Reine Verschwendung?

Der Arzt verschreibt dem Patienten Lisinopril 40mg Tabletten. Ein paar Tage später reklamiert der Patient beim Arzt, dass die Tabletten „seiner Speiseröhre weh tun“. Offensichtlich hat er die Packungsbeilage gelesen, da steht nämlich drin, dass es Magenbeschwerden wie Sodbrennen auslösen kann.

Jedenfalls schreibt der Arzt ihm ein neues Rezept – für Lisinopril 20 mg, das er uns in die Apotheke faxt.

Weil wir sehen, dass der Patient erst vor ein paar Tagen eine Packung zu 40mg bezogen hat, denken wir, dass er wohl intelligent genug ist, sie einfach zu teilen (was bei denen problemlos geht), bis sie ihm ausgehen. Darum nehmen wir das neue Rezept einfach ins Patientendossier auf, führen es aber nicht aus.

Am nächsten Tag steht der Patient in der Apotheke. Wir erklären ihm das mit dem Tablettenteilen, dass er dann die richtige Dosierung hat, die Tabletten kleiner sind und seine Speiseröhre sicher. Er will aber eine neue Packung. Gleich.

Ok. Kann er haben.

Ich finde das ist trotzdem eine nette Verschwendung von Resourcen und Geld.

10 Kommentare zu „Reine Verschwendung?

  1. …ist ja nicht „sein“ Geld (bis auf die 10% Selbstbehalt), und deshalb wird’s ihm wohl ziemlich egal sein…

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  2. Ich bin privat versichert und bekomme erst mal ein Rechnung für alles, die ich dann einreichen kann. Ich denke, es führt eindeutig bei mir dazu, dass ich viel bewusster mit dem Thema umgehe. Ich würde die Tabletten teilen, wenn möglich ;-)

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  3. „was bei denen problemlos geht“… woher weiss der Apotheker, bei welchen das geht? Steht das irgendwie auf der Packung, oder gilt das für alle Tabletten mit Kerbe?

    Ich meine, hier im Blog auch schon gelesen zu haben, dass man das bei manchen Tabletten nicht machen soll, weil der Wirkstoff nicht unbedingt gleichmässig in der Tablette verteilt ist.

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    1. Es geht nicht um die Verteilung des Wirkstoffes, sondern um einen Überzug. Manche Tabletten sind z.B. magensaftresistent überzogen, um den Wirkstoff zu schützen. Teilt man die Tablette hat man eine „nackte“ Kante durch die die Magensäure eindringt und den Wirkstoff zerstört. Es gibt auch die Retardtabletten, bei denen der Wirkstoff langsam und lange freigesetzt werden soll. Wenn die Hülle zerstört ist wird alles auf einmal freigesetzt und es kommt möglicherweise zu einer Überdosierung.

      Die sogenannten Schmuckkerben sind in D inzwischen verboten, bei teilbaren Tabletten ist das auf der Schachtel abgebildet (auch ob man sie halbieren oder sogar vierteln kann).

      Auf diesem Bild sieht man unten auf der Schachtel die Stückzahl, die Normgröße (N3) und das Bildchen einer Tablette mit zwei gekreuzten Strichen. Daran erkennt man auf den ersten Blick dass sie zweimal geteilt (also geviertelt) werden können.

      Ich hoffe, dass Pharmama den Link drin lässt, war das erste gut erkennbare Beispiel das Google mir ausgespuckt hat ;)

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    2. Warum weiss ich das? Hab ich gelernt (bei manchen) und meistens …steht das auch in der Packungsbeilage.
      Im übrigen bringt es Punkt ziemlich auf den Punkt :-)

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  4. Ich muss allerdings sagen, manche lassen sich geteilte Tabletten kaum mehr schlucken. Ich habe normalerweise kein Problem, auch relativ grosse Tabletten zu schlucken, aber halbierte 1000er Metfin bleiben mir fast im Hals stecken.

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  5. Ich verstehe eine Sache hieran nicht. Der Arzt hätte ja auch das Rezept nicht ausstellen müssen, sondern dem Patienten sagen können, dass er dann nur eine halbe Tablette nehmen soll.

    Der Patient ist vielleicht der Meinung, der Arzt habe ihm die geringere Dosierung aus gutem Grund verschrieben.

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  6. @ Chris
    Das denke ich auch. Dazu kommt noch das er krank ist und Schmerzen hat. Da neigen viele dazu sich wortwörtlich an das zu halten was der Arzt gesagt hat ohne auch nur eine Sekunde darüber nachzudenken.

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