Surf and Turf in die Apotheke

Das finde ich etwas unschön: Der Arzt schreibt, wie von der Patientin gewünscht, auf Rezept ein Produkt aus dem Ausland auf.

Silvadene – das gibt es in den USA

… Und damit überlässt er es der Apotheke das mit der wirklich komplizierten Kundin ausdiskutieren, wenn man das – nach Recherchen, was denn da der Inhaltsstoff ist, und ob es bei uns etwas gleichwertiges gibt -ersetzt:

Es ist Flammazine. Eine Wundsalbe mit Silbersulfadiazin.

Ja, das ist derselbe Wirkstoff. Auch in Salbenform.

Ja, der Arzt hätte das auch so verschreiben können.

Nein, ich bestelle das Silvadene nicht – speziell nicht, weil das hier (Flammazine) dasselbe ist.

Nein, auch wenn der Arzt Silvadene aufschreibt, muss ich das nicht bestellen – und das wäre auch nicht ganz so einfach und dürfte einiges mehr kosten, da ich das aus dem Ausland einführen lassen müsste.

Nein, die Krankenkasse würde das Silvadene auch nicht übernehmen. Speziell nicht, wenn es hier etwas gleiches gibt: Flammazine. Das zahlen sie.

Nein, eigentlich bräuchten sie für das Flammazine auch kein Rezept.

Oh, Sie wollen das doch noch einmal mit dem Arzt besprechen, bevor Sie die Flammazine nehmen.

Aber natürlich.

(Der Titel ist natürlich eine Anspielung auf die im Buch House of God beschriebenen Praktiken im Spital: Manche Problem-Patienten gibt man nach kurzem Zusammenbasteln am besten gleich weiter.)

9 Kommentare zu „Surf and Turf in die Apotheke

  1. Da wünscht man sich ein virtuelles Spitalbett, welches sich bequem auf „Orthopädische Höhe“ verstellen lässt ;-)

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  2. Flammazine gibt es in der Schweiz ohne Rezept?
    Hier in Dtl. Ist es verschreibungspflichtig.
    Aber manchmal hat man echt das Gefühl, der Arzt wollte vor allem den Patienten aus der Praxis raus haben…..
    Gruß aponette

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  3. Wahrscheinlich wußte der Herr Doktor nicht einmal, dass es eine Alternative gibt. „Silvadene“ ist halt nicht „Flammazine“. Und den Wirkstoff zu übersetzen und dann ein Alternativpräparat zu suchen, da hatte er keinen Bock drauf. Außerdem hat die Patientin ihm ja die leere Tube aus dem letzten Florida-Urlaub unter die Nase gehalten und gesagt: „Das will ich“. Soll sie also kriegen, die Apotheke wird’s richten.
    Leider ist den Kunden die Komplexität eines Arzneimittelimports aus dem Ausland nicht geläufig, (Schweiz wird für den Import ähnliche Hürden haben wie Deutschland, nehme ich mal an). Der MP3-Player aus Hong-Kong geht ja auch einfach zu bestellen und dann muss man halt schnell kurz beim Zoll vorbei. Und das müssen dann ja die ohnehin überbezahlten Servicekönige aus der Apotheke erledigen. Also sollte das ja kein grosses Thema sein wird der Kunde annehmen.

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    1. Ich würd den Aufwand gnadenlos auf die Rechnung schlagen, dann überlegen es sich die meisten doch ganz schnell nochmal…

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      1. Das wäre ja was, wenn es eine aufwandsorientierte Entschädigung gäbe… tschuldigung, breche grad in irres Kichern aus.

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  4. wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Wirkstoff dieser Salbe für Verbrennungen 2. und 3. Grades verwendet. Falls die Kundin gerade akut so etwas hat – will sie dann gemütlich Daumen drehen, bis unsere Pharmama das Zeugs aus USA besorgt hat…?

    Ansonsten: „Des Menschen Wille ist sein Himmelreich“ Wenn die das zahlt (Vorkasse!) – why not?

    Madonna trinkt auch nur Mineralwasser von den Fiji-Inseln…

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  5. Also nach D darf ich nichts importieren, was es gleichwertig zugelassen sowieso schon in D gibt. Punkt. Das ganze ist recht verjustiziert im AMG im berühmten Paragrafen 73 geregelt, speziell Absatz 3. Soviel vom Fachapotheker für Bürokratie.

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