Nette Sammlung!

Quelle: imgur.com

Das sind die Kugelschreiber, die ein Arzt in Amerika innert 10 Jahren von Vertretern der Pharmaindustrie bekommen hat. Kugelschreiber sind beliebte Mitbringsel – ganz offensichtlich.

Heute ist es so, dass die Vertreter den Ärzten eigentlich keine solchen Geschenke mehr machen dürfen (und die nichts mehr annehmen). Was sie noch geben dürfen ist Demo- und Anschauungsmaterial.

Auch bei uns sind die „guten Zeiten“ was Werbegeschenke angeht längst vorbei. Selbst die Muster zum abgeben an die Kunden werden inzwischen rarer – das hat einerseits mit den Beschaffungskosten zu tun, andererseits aber auch mit den gesetzlichen Vorlagen, die immer strenger werden. So brauchen selbst Muster hierzulande einen vollständigen Beipackzettel!

21 Kommentare zu „Nette Sammlung!

  1. Wahnsinn! Die Sammlung und die Tatsache, dass alles einen Beipackzettel benötigt. Sind solche Vetreterbesuche eigentlich nur noch nervig oder ist schon das ein oder andere dabei was tatsächlich brauchbar ist?

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    1. DIe Vertreterbesuche sind eigentlich fast nur noch wegen den Neuheiten, die sie bringen interessant … und ganz selten bekommen wir noch eine Packung Pralinen oder ein paar süsse Brötchen zum Z’Nüni. (Das wurde noch nicht verboten)

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  2. Hmmm, ich weiß nicht, ob ich dasselbe unter Muster verstehe wie ihr, aber in D bekam ich ab und zu ein komplettes Medikament vom Doc geschenkt, was er von einen Pharmavertreter bekam und dann – netterweise – an die finanziell schlecht ausgestatteten verteilt hat, wenn der Bedarf da war. Unter anderem einmal ein normalgroßes Alvesco, was hier nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Ich nehme das täglich zweimal, ein Aerosol reicht für 2 Monate … holla, da will ich aber den stinknormalen Beipackzettel haben, schließlich verwende ich das wie ein stinknormales Medikament. Also soll da bitte ALLES drinstehen.
    Oder ist ein Muster was anderes?

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    1. Alvesco wird schon von der Krankenkasse übernommen, es ist nur so teuer, dass man einen großem Teil selbst bezahlen muss, weil der Festbetrag, den die Krankenkasse maximal übernimmt, nicht so hoch ist wie die Kosten des Medikaments selbst.

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    2. Was Du meinst sind Ärztemuster. Die werden von der Pharmaindustrie noch gerne an die Ärzte abgegeben, weil die dann die Patienten mit dem Medikament starten können (auch wenn es sehr teuer ist) … und wer mal angefangen hat, macht höchstwahrscheinlich auch weiter …
      Und das sind Originalgrössen der Medikamente – da hat es sicher auch eine Packungsgrösse drin.

      Nein, ich meine hier die Muster, die wir in der Apotheke zum Abgeben bekommen – die enthalten meist nur 1 Tablette … oder maximal eine Tagesdosis von etwas. Auch Schmerzgels oder Nikotinkaugummi oder Augentropfen- einzelne Einzeldosen. Ich glaube ich werde nachher mal ein Bild posten, dass man sieht, was ich meine.

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  3. Dürft ihr in der Schweiz Medikamentenmuster an Patienten abgeben? Das ist hier in Deutschland Apotheken verboten, was ich auch richtig finde.

    Auch Ärzte dürfen eigentlich nur zwei Muster pro Jahr in der kleinsten Packung ((20 Stück) zu „Anschauungszwecken“ erhalten, die deutlich als Muster deklariert sein müssen. Die Realität sieht zwar etwas anders aus, aber zumindest vom Gesetz her ist der Sache Grenzen gesetzt.

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    1. Vielleicht sind ja Kosmetik- und Nahrungsergänzungsmittelmuster gemeint?

      Die Kennzeichnung der Muster ist ja schon länger erforderlich, lediglich die schiere Menge an Mustern ist sinnvollerweise begrenzt worden. Das hat ja auch Ausmasse angenommen, die nicht mehr feierlich waren.

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    2. Ja Medikamentenmuster. Bis maximal Medikamente Liste C (also auch Apothekenpflichtiges). Und eben: die müssen praktisch auch eine Packungsbeilage enthalten.
      Die Kosmetikmuster nicht.

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      1. Interessant, in D geht das nicht. Früher gab es solche Muster, meist Schmerzmedis. Die gab es in ähnlicher Form wie Streichholzbriefchen. Da habe ich noch einen ganzen Haufen in meiner Sammlung aus Rückläufern.

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  4. Ich habe einmal von einem Arzt in Deutschland vier oder fünf Packungen ich glaube Citalopram oder Fluoxetin erhalten (auf denen „Muster“ stand). Eigentlich wollte ich nur mein Rezept abholen (für eine Packung, wohlbemerkt!), da drückte mir die Arzthelferin die Packungen in die Hand. Ich war etwas sprachlos, habe sie aber mitgenommen. Das fand ich schon heftig, oder was sagen die Fachleute hier?

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    1. Aber das war schon ein Dir bekanntes Medikament, oder? Sonst wäre das ziemlich fahrlässig. Die rechtliche Lage müsste ich noch einmal nachlesen, aber die Abgabe von Arzneimitteln ist Apothekensache (in Österreich sieht das teils anders aus). Selbst Krankenhäusern dürfen Patienten nur geringe Mengen bei der Entlassung mitgeben, um die Zeit zu überbrücken, in der man sich normal in der Apotheke versorgen kann.
      Um ein Medikament zu testen ist die Abgabe einer kleinen Mustermenge in Ordnung, aber nicht Mengen wie sie Dir in die Hand gedrückt wurden.

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        1. @Pharmama: Ich glaube, das ist das was ich etwas weiter oben mit *eigentlich* nur zwei Packungen der kleinsten Größe meinte. Da wird der Vertreter wahrscheinlich ein paar Packungen mehr dagelassen haben.
          Und da mit 20 Tabletten nicht weit kommt, wird der Arzt sinnvollerweise den Dreimonatsbedarf, also 100 Tabletten, mitgegeben haben. Macht ja auch Sinn.

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        1. Das Arzneimittelgesetz (Deutschland) hat in § 43 (1) andere Vorstellungen:
          „Arzneimittel…dürfen…berufs- oder gewerbsmäßig für den Endverbrauch nur in Apotheken…in den Verkehr gebracht werden; das Nähere regelt das Apothekengesetz.“ (Text sinnvoll gekürzt)
          Ausnahmen gibt es. Die wichtigsten sind die tierärztlichen Hausapotheken und diverse freiverkäufliche Arzneimittel, die man dann unter bestimmten Voraussetungen z.B. auch im Supermarkt kaufen kann.
          Theoretisch dienen die Muster auch der Information des Arztes (AMG §47 (4)). Außerdem darf er theoretisch nur 2 Muster pro Jahr bekommen. Das dürfte nicht einmal den Bedarf seiner Lieblingspatientin decken. Ziemlich seltsam.

          Die gesetzliche Lage ist somit sehr klar. Eine ständige Versorgung sollte nicht durch den Arzt erfolgen.

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  5. ich hatte meine alte Pille beim ersten Mal vom Arzt ein Muster (1 Monat) bekommen um zu testen, ob ich es vertrage, bei meiner aktuellen Pille war es das selbe. und ich finde, dass da der ganz normale Beipackzettel vorhanden ist, das es neu ist, weiß ich ja nicht, wie ich es nehmen muss.
    vom Arzt hatte ich nur einmal ein Antibiotikum bekommen, für den Notfall, falls es übers Wochenende schlimmer wird. War glaube ich auch eine Art Muster, es hätte jedenfalls nicht gereicht. Habe es allerdings nicht aufgemacht, und die nächste Woche wieder zurück gebracht (wie es ausgemacht war)

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  6. ob Ärzte bei der Vielzahl von ähnlichen Arzeneimittel überhaupt noch das ideale Medikament für den speziellen Patienten raussuchen oder das nehmen, was der letzte Pharmavertreter dagelassen hat?

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    1. Genaus DAS ist mit ein Grund, warum in Deutschland Ärzten verboten ist, Medikamente selbst abzugeben. Es soll verhindert werden, dass Ärzte Medikamente verschreiben, bei denen sie einen persönlichen Vorteil haben, weil sie diese günstig eingekauft haben, weil bei diesem Medikament ihre eigene Gewinnspanne am höchsten ist oder weil der Pharmavertreter gerade kostenfreie Exemplare da gelassen hat.

      Den Schweizern ist das offensichtlich in einigen Kantonen nicht so wichtig. Dort geben in einigen Kantonen Ärzte Medikamente ab. Da besteht einfach wirklich die Gefahr, dass dort ein Arzt ein 200 Franken teueres Medikament nur deshalb aufschreibt, weil es ihm in einem Monat verfallen würde und er auf den Kosten sitzen bleiben würde. Das ist insbesondere relevant, da vor etwa einer Woche ein deutsches Gericht entschieden hat, dass sich Ärzte als Freiberufler nicht strafbar machen, wenn sie Geschenke der Industrie annehmen.

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