PPP – Was wollt ihr denn?

Liebe Rätselfreund*innen!
Nachdem «Pharmamas Pfingst-Preisrätsel» (PPP) im vergangenen Jahr leider verschiedenen Umständen zum Opfer fiel, möchte ich heute mal von Euch wissen, ob und in welcher Form ich zusammen mit Pharmama in diesem Frühjahr eine Neuauflage auf
den Weg bringen kann.

Dazu gibt es an dieser Stelle etwas ganz Neues – eine Umfrage:

Die Abstimmung läuft bis 1.4.2023. Entsprechend Eurem Abstimmungsergebnis werde ich mich dann an das neue Rätsel setzen (oder auch nicht, sofern die Mehrheit sich für die letzte Option entscheiden sollte).
LG, Euer
?Riddler?

P.S.:
Wenn sich jetzt irgendjemand von Euch an eine Abstimmung aus der Sendung «Bullyparade» des deutschen TV-Senders «Pro Sieben» aus den frühen 2000er-Jahren erinnert fühlen sollte: alles reiner Zufall! :P
Allerdings ist der Zufall manchmal gross… ;)

Unhaltbare Anschuldigungen!

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Im Jahresbericht habe ich geschrieben, dass wir vermehrt Diebstähle in der Apotheke / Drogerie bemerken. Speziell an einer Stelle – sie ist von den Kassen aus schlecht einsichtbar. Wir haben schon die dort ausgestellten Sachen verändert, aber das scheint fast egal zu sein. Statt den Bürsten verschwinden jetzt halt die ätherischen Öle von dort. Leider bemerkt man das oft zu spät – aber wir können offensichtliche Lücken oder Fehlbestände noch mit den Aufzeichnungen der Kamera abklären – bis etwa 1 Woche danach, dann wird es überschrieben.

So passiert Ende November: es fehlen gleich mehrere Flaschen vom Orangenöl, etwa 50 Franken Verlust. Wir finden auf den Aufzeichnungen eine Frau mittleren Alters, sehr unauffällig, Winterjacke und mit Einkaufsroller, die die Auslage studiert und dann gleich alle Orangenölfläschen einpackt. Sie geht dann noch Richtung Kasse und bezahlt … etwas anderes, kleines. Das ist nervig. Wir machen einen Ausdruck von der Aufnahme und sichern den Vorgang. Den Ausdruck zeigen wir an der Teamsitzung – in der Hoffnung, dass die Person bei einem Wiederholungsbesuch erkannt wird. Es ist auch ziemlich gut möglich, dass sie wiederkommt … immerhin ist es nicht das erste Mal, dass da ätherische Öle verschwinden.

Fast forward bis kurz vor Weihnachten. Wir sind beschäftigt (wie immer um die Zeit, aktuell noch etwas mehr), aber gerade sind nur 3 Kunden im Laden… und gleich 2 Mitarbeiter kommen praktisch zu mir gerannt, weil die eine aussieht, wie die Öl-Diebin. Samt Jacke und Einkaufsroller. Und sie steht vor dem ätherischen Öl! Pharmama, mach was!

Sie kommt zur Kasse, wo die Kollegin grad die eine Kundin fertig bedient hat und die nächste dran nimmt. Die mutmassliche Öl-Diebin ist danach dran … aber die Mitarbeiterin, die sie an die nächste Kasse (in etwa 1,5m Abstand) nimmt, schaut mich hilfesuchend an: „Was mache ich jetzt? Das ist doch wahrscheinlich die …?“ sagen ihre Augen.

Ich bin noch nicht ganz überzeugt. Die Frau sieht sehr, sehr ähnlich aus. Und sie hat einen Einkaufsroller dabei. Und sie hat ein Fläschchen ätherisches Öl zum zahlen. Trotzdem …

Als sie also zahlen will, trete ich ruhig nach vorne neben die Mitarbeiterin an der Kasse und bitte sie: „Könnten Sie einen Moment auf die Seite treten und etwas warten? Ich möchte etwas nachschauen, ich bin gleich wieder da.“
Sie fängt praktisch instant an auszuflippen: „WAS? Wieso?? Was soll das?“
Pharmama: „Ich brauche nur ein paar Minuten …“
Frau: „Wofür, was wollen sie?“
Pharmama: „Nun, wenn sie es wissen wollen, sie sehen sehr ähnlich aus, wie jemand, der vor einiger Zeit etwas geklaut hat – und ich möchte das rasch nachprüfen auf unseren Aufzeichnungen.“
Ich gehe und schaue auf die Aufzeichnungen. Die Ähnlichkeit ist frappierend, samt der Frisur und Figur aber … die Aufzeichnungen sind nicht wirklich gute Qualität, was das Erkennen der Gesichter angeht. Ausserdem hat sie andere Kleider (kann auch sein) und einen andersfarbigen Roll-Einkaufswagen. Bei dem denke ich eher nicht, dass jemand mehrere besitzt. Also … nein. Auch nach dem direkten Vergleich bin ich nicht sicher, deshalb kehre ich zurück nach vorne, wo die Kundin immer noch lautstark schäumt. Etwas, das sie weder sympatischer, noch unverdächtiger macht. Die Kundin an der Nebenkasse hat inzwischen bezahlt und ist gegangen.

„Nein“, sage ich und nicke der bedienenden Mitarbeiterin zu „Das war sie nicht auf den Aufzeichnungen. Danke fürs warten und entschuldigen Sie …“
Frau: „Was für eine Unverschämtheit! WIE können sie es wagen?“
Pharmama: „Es tut mir leid, wenn…“
Frau: „Nein, von ihnen will ich gar nichts mehr hören. Ich will nur zahlen und hier raus!“
Sie reklamiert derweil lautstark weiter ob unserer unmöglichen Behandlung und dass sie momentan psychisch nicht gut drauf sei (wer nicht, liebe Frau, wer nicht?) – verlässt aber dann die Apotheke.

Minuten später kommt ein Mann in die Apotheke gestürmt. Ich stehe da gerade sinnend vor den ätherischen Ölen und überlege mir, was für Massnahmen wir da noch ergreifen können – vielleicht ein Schild zusätzlich, dass wir eine Videoüberwachung haben? Am Eingang ist schon ein Schild, aber, das reicht wohl nicht …
Der Mann rennt zu mir und fängt an mich anzuschreien: „Was mir einfiele, seine Partnerin so zu behandeln? Sie öffentlich als Diebin zu bezeichnen?“
Äh, was? „Das habe ich eigentlich nicht …“
Mann: „Rufen sie die Polizei!“
Pharmama: ÄH WAS?: „Nein. Wenn sie möchten, dass die Polizei herkommt, dann rufen sie sie selber. Ich sehe da keinen Anlass dafür.“
Abgang Mann. Wütend.
Wahrscheinlich zum Polizei rufen. Die werden auch Freude an so etwas haben, in der Weihnachtszeit.
An dem Tag hören wir aber nichts mehr davon.

Neujahr kommt und ich erfahre, wie das weitergegangen ist: Die beiden waren tatsächlich bei der Polizei um gegen die durch uns so „unmögliche Behandlung“ eine Anzeige aufzugeben. Die Polizisten haben ihnen aber wohl gesagt, dass sie „aus Mangel an Zeugen“ da nichts machen können.
Dann haben sie bei unserem Arbeitgeber angerufen um zu reklamieren.
Und die haben dann natürlich bei uns nachgefragt, was da genau passiert ist. Meine Darstellung des Vorfalls kennt ihr ja jetzt.
Ihre Version hörte sich etwas extremer an – dennoch: Wir haben sie nicht als Diebin beschuldigt: soweit war ich noch gar nicht, da möchte ich wirklich sicher sein, bevor ich so etwas mache. Sehr öffentlich war das auch nicht: mit noch einer anderen Kundin im Geschäft, die wahrscheinlich, wenn sie nicht selber so laut geworden wäre, gar nichts mitbekommen hätte. Dass das nicht gut aufgenommen wurde – und durch ihre psychischen Probleme noch schlechter – das verstehe ich gut. Aber eigentlich ist das ähnlich, wie wenn der Diebstahlalarm bei gesicherter Ware beim Verlassen eines Geschäftes (falsch) auslöst. Reagiert sie dann auch so? Ausserdem: eine Entschuldigung vor Ort wollte sie von uns nicht annehmen. Hoffentlich kommt die von den Vorgesetzten besser an.

Jedenfalls habe ich daraus gelernt für ein eventuelles nächstes Mal: Bei einem solchen Verdacht wird die Person mit 2 Mitarbeitern in den Beratungsraum gebeten, damit sie dort auf die Abklärungen (oder die Polizei, wenn ich sicher bin) warten kann. Das gibt vielleicht weniger „öffentlichen Aufruhr“.
Vielleicht.

Bio ist zu kompliziert

Es folgt hier die Erklärung, weshalb wir in der Apotheke / Drogerie keine offenen Bio-Tees oder Bio-Gewürze mehr anbieten werden.

Als Apotheke und Drogerie liegt einer unserer Schwerpunkte auch auf der Phyto-Therapie. Wir haben ein ziemlich gutes Lager an verschiedenen Tees und Kräutern und darauf spezialisierte Mitarbeiter. Eine davon hat in den letzten Jahren auch dafür gesorgt, dass wir die Produkte vorzugsweise in Bio-Qualität einkaufen. Das macht Sinn, da da strengere Vorschriften bestehen, was Anbau und Pestizide etc. betrifft. Der Preis ist gelegentlich etwas höher, aber das war es uns wert.
Wir haben diese Tees und auch solche in Nicht-Bio-Qualität, wenn sie nur so zu bekommen waren in kleinere Einheiten vorabgefüllt und zum Teil fertige Mischungen für verschiedene Probleme vorbereitet (nennt man Defektur) und verkauft.

Damit sind wir im Sinne der Bio-Verordnung ein „nicht zertifizierter Betrieb“, der sowohl biologische als auch konventionell angebaute Lebensmittel offen verkauft. Die Verordnung des Bundes verlangt weitgehende Massnahmen im Umgang mit Bioprodukten.  
Alle Regeln dazu hier https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1997/2498_2498_2498/de
Ja, das ist schon älter … dass es uns (so) betrifft, ist erst kürzlich klar geworden.

Was muss ich als Apotheke / Drogerie als nicht zertifizierter Betrieb im Umgang mit Offenwaren in Bioqualität beachten?

  • Das Abwägen/Portionieren von biologischen Offenprodukten (Tees, Kräuter,Gewürze) muss vor dem Kunden, nicht im Labor und nicht im Voraus erfolgen. (Art 2 Abs 5 bis Bst e der Bioverordnung). Das ist schwierig: kaum Zeit, kaum Platz und das soll ja trotzdem hygienisch passieren.
  • Biologische Produkte müssen von konventionell produzierten Produkten getrennt gelagert werden. Biologische Tees dürfen nicht neben konventionell angebauten und nicht neben Arzneitees gelagert werden.
  • Weiter muss ich alle Massnahmen treffen, damit in der Apotheke biologische Qualität und konventionelle bzw. Arzneimittelqualität nicht vermischt werden können (Art 27.1 b und c).
    Das heisst konkret: ich muss ein separates Alphabet mit biologischen Offenprodukten schaffen, welches getrennt von den konventionellen Produkten ist. Da bekomme ich ein ernsthaftes Platzproblem.
  • Ich muss als Apotheke für alle Produkte, die unter diese Verordnung fallen, die entsprechenden Belege eines zertifizierten Produktions-, Aufbereitungs-, Vermarktungs-, Lagerhaltungs- oder Einfuhrunternehmens vorweisen können (Art 27.1.a der Bioverordnung). Ich habe die Analysenzertifikate der einzelnen Mittel, aber der Rest??

Die obigen Vorgaben gelten NICHT für vorverpackt bezogene Lebensmittel in Bioqualität. Hier ist der jeweilige Hersteller in der Pflicht, alle Vorgaben zu beachten.
Übrigens dürfte das der Grund sein, weshalb auf den meisten Sidroga-Tees nicht „Bio“ steht – da haben wir auch mal angefragt und sie haben zwar bestätigt, dass sie sehr viele biologisch hergestellte Tees verwenden, das aber aus gesetzlichen Gründen teils nicht drauf schreiben können.

Also passiert bei uns jetzt folgendes:

  • Wir verzichten auf den Verkauf von Offenwaren in Bioqualität. Ich biete (wo möglich) stattdessen entsprechende vorverpackte Produkte an.
  • Wenn ich noch offenen Tee in Bioqualität bestelle, so klassieren ich den ab und schreibe sie nur noch als konventionelles Produkt an. Die Bioqualität wird dann weder in Arzneiteemischungen noch beim Einzelverkauf angegeben.

Ich finds schade. Aber es reiht sich ein in Sachen wie dass wir nichts mehr wiederauffüllen dürfen, was eingenommen wird, oder auf der Haut angewendet wird. Oder dem Untergang der hausgemachten Kosmetik nach der neuen Kosmetikverordnung.

Aber das ist doch gesund!

Ist schon eine Weile her, aber da ich mich grad daran erinnert habe:

Immer praktisch, wenn man ein Thema bekommt und sich damit intensiv beschäftigen muss – und dann kommt sicher bald eine Frage genau darüber in der Apotheke. Aktuell grad Babyernährung.

Junge Frau in der Apotheke (JuFra): „Kann ich meinem Baby weiterhin Aptamil 1 geben? Momentan hat er grad etwas Verstopfung, aber das Aptamil geht aus und ich habe demnächst einen Termin beim Kinderarzt, den könnte ich auch fragen….“

Pharmama: „Doch, das können sie weiterhin geben. Eigentlich durchgängig, bis das Kind vollständig auf Erwachsenenkost umgestellt ist. Man muss nicht wechseln. Wie alt ist es denn?“

JuFra: „6 Monate. Wann wechselt man denn?“

Pharmama: „Ah – wenn das Baby zum Beispiel anzeigt, dass es nicht mehr so satt ist.“

JuFra: „Ich habe ihm in den letzten Tagen einfach verdünnte Milch gegeben, das geht ja auch.“

Pharmama (misstrauisch) „Was für Milch?“

JuFra: (überzeugt) „UHT!“

Pharmama : „Sie meinen Kuhmilch? Das sollte man eigentlich nicht – warten sie damit bis es etwa 1 Jahr alt ist. Vorher ist Muttermilch oder auch Säuglingsmilchen angesagt, Kuhmilch höchstens in kleinen Mengen zum Zubereiten von einem Brei … Mit 6 Monaten, haben sie ihm sicher schon angefangen etwas zuzufüttern? Gemüsebrei? Vielleicht auch schon Früchtebrei? Oft bekommt das Baby ja von einer solchen Umstellung kurzfristig Verdauungsprobleme.“

Sie: Nein! Er bekommt neben der Milch nur Mittags einen Yoghurt.

Ich: Das ist auch Kuhmilch … Brei mit Gemüse oder Früchten wäre wirklich besser. Was für ein Yoghurt ist das denn?

JuFra: „Fruchtzwerge. Das ist doch gesund.“

Pharmama: „Ugh. Das ist mehr Zucker als anderes und ganz sicher nicht geeignet zum geben für ein 6 Monatiges Kind. Das macht jetzt eine Einführung vom Brei auch nicht einfacher. Vielleicht fangen sie am besten mit etwas süsserem an wie Rübchen und arbeitet sich dann weiter.“

Sie hat das Aptamil dann gekauft, Brei wollte sie keinen und so ganz überzeugt bin ich auch nicht, dass sie da den Mehraufwand auf sich nimmt. Vielleicht kann der Kinderarzt sie davon überzeugen. 

Byebye handmade Kosmetika – die neue Kosmetikverordnung

Anfang Mai ist (für die Öffentlichkeit wohl unbemerkt) die Übergangsfrist zur neuen Kosmetikverordnung abgelaufen. Das heisst, dass die neue Kosmetikverordnung (von 2013 in der EU und angepasst 2017 in der CH) jetzt verbindlich ist … und das bedeutet wohl das Aus für einige in den Apotheken und Drogerien selber hergestellte Kosmetika. Another one bites the dust – denke ich da. Noch etwas, das wir nicht mehr machen dürfen oder können. Das neue Chemikaliengesetz hat die Vorschriften so hoch angesetzt, dass viele Drogerien und Apotheken kaum noch selber Sachen abfüllen. Die Pharmakopöe schliesst das Wiederauffüllen bei Arzneimitteln aus (alles was auf die Haut angewendet wird oder eingenommen wird braucht eine neue Packung). Und nun gehen also die selbstgemachten Kosmetika.

Hier der Link zur neuen Kosmetikverordnung in der Schweiz.

Ein Kosmetikum ist definiert als: „Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen“

Wie in der EU muss für jedes Produkt ein Sicherheitsbericht erstellt werden. Dafür sind Verträglichkeitstests und gegebenenfalls Wirksamkeits-/Leistungsnachweise erforderlich. Zudem muss eine Produktinformationsdatei (PID) in einer Amtssprache des Bundes oder in Englisch ausgearbeitet werden. Diese muss nicht zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden, aber muss schnell zugänglich sein. Sicherheits- und Warnhinweise müssen nur noch in einer Amtssprache (anstelle bisher 3) angebracht werden.
Die Anhänge der EU-Kosmetikverordnung werden vollständig übernommen (Sicherheitsbericht, Liste der Stoffe, die in kosmetischen Mitteln verboten sind, Liste der Stoffe, die kosmetische Mittel nur unter Einhaltung der angegebenen Einschränkungen enthalten dürfen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Farbstoffen, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe, Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen UV-Filter, auf Verpackungen / Behältern verwendete Symbole, – Verzeichnis der validierten Alternativmethoden zu Tierversuchen)
Werbeaussagen in Form von Texten, Bezeichnungen, Marken, Bildern oder anderen figurativen oder sonstigen Zeichen dürfen weder explizit noch implizit verwendet werden, um auf Eigenschaften oder Funktionen der Erzeugnisse hinzuweisen, die diese nicht besitzen.
Zur Meldung von Unverträglichkeiten („Cosmetovigilance“) wird in der Schweiz kein eigenes System aufgebaut. Solche Fälle sind in die PID und den Sicherheitsbericht einzubeziehen. Die Schweiz wird sich nicht dem europäischen Notifizierungsportal CPNP anschliessen und auch kein eigenes nationales System zur Meldung von Produkten aufbauen.

Was bedeutet das nun für uns?

Ab dem 1.5.21 müssen für alle selbst hergestellten Kosmetika gemäss VKos Art 4-5 eine Produktinformationsdatei (PID) und ein Sicherheitsbericht (VKos Anhang 5) vorliegen. Dies gilt sowohl für individuelle Herstellungen als auch für auf Vorrat hergestellte Kosmetika, welche in kleine Einheiten abgefüllt werden. Das Erstellen dieser beiden Dokumente ist äusserst aufwändig und darf nur durch eine Person durchgeführt werden, die im Besitz eines Diploms oder eines anderen Nachweises formaler Qualifikationen ist, der nach Abschluss eines theoretischen und praktischen Hochschulstudiengangs in Pharmazie, Toxikologie, Medizin oder einem ähnlichen Fach oder eines als gleichwertig anerkannten Studiengangs erteilt worden ist. Also Apotheker können das. Nur braucht das dermassen viel, dass es sich nicht lohnt, das zu machen – ausser man verkauft genug von so einem Produkt (So ab CHF 4000 könnte man das anschauen).

Es gibt aber (wenige) Umgehungsmöglichkeiten in der Apotheke dafür:

Eigenherstellungen kann man eventuell ersatzweise dem Heilmittelgesetz unterstellen. In diesem Falle dürfen nur Rohstoffe in Pharmakopöequalität verwendet werden und den Produkten muss eine wissenschaftlich belegbare Indikation zugeordnet werden. Einer Handcreme kann z.B. die Indikation „gegen Schrunden“ zugeordnet werden, einem Badesalz „gegen Nervosität“, einem Massageöl „gegen Muskelverspannungen“. Diese nichtzulassungspflichtigen Arzneimittel sind dann Hausspezialitäten gemäss HMG Art 9.2.c und man muss sie (je nach Kanton kostenpflichtig) der Aufsichtsbehörde anmelden oder bewilligen lassen. Wenigstens sind diese Kosten in der Regel sehr viel tiefer als das Erstellen eines Sicherheitsberichtes für Kosmetika. Aufwändig ist auch das.

Abgefüllte Rohstoffe wie Vaseline, fette Oele oder Wachse können Sie als verwendungsfertige Produkte einkaufen und abgeben oder falls dazu eine Monografie in der Pharmakopöe existiert (z.B. Vaseline, Mandelöl, Wollwachs) in Pharmakopöequalität als „formula officinals“ nach HMG Art 9.2.b in Verkehr bringen. Hier ist eine Indikationsangabe fakultativ. Bei Rohstoffen, welche sich nicht in der Pharmakopöe finden (z.B. Hamameliswasser) bleibt einem nichts anderes übrig als auf ein Fertigprodukt auszuweichen.

Alles keine Option für das selber hergestellte (und verkaufte) Kosmetikum? Per sofort sind diese nicht mehr verkehrsfähig. Es bleibt nur noch die Produktinformationsdatei (PID) und den Sicherheitsbericht für jedes einzelne Produkt zu machen und einzureichen. Mitglieder des Schweizerischen Drogistenverbandes können dort Hilfsmittel mit Vorlagen und Beispielen verlangen. Für den Rest: Informationen und Erklärungen aus der EU zum Ausfüllen des Sicherheitsberichtes (VKos Anh 5) und zur Erstellung der Produkteinformationsdatei (PID) findet man hier: Link 1 und Link 2. Hier hat sich eine Rechtskanzlei damit beschäftigt (ist noch gut als Erklärung/Übersicht): https://www.it-recht-kanzlei.de/kosmetika-rechtssicher-verkaufen-kennzeichnen.html

Das gilt alles natürlich auch für nicht in Apotheke oder Drogerie hergestellte Kosmetika!

Ausnahmen: handwerklich hergestellte und lokal, in kleinem Rahmen vertriebene kosmetische Mittel. Das bedeutet: die Dauer des Verkaufes muss Ausnahmecharakter haben, es muss sich um kleine Mengen an Kosmetika handeln, der Verkauf ist zeitlich eng begrenzt und es muss ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden. So eine Ausnahme wäre zum Beispiel ein Schulfest oder Basar an dem die selbstgemachten Kosmetika verkauft werden.

All die privaten Hersteller und Verkäufer auf Etsy und Co und eigenen Websiten (also kein persönlicher Kundenkontakt) sowie diejenigen, die die Sachen in Läden oder von zu Hause aus verkaufen (also länger) fallen nicht unter diese Ausnahme und müssen demnach auch die Produkteinformationsdatei und den Sicherheitsbericht machen (oder machen lassen – es gibt Anbieter, die das machen).

Cremen, Salben, Deos, Duschmittel, Badezusätze, Badeperlen, Badebomben, Lippenstifte, Pommadenstifte, Lippgloss, Bodylotion, Peeling, Seifen, Zahnpasta, Nagellack, Shampoo … selber herstellen für sich und Familie geht immer noch, aber … da sind gerade wohl einige Hersteller sozusagen illegal geworden (und die wissen wahrscheinlich noch nicht mal davon).

Die Creme ist zu scharf!?!

Ist mir gerade wieder eingefallen, als ich mir einen griechischen Joghurt mit Honig und Nüssen gemacht habe – ihr werdet gleich sehen, warum…

Die Kundin zu Donna in der Kosmetikabteilung: „Sie haben mir das letzte Mal eine Salbe zum testen abgefüllt, die ist mir zu scharf!“

Donna (etwas „gebranntes Kind“ nach der Zyrtec Tropfen-Geschichte letztens): „Zu scharf? Was meinen sie damit genau?“

(nachfragen, wenn einem etwas auch nur ansatzweise seltsam vorkommt lohnt sich).

Kundin: „Ich habe den Deckel abgeschleckt.“

Donna: „……“ (oh-nein!-Gesicht hier einfügen)

Kundin: „Die Creme kommt ja ins Gesicht und auch an die Augen, so teste ich das!“

Donna (gefasst): „Ah – auch wenn das eine Gesichtscreme ist – die Augenpartie wird normalerweise ausgespart. Und … bitte essen sie keine Cremen zum einreiben.“

Nein, ich weiss nicht, welche Gesichtscreme das war und ich habe auch keine Absicht alle durchzutesten, ob andere etwas milder schmecken.