Normalerweise nehmen wir keine Medikamente retour. Wir dürfen nicht. Wir haben keine Ahnung, was mit ihnen passiert, sobald sie die Apotheke verlassen (ok, hoffentlich nehmen sie die Leute richtig ein, aber…), Lagerbedingungen sind einzuhalten … und Du selber würdest wahrscheinlich auch kein Medikament haben wollen, das jemand schon bei sich zu Hause hatte und wieder zurückgebracht hat.
Aber … es gibt Ausnahmen.
Zum Beispiel, wenn die Tochter für die Mutter, die nicht mehr aus dem Haus kommt, das Rezept bringt und nicht weiss, ob sie jetzt von den Dafalgan 1g die Tabletten oder die Brausetabletten will. Auf dem Rezept steht nur „Dafalgan 1g grosse OP“. Sie entscheidet sich für die Tabletten und es ist natürlich nicht das Richtige.
Also bringt die Tochter sie gleich am nächsten Morgen wieder zurück.
In dem Fall tausche ich ihr die Tabletten in Brausetabletten um –nur, dass es von diesen keine grossen Packungen gibt (100 Stck) sondern nur 20er Packungen. Aber nehmen wir doch 5 x 20, sind wir auf der gleichen Menge.
Erschwerend kommt dazu, dass die Mutter eine Krankenkasse hat, bei der sie selber zahlen muss, die Brausetabletten sind doch etwas teurer als die Tabletten – aber all das lässt sich ja lösen.
Bevor ich aber die Packung zurücknehme, muss ich sie prüfen.
Sieht sie aussen noch ordentlich aus? Ja.
Innen: ist sie vollständig? Auf den ersten Blick ja, es sind keine Tabletten aus den Blistern herausgedrückt, die Packungsbeilage ist vorhanden, aber … es scheint mir etwas viel Platz in der Packung. Zählen wir mal die Blister …
Pharmama: „Da sind nur 8 Blister zu je 10 Tabletten drin. Es müssten aber 10 Blister sein.“
Tochter: „Was? … das gibt’s ja nicht. Zeigen Sie mal. … Oh … jaaa. Das ist … das ist jetzt peinlich. Entschuldigen Sie, ich gehe und frage sie mal, legen Sie mir das auf die Seite.“
…
Nach einer halben Stunde ist sie zurück, ziemlich … verärgert auf die Mutter und legt mir die fehlenden 2 Blister hin.
Frau: „Das tut mir wirklich leid, ich weiss nicht, wass sie sich dabei gedacht hat…“
Kein Problem.
Ich überprüfe noch rasch den Rest (die Chargennummer und Verfalldaten müssen von allen Blistern dieselben sein, wie die aussen auf der Packung) – stimmt .. und tausche die Packung in Brausetabletten um.
Die Frau entschuldigt sich nochmals, ihr ist das arg peinlich.
Sie kann ja nix dafür, aber … was hat ihre Mutter sich dabei gedacht?

Da wir ja grundsätzlich erstmal – allen Nachrichten, die jeden Tag zu lesen/hören/sehen sind, zum Trotz – vom Guten im Menschen ausgehen, hätte ich die Theorie anzubieten: Die Mutter nimmt die Blister raus, sieht, dass es Tabletten sind und sagt der Tochter, sie wollte doch die Brausetabletten. Dann vergisst sie einfach, die Blister wieder in die Packung zu tun. Kann ja vorkommen.
Ich weiß, klingt nur bedingt plausibel. Aber möglich ist es, vor allem wenn die gute Frau nicht mehr die Jüngste ist.
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Bei meiner Mutter wären die Gedanken wohl eher in Richtung „Man kann es ja mal versuchen, merkt bestimmt keiner, wer weiß, wann ich die nochmal brauchen kann“ gegangen.
Umso mehr, wenn sie dann nicht persönlich vor der Apothekerin steht, falls es doch bemerkt wird, sondern nur die Tochter.
Ansonsten halte ich die Möglichkeit simpler Zerstreuung auch durchaus für plausibel. Manchmal denken Menschen eben einfach nichts. :-)
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Uh, arme Tochter!
Auch in Parfümerie passiert Ähnliches: Man verkauft einen Nagellack an eine junge Dame, die es schon dank dem Tester probiert hat, geht im Einkaufszentrum weiter, kommt zurück und fragt ob ich es ihr wechsel kontte. Nein, sie hatte sich beide Hände lackiert und jedenfalls hatte sie das Produkt geöffnet (auch Kosmetika, wie Du schon weisst, haben eine Haltbarkeitszeit). „Naja, sie können es als Tester benutzen“.
In manchen Fällen schon, aber für YSL nicht.
So eine Frechheit!
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Genau genommen darf man ein Medikament ja schon als Apotheke zurücknehmen, man darf es nur nicht wieder in den Verkehr bringen. Man muss es also wegwerfen.
Und damit bin ich kurz beim Versandhandel: Dieser ist ja verpflichtet, versandte Arzneimittel aufgrund des Fernabsatzgesetzes innerhalb von 14 Tagen zurückzunehmen, genau wie Amazon oder andere Versandhändler. Natürlich dürfen die das auch nicht mehr in den Verkehr bringen, müssen das zurückgesandte Arzneimittel also eigentlich wegwerfen.
Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen, dass die Jungs zurückgesandte Arzneimittel im Gegenwert von je 50-200 Euro regelmäßig einfach in die Tonne kloppen.
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Zumindest für Deutschland geht die herrschende Ansicht in der Literatur davon aus, dass Arzneimittel gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1, 3. Variante BGB grundsätzlich nicht zur Rücksendung geeignet ist. Dafür sprechen auch weitere Regelungen in arzneimittelrechtlichen Spezialgesetzen. Manche Amtsgerichte haben das in der Vergangenheit allerdings anders gesehen, der Schaden bleibt dann der Apotheke.
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Die Rechtssprechung ist hier uneinheitlich. Wenn man einen Blick in die AGBs der Versandapotheken wirft, findet man dort beide Varianten. Es gibt Versandapotheken, die generell Arzneimittel zurück nehmen, und es gibt Versandapotheken, die eine Rücknahme ausschließen. Die Versandapotheken, die Arzneimittel zurücknehmen, werden in Tests als verbraucherfreundlicher beurteilt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die zurückgenommenen Arzneimittel wirklich weggeworfen werden, das Geschäftsmodell ist unrentabel. Die gehen klar wieder an Kunden raus.
Pharmama kann wenigstens überprüfen, wie der Kunde aussieht und je nach Falllage beurteilen, ob sie das Arzneimittel zurücknimmt (und gegebenenfalls wieder abgibt; das oben erwähnte Dafalgan dürfe sie nicht weggeworfen haben, oder?). Diese Überprüfung halte ich beim anonymen Versandweg für eher unrealistisch, gerade wenn wirklich schon in den AGBs steht, dass Arzneimittel stets zurück genommen werden.
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ich hatte auch mal das Glück, dass die Apotheke ein Medikament zurückgenommen hat. Da war der Arzt im PC wohl um eine Zeile verrutscht und hat statt des Inhalats die Inhalationslösung aufs Rezept geschrieben. Abends das Medikament geholt, morgens gleich zurück gebracht direkt mit neuem Rezept. Zum Glück hatte die Flasche so einen Ring unter dem Deckel wo man genau sehen konnte, dass sie noch OVP war. :) ich war doch sehr erleichtert, einmal 5€ Rezeptgebühr reichte mir nämlich.
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Ich würde auch auf schlichte Zerstreutheit tippen. Wenn die Mutter hätte bescheißen wollen, hätte sie die Tochter ja vermutlich eingeweiht.
Allerdings, es gibt wirklich alle Arten von Menschen… doch ich möchte gerne noch an das Gute glauben.
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Hanlon’s Razor: “Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.” (Gehe nicht von Vorsatz aus, wenn etwas durch Dummheit ausreichend erklärt werden kann).
Ich denke mal, sie hat einfach vergessen, die entnommenen Blister wieder in die Packung zu tun.
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Vermutlich hat sie sich das Gleiche gedacht wie meine Großtante, als sie mich (damals 10) mit einem halb aufgbrauchten Lippenstift zu ihrer Kosmetiktante schickte, weil „ihr die Farbe nicht gefiel“.
Man kann’s ja mal probieren.
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