Franken (die man nicht 1:1 in Euro umrechnen kann!) richtig und da könnten auch die deutschen Apotheker noch nachlegen.
            Für die echten Notfälle der eher einkommensschwachen Familien können hohe Notdienstgebühren allerdings schnell zu der Entscheidung führen, doch lieber bis zum nächsten Morgen (oder Montag zu warten), selbst wenn das Kind 40 Fieber hat – weil das Geld einfach nicht da ist.
            Da wäre es besser, etwas Geld aus dem umfangreichen Verwaltungsstrukturen des Gesundheitssystems abzuzweigen und die Bereitschaft der Apotheken (besser) zu vergüten – egal ob Kunden kommen oder nicht.

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          2. @Sebastian: Natürlich könnten höhere Gebühren in der Nacht dazu führen, dass einkommensschwache Familien den Notdienst meiden.

            Dem muss ich aber drei Dinge entgegensetzen:
            1.) Eine Apotheke ist ein Geschäftsbetrieb. Der Inhaber muss Gewinn erzielen und die Mitarbeiter müssen angemessen bezahlt werden. Irgendwoher muss dieses Geld kommen.
            2.) Wenn Dein Kind 40 °C Fieber hat, bist Du auch als einkommensschwacher Elternteil bereit, die Gebühr zu zahlen – zumindest, falls man halbwegs vernünftig ist. Falls das Geld wirklich absolut nicht vorhanden sein sollte, steht die Möglichkeit offen, auch in der Nacht einen diensthabenden Arzt aufzusuchen. Dieser kann ein Rezept ausstellen und „noctu“ ankreuzen. Dann wird die Notdienstgebühr (und zusätzlich auch noch das Arzneimittel) von der Kasse bezahlt.
            Im Falle der Erkrankung eines Säuglings dürfte es eh die vernünftigste Lösung sein, dass sich ein Arzt das Kind mal ansieht und man da nicht selbst herumdoktort (Rufnummer ist in D die 116117)
            3.) In den wirklich kritischen Fällen, sucht man eh nicht den Apothekennotdienst auf, sondern wählt die Rettung unter 112.

            In vielen Städten gibt es Pässe für ALG II-Empfänger, mit denen diese vergünstigte Leistungen in Anspruch nehmen können (preiswerteres Monatsticket für den öffentlichen Nahverkeher, günsterer Eintritt für das Theater, den Zoo, Bäder, VHS, Bibliotheken etc.). Gerne kann man das so regeln, dass gegen Vorlage eines solchen Passes auch eine günstigere Notdienstgebühr anfällt.

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          3. Ich bin bei allen drei Punkten Deiner Meinung. Zum ersten hatte ich schon etwas geschrieben: Auch das Risiko ob jemand kommt oder nicht, sollte nicht (komplett) von den Apotheken getragen werden, wenn die eigentliche Dienstleistung die Bereitschaft ist.
            Zu 2) und 3): Das setzt voraus, dass dieser Informationsstand vorhanden ist.

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  4. Gerade auf dem Dorf wird das Patientengeheimnis leider nicht so genau genommen, da musste ich auch schon Erfahrungen mitmachen…
    Mich, in Deutschland lebend, stört es auch, dass die MitarbeiterInnen in Drogeriegeschäften nicht so gut geschult werden (dafür können die ja nichts, liegt an dem System man sich). Ich gehe meistens nur noch mit meiner App „bewaffnet“ in den Drogeriemarkt und scanne schön die Produkte, damit ich weiß, was da alles drin ist.

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