Bonuspunkte für Ehrlichkeit

Es ist Nachmittag. Ein jüngerer Mann kommt in die Apotheke.

„Ich bräuchte eine Packung davon“  (zeigt mir ein Mittel gegen Schizophrenie).

Pharmama: „Haben Sie ein Rezept?“

Mann: „Nein, leider nicht mehr. Und ich habe heute die letzte Tablette genommen.“

Pharmama: „Waren Sie schon einmal bei uns?“

Mann: „Ja, aber nicht wegen dem.“

Das stimmt. Der Computer zeigt aber auch, dass das schon ein paar Jahre her ist.

Pharmama: „Haben Sie in einer anderen Apotheke ein Dauer-Rezept dafür?“

Mann: „Ich hatte – aber denen schulde ich auch noch ein Rezept. Ausserdem bin ich umgezogen. Ich wohne jetzt (hier in der Nähe).“

Oha. Das ist eigentlich keine gute Voraussetzung für einen Vorbezug. Aber zumindest ist er ehrlich. Das gibt bei mir Bonuspunkte.

Pharmama: „Wer ist denn ihr Arzt?“

Er gibt mir eine Terminkarte vom Arzt. Der nächste Termin ist in ein paar Tagen. Das ist zumindest gut.

Ich versuche mal den Arzt anzurufen.

Der Arzt ist tatsächlich erreichbar und er faxt mir auch gleich ein Rezept.

Und da der Mann auch seine Krankenkassenkarte dabei hat, steht nun einer Abgabe nichts mehr im Weg.

Aber eigentlich … in dem Fall hätte er es von mir trotzdem auch dann als Vorbezug bekommen, wenn ich den Arzt nicht gleich erreicht hätte. Das Mittel muss man regelmässig nehmen. Er hat zeigen können, dass er unter regelmässiger Kontrolle beim Arzt ist (Vorbezug in anderer Apotheke hin oder her) und er hatte eine alte Packung dabei, so dass sicher ist, dass er das richtige bekommt.

Inzwischen kommt er regelmässig zu uns – und auch die „Schulden“ in der anderen Apotheke hat er beglichen.

6 Kommentare zu „Bonuspunkte für Ehrlichkeit

  1. Mann, wenn ich mir den entsprechenden Aufwand und alles ‚Geschubse/Geschummle‘ in einer deutschen Apotheke bei einem gleichartigen Fall vorstelle…. 10 Neidpunkte für die Schweiz!
    Aber was heißt hier eigentlich Neid… es geht doch eigentlich vor Allem darum, einen Patienten unkompliziert und zuverlässig versorgen zu DÜRFEN – ohne sich in rechtliche Grau-/Schwarzzonen zu begeben.
    Das ist in D eine sehr undankbare Situation.

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  2. Jupps. In D bewegt man sich genau zwischen „Unterlassener Hilfeleistung“ und „illegale Therapie + Abgabe eines verschreibungspflichtigen AM ohne Verschreibung“. Übrigens ist ja ein Vertretungsarzt (wenige km weit weg) jederzeit zu erreichen, und in eine psychiatrische Klinik (viele km weit weg) kann sich der Patient auch jederzeit selbst einweisen…

    Selbst wenn der Arzt die Apotheke aktiv anruft und die Abgabe eines Notfall-Medikaments im NOTFALL erbittet (zu welcher die Apotheke letzthin sogar gesetzlich gezwungen ist), heißt das noch lange nicht, dass die KrankenKassen den Apotheker dafür nicht doch auf Null retaxieren… siehe hier: http://www.deutschesapothekenportal.de/1603.html?id=1463

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      1. Hat sich ja alles die liefernde Apotheke nur ausgedacht..! Merke: Die billigste Versorgung ist die, welche die KrankenKasse nicht bezahlen muss wegen eines formalen Fehlers, welcher der Apotheke angelastet werden kann. Gemäß BGB, HGB sowie GG sind (fast) ALLE Null-Retaxationen ein Rechtsbruch und damit (auch) eine Frechheit. Gemäß SGB und BSG sind Null-Retaxationen halt Apotheker-Berufsrisiko…

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