Soll ich die Tabletten zurückbringen?

Herr S., ein älterer Mann und länger Kunde von uns kommt in die Apotheke und fragt … sehr vorsichtig und zurückhaltend:

„Also … ich habe da zu Hause eine Packung Tabletten … und ich weiss nicht, wie ich das fragen soll … die sind abgelaufen … kann ich die einfach zurückbringen?“

Pharmama: „Natürlich dürfen Sie bei uns alle Medikamente zum entsorgen zurückbringen.“

(Das ist in der Schweiz der normale Entsorgungsweg – für Deutschland schaue man hier)

Herr S: „Ja, aber die sind nicht von ihnen, die Tabletten.“

Pharmama: „Auch dann, das ist kein Problem.“

Herr S: „Ja .. wissen Sie, ich habe die vom Arzt bekommen und zu Hause gemerkt, dass sie abgelaufen sind.“

Pharmama: „Moment … die Tabletten, die sie gerade vom Arzt bekommen haben?“

Herr S.: „Ja.“

Pharmama: „Dann … wollen Sie mich fragen, ob sie die zum Arzt zurückbringen sollen?“

Herr S: „Ja – weil, ich will die nicht einfach bei ihnen entsorgen, ich sollte die ja testen, kann ich die überhaupt noch nehmen?“

Pharmama: „Nun, Sie könnten sie wahrscheinlich noch nehmen, aber besser wäre es, wenn Sie welche hätten, die noch vor dem Verfalldatum sind.“

Herr S: „Ja, das dachte ich auch – also bringe ich die Packung zum Arzt zurück?“

Pharmama: „Würde ich in dem Fall auch so machen, ja.“

Herr S: „Wie kommt das, dass er mir abgelaufene Tabletten mitgibt?“

(Oh, Mann, Danke für die Steilvorlage!)

Pharmama: „Ja, wissen Sie – das ist halt offensichtlich ein Arzt, der die Tabletten selber verkauft. Da hat er eine eigene kleine Apotheke bei sich in der Praxis. Wir hier haben ein Qualitätsmanagementsystem, das absichert, dass Dinge wie die richtige Lagertemperatur kontrolliert werden … und dass die Verfalldaten regelmässig kontrolliert werden und Medikamente die demnächst ablaufen aus dem Lager genommen werden. Das ist ziemlich Zeitaufwändig … Ärzte haben so ein Qualitätssichehrungssystem für ihr Lager je nachdem nicht. Das ist bei denen offenbar auch nicht vorgeschrieben – da kann derartiges wie bei Ihnen halt vorkommen.“

ich zucke bedauernd die Schultern.

Herr S: „Das finde ich aber nicht gut!“

Ja – glauben sie mir: ich auch nicht.

40 Kommentare zu „Soll ich die Tabletten zurückbringen?

  1. Das erinnert mich daran, dass ich als Jugendliche von meinem Hausarzt Proben für eine Pflegeserie wegen meiner Akne bekommen habe. Als ich zu Hause eine der Tuben öffnete und etwas Gel entnehmen wollte, kam nichts raus. Ich schnitt die Tube auf und sah, dass dicke Klumpen ausgefallenen Wirkstoffs die Öffnung verstopften. Spaßeshalber googelte ich dann diese Pflegeserie, nur um festzustellen, dass diese schon gar nicht mehr hergestellt, geschweige denn vertrieben wurde.

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    1. Ich hätte die Tube zum Arzt zurückgebracht, und ihn gefragt, ob er das Zeuchs aus der Tube bringt. Vielleicht sei das ja so eine fingerabdruckgesicherte Spezialtube nur für Fachärzte der Dermatologie…

      „Die Tube habe ich gestern hier erhalten. Und nun, merken Sie was?“

      Kamera für den Gesichtsausdruck bereithalten.

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      1. Tja, es zeigt leider nur zu deutlich, dass er sich nicht auf dem Laufenden hält sondern einfach nur was mitgibt. Patient/in zufrieden, Thema erledigt. Leider in dem Fall Fehlanzeige.
        Gerade Hautärzte sollten sich im Hautpflegebereich vernünftig auskennen, egal ob Akne, Allergien oder sonstige Empfindlichkeiten.

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  2. Hm. Hat der Arzt die Tabletten denn verkauft? Ich kenne das so, dass Ärzte einem hier schonmal Probepackungen mitgeben, und zwar kostenlos. Oder aber – hier in der Pampa – sie haben an Wochenenden schonmal Notmedikation da, Antibiotika und so. Das finde ich dann immer prima, weil ich dann nciht extra zur Notdienstapotheke gurken muss, die sich garantiert immer hinter 7 Bergen befindet. Kommt allerdings nur sehr selten vor.

    Sowieso stört es mich, dass man angebrochene Packungen nicht so zurückgeben kann, dass sie noch irgendwie wiederverwertet/benutzt werden können. Wenn das Plättchen noch nicht eingedrückt ist, oder ein Streifen noch gänzlich unangetastet ist, ist da doch nichts dran!? Was für eine Verschwendung manchmal. :-(

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    1. Du kannst doch keine einmal ausgegebenen Medikamente wieder ausgeben. Keiner weiß wie die gelagert waren oder was sonst damit passiert ist. Kein Apotheker würde dafür die Verantwortung übernehmen.

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          1. Früher war alles anders… und manchmal auch einfacher…

            Vielleicht machen fortgeschrittene Pharmazeuten so ein russisches Roulette: Drei Placebos, zwei abgelaufene Medikamente*, und eine grössere Einmaldosis eines Blutdrucksenkers, Morphin oder sonst irgendwas.

            Vielelicht ist sowas üblich unter den nicht schlagenden, dafür schluckenden chemischen Verbindungen an den Unis.

            *: Zusatzaufgabe – rate an den Nebenwirkungen, um welches Heilmittel es sich handelte.

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      1. Also ich find’s Verschwendung. Manche Medis müssen gekühlt werden, klar. Viele aber nicht. Ja, die Sache mit der Verantwortung … Trotzdem ärgert mich so eine Verschwendung. Nur mal so als Beispiel: Habe hier noch ein Antiallergikum liegen; 2 Tabletten gebraucht (zum ersten Mal seit über 20 Jahren), 18 sind übrig. Laufen erst in 1,5 Jahren ab, aber die Wahrscheinlichkeit, dass ich nochmal welche brauche, tendiert gegen Null. Und ich bin mir sicher, dass es eine Menge Menschen auf der Welt gibt, für die diese Tabletten ein Segen wären. Ich verstehe, dass die Apotheken kein Risiko eingehen wollen. Aber diese Verschwendung nervt mich einfach.

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          1. Das wusste ich nicht. Ha, dann schließt sich ja hier wieder der Kreis: Die Apotheken beraten einen ja auch in der Regel, welche Packungsgrössen es gibt. Ich hatte damals einfach entgegengenomnen, was aufgrund des Rezeptes ausgegeben wurde. Aber man kann ja bei manchen Medis auch nicht vorhersehen, wie viel man brauchen wird.

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        1. Es sind nicht allein die Apotheken, die kein Risiko eingehen wollen, es ist der Gesetzgeber. Und das zurecht.
          Leider ist z.B. die Lagerung im Bad immer noch gängige Praxis. Und wer als Bote mal so zufällig in die Wohnungen kommt und sieht, wie Arzneien gelagert werden (Fensterbank, auf dem kleinen Ofen), der findet das auch richtig so.
          Ich glaube ich hatte es irgendwo schon einmal geschrieben: Arzneimittel sind sehr unterschiedlich stabil. Manche kann man 2 Jahre in der Sonne braten, andere schaffen in der deklarierten Laufzeit gerade mal die erforderlichen Tests. Dann hängt es an der Rezeptur und es gibt das Phänomen, dass Gehaltswerte nach einer gewissen Zeit massiv abschmieren…
          In der Apotheke kann das niemand beurteilen, dafür gibt es keine zugängliche Literatur. Da muss man den Arzneistoff schon sehr gut kennen.

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        2. Einfache Frage: Würdest Du aus dem Supermarkt ein Stück Fleisch mitnehmen wollen, welches ein anderer Kunde schon mal daheim gelagert hat? Klar, der andere Kunde kann es vorschriftsgemäß im Kühlschrank gelagert haben. Vielleicht hat er es aber auch 3 Tage in der prallen Sonne liegen lassen.

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    2. Ich weiss nicht, ob die Packung eine Musterpackung war oder verkauft wurde – ich habe sie nicht gesehen. Ich weiss auch nicht, wie lange sie schon abgelaufen war. Antibiotika waren es aber nicht … er hat glaub etwas von Blutdruck-Medikament gesagt … Antibiotika „probiert“ man im Normalfall ja auch nicht einfach so.

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  3. Ich denke, der Arzt sollte aus Eigeninteresse mal seinen „Sauhaufen“ aufräumen, denn wenn mal etwas passiert, das auf abgelaufene Medikamente zurückzuführen ist (die Ermittlungsbehörden sind da i.d.R. sehr gut aufgestellt) steht seine Approbation auf dem Spiel
    .. und das nur wegen Schlamperei.
    Alternative: freiwillige Zertifizierung (ist zwar aufwendig, aber sier)
    oder: nur noch verschreiben (was sicherlich Deinem Interesse am nächsten kommt :-) )

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  4. Wenigstens hat er irgendwo nachgefragt und nicht einfach die Tabletten geschluckt. Am Ende hätte er (und der Arzt) sich gewundert, warum die nix helfen

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    1. Mit dem Überschreiten des Ablaufdatums wird das Medikament nicht plötzlich unbrauchbar.

      Das Ablaufdatum ist bloss eine Garantie, dass unter den richtigen Lagerbedingungen das Heilmittel noch „ganz“ ist – also sich nicht verändert hat.

      Salopp gesagt sind einige chemische Verbindungen stabiler als andere. Und alle Substanzen haben die Tendenz, sich in stabilere zu verwandeln. Jede chemische Reaktion läuft auch bei Zimmertempereratur ab – so auch die „Verbrennung“ meines Chemielehrbuchs zu Kohlendioxid. Nur geschieht es ganz, ganz langsam.

      Will man es umgekehrt machen, also will man unstabilere Substanzen herstellen, so muss im Labor ein Chemiker oder in der Natur Enzyme nachhelfen.

      Das ist auch der Grund, warum sich Erdöl (besteht fast völlig aus sehr stabilen, gesättigten Kohlenwasserstoffen) seit Jahrmillionen nicht schon ganz in Methangas verwandelt hat.

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      1. Man kaufe sich im nächsten Supermarkt mal eine Tüte Kalahari-Speisesalz (welches schon seit ein ca. 2Millionen Jahren da rum lag, bevor es in die Supermarkt-Tüte gefüllt wurde), und schaue auf das Mindesthaltbarkeitsdatum… :D

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  5. Ich habe in Apotheken auch schon Medikamente erhalten, die so kurz vor dem Ablaufdatum waren, dass man sie bei korrekter Anwendung gar nicht vor Ablauf aufbrauchen konnte. Das ist dann auch nicht besser…

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    1. Nein ist es nicht. Sollte nicht passieren … kann man verhindern mit genügend Kontrollen und wird falls doch mal eine durchrutscht garantiert ausgetauscht bei Reklamation.

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  6. Die Geschichte erinnert mich an einen Vorfall hier in der Gegen – der mir zugetragen wurde (sichere Quelle). Der beste Arzt hier (hust also „der Beste der Besten der Besten“, um es mal als Zitat aus Man in Black zu formulieren) gab einen Patienten einen freiverkäuflichen Phyto-Hustensaft mit. Soweit habe ich da auch noch kein Problem mit… aber:
    1) Der fragliche Hustensaft war seit ca. 3 Jahren (!) über dem Verfalldatum.
    2) Der Arzt kassierte eine „Zuzahlung“ wegen der „Medikamentenabgabe“. (Die Zuzahlungen müssen Apotheken kassieren bei erstattungsfähigen Medikamenten, und dies wird von der GKV gegengerechnet.)
    3) Der Hustensaft war für Erwachsene gar nicht GKV-erstattungsfähig.
    4) Eine Quittung für diese „Zuzahlung“ gab es natürlich auch auf Nachfrage nicht… (Zuzahlungen sind eigentlich MwSt.-pflichtig).
    Ohne Worte.

    Liebe Pharmama – Du musst Dich bei solcherlei Aktivitäten doch mit Deinen breiten Apothekerinnen-Schultern immer vor den Arzt stellen und dessen Aussagen immer positiv (er)klären. Schließlich löst Du sonst via Nocebo-Effekt ein Misstrauen zwischen Patient und Arzt aus. Und dann bist Du an der Non-Compliance Schuld. Und am Niedergang des Gesundheitswesens. Und bestimmt auch am Grexit. Nur Du!

    Davon abgesehen – die Lagerung von Arzneimitteln außerhalb der Apotheke wird eh überbewertet. Schön zu sehen bei den netten Reimporten, die in Italien vom Krankenhaus-LKW fallen durch Lettland & die Ukraine & Bulgarien & noch 3 andere Länder selbsttätig wandern, in Rumänien in die Großhandelskiste geworfen werden und anschließend in Deutschland als Kühlware den Patienten erreichen…

    Ich wünsche schon mal ein schönes und vor allem stressfreies Wochenende.

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    1. Den Hinweis, dass der 2. und 3. Absatz Ironie enthalten könnte (und Menschen mit Ironie-Unverträglichkeit da vorsichtig sein sollten) hat leider das Kommentarsystem gefressen. Wird hiermit nachgereicht…

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    2. Jaja, Gedankenknick, ich weiss – ich habe mich schon oft vor Ärzte gestellt und ihre Entscheidungen verteidigt und die Patienten in der Compliance unterstützt. Allerdings sehe ich es nicht ein, weshalb ich das immer tun sollte – wenn ich von ihrer Seite andererseits keine Unterstützung bekomme?
      (und ich bin so froh, gibt’s bei uns keine Reimporte. Vielleicht sieht das die Politik bei Euch langsam auch ein, dass das nicht immer gut ist?)

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      1. Klar! Die ganzen griechischen Häuslebauer, die jetzt alle Ihre damals supergünstigen Kredite bei der UBS nicht mehr zurückzahlen können, nur weil die Schweizer die Franken-€uro-Bindung aufgekündigt haben…

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  7. Sag mal, das kann doch nicht sein, daß die SD-Ärzte die Rechte aber nicht die entsprechenden Pflichten haben??? Das ist ja Diskriminierung!
    etwas sprachlose Grüße
    PS: Derartiges hab ich aber auch schon erlebt ….

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  8. Tja, es gibt Apotheker, es gibt sd Ärzte und dann gibts da noch die Optiker… Optiker nr 1 hat mir im Juni 2013 Augentropfen (gratis) mitgegeben, die seit mehreren Jahren abgelaufen waren, nach einigen Anwendungen habe ich zufällig einen Blick aufs Haltbarkeitsdatum geworfen und war ehrlich gesagt ziemlich schockiert: auch wenn sich salzwassertropfen als einmaldosen laaaaange halten, wäre ich doch dankbar gewesen, wenn mich die dame darauf hingewiesen hätte, Mit diese quasi unterzuschieben und dankbarkeit zu erwarten weil sie mir was kostenlos überlässt fand ich schon sehr dreist… als ich sie dann angerufen und darauf hingewiesen habe meinte sie glatt: klar sie wisse dass die Tropfen abgelaufen waren aber das würde ja nichts ausmachen und mit welchem recht ich mich über was kostenloses beschwere? (meine erklärung dass ich es ja nett fände, dass sie mir was gratis gebe aber ich doch ganz gerne selbst entscheiden würde ob ich sowas anwende (va in Anbetracht meiner Anfälligkeit für Augenentzündungen die ich dann auch ewig nicht loswerde (dank Sicca Syndrom)) konnte sie dann auch überhaupt nicht verstehen)
    Ein ähnliches Erlebnis hatte ich dann in Irland bei einem Optiker, dieses mal mit Probekontaktlinsen, die seit 2007 bzw. 2009 abgelaufen waren. Die Dame dort hat allerdings super reagiert, sie hat sich sofort entschuldigt, erklärt dass das zwar nichts ausmachen würde, ich aber gerne neue ausprobieren dürfte. Im Anschluss an unser Gespräch hat sie ALLE Kontaktlinsen im Ganzen Laden sortiert und alles abgelaufene weggeschmissen.
    Was ich damit sagen will: das Problem mit abgelaufenen Medikamenten uä ist wohl ziemlich verbreitet!

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  9. Mein Kommentar ist verrutscht. Ich meinte die Reaktion „Ich hab das hier übrig, und irgendwo anders braucht das jemand.“

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  10. Liebe Pharmama

    Das kann man so nicht verallgemeinern. Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat und die Arzneimittelgesetzte teilweise immer noch kantonal geregelt. Zumindest in einigen Kantonen – ich kann nicht für alle sprechen – ist das Führen einer Privatapotheke (und dazu gehören in diesem Fall auch die Arzneimitteldispensarien in Ärztepraxen) bewilligungspflichtig. Um eine solche Bewilligung zu erhalten muss der Arzt nachweisen, dass er über ein QMS verfügt und speziell auch, dass er die Arzneimittel vorschriftsgemäss lagert. Dazu gehört z.B. die Temperaturüberwachung der RT und von Kühlware und auch, dass die Arzneimittel regelmässig auf ihre Haltbarkeit überprüft werden. Zumindest für einen Kanton weiss ich, dass der Kantonsapotheker dies nicht nur bei der Bewilligungserteilung überprüft, sondern auch ein spezielles Augenmerk darauf richtet, wenn er die „Praxisapotheken“ der Ärzte periodisch inspiziert.

    P.s. Ich bin auch Apothekerin (Überraschung!), arbeite aber in einem Spital und lese Deine Beiträge regelmässig und mit grosser Freude. Ich bewundere Dein Engagement für unseren Berufsstand und kann Dir versichern, dass auch ich mich im Spital in vielen von Deinen Geschichten wiederfinden. Weiter so!

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