Schmuckrille

Letzthin in einem Post: Wann sollte ich Tablette nicht teilen?

Die vollen Angaben kann man in diesem (alten Post) hier nachlesen. Was definitiv (leider) nicht stimmt ist die Aussage: „Wenn es eine Bruchrille hat, dann kann man die Tablette auch teilen.“

Hier ein Beispiel dafür, dass es tatsächlich Tabletten gibt, auf die das nicht zutrifft:

schmuckrille

– in dem Fall „gab“, denn das Infoblatt der Firma informiert über einen Wechsel der Tablettenform/Farbe … und bei den neuen haben sie vernünftigerweise auf die Schmuckrille verzichtet.

Aber es gibt noch andere. Eine Liste habe ich nirgends gefunden. Am sichersten geht man immer noch, wenn man einen Blick in die Patienteninfo / die Packungsbeilage wirft, dort steht das nämlich drin, wenn man die Tablette nicht teilen darf. Und daran sollte man sich halten.

10 Kommentare zu „Schmuckrille

  1. „Was definitiv (leider) nicht stimmt ist die Aussage: „Wenn es eine Bruchrille hat, dann kann man die Tablette auch teilen.““

    Würde ich so nicht sagen ;) Mann *kann* sie immer teilen – aber man sollte es aus verschiedenen Gründen nicht immer tun ;)

    (Ja, manchmal mag ich es, Haare zu spalten… ;) )

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    1. Kann ich auch: Wenn es eine Bruchrille ist, kann man sie daran teilen. Wenn es eine Schmuckrille ist, nicht. ;)

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      1. Und wie erkennst Du den Unterschied? Die Schmuckrille ist ja nicht gerade golden oder silbrig eingefärbt ;-)

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  2. Nett, ein wirklich sehr pharmazeutisches Thema, fast schon pharmazeutisch-nerdig.
    Aus der Sicht des Konsumenten gedacht, zeigt so eine Bruchrille / Mittellinie / kosmetische Teilung – oder wie man es auch nennen mag – natürlich an, dass man die Tablette teilen kann. Das ist leider nicht der Fall, spätestens seit es klare Anforderungen zur Gleichförmigkeit der Teilbarkeit gibt.
    Das habe ich ziemlich verflucht, denn ich habe in einer Firma gearbeitet, die ihre Tabletten mit Prägungen kenntlich gemacht hat und das nicht selten mit einer „kosmetischen Linie“ zwischen oben Firma und unten produktspezifischer Codekombination. Diese Linie ging dann meist nicht einmal ganz bis zum Rand durch geschweige denn dass sie durch die Geometrie Teilbarkeit gefördert hat. Wenn in die Zulassung dann aber ein eifriger unwissender Zulasser oder Zulassungspraktikant diese Linie als „Bruchrille“ eingetragen hat, dann hat man die K…ke am dampfen beim Produkttransfer. Denn nun muss man je nach Land plötzlich die Teilbarkeit einer nicht teilbaren Tabletten nachweisen oder die „Bruchrille“ aus der Zulassung rausschreiben. Das ist dann ganz großes Kino!

    Dieses Thema kann wohl wirklich nur ein Pharmazeut einigermaßen kapieren. Da spielt die Galenik der Tablette und gleichzeitig die Ausgestaltung der Bruchrille eine extrem wichtige Rolle. Das ist nicht ganz einfach.

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