Weshalb Homöopathie (doch) in die Apotheke gehört

Ein Gastbeitrag von M. Hana, den ich Euch auf keinen Fall vorenthalten will. Sie ist Apothekerin in Wien – und ich kann mich ihren Erfahrungen betreffend Homöopathie nur anschliessen … lest hier:

Warum ich Homöopathie mag
In Österreich wird gerade sehr viel über Homöopathie gesprochen, manch einer will einen Verkaufsstop in Apotheken, dann wird ein Wahlfach auf der MedUni gestrichen.
Deshalb möchte ich meine Gedanken dazu niederschreiben.
Ich arbeite seit 4 Jahren in einer Apotheke in Wien. Ich habe das Studium der Pharmazie begonnen, weil ich „in die Wissenschaft“ wollte, erst gegen Ende des Studiums hat mich die Arbeit in der Apotheke zu interessieren begonnen. Evidenzbasierte Medizin ist für mich das A und O in der Beratung, so mancher Kunde hört von mir „in Studien wurde gezeigt…“ oder „nach derzeitigem Stand der Wissenschaft…“.
Als Kind habe ich auch so manche Globuli (von unserer Kinderärztin) bekommen und ich wurde auch nicht Mumps-Masern-Röteln geimpft, weil unsere Kinderärztin der Ansicht war, das sei nicht sinnvoll. Grob fahrlässig in meinen Augen, zumindest aus heutiger Sicht. Zehn Jahre später war sie dann anderer Meinung und meine jüngeren Geschwister wurden geimpft. Für einen Laien ist es glaube ich sehr schwer zu entscheiden, welche Empfehlungen die richtigen sind.
Ich habe nie viel von Homöopathie gehalten, während meines Studiums war ich der Überzeugung, dass man diesen Humbug nicht braucht. Trotzdem habe ich natürlich die Basics gelernt, Herstellungsprozesse, Verdünnungen und Vorschriften muss jeder Pharmazeut kennen.

Erst in der Apotheke wurde mir ein wichtiger Fakt bewusst: Homöopathische Zubereitungen wirken zwar nicht besser als Placebo, aber sie wirken genauso wie ein Placebo!
Wir haben mit der Homöopathie ein gesellschaftlich akzeptiertes Placebo zur Verfügung, also sollten wir das auch nutzen! In vielen Fällen reicht für den Patienten eine Placebowirkung, manchmal haben wir nichts Besseres zur Verfügung.
Ich lüge meine Kunden in der Apotheke nicht an. Das finde ich nicht sinnvoll, ich verspreche keine Wirkung, die nicht belegt ist. Ich habe Kunden auch schon direkt gesagt, dass ihre Globuli (oder ihr Nahrungsergänzungsmittel) zum Abnehmen nicht funktioniert und sie sich das Geld sparen können, ganz direkt und unverblümt ins Gesicht und ihre Antwort war: Macht nichts, ich möchte es trotzdem kaufen.

Ich möchte ein paar Beispiele zur Homöopathie aus den letzten Jahren erzählen:

Schlafmittel
Ich erinnere mich noch gut an eine meiner ersten Homöopathie-Empfehlungen in der Apotheke. Ich war ganz frische Aspirantin, es war Anfang Oktober. Eine Frau zwischen 30 und 40 kommt in die Apotheke und möchte ein Schlafmittel. Ich frage, für wen es ist und wofür, um abschätzen zu können, ob sie etwas Pflanzliches probieren will (beispielsweise Baldrian) oder ob sie eher etwas chemisches braucht (wie ein Diphenhydramin). Sie erklärt mir, es ist für ihre Tochter. Hmmm – wie alt ist die Tochter denn? Ja, also, die Tochter ist 6 Jahre alt und hat gerade mit der Schule begonnen, seitdem schläft sie so schlecht ein.
Wir haben dann ein Gespräch über Schulbeginn geführt, über Klassenkollegen und mögliche Probleme und über allgemeine Maßnahmen für einen gesunden Schlaf. Ihr war glaub ich bewusst, dass sie mit ihrer Tochter vielleicht mehr über die Schule reden sollte, „aber sie hat derzeit einfach nicht die Zeit dazu“. Sie wollte „irgendetwas mitnehmen, das sie der Kleinen geben kann“, also habe ich ihr homöopathische Globuli angeboten, die sie mit Freude gekauft hat. Ich war auch erfreut – dass sie keine richtigen Schlafmittel für ihre 6-jährige Tochter gekauft hat!

Ein Mittel gegen Schwindel
Vorweihnachtszeit, Nachmittag. Eine Kollegin in Ausbildung hat einen Stammkunden um die 60, der über Schwindel klagt. Sie möchte ihm kein (rezeptpflichtiges) Vertirosan mitgeben, das er vor vielen Jahren mal bekommen hat, sie ist unsicher, ob ein homöopathisches Vertigoheel (das viele ältere Kunden regelmäßig kaufen) ausreicht und bittet mich um Hilfe. Ich frage genauer nach und muss ihm quasi jedes Detail aus der Nase ziehen… Nach ein paar Minuten kann zusammengefasst werden: Er hat seit ein paar Tagen immer wieder Schwindelanfälle, die beginnen sehr plötzlich und hören dann auch von alleine wieder auf. Er hatte davor noch keine Probleme mit Schwindel. Beklemmungsgefühl in der Brust? Nicht richtig, vielleicht ein bisschen ein
komisches Gefühl.
Ich erkläre ihm, das kann auch vom Herzen kommen und schicke ihn zum Arzt. Er sagt, er hat keine Zeit dazu, er geht nach den Feiertagen hin und probiert inzwischen das homöopathische Mittel aus, „das kann ja nicht schaden und vielleicht hilft es“. Ich sage ihm ganz unverblümt, dass ich ihm das nicht verkaufe, weil ich nicht möchte, dass er den Arzttermin aufschiebt und er damit ein Risiko eingeht: Wenn er Herzrhythmusstörungen hat, kann das gefährlich sein.
Überredet.
Am nächsten Tag kommt er mit einem Rezept für Lovenox und bedankt sich bei uns. Er hat ein neu aufgetretenes paroxysmales Vorhofflimmern und wird über die Feiertage mal mit Lovenox therapiert. Für mich eine Bestätigung, dass ich richtig entschieden habe.

Impfungen
Ein Kunde möchte Hochpotenz-Globuli bestellen, „um die Impfung auszuleiten, die sein Baby bekommt“. Ich suche in unserem PC-System und finde nichts, nach einiger Zeit finde ich in Deutschland das gewünschte Fertigprodukt. Wir bestellen es gerne. Ich glaube nicht daran, dass Globuli eine Impfung „ausleiten“ können (was auch immer das bedeuten soll), ich glaube auch nicht daran, dass man eine Impfung in irgendeiner Form „ausleiten“ muss. Aber ich bin froh darüber, dass er sein Kind impfen lässt.
(Mein Chef hat mit diesen Globuli wohl ein Minusgeschäft gemacht – mein Arbeitsaufwand war wesentlich größer als das, was er an den Globuli verdient… ^^)

„homöopathische Antibiotikatherapie“
Mutter und Tochter im Kindergartenalter kommen in die Apotheke. Die Mutter hat zwei Rezepte von ihrer Hausärztin: ein Antibiotikum für sich und ein antibiotischer Saft für die Tochter. Wie immer frage ich nach dem Gewicht des Kindes und kontrolliere die verschriebene Dosierung (Vier-Augen-Prinzip). In diesem Fall liegt die Dosierung sehr weit unter der Mindestdosis. Ich rufe also die Ärztin an und frage, ob das beabsichtigt ist bzw. ob die Dosierung erhöht werden soll. Ihre Antwort hat mich wirklich entsetzt: „Nein, wissen Sie, das Kind braucht eigentlich kein Antibiotikum. Aber die Mutter wollte unbedingt, dass ich ihr auch eines aufschreibe. Lassen Sie die Dosis ruhig so.“
*facepalm
Ich kann in solchen Fällen das Gespräch nur dokumentieren und vermerken, dass die Dosis wirklich so gewünscht ist… Wären hier Globuli nicht ungefährlicher gewesen?

Homöopathie verweigern
Ich habe in den letzten vier Jahren ein paar Mal homöopathische Mittel verweigert. Die Fälle kann ich an einer Hand abzählen und es war glaub ich immer der gleiche Grund: Ein Kunde wollte sich den Weg zum Arzt sparen „und mal irgendwas nehmen, ganz egal was, geben Sie mir halt was Homöopathisches“. In meinen Augen sollte das Problem aber sofort von einem Arzt abgeklärt werden. Mein „Nein, ich gebe Ihnen gar nichts mit, weil dann gehen Sie nicht gleich zum Arzt!“ wurde in diesen Fällen dann auch akzeptiert.

Mit der Homöopathie wird viel Humbug betrieben, allerdings liegt das an den Empfehlungen der Esoteriker/ Ärzte/ Pharmazeuten/ Nachbarn/…. Homöopathie könnte an sich gut als Placebo genutzt werden. Ich finde es gut, dass Homöopathie in Apotheken verkauft wird, weil hier eine Fachperson nochmal mit dem Kunden über die Anwendung bzw. das Problem sprechen kann und abschätzen kann, bis wann eine Therapie in Ordnung ist.
Kunden wollen etwas gegen ihre Beschwerden einnehmen, auch wenn manchmal „abwarten und Tee trinken“ oder Sport oder Entspannungstechniken gleich gut oder besser helfen würde. Ich habe Kunden schon so oft gesagt, dass es „keinen wissenschaftlichen Beweis für die Wirkung gibt“ oder dass ich glaube, „dass es in diesem Fall nicht den gewünschten Effekt bringen wird“ (Stichwort Abnehmen) und die Kunden haben es trotzdem gekauft mit der Antwort: „Naja, hilft’s nicht, so schad’s nicht“.

Nicht nur schwarz weiß

Ich habe manchmal das Gefühl, wenn gegen Homöopathie gewettert wird, steht sie für alles Nicht- Wissenschaftliche, für Esoterik und ist das Gegenteil von „Schulmedizin“. Es sollte nicht so schwarz-weiß gesehen werden! Werden Antidepressiva wirklich nur bei schweren Depressionen eingesetzt, wo sie besser als Placebo wirken? Wie oft hilft dem Kunden das Pantoprazol schon 5 Minuten nach der Einnahme, wenn er es selten gegen seine Magenschmerzen nimmt? Ich glaube ihm das durchaus, allerdings ist das sicherlich nicht auf den Wirkstoff zurückzuführen.
Homöopathie sollte als das genutzt werden, was sie ist, ein Placebo, das Wirkung zeigen kann und in vielen Bereichen unterstützend eingesetzt werden kann, wenn der Kunde bzw. Patient das wünscht.
Auf eine Schürfwunde braucht man objektiv gesehen keine Creme schmieren, die heilt auch so, aber manchmal tut es gut, die Psyche ein bisschen zu salben.

Die „homöopathiefreie Apotheke“ wird gerne propagiert, aber … das oben sind in meinen Augen gute Gründe, weshalb die Homöopathie doch in die Apotheke gehört. So nämlich.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 6: Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten

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Umgang mit rezeptpflichtigen Medikamenten: Sind Mehrfachabgaben oder ein Bezug ohne Rezept möglich?

Das erscheint mir einer der auffälligsten Unterschiede in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Im Prinzip lässt es sich auf „Wieviel Kompetenz / Verantwortung hat der Apotheker?“ herunterbrechen. Medikamente werden nicht ohne Grund als rezeptpflichtig eingeteilt – es geht dabei nicht immer um den Inhaltsstoff und dessen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen, sondern auch um die Indikation, also: für was man etwas braucht. Und während die Diagnose klar in ärztliche Hand gehört, wird das bei weiterführender Therapie unterschiedlich gehandhabt, wer das jetzt macht, respektive wie lange therapiert wird, ohne dass der Patient den Arzt sieht.

CH: Dauerrezepte sind in der Schweiz möglich und häufig – sie müssen vom Arzt entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sind Bezüge (auch via Krankenkasse abrechnenbar) bis maximal 1 Jahr nach dem Ausstellen möglich. Es gibt Medikamente mit Limitationen: Einschränkungen in der Dauer und welche Menge übernommen wird von der Krankenkasse. Aber auch ohne Dauerrezept-Vermerk darf die Apotheke (ausser bei Liste A Medikamenten und Vermerk „ne repetatur“ NR) innerhalb von einem Jahr nach Ausstellungsdatum einmalig eine Wiederholung auf ein bestehendes Rezept machen und auch das wird von der Krankenkasse übernommen.

Fall (noch) kein Rezept für ein Medikament vorliegt, liegt es hier in der Verantwortung des Apothekers zu entscheiden, ob eine Abgabe möglich ist. Im Gesetz ist ausdrücklich eine „Abgabe im Ausnahmefall“ erlaubt. Sie muss nach entsprechender Abklärung durch den Apotheker mit entsprechender Kompetenz erfolgen und dokumentiert werden. Meist handelt es sich hier auch um die Weiterführung einer bestehenden Therapie. Normalerweise wird durch den Patienten für den Vorbezug ein Rezept nachgereicht, auch damit das Mittel der Krankenkasse verrechnet werden kann.

 

D: In Deutschland gibt es keine Dauerrezepte bei den von der Krankenkasse übernommenen Rezepten. Ausnahmen sind möglich bei den Privatrezepten, die von den Patienten selber bezahlt werden. Die „Haltbarkeit“ eines Privatrezeptes legt der Arzt fest.

Die Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ohne Rezept ist gesetzlich verboten. Auch als Vorbezug und auch im Notfall ist das nicht möglich. Apotheker, die das trotzdem machen, machen sich strafbar. Es braucht deshalb immer ein Original-Rezept. Keine Kopie und kein Fax. Eventuell kann ein Medikament auf Faxrezept abgegeben werden, wenn das Originalrezept am nächsten Tag nachgereicht wird.

 

Ö: Wenn die Krankenkasse in Österreich das Rezept bezahlt, darf es nur einmal eingelöst werden. Es muss wieder neu ausgestellt (und bei Bedarf auch bewilligt) werden. Bei Privatrezepten, wo vom Kunden gezahlt wird, können die Medikamente im Normalfall innerhalb eines Jahres 6 Mal bezogen werden (Ausgenommen Suchtgifte und spezielle Medikamente oder der Arzt schreibt ausdrücklich darauf „Ne repetatur“)

Es liegt hier in der Verantwortung des Apothekers Rezeptpflichtiges ohne Rezept abzugeben, allerdings nur in der kleinsten im Handel erhältlichen Packung (siehe Notfallparagraph). Vorbezüge nennt man in Österreich „Einsatz“. Der Apotheker kann die kleinste Packung abgeben und der Patient muss dann ein Rezept „nachbringen

Das wars mit der Miniserie zum Vergleich der Apothekenarbeit in den DACH-Ländern. An der Stelle möchte ich noch einmal  Pharmapro.ch – für die Idee und Unterstützung Danken. Der Artikel kommt (zusammengefasst und mit den Erkenntnissen aus den Kommentaren ergänzt) auch dort.

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 5: Wie bezahlt die Krankenkasse?

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Da es unzählige Krankenkassen gibt und der Arbeitsaufwand die einzelnen Rezepte den Kassen abzurechnen sehr hoch ist, wird das heute meist in Abrechnungszentren ausgelagert, die von den einzelnen Apotheken bezahlt werden. Aber was bezahlt die Krankenkasse? Und: wie?

CH: Medikamente und Hilfsmittel in der Schweiz sind in Listen unterteilt, wie sie übernommen werden. SL = Spezialitätenliste (für Medikamente) und MiGeL (für Hilfsmittel), sowie ALT (für Individualrezepturen) für die von der Grundversicherung übernommenen. NLP = Nichtlistenprodukte für die (teilweise) von der Zusatzversicherung übernommenen. Dann gibt es noch Produkte, die sich auf keiner Liste finden und (deshalb) nicht übernommen werden. Ausländische Medikamente werden der Apotheke nicht vergütet (ausser in definierten Ausnahmefällen oder wo die Kostenübernahme vorher bestätigt wurde).

Der Patient hat eine Franchise (Teil, den er selber bezahlt) und einen Selbstbehalt (meist 10% – ausser einige Medikamente, wo wesentlich günstigere Generika existieren, dann beträgt der Selbstbehalt 20%). Es gibt eine Limite, ab der kein Selbstbehalt mehr bezahlt werden muss (wenn 700 Franken erreicht werden).

Die Apotheke kann zusammen mit dem Patienten die Generika selbst auswählen aufgrund wirtschaftlicher und medizinischer Kriterien.

Die Apotheke kann die Medikamente und Mittel bei den meisten Kassen direkt abrechnen, benutzt aber wegen der Bürokratie Abrechnungszentren (wie die IFAC und OFAC). Der Krankenkasse werden dabei 3% Rabatt gegeben. Die Krankenkasse rechnet Selbstbehalt und Franchise danach selbst mit ihrem Patienten ab.

Manche Krankenkassen haben keinen Vertrag mit den Apotheken gemacht, wodurch der Patient die Medikamente selber in der Apotheke bezahlen muss und die Rechnung danach der Krankenkasse einschicken. Dies sind meist die Kassen mit den niedrigsten Prämien.

 

D: In Deutschland existieren Listen mit Medikamenten (und Grössen) je nach Krankenkasse, was übernommen wird. Dank der sogenannten Rabattverträge bestimmt die Krankenkasse welches Generikum von welchem Hersteller gerade bezahlt wird, deshalb gibt es für den Patienten da häufig grosse Wechsel.

Die Apotheker machen für die Krankenkassen kostenlos das Inkasso und ziehen die Zuzahlungen für die Krankenkassen bei den Patienten ein. Zuzahlung sind mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro (bzw eigentlich 10 % des Verkaufspreises eines Medikaments, die der Patient selbst bezahlt). Die Höhe der Zuzahlung liegt bei maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei Chroniker sind es maximal 1 %.

Die Apotheke tritt für die Pharmazeutischen Hersteller in Vorleistung für den Herstellerrabatt, welcher als Sparbeitrag von der pharmazeutischen Industrie an die Krankenkasse geleistet wird. Gibt es dort Unstimmigkeiten zwischen Pharmazeutischer Industrie und den Krankenkassen, ist der Apotheker der Dumme, der bezahlen muss für etwas, womit er nichts zu tun hat. Ausserdem gibt es das sogenannte Nullretax Verfahren: Dies bedeutet, dass die Krankenkasse etwa 1 Jahr nach Abgabe des Medikamentes an den Patienten feststellt, das die Apotheke bei der Abgabe gegen eine Bestimmung aus den Arzneimittellieferverträgen verstossen hat (wie zum Beispiel nicht das Medikament der Firma aus dem Rabattvertrag abgegeben hat) und daher die Krankkasse gar nichts für das Medikament bezahlt. Der Hersteller hat sein Geld vom Apotheker bekommen, der Patient sein benötigtes Medikament auf welches er Zuzahlung bezahlt hat und die Krankenkasse bezahlt NICHTS.

Importquote: nach Vorschriften der Krankenkassen muss ein Teil der Medikamente, die abgegeben werden aus dem Ausland importiert sein. Nicht-erfüllen der Importquote gibt auch Abzüge an dem, was die Krankenkassen der Apotheke zurückvergütet.

Privatpatienten müssen in der Apotheke ihre Medikamente selber bezahlen und danach selber der Krankenkasse einschicken.

 

Ö: Die Medikamente sind in Österreich laut Erstattungskodex (EKO) in sogenannte Boxen eingeteilt, die bestimmen, ob es von der Krankenkasse übernommen wird. Grüne Box: Krankenkasse zahlt immer. Gelbe Box: Der Arzt muss das ausreichend dokumentieren und eventuell der Krankenkasse anmelden, damit das übernommen wird – Ein Krankenkassenarzt entscheidet dann über die Übernahme. Rote Box: darin finden sich die Mittel, deren Übernahme beantragt, die aber noch nicht eingeteilt wurden. Auch die Magistralrezepturen sind in der EKO. Es gibt auch die NoBox für Mittel, die nicht übernommen werden.

Eine gemeinsame Einrichtung der Apotheken (die Pharmazeutische Gehaltskasse) sammelt die Abrechnungen der Apotheken (elektronisch) und schickt das der Krankenkasse um sich das Geld zurückzuholen und es den Apotheken zurückzuzahlen.

Diese Gehaltskasse betreibt übrigens auch das Umlagensystem für die Gehälter der Pharmazeuten: Die Apotheke zahlt der Gehaltskasse für jeden Apotheker egal wie alt den gleichen Beitrag ein und die Gehaltskasse verteilt das dann nach Dienstjahren

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

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Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 4: Wie wird die Apotheke finanziert?

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In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Der Staat unterstützt die Apotheken NICHT finanziell. Sie müssen als Geschäfte selbsttragend sein, ansonsten gehen sie ein. Die Inhaber haften mit ihrem Vermögen. Da die Preise der Medikamente, die von den Krankenkassen übernommen werden, gesetzlich reguliert sind (und stetig sinken), ist es eine Mischkalkulation mit der Marge (die vor allem die freiverkäufliche Medikamente bringen) und Leistungsabgeltungen / Pauschalen auf rezeptpflichtige Medikamente und Leistungen. Um eine Apotheke rentabel betreiben zu können, muss der Inhaber seinen Geschäftssinn gebrauchen. Jeder Apotheker kann überall eine Apotheke eröffnen – das ist der Grund für manch hohe Apothekendichte an einem Standort, wenn es dort zum Beispiel viele Ärzte gibt … und auch der Grund, weshalb es an Orten, wo es zu wenig Laufkundschaft gibt (oder überhaupt Anzahl möglicher Patienten) kaum mehr welche hat.

CH: In der Schweiz erfolgt die Abgeltung der Arbeit der Apotheke bei rezeptpflichtigen Medikamenten, die von der Krankenkasse übernommen werden, hauptsächlich in Form von Pauschalen, abgekoppelt vom (gesetzlich vorgeschriebenen) Medikamentenpreis. Es gibt 2 Pauschalen, Checks genannt, zusammen kommen sie auf CHF 7.30. Der Bezugscheck wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet (Interaktion, Mengenkontrolle, Missbrauchskontrolle). Er wird nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Leistungserbringer verrechnet, auch wenn mehrere Bezüge an einem Tag stattfinden. Mit dem Medikamentencheck, der pro Rezeptzeile anfällt, wird die Überprüfung des Rezeptes und die Beratung des Patienten bezüglich Dosierung, Risikofaktoren, Interaktionen etc. abgegolten. Diese Checks werden auch von der Krankenkasse übernommen, wobei bei der Abrechnung der Krankenkasse noch ein Rabatt von 2.5% gegeben wird.

Weitere von der Krankenkasse übernommene Leistungen (wenn auf Rezept verordnet): Notfalldienstpauschale (CHF 17.30.-), Compliancepauschale (für das Richten von Dosetten: CHF 21.30.-), Einnahmekontrolle in der Apotheke, kontrollierte Teilabgabe einer Packung, Ersatz von Originalmedikamenten durch Generika (Abhängig von der Preisdifferenz, bei Verordnung des Originals und nur am Anfang der Umstellung), Methadon-Substitition, Polymedikationscheck (Medikationsmanagement).

Herstellung von Individualrezepturen: diese werden nach ALT (Arzneimittellistetarif) abgegolten.

Andere Leistungen wie Blutzuckermessen, Blutdruckmessen, Blutlipide-messen, bestimmte erweiterte Abklärungen, Impfen in der Apotheke etc. muss der Patient noch selber bezahlen. Da sind aber Bemühungen im Gange, dass die Krankenkassen das in Zukunft übernehmen. (angegebene Preise aktuell für Mai 2017, s.a. LOA IV )

 

D: Die Preisbildung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nach der Arzneimittelpreisverordnung: Auf das Fertigarzneimittel kommt bei der Abgabe in der Apotheke auf den Einkaufspreis ein Festzuschlag von 3 Prozent und eine Pauschale von 8,35 Euro sowie 16 Cent, die zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sind (Notdienstfond). Auch dazu kommt die Mehrwertsteuer von derzeit 19% zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse minus 1,77 Euro Grosskundenrabatt.

Die Notdienstgebühr für die Inanspruchnahme des Notdienstes beträgt 2,50 Euro. Der Notdienst, den die Apotheken verpflichtet sind zu leisten, wird aus dem Notdienstfond unterstützt. Die Pauschale, die die Apotheke aus diesem Fond bekommt, beträgt ca. 200 Euro für einen 24 Stunden Notdienst. (Was, wenn man es herunterrechnet einem Mindestlohn entspricht: 8,84 Euro pro Stunde Arbeit = 212, 16 Euro).

Individualrezepturen sind an die Krankenkasse abrechnenbar, wenn auf Rezept, aber der Arbeitsaufwand dafür wird nicht adäquat vergütet, weshalb das ein Verlustgeschäft ist (auch darum erfolgt die Herstellung meist von der PTA).

Leistungen wie Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, Cholesterinmessen macht die Apotheke, das muss allerdings vom Patienten bezahlt werden.

 

Ö: Die Arbeitsabgeltung in den Apotheken in Österreich wird ebenfalls querfinanziert über Arzneimittelverkauf. Abgeltung nur durch „Spanne„, also den Medikamentenpreis. Diese Spanne ist degressiv, d.h. je teureres Medikament, desto weniger Spanne.

Der Notfalldienst wird durch die Apotheken selbst finanziert und damit über die Arzneimittel. Kleine Apotheken, die viele Dienste pro Jahr machen, werden aus einem Fonds (der von allen Apotheken gefüttert wird) unterstützt. In diesen zahlen alle Apotheken ein und es wird auf Antrag ausgezahlt. Wenn der Arzt auf dem Rezept “Expeditio nocturna” notiert, bezahlt die Krankenkasse eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Medikationsmanagement wird derzeit von einer Privatversicherung für ausgewählte Kunden gezahlt. Der Rest der Leistungen (wie Blutzuckermessung, Blutdruck …) muss vom Patienten noch selber übernommen werden. Für die Abgabe von Opioid-Substitutionsmittel gibt es eine kleine Dienstleistungsgebühr.

Magistrale Anfertigungen (Individualrezepturen) werden von der Krankenkasse bezahlt, allerdings ist es bei weitem nicht kostendeckend.

Da gäbe es sicher noch einiges zu Erklären zu den einzelnen Teilen, vielleicht will sich ein deutscher oder österreicherischer Apotheker noch dazu äussern?

Idee und Unterstützung der Artikelreihe von Pharmapro.ch – Danke dafür!

Über den Beruf Apotheker in DACH – Teil 3: Wer verkauft sonst noch Medikamente?

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Reden wir mal über die „Konkurrenz“. Medikamente sind die Spezialität und das Wissensgebiet der Apotheke, sie sind nicht normale Konsumgüter. Trotzdem wird damit gehandelt – nicht nur in der Apotheke. Wer verkauft sonst noch Medikamente?

CH: Die Ärzte. In der Schweiz ist es teils erlaubt, dass die Ärzte selber die Medikamente verkaufen. Uneingeschränkte Selbstdispensation gilt in 14 Kantonen (AI, AR, BL, GL, SG, SZ, TG, LU, NW, OW, UR, ZG, ZH, SO). In 3 Kantonen herrscht ein Mischsystem: da dürfen es gewisse Ärzte eine Hausapotheke haben, wenn keine Apotheke in der Nähe ist (BE, GR, SH). In 9 Kantonen ist die ärztliche Medikamentenabgabe verboten: AG, BS, GE, FR, JU, NE, VD, VS, TI – wobei selbst da Ausnahmeregelungen existieren. Das ist übrigens in Europa und auch anderswo die Norm: es entspricht einer Gewaltentrennung: „Wer verschreibt, verkauft nicht.“

Versandhandel mit Medikamenten ist eigentlich verboten, es existieren allerdings spezielle Versandapotheken mit Erlaubnis. Einschränkung: es braucht bei jeder Abgabe ein Rezept, auch für OTC Arzneimittel und das Rezept muss von einem Arzt ausgestellt sein, der den Patienten persönlich gesehen hat.

Drogerien dürfen in abgelegen Gebieten ohne Apotheke einen Teil der Liste C Arzneimittel verkaufen – dafür braucht es eine Erlaubnis.

 

D: Es gibt keine Selbstdispensation in Deutschland, den Ärzten ist es verboten selber Medikamente zu verkaufen oder abzugeben.

Der Versandhandel ist erlaubt, für rezeptpflichtiges (mit Rezept) und OTC (ohne Rezept). Apotheken, die Versandhandel betreiben, brauchen dafür eine Zulassung.

Drogerien gibt es als solche nicht mehr, nur noch Drogeriemärkte. Diese dürfen keine Medikamente verkaufen, aber Arzneiprodukte ohne Zulassung … und davon gibt es immer mehr.

 

Ö: Bestimmte Ärzte in Österreich dürfen dispensieren: meist in kleinen Gemeinden mit Vorschrift, dass die nächste Apotheke weiter weg ist als 4 km.

Versandhandel ist erlaubt für Apotheken, aber nur für OTC (ohne Rezept).

In den Drogerien sind die laut Abgrenzungsverordnung freiverkäuflichen Arzneimittel erhältlich.